Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Südkorea
In Südkorea regelt das Arbeitsnormengesetz die Regeln und Vorschriften bezüglich Urlaubsansprüchen.
Für Mitarbeiter, die noch kein volles Jahr im Dienst sind oder während des Jahres weniger als 80% Anwesenheit hatten, besteht ein Anspruch auf 1 Tag Urlaub für jeden Monat Arbeit. Dies gilt nur für Monate, in denen ihre Anwesenheit über 80% lag.
Nach Abschluss eines vollen Jahres Beschäftigung mit mindestens 80% Anwesenheit erhalten Mitarbeiter mindestens 15 Tage Urlaub.
Für Mitarbeiter, die mehr als ein Jahr im Dienst sind und 80% Anwesenheit aufrechterhalten haben, wird alle zwei Jahre ab dem dritten Beschäftigungsjahr ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt. Diese Erhöhung setzt sich fort, bis das maximale Limit von 25 Tagen erreicht ist. Zum Beispiel werden im dritten Beschäftigungsjahr 16 Tage gewährt, im fünften Jahr 17 Tage und so weiter, bis es bei 25 Tagen endet.
Es gibt keine spezifischen Vorschriften in Südkorea bezüglich der Übertragung von Jahresurlaub in das folgende Jahr. Sofern dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgelegt ist, wird von den Mitarbeitern im Allgemeinen erwartet, dass sie ihren Urlaub innerhalb des Jahres nutzen, sonst riskieren sie, ihn zu verlieren.
Im Falle eines Ausscheidens eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen, sei es durch freiwilligen Rücktritt oder Kündigung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn für alle ungenutzten Urlaubstage aus dem laufenden Beschäftigungsjahr zu entschädigen.
Südkorea feiert eine Mischung aus traditionellen Feiertagen, oft basierend auf dem Mondkalender, und modernen nationalen Feierlichkeiten.
Seollal (Lunar Neujahrstag)
Chuseok (Koreanischer Erntedankfest)
Unabhängigkeitsbewegungstag - 1. März
Kindertag - 5. Mai
Buddhas Geburtstag - Variabel (Mondkalender)
Gedenktag - 6. Juni
Befreiungstag - 15. August
Nationaler Gründungstag - 3. Oktober
Hangeul-Tag - 9. Oktober
Weihnachtstag - 25. Dezember
In Südkorea bieten die Arbeitsgesetze verschiedene Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Erholung, Genesung und zur Erledigung persönlicher und familiärer Angelegenheiten haben. Diese werden hauptsächlich durch das Arbeitsnormengesetz geregelt.
Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung haben Anspruch auf mindestens 15 Tage bezahlten Jahresurlaub. Die Anzahl der Tage erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für jeweils zwei weitere Dienstjahre wird ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt. Arbeitnehmer können den Urlaub in Teilen nehmen und müssen auf Wunsch mindestens 25 % ihres Urlaubs am Stück nehmen dürfen.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Tag unbezahlten Menstruationsurlaub pro Monat. Dieser Urlaub kann nach Ermessen der Arbeitnehmerin genommen werden.
Mutterschaftsurlaub wird für einen Zeitraum von 90 Tagen gewährt, der je nach den Umständen teilweise von der Regierung und/oder dem Arbeitgeber bezahlt wird.
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternzeit, bis das Kind das erste Lebensjahr erreicht. Der Urlaub kann je nach Unternehmensrichtlinien teilweise bezahlt werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Heiratsurlaub.
Arbeitnehmer erhalten drei Tage bezahlten Trauerurlaub im Falle des Todes eines Ehepartners, Elternteils oder Kindes.
Krankenurlaub: Arbeitnehmer können unbezahlten Krankenurlaub nehmen, wenn sie eine Begründung vorlegen. Längere Krankheitszeiten können je nach Unternehmensrichtlinien bezahlt werden.
Pflegeurlaub: Dieser Urlaub steht zur Pflege schwerkranker Familienmitglieder zur Verfügung.
Öffentlicher Diensturlaub: Dieser Urlaub steht zur Ausübung bürgerlicher Pflichten wie Wählen oder Jury-Dienst zur Verfügung.
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