Ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, haben Arbeitgeber im Südsudan verschiedene Steuerverpflichtungen, darunter Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern. Diese Verpflichtungen können sich aufgrund neuer Gesetze ändern.
Einkommensteuer (PIT)
- Steuersystem: Südsudan verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0% bis 20%.
- Steuerliche Ansässigkeit: Bewohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nichtansässige werden nur auf in Südsudan erzielte Einkünfte besteuert. Die Ansässigkeit wird durch eine Anwesenheit in Südsudan von 183 Tagen oder mehr im Steuerjahr bestimmt.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr für Einzelpersonen entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Abgabefrist: Einkommensteuererklärungen müssen bis zum 1. April des Folgejahres eingereicht werden.
Sozialversicherungsbeiträge
- Nationaler Sozialversicherungsfonds (NSIF): Arbeitgeber müssen 17% des Bruttogehalts des Mitarbeiters an den NSIF abführen.
- Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 8% ihres Bruttogehalts an den NSIF.
- Pensionsabzug: Beiträge der Mitarbeiter zu staatlich anerkannten Pensionsplänen (bis zu 8% des Bruttolohns) sind von ihrem Bruttoeinkommen abziehbar.
Quellensteuer (WHT)
- Allgemeine WHT: Arbeitgeber sind verpflichtet, Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die Steuerbehörde von Südsudan (SSRA) zu überweisen. Diese Steuer wird an der Quelle einbehalten und monatlich abgeführt.
- Spezifische WHT-Sätze: Während die Standardsätze 10% für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betragen, die an Bewohner und Nichtansässige gezahlt werden, gibt es auch spezifische Sätze wie 20% für technische/Beratungshonorare oder Vergütung für Teilzeitarbeit. Zudem unterliegen Mietzahlungen einer WHT von 20% für Bewohner und 10% für Nichtansässige.
Unternehmensgewinne Steuer (BPT)
- Vorauszahlung bei Importen: Das Finanzgesetz 2024/2025 führte eine 4%ige Vorauszahlung der Unternehmensgewinnen Steuer auf importierte Waren wieder ein.
- Mieteinnahmensteuer: Eine Steuer von 30% auf Mieteinnahmen wurde für Unternehmen eingeführt, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig sind, vorbehaltlich zulässiger Abzüge.
- Steuerwährung: Während Steuererklärungen in USD eingereicht werden können, sollten Steuern generell in der Währung gezahlt werden, in der das Einkommen erzielt wurde (SSP oder USD).
- Strafen: Bei verspäteter Einreichung und Zahlung von Steuern fallen Strafgebühren an. Eine monatliche Strafgebühr von 5% wird auf unbezahlte Steuern angewendet, mit Zinsen in Höhe von 120% des kommerziellen Bankkreditzinssatzes.
- Steueridentifikationsnummer (TIN): Jeder, der in Südsudan Einkommen erzielt, muss sich für eine TIN registrieren. Dies kann über die Website der NRA, bei NRA-Büros oder über einen autorisierten Agenten erfolgen.
- Wechselkurs für PIT: Ein fester Wechselkurs von 23 SSP zu 1 USD wird zur Berechnung der Einkommensteuerabzüge vom Lohn verwendet, um die Berechnungen zu vereinfachen.
Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und sollten nicht als Ersatz für professionelle Steuerberatung verwendet werden. Es ist wichtig, sich für spezielle Situationen und aktuelle Informationen mit einem Steuerberater zu beraten.
Steuerabzüge für Mitarbeiter in Südsudan im Jahr 2025
Ab dem 5. Februar 2025 sind Arbeitgeber in Südsudan verantwortlich für die Abzüge mehrerer Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter, einschließlich der Einkommensteuer (PIT), Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise Quellensteuer, abhängig von der Art des Einkommens. Dieser Überblick beschreibt diese Abzüge und andere relevante Steuerverpflichtungen.
Einkommensteuer (PIT)
- Steuersätze: Progressive Sätze von 0% bis 20%, die sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner gelten. Nicht-Einwohner werden nur auf im Südsudan erzielte Einkommen besteuert. Die Ansässigkeit wird durch eine Präsenz im Land von 183 Tagen oder mehr innerhalb des Steuerjahres bestimmt.
- Steuerjahr: Das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Einreichungsfrist: Einzelsteuererklärungen müssen bis zum 1. April des Folgejahres eingereicht werden.
- Persönliche Steuervergünstigung: SSP 3.600 pro Jahr.
- Absetzbare Rentenversicherungsbeiträge: Bis zu 8% des Bruttogehalts, die in einen von der Regierung genehmigten Pensionsfonds eingezahlt werden.
Sozialversicherungsbeiträge
- Mitarbeiterbeitrag: 8% des Bruttolohns. Eingezahlt in den Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSIF).
- Arbeitgeberbeitrag: 17% des Bruttolohns des Mitarbeiters an den NSIF.
Quellensteuer (WHT)
Mehrere Einkommenskategorien können der Quellensteuer unterliegen, was bedeutet, dass der Zahlungsleistende die Steuer abzieht und an die Regierung abführt. Einige relevante Sätze im Jahr 2025 sind:
- Regierungsaufträge: 15% für ortsansässige Auftragnehmer, 20% für nicht ortsansässige Auftragnehmer.
- Mieteinnahmen (nur für Immobilienunternehmen): 30% der Mieteinnahmen. Hinweis: Dies ist eine separate Steuer und gilt nicht für Einzelpersonen, die persönliche Immobilien vermieten.
- Mobilfunkprovisionen: 10% der gezahlten Provisionen an Händler.
Weitere Steuerüberlegungen
- Vorausbezahlte Unternehmensgewinnsteuer (BPT): Eine Vorauszahlung von 4% auf importierte Waren, die als Gutschrift gegen die endgültige BPT-Verpflichtung geltend gemacht werden kann. Der Satz unterscheidet sich für Einzelunternehmen abhängig vom jährlichen Umsatz.
- Umsatzsteuer: Während es sich hier nicht um einen Arbeitnehmerabzug handelt, beträgt der Standardsteuersatz generell 18%, mit einigen Ausnahmen. Ab dem Finanzjahr 2023/24 stieg er auf 20% für importierte Waren sowie Hotel-, Restaurant- und Bardienste.
- Verbrauchssteuern: Variieren je nach Produkt. Der Finanzakt 2024/25 führte erhebliche Veränderungen bei diesen Sätzen ein.
- Zölle: Ausnahmen bestehen für Importe von Rohstoffen und Zwischenprodukten, sofern die fertigen Waren bei Verlassen des Unternehmensgeländes zollpflichtig sind.
Es ist wichtig, sich über mögliche Änderungen dieser Sätze und Regelungen auf dem Laufenden zu halten, da die Steuergesetze Südsudans Änderungen unterliegen können. Diese Informationen basieren auf verfügbaren Daten ab dem 5. Februar 2025. Eine Beratung mit einem Steuerberater wird für spezifische Situationen empfohlen.
In Südsudan wird eine Umsatzsteuer auf verschiedene Waren und Dienstleistungen erhoben. Ab dem 2. Dezember 2024 beträgt der Standardsatz für die Umsatzsteuer 20 % und gilt für importierte Waren und Dienstleistungen, die von Hotels, Restaurants und Bars angeboten werden.
Umsatzsteuersätze (gültig ab dem 2. Dezember 2024)
- Standardsatz: 20 % auf importierte Waren, Hoteldienstleistungen, Restaurantdienstleistungen und Bardienstleistungen.
Schwellenwerte für die Registrierung
Derzeit gibt es keinen festgelegten Mindestumsatz, der für die Registrierung zur Umsatzsteuer erforderlich ist. Jedes Unternehmen, das Waren nach Südsudan importiert, Waren im Land produziert oder bestimmte Dienstleistungen erbringt, muss sich für die Umsatzsteuer registrieren.
Einreichungspflichten
- Rechnungen: Unternehmen müssen für alle Transaktionen, die der Umsatzsteuer unterliegen, Rechnungen ausstellen.
- Erklärungen: Monatliche Umsatzsteuererklärungen (Formular 112) müssen bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt, eingereicht werden. Diese Erklärung sollte den Wert der produzierten und importierten Waren sowie die Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen aufführen.
- Zahlung: Umsatzsteuerzahlungen sind gleichzeitig mit der Frist für die Einreichung der Erklärung fällig (15. des Folgemonats).
Fristen
- Monatliche Umsatzsteuererklärung und -zahlung: 15. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.
- Jährliche Einkommensteuererklärung: 1. April des Folgejahres, anwendbar für die Körperschaftssteuer und die Einkommensteuer auf Unternehmergewinne.
Ausgenommene Waren und Dienstleistungen
Bestimmte Befreiungen von der Umsatzsteuer bestehen, darunter:
- Waren und Dienstleistungen, die durch Vereinbarungen mit der südsudanesischen Regierung, den Vereinten Nationen, diplomatischen Missionen oder internationalen Gebern abgedeckt sind, sofern sie direkt mit dem Projekt oder der Mission verbunden sind.
- Rohstoffe und Zwischenprodukte (eine Befreiung von den Zollabgaben gilt; jedoch sind Zollabgaben auf die fertigen Waren bei deren Verlassen der Unternehmensräume zu entrichten).
- Die Umsatzsteuer ist eine verbrauchsbasierte Steuer, keine Einkommensteuer. Bei Importen wird die Umsatzsteuer an der Grenze bezahlt und basiert auf dem Zollwert zuzüglich etwaiger Einfuhr- und Verbrauchsabgaben.
- Vorauszahlung der Körperschaftssteuer (BPT): Auf importierte Waren wird eine Vorauszahlung der BPT von 4 % erhoben. Unternehmen können diesen Betrag als Steuergutschrift bei der Einreichung der jährlichen BPT-Erklärungen geltend machen.
- Mieteinkommensteuer: Eine Steuer von 30 % gilt für Einnahmen aus Mietinvestitionen für Unternehmen, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig sind.
Es ist entscheidend für Unternehmen in Südsudan, auf dem Laufenden zu bleiben bezüglich Änderungen in den Steuerregelungen und eine rechtzeitige Einhaltung sicherzustellen, um potenzielle Strafen und Zinsbelastungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen aufgrund von Aktualisierungen der Steuergesetzgebung oder administrativer Praktiken unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Ratschläge zu erhalten und spezifische Umstände zu klären.
Südsudan bietet eine Reihe von Steueranreizen, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren.
Körperschaftssteuer (BPT)
Ab dem 2. Dezember 2024 wurde eine Vorschuss-BPT von 4 % auf importierte Waren wieder eingeführt. Diese dient als Vorauszahlung auf die endgültige BPT-Verpflichtung und kann beim Einreichen der Jahreserklärungen als Gutschrift geltend gemacht werden. Auf Mieteinnahmen für Unternehmen, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig sind, wird nach zulässigen Abzügen wie Gemeinderatesgebühren, städtischen Abgaben und Hypothekenzinsen eine Steuer von 30 % erhoben. Es gibt auch Anreize, die für bestimmte Einkommensquellen und Investitionsprioritätsbereiche gelten.
Einkommensteuer (PIT)
Die Einkommensteuersätze bleiben progressiv und liegen zwischen 0 % und 20 %. Spezifische Sätze für 2025 sind nicht verfügbar, jedoch dürften sie basierend auf den aktuellsten Informationen den Sätzen von 2024 ähneln:
- Monatliches Einkommen bis zu SSP 5.000: 0 %
- Monatliches Einkommen SSP 5.001 - 10.000: 10 %
- Monatliches Einkommen SSP 10.001 - 15.000: 15 %
- Monatliches Einkommen über SSP 15.000: 20 %
Ein Abzug von 8 % vom Bruttoeinkommen ist für Beiträge zu genehmigten Rentenplänen oder dem Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSIF) zulässig. Mehrere Ausnahmen vom Bruttoeinkommen bestehen, einschließlich:
- Löhne von ausländischen Diplomaten, Konsularvertretern und Liaison-Büro-Personal
- Löhne ausländischer Vertreter, Beamter und Mitarbeiter internationaler Organisationen (staatlich und nichtstaatlich)
- Löhne von Mitarbeitern und Auftragnehmern von Spenderagenturen, die an humanitärer Hilfe beteiligt sind (vorbehaltlich staatlicher Vereinbarungen)
- Entschädigung für Sachschäden, Verluste oder persönliche Verletzungen
- Zinsen und Dividenden (wo Quellensteuer angewendet wurde)
- Renten von Regierungsmitarbeitern
Quellensteuer (WHT)
Quellensteuersätze für Regierungsaufträge wurden wie folgt überarbeitet:
- Inländische Auftragnehmer: 15 %
- Ausländische Auftragnehmer: 20 %
Eine 10 % WHT wurde auf Mobilfunkprovisionen eingeführt, die an Händler gezahlt werden. Weitere WHT-Sätze umfassen:
- Dividenden (Inländer und Ausländer): 10 %
- Zinsen (Inländer und Ausländer): 10 %
- Lizenzgebühren (Inländer und Ausländer): 10 %
- Miete (Inländer): 20 %
- Miete (Ausländer): 10 %
- Gebühren für technische/beratende Dienstleistungen oder Teilzeitarbeit: 20 %
Zoll- und Verbrauchsabgaben
Befreiungen von Zollabgaben sind für importierte Rohstoffe und Halbwaren verfügbar. Allerdings sind Zölle auf die Fertigwaren zu zahlen, sobald sie das Betriebsgelände des Unternehmens verlassen. Das Verbrauchsteuersystem hat mit Überarbeitungen der Sätze für verschiedene Produkte wesentliche Änderungen erfahren.
Zusätzliche Anreize
Weitere Anreize umfassen Kapitalzulagen (20 %-100 %), jährlich abzugsfähige Zulagen (20 %-40 %) und andere Abschreibungszulagen (8 %-20 %). Zusätzliche Anreize werden je nach Fall gewährt, insbesondere für Investitionen in strategische oder transformatorische Sektoren. Diese Sektoren umfassen Landwirtschaft, Infrastruktur (physisch und sozial), Bergbau, Energie, natürliche Ressourcen, Forstwirtschaft, Fertigung, Transport, Telekommunikation, Medien, IKT und Finanzinstitute. Die Bewerbungsverfahren und spezifischen Zulassungskriterien für diese fallbezogenen Anreize werden von der South Sudan Investment Authority verwaltet.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, sich für die aktuellsten Details an einen Steuerberater oder die South Sudan Revenue Authority zu wenden.