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Work permits and visas in Rumänien

449 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Rumänien

Updated on April 19, 2025

Rumänien, als Teil der Europäischen Union, hat spezifische Vorschriften bezüglich Arbeitsgenehmigungen und Visa für ausländische Staatsangehörige. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend sowohl für Arbeitgeber, die internationale Talente einstellen möchten, als auch für Personen, die Beschäftigungsmöglichkeiten in Rumänien suchen. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, darunter Visumanträge, die Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen und die Einhaltung der Einwanderungsgesetze. Eine effektive Navigation durch dieses System gewährleistet legale Beschäftigung und Aufenthalt im Land.

Für Unternehmen, die in den rumänischen Markt expandieren, ist es unerlässlich, sich mit den verschiedenen Visakategorien und Genehmigungsverfahren vertraut zu machen. Dieses Wissen vereinfacht den Einstellungsprozess, reduziert Compliance-Risiken und erleichtert die reibungslose Integration ausländischer Mitarbeiter in die rumänische Belegschaft. Lassen Sie uns die wichtigsten Aspekte der rumänischen Arbeitsgenehmigungen und Visa für ausländische Arbeitnehmer im Jahr 2025 untersuchen.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Rumänien bietet mehrere Arten von Visa, die auf unterschiedliche Beschäftigungsszenarien zugeschnitten sind. Die häufigsten sind:

  • Typ D Visum (Langzeitvisum): Dieses Visum ist erforderlich für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger), die beabsichtigen, länger als 90 Tage in Rumänien zu bleiben. Es dient als erster Schritt zur Erlangung einer Arbeitsgenehmigung und einer anschließenden Aufenthaltserlaubnis.

  • Einzelgenehmigung: Diese kombiniert die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem einzigen Dokument, was den Prozess für ausländische Arbeitnehmer vereinfacht.

  • EU Blue Card: Diese Genehmigung ist für hochqualifizierte Arbeitskräfte gedacht und bietet erleichterten Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt, mit in einigen Fällen weniger strengen Anforderungen.

  • ICT-Genehmigung (Intra-Corporate Transferee): Für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die in eine rumänische Niederlassung versetzt werden.

Hier ist eine Aufschlüsselung der häufigen Visatypen:

Visatyp Zweck Hauptanforderungen
Typ D (Langzeit) Erste Einreise für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung Nachweis des Zwecks, gültiger Reisepass, sauberes Führungszeugnis
Einzelgenehmigung Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Arbeitsvertrag, Arbeitgeberunterstützung, Nachweis der Qualifikationen
EU Blue Card Hochqualifizierte Beschäftigung Hochschulabschluss, Mindestgehaltsschwelle, Arbeitsvertrag
ICT-Genehmigung Unternehmensinterner Transfer Nachweis der Beschäftigung bei einem multinationalen Unternehmen, Versetzungsschreiben, qualifikationsrelevante Nachweise

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung

Die Sicherung einer Arbeitsgenehmigung in Rumänien umfasst einen mehrstufigen Prozess. Die allgemeinen Schritte sind wie folgt:

  1. Arbeitgeberberechtigung: Der Arbeitgeber muss in Rumänien rechtlich registriert sein und nachweisen, dass er die Stelle nicht mit einem rumänischen Bürger, EU/EWR/Schweizer Bürger oder einem langfristigen Einwohner besetzen konnte.

  2. Stellenveröffentlichung: Der Arbeitgeber muss die Stelle bei der Nationalen Agentur für Arbeitskräftebesetzung (ANOFM) registrieren.

  3. Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung beim Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) ein.

  4. Dokumentenzusammenstellung: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel die Registrierungsdokumente des Arbeitgebers, eine Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers, den Arbeitsvertrag, Qualifikationen und andere unterstützende Dokumente.

  5. Genehmigungserteilung: Bei Genehmigung stellt das IGI die Arbeitsgenehmigung aus.

  6. Visumantrag: Der ausländische Arbeitnehmer beantragt dann ein Typ D Visum bei der rumänischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Herkunftsland.

  7. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise nach Rumänien muss der Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Typische Bearbeitungszeiten:

Phase Geschätzte Zeit
Stellenveröffentlichung 30 Tage
Antrag auf Arbeitsgenehmigung 30-60 Tage
Antrag auf Typ D Visum 15-30 Tage
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis 30-60 Tage

Die Gebühren variieren je nach Genehmigungstyp und können sich ändern. Konsultieren Sie das rumänische Einwanderungsamt für den aktuellen Gebührenplan.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die fünf Jahre lang ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Rumänien gelebt haben, können möglicherweise eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wichtige Anforderungen sind:

  • Nachweis des kontinuierlichen legalen Aufenthalts in Rumänien für fünf Jahre.
  • Kenntnisse der rumänischen Sprache.
  • Ausreichende Mittel zur Unterstützung.
  • Krankenversicherung.
  • Sauberes Führungszeugnis.

Der Antrag wird beim Generalinspektorat für Einwanderung (IGI) eingereicht. Nach Genehmigung erhält der Antragsteller eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die ihm ähnliche Rechte wie rumänischen Bürgern gewährt, mit Ausnahme des Wahlrechts.

Optionen für Abhängigkeitsvisa

Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können ein Abhängigkeitsvisum beantragen, das ihnen erlaubt, in Rumänien zu leben. Berechtigte Familienmitglieder umfassen in der Regel Ehepartner und abhängige Kinder. Die Anforderungen umfassen normalerweise:

  • Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers.
  • Nachweis ausreichender Unterkunft.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Krankenversicherung.

Abhängigkeitsvisa sind in der Regel an die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers gebunden.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Compliance-Verpflichtungen, um den legalen Beschäftigungsstatus aufrechtzuerhalten.

Arbeitgeber:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Arbeitnehmer gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse haben.
  • Änderungen im Beschäftigungsstatus dem IGI melden.
  • Alle rumänischen Arbeitsgesetze und Vorschriften einhalten.
  • Angemessene Arbeitsbedingungen bieten und faire Behandlung sicherstellen.

Arbeitnehmer:

  • Die Bedingungen ihrer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Änderungen der Adresse oder Beschäftigung dem IGI melden.
  • Ein sauberes Führungszeugnis aufrechterhalten.
  • Rumänische Gesetze und Vorschriften befolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Abschiebung und Verboten zukünftiger Beschäftigung in Rumänien führen. Regelmäßige Audits und Aktualisierungen zu Änderungen im Einwanderungsrecht sind unerlässlich, um die kontinuierliche Compliance sicherzustellen.

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