Das Navigieren durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ausländisches Talent in Simbabwe beschäftigen möchten. Die Directorate of Immigration Control des Landes überwacht die verschiedenen erforderlichen Genehmigungen und Visa für Nicht-Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist wesentlich, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang für internationale Mitarbeiter zu erleichtern.
Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des geeigneten Eintrittsvisums, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, die die Person autorisiert, bestimmte Beschäftigungsaktivitäten auszuführen. Die Art des benötigten Visums und der Genehmigung hängt von der Art und Dauer der Arbeit sowie der Staatsangehörigkeit und Qualifikation der Person ab.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Simbabwe arbeiten möchten, benötigen im Allgemeinen eine Arbeitserlaubnis, die in der Regel nach der Einreise in das Land mit einem entsprechenden Eintrittsvisum beantragt wird. Das initiale Eintrittsvisum erlaubt es der Person, für einen bestimmten Zweck, wie Geschäftstätigkeiten oder potenzielle Beschäftigung, nach Simbabwe einzureisen, bevor die Beantragung der Arbeitserlaubnis bearbeitet wird. Zu den üblichen Eintrittsvisumtypen, die einer Arbeitserlaubnis vorausgehen könnten, gehören:
- Business Visa: Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen nach Simbabwe einreisen, was die Erkundung von Beschäftigungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an Meetings im Zusammenhang mit zukünftiger Arbeit einschließen kann.
- Visitor's Visa: Abhängig von Nationalität und Zweck könnten einige Personen mit einem Visitor's Visa einreisen, bevor sie eine Statusänderung oder eine Arbeitserlaubnis beantragen; dies ist jedoch weniger üblich für direkte Beschäftigungszwecke.
- Entry Visa for Work Permit Application: In einigen Fällen kann ein spezifisches Eintrittsvisum für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.
Die spezifischen Anforderungen für diese Eintrittsvisa variieren je nach Herkunftsland des Antragstellers und Reisezweck.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis, offiziell als Residence Permit (Employment) bezeichnet, ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Simbabwe eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Diese Erlaubnis gewährt dem Inhaber das gesetzliche Recht, für einen bestimmten Zeitraum im Land zu wohnen und zu arbeiten.
Voraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis basieren im Allgemeinen auf:
- Besitz von spezialisierten Fähigkeiten oder Qualifikationen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
- Ein bestätigtes Beschäftigungsangebot einer registrierten simbabwischen Firma.
- Einhaltung von Gesundheits- und Charakteranforderungen.
- Nachweis, dass der Arbeitgeber die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen für die spezifische Rolle nachweist.
Erforderliche Dokumente
Die Antragstellung erfordert in der Regel eine umfassende Dokumentation sowohl vom Antragsteller als auch vom sponsornden Arbeitgeber. Zu den häufig geforderten Dokumenten gehören:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Passfotos.
- Kopien von Bildungs- und Berufszertifikaten.
- Lebenslauf (CV).
- Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland und jedem Wohnsitzland der letzten 10 Jahre.
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben mit detaillierten Bedingungen.
- Schreiben des sponsornden Arbeitgebers, das die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen begründet.
- Nachweis der Registrierung und des guten Rufs des Arbeitgebers in Simbabwe.
- Stellenanzeigen, die Bemühungen zur Findung eines lokalen Kandidaten belegen (oft erforderlich).
- Nachweis der finanziellen Unterstützung.
Antragsverfahren
Der Antrag umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente bei der Directorate of Immigration Control. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch den sponsornden Arbeitgeber oder seinen autorisierten Vertreter in Simbabwe.
- Einreichung: Das vollständige Antrags-Paket wird bei den Büros der Directorate of Immigration Control eingereicht.
- Prüfung: Der Antrag wird durch Einwanderungsbeamte geprüft, was die Konsultation mit relevanten Regierungsministerien oder Berufsverbänden beinhalten kann.
- Genehmigung/Ablehnung: Nach Prüfung wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Bei Genehmigung wird die Erlaubnis ausgestellt.
Sponsorship-Anforderungen
Der sponsornde Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung. Er muss eine rechtlich registrierte Einheit in Simbabwe sein und Dokumente vorlegen, die das Beschäftigungsangebot und die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen unterstützen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung die Einwanderungsvorschriften einhält.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Die Gebühren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis können variieren und sollten bei der Directorate of Immigration Control oder der relevanten Botschaft/Konsulat bestätigt werden. Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls. Obwohl offizielle Bearbeitungszeiten häufig angegeben werden, sollten Antragsteller mögliche Verzögerungen einkalkulieren.
| Posten | Geschätzte Gebühr (USD) | Geschätzte Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Antrag auf Arbeitserlaubnis | Variabel (z.B. $500+) | 4-12 Wochen (oder länger) |
| Eintrittsvisum (erstmalig) | Variabel | Variabel |
Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können sich ändern. Die genauen Angaben sollten bei der zuständigen Behörde geprüft werden.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Für ausländische Staatsangehörige, die längere Zeit in Simbabwe gelebt und gearbeitet haben, gibt es möglicherweise Wege, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Der primäre Weg basiert in der Regel auf kontinuierlichem legalen Aufenthalt im Land über eine vorgeschriebene Anzahl von Jahren, häufig verbunden mit dem Besitz gültiger Arbeitserlaubnisse oder anderer langfristiger Genehmigungen.
Die Voraussetzungen umfassen in der Regel:
- Eine Mindestdauer des kontinuierlichen legalen Aufenthalts (z.B. 10 Jahre).
- Nachweis eines guten Charakters und keine Vorstrafen.
- Nachweis finanzieller Stabilität und Fähigkeit, sich selbst und Angehörige zu unterstützen.
- Integration in die simbabwische Gesellschaft.
Der Antragsprozess für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis umfasst die Einreichung eines Antrags bei der Directorate of Immigration Control mit umfangreicher Dokumentation, die den kontinuierlichen Aufenthalt, die finanzielle Stabilität und ein gutes Verhalten belegt.
Optionen für Angehörigenvisa
Ausländische Arbeitnehmer, die eine gültige Arbeitserlaubnis in Simbabwe besitzen, können in der Regel für ihre Angehörigen Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse stellen. Angehörige umfassen in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder.
Anspruchsvoraussetzungen und Dokumentation
- Anspruch: Der primäre Arbeitserlaubnisbesitzer muss eine gültige Erlaubnis besitzen, und die Angehörigen müssen gesetzlich anerkannte Familienmitglieder sein (Ehepartner, Kinder unter einem bestimmten Alter).
- Dokumentation: Anträge auf Angehörigenvisa erfordern Nachweise über die Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Reisepässe, Fotografien und oft Nachweise über die finanzielle Fähigkeit des Hauptarbeitnehmers, die Angehörigen zu unterstützen.
Angehörigenvisa sind in der Regel an die Gültigkeit der primären Arbeitserlaubnis gebunden.
Visum-Compliance-Verpflichtungen
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeiter haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsgesetze in Simbabwe sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sponsoring: Aktive Unterstützung bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis des Mitarbeiters und Sicherstellung aller erforderlichen Dokumente.
- Verifizierung: Überprüfung, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, bevor er die Beschäftigung aufnimmt.
- Benachrichtigung: Das Directorate of Immigration Control über Änderungen im Status des Mitarbeiters, z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Adressänderungen, informieren.
- Aufzeichnungen: Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Dokumentation des Mitarbeiters.
- Einhaltung: Sicherstellen, dass der Mitarbeiter nur in der im Arbeitserlaubnis angegebenen Position und für den angegebenen Arbeitgeber arbeitet.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Gültige Erlaubnis: Sicherstellen, dass sie eine gültige Arbeitserlaubnis und alle anderen erforderlichen Visa oder Genehmigungen besitzen.
- Einhaltung: Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis, einschließlich der Arbeit nur für den angegebenen Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle.
- Benachrichtigung: Das Directorate of Immigration Control über wesentliche Änderungen, wie Arbeitgeberwechsel (dies erfordert eine neue Antragstellung) oder Adressänderung, informieren.
- Verlängerung: Rechtzeitig vor Ablauf der Erlaubnis eine Verlängerung beantragen, wenn sie in Simbabwe weiterarbeiten möchten.
- Abreise: Simbabwe bei Ablauf oder Stornierung der Erlaubnis verlassen, es sei denn, eine Verlängerung oder Statusänderung wurde genehmigt.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, darunter Bußgelder, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber. Die strikte Einhaltung der Einwanderungsvorschriften ist für beide Parteien unerlässlich.
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