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Arbeitserlaubnisse und Visa in Simbabwe

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Simbabwe sponsern.

Simbabwe work-permits-and-visas overview

Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Simbabwe ausländisches Talent beschäftigen möchten. Die Directorate of Immigration Control des Landes überwacht die verschiedenen Genehmigungen und Visa, die für Nicht-Bürger erforderlich sind, die innerhalb der Grenzen leben und arbeiten möchten. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist wesentlich, um die Einhaltung zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für internationale Mitarbeitende zu erleichtern.

Der Prozess beinhaltet normalerweise die Beantragung des entsprechenden Eintrittsvisums, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, die die Person dazu befugt, bestimmte Beschäftigungsaktivitäten durchzuführen. Die Art des benötigten Visums und die Erlaubnis hängen von der Art und Dauer der Arbeit sowie der Nationalität und Qualifikation des Einzelnen ab.

Häufige Visumtypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Simbabwe zu arbeiten, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, die normalerweise nach Eintritt in das Land auf einem geeigneten Eintrittsvisum beantragt wird. Das initiale Eintrittsvisum erlaubt es der Person, für einen bestimmten Zweck nach Simbabwe einzureisen, wie z.B. geschäftliche Zwecke oder potenzielle Beschäftigung, bevor der Antrag auf die Arbeitserlaubnis bearbeitet wird. Gängige Eintrittsvisumtypen, die einer Arbeitserlaubnis vorausgehen können, sind:

  • Business Visa: Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen nach Simbabwe einreisen, was die Erkundung von Beschäftigungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an Meetings im Zusammenhang mit zukünftiger Arbeit umfassen kann.
  • Besuchervisum: Je nach Nationalität und Zweck könnte es sein, dass einige Personen mit einem Besuchervisum einreisen, bevor sie eine Statusänderung oder Arbeitserlaubnis beantragen, obwohl dies für direkte Beschäftigungszwecke weniger üblich ist.
  • Entry Visa für Antrag auf Arbeitserlaubnis: In manchen Fällen kann ein spezielles Entry Visa für den Zweck der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.

Die spezifischen Anforderungen für diese Eintrittsvisa variieren je nach Herkunftsland des Antragstellers und demReisezweck.

Anforderungen und Verfahren für die Antragstellung auf Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis, offiziell bekannt als Aufenthaltserlaubnis (Employment), ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Simbabwe eine Beschäftigung suchen, verpflichtend. Diese Erlaubnis gewährt dem Inhaber das rechtliche Recht, im Land für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten.

Anspruchskriterien

Die Anspruchsberechtigung für eine Arbeitserlaubnis basiert in der Regel auf:

  • Besitz von spezialisierten Fähigkeiten oder Qualifikationen, die in dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Ein bestätigtes Angebot für eine Beschäftigung von einem registrierten simbabwischen Unternehmen.
  • Einhaltung der Gesundheits- und Charakteranforderungen.
  • Nachweis, dass der Arbeitgeber die Notwendigkeit nachweist, eine ausländische Person für die konkrete Rolle einzustellen.

Erforderliche Dokumentation

Der Antrag erfordert typischerweise eine umfassende Sammlung von Dokumenten sowohl vom Antragsteller als auch vom sponsorenden Arbeitgeber. Gängige Anforderungen umfassen:

  • Vollständiges Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichend gültiger Dauer.
  • Passfotos.
  • Kopien von Bildungs- und Berufszertifikaten.
  • Lebenslauf (CV).
  • Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und allen Ländern des letzten 10 Jahre.
  • Arztliches Untersuchungszeugnis.
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben mit Details zu Bedingungen.
  • Schreiben des sponsorenden Arbeitgebers, das die Notwendigkeit der Einstellung einer ausländischen Person rechtfertigt.
  • Nachweis der Registrierung und des guten Rufs des Arbeitgebers in Simbabwe.
  • Anzeigen für die Stelle, die Bemühungen um die Suche nach einem lokalen Kandidaten belegen (oft erforderlich).
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung.

Verfahren der Antragstellung

Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Directorate of Immigration Control. Der Antrag wird üblicherweise vom sponsorenden Arbeitgeber oder seinem autorisierten Vertreter in Simbabwe eingereicht.

  1. Einreichung: Das vollständige Antragspaket wird bei den Büros der Directorate of Immigration Control eingereicht.
  2. Prüfung: Der Antrag wird von Einwanderungsbeamten geprüft, was eine Konsultation mit relevanten Regierungsministerien oder Berufsverbänden einschließen kann.
  3. Genehmigung/Ablehnung: Nach Prüfung wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Bei Genehmigung wird die Erlaubnis ausgestellt.

Anforderungen an die Sponsoren

Der sponsorende Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung. Er muss eine rechtlich registrierte Einheit in Simbabwe sein und Unterlagen vorlegen, die das Beschäftigungsangebot und die Notwendigkeit der Einstellung einer ausländischen Person untermauern. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass der Mitarbeitende die Einwanderungsbestimmungen während seiner Beschäftigung einhält.

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Die Gebühren für die Arbeitserlaubnisanträge unterliegen Änderungen und sollten beim Directorate of Immigration Control oder bei der zuständigen Botschaft/Konsulat bestätigt werden. Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls. Obwohl offizielle Bearbeitungszeiten häufig genannt werden, sollten Antragsteller auf mögliche Verzögerungen vorbereitet sein.

Posten Geschätzte Gebühr (USD) Geschätzte Bearbeitungszeit
Antrag auf Arbeitserlaubnis Variabel (z.B. $500+) 4-12 Wochen (oder länger)
Eintrittsvisum (initial) Variabel Variabel

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können sich ändern, abhängig von den simbabwischen Behörden.

Wege zur Niederlassung

Für ausländische Staatsangehörige, die längere Zeit in Simbabwe gelebt und gearbeitet haben, gibt es möglicherweise Wege, eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Der Hauptweg basiert in der Regel auf kontinuierlichem rechtlichem Aufenthalt im Land für eine vorgeschriebene Anzahl von Jahren, oft verbunden mit dem Besitz gültiger Arbeitserlaubnisse oder anderer langfristiger Genehmigungen.

Anspruchskriterien umfassen in der Regel:

  • Mindestens eine bestimmte Dauer des ununterbrochenen legalen Aufenthalts (z.B. 10 Jahre).
  • Nachweis eines guten Charakters und keine Vorstrafen.
  • Nachweis finanzieller Stabilität und Fähigkeit, sich und Abhängige zu versorgen.
  • Integration in die simbabwische Gesellschaft.

Der Antrag auf die Niederlassung beinhaltet die Einreichung eines Antrags bei der Directorate of Immigration Control, unterstützt durch umfangreiche Dokumentation, die den durchgehenden Aufenthalt, die finanzielle Stabilität und ein gutes Verhalten nachweist.

Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Simbabwe können in der Regel Anträge für Genehmigungen für ihre Angehörigen stellen, um bei ihnen zu wohnen. Angehörige umfassen in der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder.

Anspruch und Dokumentation

  • Anspruch: Der Hauptarbeitserlaubnisinhaber muss eine gültige Erlaubnis besitzen, und die Angehörigen müssen rechtlich anerkannte Familienmitglieder sein (Ehepartner, Kinder unter einem bestimmten Alter).
  • Dokumentation: Anträge für Angehörigen-Genehmigungen erfordern den Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Reisepässe, Fotos sowie oft den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hauptarbeitgebers, die Angehörigen zu unterstützen.

Angehörigen-Genehmigungen sind in der Regel an die Gültigkeit der Hauptarbeitserlaubnis gebunden.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze Simbabwes sicherzustellen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

  • Sponsoring: Aktive Unterstützung bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis des Mitarbeiters und Sicherstellung, dass alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
  • Verifikation: Überprüfung, dass die ausländische Person eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, bevor sie die Beschäftigung aufnimmt.
  • Benachrichtigung: Information der Directorate of Immigration Control über Änderungen im Status des Mitarbeitenden, wie z.B. Beendigung der Beschäftigung oder Adressänderung.
  • Aufzeichnungsführung: Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Dokumentation des Mitarbeitenden.
  • Einhaltung: Sicherstellung, dass der Mitarbeitende nur in der Position und für den Arbeitgeber arbeitet, die auf der Arbeitserlaubnis angegeben sind.

Verpflichtungen der Mitarbeitenden

  • Gültige Erlaubnis: Sicherstellen, dass sie eine gültige Arbeitserlaubnis und alle anderen erforderlichen Genehmigungen oder Visa besitzen.
  • Einhaltung: Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis, inklusive Arbeiten nur für den angegebenen Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle.
  • Benachrichtigung: Information der Directorate of Immigration Control über bedeutende Änderungen, wie z.B. Arbeitgeberwechsel (was eine neue Erlaubnis erfordert) oder Adressänderung.
  • Verlängerung: Antrag auf Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf, falls sie weiterhin in Simbabwe arbeiten möchten.
  • Ausreise: Ausreise aus Simbabwe bei Ablauf oder Streichung ihrer Erlaubnis, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wurde.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann Strafen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeitenden und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist für beide Parteien von entscheidender Bedeutung.

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