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Wiedervereinigung

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Wiedervereinigung

Urlaubszeit

In Reunion, French labor laws dictate that all employees, regardless of their contract type or industry, are entitled to 2.5 working days of paid vacation leave for every month of work. This equates to a total of 30 working days, or five full weeks, of paid vacation every year. These entitlements are outlined in the French Labour Code, specifically Articles L3141-3 to L3141-23.

Zusätzliche Urlaubstage

In einigen Fällen, basierend auf spezifischen Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien, können Mitarbeiter Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben. Dies hängt oft von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit ab.

Nutzung des Urlaubs

Die Planung der Urlaubszeiten ist typischerweise eine Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dies stellt sicher, dass die betrieblichen Bedürfnisse des Unternehmens erfüllt werden, während dem Arbeitnehmer gleichzeitig ermöglicht wird, seinen Urlaub zu nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, jedes Jahr mindestens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage Urlaub zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober zu genehmigen.

Wichtige Überlegungen

Es ist erwähnenswert, dass die Urlaubsansprüche in Reunion erheblich großzügiger sind als in vielen anderen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten. Einige Unternehmen bieten möglicherweise noch vorteilhaftere Urlaubsregelungen an. Daher ist es immer ratsam, Ihren spezifischen Arbeitsvertrag auf Details zu Ihren Urlaubsansprüchen zu überprüfen.

Feiertage

Réunion, ein französisches Überseegebiet, feiert eine Mischung aus französischen Nationalfeiertagen und lokalen Gedenktagen.

National gefeierte Feiertage

  • Neujahrstag (Jour de l'An): Wird am 1. Januar gefeiert.
  • Ostermontag (Lundi de Pâques): Das Datum variiert, da es der Tag nach Ostersonntag ist.
  • Tag der Arbeit (Fête du Travail): Wird am 1. Mai gefeiert.
  • Tag des Sieges in Europa (Victoire 1945): Wird am 8. Mai gefeiert.
  • Christi Himmelfahrt (Ascension): Das Datum variiert, es ist 40 Tage nach Ostern.
  • Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte): Das Datum variiert, es ist 50 Tage nach Ostern.
  • Nationalfeiertag (Fête Nationale): Wird am 14. Juli gefeiert.
  • Mariä Himmelfahrt (Assomption): Wird am 15. August gefeiert.
  • Allerheiligen (Toussaint): Wird am 1. November gefeiert.
  • Waffenstillstandstag (Armistice 1918): Wird am 11. November gefeiert.
  • Weihnachtstag (Noël): Wird am 25. Dezember gefeiert.

Lokal gefeierte Feiertage

  • Tag der Abschaffung der Sklaverei (Fête Cafre): Wird am 20. Dezember gefeiert.

Bitte beachten Sie, dass sich die spezifischen Daten für variable Feiertage jährlich ändern.

Urlaubsarten

In Frankreich haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, die jeweils eigenen spezifischen Regeln und Vorschriften unterliegen.

Jahresurlaub (Congés Payés Annuels)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro gearbeiteten Monat. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Regel 30 Arbeitstage (oder 5 Wochen) bezahlten Urlaub pro Jahr ansammeln. Dies basiert auf Artikel L3141-3 des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail).

Krankheitsurlaub (Congés Maladie)

Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub. Die Dauer des Krankheitsurlaubs und die Gehaltsentschädigung hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den im anwendbaren Tarifvertrag festgelegten Bedingungen ab. Dies wird durch die Artikel L1226-1, D1226-1 bis D1226-6 des französischen Arbeitsgesetzbuchs geregelt.

Mutterschaftsurlaub (Congé Maternité)

Die Standarddauer des Mutterschaftsurlaubs hängt von der Anzahl der Kinder ab, die die Mutter bereits hat. In der Regel beträgt der Mutterschaftsurlaub insgesamt 16 Wochen, aufgeteilt in vorgeburtlichen und nachgeburtlichen Urlaub. Die Dauer des Urlaubs kann bei Mehrlingsgeburten oder gesundheitlichen Komplikationen verlängert werden. Dies ist in den Artikeln L1225-17 bis L1225-28 des französischen Arbeitsgesetzbuchs festgelegt.

Vaterschaftsurlaub (Congé Paternité)

Väter und zweite Elternteile haben Anspruch auf 28 Tage Vaterschaftsurlaub, einschließlich 11 aufeinanderfolgender Kalendertage. Dies basiert auf den Artikeln L1225-35 und L1225-36 des französischen Arbeitsgesetzbuchs.

Elternurlaub (Congé Parental d’éducation)

Elternurlaub steht Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes zur Verfügung. Die Dauer hängt von der Anzahl der Kinder ab, mit einer maximalen Zulage von bis zu drei Jahren. Der Urlaub kann in Vollzeit oder Teilzeit genommen werden. Dies wird durch die Artikel L1225-47 bis L1225-61 des französischen Arbeitsgesetzbuchs geregelt.

Trauerurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Trauerurlaub im Falle des Todes eines Kindes, Ehepartners/Partners oder Elternteils. Die Dauer variiert je nach Beziehung zum Verstorbenen. Tarifverträge definieren oft die Einzelheiten, aber die Artikel L3142-1 bis L3142-5 des französischen Arbeitsgesetzbuchs bieten einen allgemeinen Rahmen.

Andere Arten von Urlaub

Es gibt zusätzliche spezialisierte Urlaubsarten, die möglicherweise verfügbar sind:

  • Urlaub für familiäre Ereignisse (Congés pour événements familiaux): Deckt Ereignisse wie Heirat, eingetragene Partnerschaften oder schwere Krankheit eines Kindes ab.
  • Sabbatical-Urlaub (Congé Sabbatique): Für berufliche Weiterentwicklung oder persönliche Projekte.
  • Urlaub zur Unternehmensgründung (Congé pour Création d'Entreprise): Unterstützt Arbeitnehmer, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten.

Viele Branchen und Unternehmen haben Tarifverträge, die spezifische Regeln definieren und möglicherweise günstigere Bedingungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen bieten.

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