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Work permits and visas in Luxemburg

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Everything you need to know about work permits and visas for Luxemburg

Updated on April 19, 2025

Luxemburgs robuste Wirtschaft und strategische Lage machen es zu einem attraktiven Ziel für ausländische Arbeitskräfte. Die Navigation durch das Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem ist entscheidend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang zu erleichtern. Luxemburg bietet verschiedene Visa- und Genehmigungsoptionen, die auf unterschiedliche Beschäftigungssituationen, Qualifikationen und Nationalitäten zugeschnitten sind. Das Verständnis dieser Optionen und der damit verbundenen Anforderungen ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen internationalen Beschäftigung in Luxemburg.

Die Sicherung der erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Visa in Luxemburg umfasst einen mehrstufigen Prozess, der oft umfangreiche Dokumentationen und die Einhaltung spezifischer Verfahren erfordert. Für Unternehmen, die ihre globale Reichweite erweitern und Talente in Luxemburg einstellen möchten, kann die Nutzung eines Employer of Record (EOR)-Dienstes diesen komplexen Prozess vereinfachen, die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherstellen und potenzielle Risiken mindern. Ein EOR übernimmt die Feinheiten von Arbeitsgenehmigungen, Visa-Anträgen und laufender Compliance, sodass sich Unternehmen auf ihre Kernaktivitäten konzentrieren können, während sie auf die qualifizierte Arbeitskraft in Luxemburg zugreifen.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Luxemburg bietet mehrere Visatypen, um ausländische Arbeitskräfte unterzubringen, abhängig von ihrer Nationalität, der Art ihrer Beschäftigung und der Dauer ihres Aufenthalts. Die primären Visa umfassen das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte und spezifische Langzeitvisa für Beschäftigungszwecke.

  • Schengen-Visum (Typ C): Dieses Visum erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für Tourismus, Geschäftsreisen oder kurzfristige Einsätze. Es eignet sich für Personen, die nicht dauerhaft in Luxemburg arbeiten möchten, aber für kurze berufliche Engagements besuchen müssen.
  • Langzeitvisum (Typ D): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage, ist dieses Visum für Personen unerlässlich, die langfristig in Luxemburg arbeiten möchten. Es dient als Voraussetzung für die Erlangung einer Arbeitsgenehmigung.
  • EU Blue Card: Diese Karte ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger konzipiert und ermöglicht Personen mit einem Hochschulabschluss und einem Jobangebot, das die Mindestlohnschwelle erfüllt, in Luxemburg zu leben und zu arbeiten.
  • ICT-Genehmigung (Intra-Corporate Transferee): Für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen, die in eine Luxemburger Niederlassung versetzt werden.
Visumtyp Aufenthaltsdauer Zweck Hauptanforderungen
Schengen-Visum Bis zu 90 Tage Tourismus, Geschäft, kurzfristige Einsätze Gültiger Reisepass, Nachweis ausreichender Mittel, Reiseversicherung
Langzeitvisum Über 90 Tage Langfristige Beschäftigung Jobangebot, sauberes Führungszeugnis, ärztliches Attest
EU Blue Card Zunächst bis zu 4 Jahre, verlängerbar Hochqualifizierte Beschäftigung Hochschulabschluss, Mindestlohnschwelle, Arbeitsvertrag
ICT-Genehmigung Bis zu 3 Jahre Unternehmensinterner Transfer Beschäftigung bei einem multinationalen Unternehmen, Transfer zur Luxemburger Niederlassung

Anforderungen und Verfahren für den Antrag auf Arbeitsgenehmigung

Der Prozess zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Luxemburg umfasst mehrere wichtige Schritte und Anforderungen. Im Allgemeinen benötigt ein Drittstaatsangehöriger (Nicht-EU/EEA/Schweiz) eine Arbeitsgenehmigung, um in Luxemburg beschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber leitet in der Regel den Prozess ein.

  1. Jobangebot: Ein gültiges Jobangebot von einem in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber ist die erste Voraussetzung. Der Job muss die geltenden Gehaltsbedingungen erfüllen und den luxemburgischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  2. Arbeitsmarktprüfung: Die luxemburgische Nationale Arbeitsagentur (ADEM) führt eine Arbeitsmarktprüfung durch, um sicherzustellen, dass keine geeigneten Kandidaten aus der EU/EEA/Schweiz verfügbar sind, bevor eine Arbeitsgenehmigung an einen Drittstaatsangehörigen erteilt wird.
  3. Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitsgenehmigung bei der ADEM ein und stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  4. Genehmigung und Visumantrag: Nach der Genehmigung durch die ADEM muss der Arbeitnehmer ein Langzeitvisum (Typ D) bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Wohnsitzland beantragen.
  5. Ärztliche Untersuchung: Eine ärztliche Untersuchung ist in der Regel erforderlich, um sicherzustellen, dass der Antragsteller die Gesundheitsstandards erfüllt.
  6. Aufenthaltserlaubnis: Nach der Ankunft in Luxemburg muss der Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Erforderliche Dokumente:
    • Gültiger Reisepass
    • Jobangebot
    • Bildungsabschlüsse
    • Berufserfahrungsnachweise
    • Führungszeugnis
    • Ärztliches Attest
    • Nachweis der Unterkunft in Luxemburg
Schritt Verantwortliche Partei Beschreibung Geschätzter Zeitrahmen
Jobangebot Arbeitgeber Bereitstellung eines gültigen Jobangebots, das den luxemburgischen Arbeitsgesetzen entspricht. Variiert
Arbeitsmarktprüfung ADEM Sicherstellung, dass keine geeigneten EU/EEA/Schweizer Kandidaten verfügbar sind. 2-4 Wochen
Antragseinreichung Arbeitgeber Einreichung des Antrags auf Arbeitsgenehmigung mit allen erforderlichen Dokumenten. 1-2 Wochen
Visumantrag Arbeitnehmer Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) bei der luxemburgischen Botschaft/Konsulat. 4-8 Wochen
Ärztliche Untersuchung Arbeitnehmer Durchführung einer ärztlichen Untersuchung. 1-2 Wochen
Aufenthaltserlaubnis Arbeitnehmer Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft in Luxemburg. 2-3 Monate

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Luxemburg bietet mehrere Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige, die für einen qualifizierenden Zeitraum im Land gelebt und gearbeitet haben.

  • Allgemeine Anforderungen: In der Regel muss eine Person mindestens fünf Jahre legal in Luxemburg gelebt haben, um für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Frage zu kommen. Dazu gehört der Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und der Nachweis eines kontinuierlichen Aufenthalts.
  • Integrationsanforderungen: Antragsteller müssen ausreichende Integration in die luxemburgische Gesellschaft nachweisen, was das Bestehen eines Sprachtests in einer der Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) und die Teilnahme an Integrationskursen umfassen kann.
  • Finanzielle Stabilität: Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der eigenen Person und etwaiger Angehöriger ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Antragsteller keine Belastung für den Staat darstellt.
  • Gutes Verhalten: Ein sauberes Führungszeugnis und der Nachweis guten Verhaltens sind entscheidend für den Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
Anforderung Beschreibung
Aufenthaltsdauer Legaler Aufenthalt in Luxemburg für mindestens fünf Jahre.
Integration Bestehen eines Sprachtests und Teilnahme an Integrationskursen.
Finanzielle Stabilität Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Gutes Verhalten Sauberes Führungszeugnis und Nachweis guten Verhaltens.

Optionen für Abhängigkeitsvisa

Luxemburg ermöglicht es Familienmitgliedern ausländischer Arbeitskräfte, sich ihnen im Land anzuschließen, indem es Optionen für Abhängigkeitsvisa bietet, die die Familieneinheit fördern.

  • Berechtigung: Ehepartner, eingetragene Partner und abhängige Kinder (unter 18 Jahren) von ausländischen Arbeitskräften mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind berechtigt, Abhängigkeitsvisa zu beantragen.
  • Anforderungen: Der Hauptvisuminhaber muss nachweisen, dass er seine Familienmitglieder finanziell angemessen unterstützen und geeignete Unterkünfte bereitstellen kann.
  • Antragsverfahren: Der Antrag auf ein Abhängigkeitsvisum wird in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem Antrag des Hauptvisuminhabers eingereicht. Es erfordert den Nachweis der familiären Beziehung, wie Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden.
Abhängiger Berechtigung Hauptanforderungen
Ehepartner/Partner Gesetzlich verheiratet oder eingetragener Partner des Hauptvisuminhabers. Heirats-/Partnerschaftsurkunde, Nachweis der Unterkunft, Nachweis der finanziellen Unterstützung
Abhängige Kinder Kinder unter 18 Jahren des Hauptvisuminhabers. Geburtsurkunde, Nachweis der Unterkunft, Nachweis der finanziellen Unterstützung

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Visa-Compliance-Vorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von größter Bedeutung, um Strafen zu vermeiden und eine legale Beschäftigung in Luxemburg sicherzustellen.

  • Verpflichtungen des Arbeitgebers:
    • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Visa haben, bevor sie die Arbeit aufnehmen.
    • Einhaltung der Arbeitsgesetze und Vorschriften, einschließlich Mindestlohnanforderungen, Arbeitszeiten und Beschäftigungsbedingungen.
    • Führen genauer Aufzeichnungen über den Visa-Status der Mitarbeiter und Benachrichtigung der zuständigen Behörden über Änderungen, wie Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der Arbeitsaufgaben.
    • Zusammenarbeit bei Inspektionen und Audits durch die luxemburgischen Behörden.
  • Verpflichtungen des Arbeitnehmers:
    • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitsgenehmigung.
    • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen ihrer persönlichen Umstände, wie Adressänderung oder Familienstand.
    • Sicherstellen, dass sie keine Aktivitäten ausüben, die unter ihrem Visa-Status nicht erlaubt sind.
    • Erneuerung ihres Visums und ihrer Arbeitsgenehmigung vor Ablauf, um den legalen Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus aufrechtzuerhalten.
Verpflichtung Verantwortliche Partei Beschreibung
Gültiges Visum/Genehmigung Arbeitnehmer/Arbeitgeber Sicherstellen, dass Mitarbeiter die erforderlichen Visa und Arbeitsgenehmigungen vor Arbeitsbeginn besitzen.
Einhaltung der Gesetze Arbeitgeber Einhaltung der Arbeitsgesetze und Vorschriften, einschließlich Mindestlohn und Arbeitsbedingungen.
Aufzeichnungen führen Arbeitgeber Führen genauer Aufzeichnungen über den Visa-Status der Mitarbeiter.
Benachrichtigung über Änderungen Arbeitnehmer Benachrichtigung der Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände.
Visa-Erneuerung Arbeitnehmer Erneuerung von Visa und Arbeitsgenehmigungen vor Ablauf.

Durch das Verständnis und die Erfüllung dieser Visa-Compliance-Verpflichtungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das luxemburgische Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem effektiv navigieren und eine rechtlich einwandfreie und erfolgreiche Beschäftigungserfahrung sicherstellen.

Martijn
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