Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Wiedervereinigung
Arbeitgeber auf Réunion haben verschiedene Steuerpflichten, die hauptsächlich durch französische Vorschriften geregelt sind, da Réunion den Status eines Übersee-Départements hat.
Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer gemäß eines progressiven Systems ein, bei dem Besserverdienende einen höheren Prozentsatz zahlen. Diese Einbehalte werden an die französischen Steuerbehörden übermittelt, und die spezifischen Sätze und Stufen werden jährlich angepasst.
Der Standard-MwSt-Satz auf Réunion beträgt 8,5 %.
Arbeitgeber, die nicht der MwSt unterliegen und Personal in Frankreich oder Übersee-Départements beschäftigen, zahlen Lohnsteuer. Diese wird anhand einer progressiven Skala auf die jährliche Vergütung berechnet. Die Schwellenwerte für 2025 stehen noch aus und hängen von der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2025 ab. Liegt die jährliche Lohnsteuer unter 1.200 €, können vereinfachte Verfahren gelten. Für jährliche Steuerzahlungen unter 4.000 € ist eine jährliche Erklärung bis zum 15. Januar des folgenden Jahres fällig, unter Verwendung des Formulars 2502-SD elektronisch.
Die Steuerfristen für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzüge sind in der Regel monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Unternehmensgröße und der Steuerpflicht. Es wird empfohlen, offizielle französische Steuerressourcen für detaillierte Informationen und aktuelle Spezifikationen zu konsultieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind zum heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, und Änderungen unterliegen können, die auf aktualisierten Vorschriften oder zukünftigen Ankündigungen basieren. Es wird empfohlen, offizielle französische Regierungs-Webseiten oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die genaueste und aktuellste Anleitung zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge auf Réunion folgen dem französischen Steuersystem, da die Insel für steuerliche Zwecke als Teil Frankreichs gilt. Dies umfasst die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und die Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Einkommensteuer wird basierend auf dem zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers erhoben, das durch sein Gehalt und anwendbare Abzüge bestimmt wird. Die Steuersätze sind progressiv, wobei höhere Einkommen höheren Steuersätzen unterliegen. Steuererklärungen werden in der Regel jährlich eingereicht.
Sozialversicherungsbeiträge sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer obligatorisch. Diese Beiträge finanzieren Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen.
Arbeitgeber zahlen etwa 45 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung. Der genaue Prozentsatz kann je nach spezifischer Branche und Unternehmensumständen unterschiedlich sein.
Arbeitnehmer zahlen zwischen 20 % und 23 % ihres Bruttogehalts, die direkt von ihren Gehaltsschecks abgezogen werden.
Der Standard-MwSt-Satz auf Réunion beträgt 8,5 % und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Einige wesentliche Waren und Dienstleistungen können ermäßigte MwSt-Sätze oder Befreiungen haben.
Zusätzliche Abzüge können solche für Rentenpläne, Gewerkschaftsbeiträge und andere freiwillige Abzüge umfassen. Da Réunion dem französischen System folgt, entsprechen spezifische Vorschriften bezüglich Abzügen, Fristen und Verfahrensanforderungen denen, die im französischen Mutterland etabliert sind.
In Réunion wird die Mehrwertsteuer (MwSt), lokal bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA), als Verbrauchssteuer auf Waren und Dienstleistungen erhoben.
Unternehmen, die in Réunion Waren liefern, sind in der Regel verpflichtet, sich für die MwSt zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 82.200 EUR überschreitet. Für Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, liegt die Schwelle bei 32.900 EUR. Einige Ausnahmen können gelten.
MwSt-Erklärungen und -Zahlungen werden typischerweise vierteljährlich eingereicht und bezahlt, mit Fristen, die einen Monat und sieben Tage nach Ende jedes Quartals liegen. Unternehmen mit speziellen Vereinbarungen können zur monatlichen Einreichung verpflichtet sein.
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind in Réunion von der MwSt befreit, darunter Reis und spezifische Produkte im Zusammenhang mit der Hotel- und Tourismusindustrie. Exporte von Waren und Dienstleistungen außerhalb der Europäischen Union sind ebenfalls in der Regel nullsatzbesteuert.
Touristen können möglicherweise MwSt-Rückerstattungen für bestimmte Einkäufe in Réunion erhalten. Der manuelle Prozess beinhaltet, dass das MwSt-Rückerstattungsformular von den französischen Zollbehörden abgestempelt und dann an den Einzelhändler gesendet werden muss. Ein elektronisches Abstemplungssystem namens PABLO steht ebenfalls zur Verfügung und bietet einen vollständig computerisierten Prozess.
Es ist wichtig zu beachten, dass die hier bereitgestellten Informationen aktuell zum Stand vom 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Für die aktuellsten Informationen wird empfohlen, offizielle Quellen oder Steuerfachleute zu konsultieren. Weitere spezifische Details zu Verfahren, förderfähigen Waren und Dokumentationsanforderungen können von den französischen Steuerbehörden bezogen werden.
Die Steuerlandschaft von La Réunion bietet einen einzigartigen Vorteil für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) tätig sind.
Die Forschungsteuergutschrift auf La Réunion hebt sich als eine der vorteilhaftesten innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor. Dies macht die Insel zu einem attraktiven Standort für Unternehmen, die in Innovation investieren.
Gutschriftssatz: Eine erhebliche Gutschrift von 50 % gilt für förderfähige F&E-Aufwendungen bis zu 100 Millionen €. Aufwendungen, die diesen Schwellenwert überschreiten, qualifizieren sich für eine Gutschrift von 5 %. Dieses zweistufige System fördert sowohl großangelegte als auch kleinere F&E-Investitionen.
OECD-Vergleich: Das F&E-Steuergutschriftprogramm von La Réunion positioniert die Insel als führend bei der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unter den OECD-Ländern. Dies verstärkt ihre Attraktivität für Unternehmen, die nach optimalen steuerlichen Vorteilen für ihre Innovationsinvestitionen suchen.
Zusätzliche Informationen zu Steueranreizen (Stand: 5. Februar 2025): Während die Quellen den Schwerpunkt auf die F&E-Gutschrift legen, ist es wichtig zu beachten, dass sich Steueranreize ändern können. Es wird empfohlen, sich stets mit lokalen Behörden oder Steuerexperten in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Informationen zu anderen potenziellen steuerlichen Vorteilen auf La Réunion zu erhalten, wie beispielsweise solche, die sich auf spezifische Branchen, Investitionen oder Beschäftigungsinitiativen beziehen. Informationen können auch auf den offiziellen Websites der französischen Regierung oder des Regionalrats von La Réunion verfügbar sein.
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