Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Simbabwe
Arbeitgeber in Simbabwe sind verpflichtet, sich für Steuerzwecke bei der Zimbabwe Revenue Authority (ZIMRA) zu registrieren. Diese Registrierung ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Arbeitgebers.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Einkommenssteuer von den Gehältern/Löhnen der Arbeitnehmer im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems abzuziehen. Die Steuersätze basieren auf den von ZIMRA vorgegebenen Steuertabellen. Zusätzlich zu PAYE müssen Arbeitgeber auch eine obligatorische AIDS-Abgabe abziehen, die als 3% des zu versteuernden Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet wird.
Arbeitgeber haben auch eine Verantwortung gegenüber der National Social Security Authority (NSSA). Sie müssen 3,5% des Einkommens eines Arbeitnehmers (bis zu einer Obergrenze) zu diesem Rentensystem beitragen und gleichzeitig 3,5% vom Gehalt des Arbeitnehmers abziehen.
Über die standardmäßigen Steuerabzüge hinaus tragen Arbeitgeber in der Regel 0,5% ihrer vierteljährlichen Bruttolohnsumme zum Standards Development Fund (SDF) bei.
Für PAYE, AIDS-Abgabe und NSSA-Beiträge müssen Arbeitgeber in der Regel die Erklärungen einreichen und Zahlungen bis zum 10. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Abzüge vorgenommen wurden, an ZIMRA leisten.
Die sorgfältige Führung von Lohnunterlagen ist eine weitere wichtige Verantwortung für Arbeitgeber. Diese Unterlagen unterstützen Berechnungen, Abzüge und Abführungen und sind für Steuerzwecke von entscheidender Bedeutung.
Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Nichteinhaltung der steuerlichen Verpflichtungen zu erheblichen Strafen und Zinsbelastungen führen kann. Es ist wichtig, über diese potenziellen Strafen informiert zu bleiben, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
In Simbabwe ist ein progressives Einkommensteuersystem in Betrieb, was bedeutet, dass je mehr man verdient, desto höher ist der Prozentsatz der Steuer, den man zahlt. Diese Steuer, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), wird direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber abgezogen.
Die aktuellen Steuersätze und Tabellen sind auf der ZIMRA-Website verfügbar. Arbeitnehmer können auch für Steuergutschriften berechtigt sein, wie zum Beispiel die Steuervergünstigung für ältere, blinde oder behinderte Personen. Weitere Details finden Sie auf der ZIMRA-Website.
Die NSSA ist ein obligatorisches Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer in Simbabwe. Arbeitnehmer sind verpflichtet, 3,5 % ihres Bruttogehalts beizutragen.
Die AIDS-Abgabe wird mit 3 % des zu versteuernden Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet.
Beiträge zu genehmigten Pensionsfonds sind in der Regel bis zu bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar. Für die neuesten Grenzen konsultieren Sie die ZIMRA-Website oder einen Steuerberater.
Wenn ein Arbeitgeber Leistungen wie Unterkunft, Firmenwagen oder Schulgebühren bereitstellt, können diese als zu versteuerndes Einkommen für den Arbeitnehmer betrachtet werden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine bedeutende Einnahmequelle für die simbabwische Regierung und wird auf den Konsum der meisten Waren und Dienstleistungen im Land erhoben.
Simbabwe hat zwei Haupt-MwSt-Sätze:
Unternehmen, die in ausgewiesenen Sonderwirtschaftszonen (SEZs) tätig sind, genießen erhebliche Vorteile. Dazu gehören eine nullprozentige Körperschaftssteuer für die ersten 5 Jahre, danach ein Körperschaftssteuersatz von 15%, zollfreie Einfuhr von Kapitalausrüstung und eine spezielle Anfangszulage von 50% der Kosten im ersten Jahr, dann 25% über die nächsten zwei Jahre. Sie sind auch von verschiedenen Quellensteuern befreit, haben eine nullprozentige Kapitalertragssteuer und können Rohstoffe zollfrei importieren.
Einkommen aus diesen Projekten kann für Steuerbefreiungen oder reduzierte Steuersätze in Frage kommen.
Unternehmen im Fertigungssektor profitieren von Abnutzungszulagen auf Kapitalausrüstung und zollfreier Einfuhr unter bestimmten Umständen.
Unternehmen im Bergbausektor genießen großzügige Abschreibungen auf Kapitalaufwendungen, zollfreie Einfuhr verschiedener Bergbauausrüstungen und andere branchenspezifische Vorteile können gelten.
Landwirte und Agro-Verarbeiter haben spezielle Abzüge und eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 0% für spezifische landwirtschaftliche Inputs und Ausrüstungen.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.