Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Simbabwe ausländisches Talent beschäftigen möchten. Die Directorate of Immigration Control des Landes überwacht die verschiedenen erforderlichen Genehmigungen und Visa für Nicht-Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang für internationale Mitarbeitende zu erleichtern.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des entsprechenden Einreisevisums, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, die die Person berechtigt, bestimmte Beschäftigungsaktivitäten auszuführen. Die Art des benötigten Visums und der Erlaubnis hängt von der Art und Dauer der Arbeit sowie der Nationalität und Qualifikation der Person ab.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Simbabwe arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, die normalerweise nach der Einreise mit einem geeigneten Einreisevisum beantragt wird. Das initiale Einreisevisum erlaubt der Person, für einen bestimmten Zweck nach Simbabwe einzureisen, z. B. für Geschäfts- oder potenzielle Beschäftigungszwecke, bevor der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bearbeitet wird. Gängige Einreisevisumtypen, die einem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis vorausgehen könnten, sind:
- Business Visa: Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen nach Simbabwe einreisen, was die Erkundung von Beschäftigungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an Meetings im Zusammenhang mit zukünftiger Arbeit umfassen kann.
- Besuchervisum: Je nach Nationalität und Zweck könnten einige Personen mit einem Besuchervisum einreisen, bevor sie eine Statusänderung oder Arbeitserlaubnis beantragen, obwohl dies für direkte Beschäftigungszwecke weniger üblich ist.
- Einreisevisum für die Arbeitserlaubnisbeantragung: In einigen Fällen kann ein spezielles Einreisevisum für den Zweck der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.
Die spezifischen Anforderungen für diese Einreisevisa variieren je nach Herkunftsland des Antragstellers und Reisezweck.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis, offiziell bekannt als Residence Permit (Employment), ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Simbabwe eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Diese Erlaubnis gewährt dem Inhaber das rechtliche Recht, im Land für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Anspruchsberechtigung für eine Arbeitserlaubnis basiert in der Regel auf:
- Besitz von spezialisierten Fähigkeiten oder Qualifikationen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
- Ein bestätigtes Beschäftigungsangebot eines registrierten simbabwischen Unternehmens.
- Einhaltung der Gesundheits- und Charakteranforderungen.
- Der Nachweis, dass der Arbeitgeber die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen für die spezifische Rolle nachweist.
Erforderliche Dokumente
Der Antrag erfordert in der Regel eine umfassende Dokumentation sowohl vom Antragsteller als auch vom sponsornenden Arbeitgeber. Zu den häufig geforderten Unterlagen gehören:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Passfotos.
- Kopien von Bildungs- und Berufszeugnissen.
- Lebenslauf (CV).
- Polizeiliche Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und allen Ländern des Wohnsitzes der letzten 10 Jahre.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben mit den Bedingungen.
- Schreiben des sponsornenden Arbeitgebers, das die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen begründet.
- Nachweis der Registrierung und guten Standing des Arbeitgebers in Simbabwe.
- Stellenanzeigen, die Bemühungen um die Suche nach einem lokalen Kandidaten nachweisen (oft erforderlich).
- Nachweis der finanziellen Unterstützung.
Antragsverfahren
Der Antragprozess umfasst die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Directorate of Immigration Control. Der Antrag wird in der Regel vom sponsornenden Arbeitgeber oder dessen bevollmächtigtem Vertreter in Simbabwe eingereicht.
- Einreichung: Das vollständige Antragspaket wird bei den Büros der Directorate of Immigration Control eingereicht.
- Prüfung: Der Antrag wird von Einwanderungsbeamten geprüft, was die Konsultation mit relevanten Regierungsministerien oder Berufsverbänden einschließen kann.
- Genehmigung/Abweisung: Nach Prüfung wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Bei Genehmigung wird die Erlaubnis ausgestellt.
Sponsoring-Anforderungen
Der sponsornende Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung. Er muss eine rechtlich registrierte Einheit in Simbabwe sein und Dokumente vorlegen, die das Beschäftigungsangebot und die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen belegen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung die Einwanderungsbestimmungen einhält.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die Gebühren für die Arbeitserlaubnisanträge können variieren und sollten bei der Directorate of Immigration Control oder der zuständigen Botschaft/Konsulat bestätigt werden. Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls. Während offizielle Bearbeitungszeiten oft angegeben werden, sollten Antragsteller mit möglichen Verzögerungen rechnen.
| Position | Geschätzte Gebühr (USD) | Geschätzte Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Antrag auf Arbeitserlaubnis | Variabel (z. B. $500+) | 4-12 Wochen (oder länger) |
| Initiales Einreisevisum | Variabel | Variabel |
Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können sich ändern, abhängig von den Behörden in Simbabwe.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Für ausländische Staatsangehörige, die längere Zeit in Simbabwe gelebt und gearbeitet haben, können Wege zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis bestehen. Der primäre Weg basiert in der Regel auf kontinuierlichem legalen Aufenthalt im Land für eine vorgeschriebene Anzahl von Jahren, häufig in Verbindung mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Genehmigungen.
Die Anspruchsvoraussetzungen umfassen in der Regel:
- Mindestens eine bestimmte Dauer des kontinuierlichen legalen Aufenthalts (z. B. 10 Jahre).
- Nachweis eines guten Charakters und keine Vorstrafen.
- Nachweis finanzieller Stabilität und Fähigkeit, sich selbst und Angehörige zu unterstützen.
- Integration in die simbabwische Gesellschaft.
Der Antragsprozess für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beinhaltet die Einreichung eines Antrags bei der Directorate of Immigration Control mit umfangreicher Dokumentation, die den kontinuierlichen Aufenthalt, die finanzielle Stabilität und ein gutes Verhalten nachweist.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Simbabwe können in der Regel Anträge auf Genehmigungen für ihre Angehörigen stellen, um mit ihnen im Land zu wohnen. Angehörige umfassen in der Regel den Ehepartner und minderjährige Kinder.
Anspruchsvoraussetzungen und Dokumentation
- Anspruch: Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber muss eine gültige Erlaubnis besitzen, und die Angehörigen müssen rechtlich anerkannte Familienmitglieder sein (Ehepartner, Kinder unter einem bestimmten Alter).
- Dokumentation: Anträge auf Angehörigenvisa erfordern Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, Fotos und oft Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit des primären Erlaubnisinhabers zur Unterstützung der Angehörigen.
Angehörigenvisa sind in der Regel an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis des primären Inhabers gebunden.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeitende haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze Simbabwes sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sponsoring: Aktives Sponsoring des Antrags auf die Arbeitserlaubnis des Mitarbeiters und Sicherstellung, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- Verifizierung: Überprüfung, ob der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, bevor die Beschäftigung beginnt.
- Benachrichtigung: Mitteilung an die Directorate of Immigration Control über Änderungen im Status des Mitarbeiters, z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Adressänderung.
- Aufzeichnung: Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Dokumentation des Mitarbeiters.
- Einhaltung: Sicherstellung, dass der Mitarbeiter nur in der auf der Arbeitserlaubnis angegebenen Position und für den angegebenen Arbeitgeber arbeitet.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Gültige Erlaubnis: Sicherstellen, dass sie eine gültige Arbeitserlaubnis und alle anderen erforderlichen Visa oder Genehmigungen besitzen.
- Einhaltung: Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis, einschließlich der Arbeit nur für den angegebenen Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle.
- Benachrichtigung: Mitteilung an die Directorate of Immigration Control über wesentliche Änderungen, z. B. Arbeitgeberwechsel (was eine neue Antragstellung erfordert) oder Adressänderung.
- Verlängerung: Antrag auf Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf, wenn sie weiterhin in Simbabwe arbeiten möchten.
- Ausreise: Verlassen Sie Simbabwe nach Ablauf oder Stornierung ihrer Erlaubnis, es sei denn, eine Verlängerung oder Statusänderung wurde genehmigt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist für beide Parteien von entscheidender Bedeutung.
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