Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Wiedervereinigung
In Reunion werden die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hauptsächlich durch den französischen Arbeitskodex geregelt. Allerdings können auch individuelle Arbeitsverträge und Tarifverträge spezifische Kündigungsfristen festlegen.
Der französische Arbeitskodex legt keine gesetzliche Mindestkündigungsfrist für alle Kündigungen fest. Stattdessen werden die Mindestkündigungsfristen basierend auf den Kategorien der Arbeitnehmer und den Kündigungsgründen bestimmt:
Die oben genannten Kündigungsfristen sind Mindestfristen. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können längere Kündigungsfristen für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer festlegen (Artikel L. 123-1 des französischen Arbeitskodex).
Arbeitsverträge können spezifische Kündigungsfristen festlegen, die die oben genannten gesetzlichen Mindestfristen überschreiten. Diese vertraglichen Kündigungsfristen müssen ausgewogen sein und ein Prinzip der Fairness respektieren (Artikel L. 123-1 des französischen Arbeitskodex).
Durch Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge können ebenfalls Kündigungsfristen festlegen, die für die von dem Vertrag abgedeckten Arbeitnehmer gelten. Diese Vereinbarungen können längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen Mindestfristen oder die in individuellen Arbeitsverträgen festgelegten Fristen vorsehen.
Abfindung auf La Réunion ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer, die unfreiwillig aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen werden, mit bestimmten Ausnahmen. Das französische Arbeitsgesetzbuch gibt die Richtlinien für die Bedingungen und Berechnungen der Abfindungsansprüche vor.
Ein Arbeitnehmer hat auf La Réunion Anspruch auf Abfindung, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:
Die Berechnung der Abfindung auf La Réunion basiert auf zwei Faktoren:
Trotz Erfüllung der Standardbedingungen können bestimmte Umstände zum Verlust des Abfindungsanspruchs führen:
Der Kündigungsprozess auf Réunion folgt spezifischen gesetzlichen Richtlinien, die hauptsächlich im französischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind. Einzelarbeitsverträge und Tarifverträge können ebenfalls zusätzliche Bestimmungen enthalten.
Es gibt zwei Hauptarten der Kündigung:
Kündigung aus persönlichen Gründen: Diese Art der Kündigung konzentriert sich auf das Verhalten oder die berufliche Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Das französische Arbeitsgesetzbuch unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung, Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens und Kündigung wegen groben Fehlverhaltens.
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: Diese basiert auf der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder notwendigen Umstrukturierungen.
Der Prozess der Kündigung aus persönlichen Gründen umfasst ein Vorabgespräch, bei dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Einschreiben mit Rückschein zu einem Vorabgespräch laden muss. In diesem Schreiben werden die Gründe für die mögliche Kündigung angegeben. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (oder wenn keine Kündigungsfrist gilt) sendet der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Das Schreiben muss den Kündigungsgrund klar angeben.
Eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfordert ein Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmervertreter in Unternehmen einer bestimmten Größe. Das Unternehmen benötigt eine behördliche Genehmigung für einen Sozialplan, abhängig vom Umfang der Entlassungen. Ähnlich wie bei der Kündigung aus persönlichen Gründen umfasst es ein Vorabgespräch, eine Kündigungsfrist und ein Kündigungsschreiben.
Arbeitnehmer können eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten, insbesondere in Fällen, in denen sie glauben, dass die Kündigung ungerechtfertigt war oder die Verfahrensanforderungen nicht eingehalten wurden. Der Kündigungsprozess kann je nach spezifischen Situationen, wie geschützten Arbeitnehmerkategorien oder Massenentlassungen, komplexer werden.
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