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Personalkostenrechner in Simbabwe

Arbeitskostenrechner für Simbabwe

Einstellung in Simbabwe? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Simbabwe employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Simbabwe

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Simbabwe-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Simbabwe

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
PAYE (Pay As You Earn) Progressiv (0% bis 40%) Das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers
NSSA (Pensions- & Sonstige Leistungen Scheme) 4,5% (Arbeitgeber) Das monatliche versicherbare Einkommen des Arbeitnehmers (mit Obergrenze)
AIDS-Abgabe 3% Der PAYE-Betrag des Arbeitnehmers

Einreichung & Einhaltung der Vorschriften

  • PAYE-Zahlungen und -Erklärungen sind bis zum 10. Tag des folgenden Monats fällig.
  • Arbeitgeber müssen PAYE, NSSA-Beiträge und die AIDS-Abgabe abziehen und abführen.
  • Die jährlichen PAYE-Erklärungen (ITF16) werden in der Regel durch die neue monatliche PAYE-Erklärung ersetzt.

In Simbabwe sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Steuerabzüge nach der Pay As You Earn (PAYE)-Methode von den Gehältern der Mitarbeitenden vorzunehmen und diese an die Zimbabwe Revenue Authority (ZIMRA) abzuführen.

PAYE-Berechnung

Das PAYE-System ist progressiv, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommenssteuer zahlen. Der steuerfreie Freibetrag für 2026 beträgt ZiG 33.600,00 oder USD 1.200,00 jährlich. Der höchste Steuersatz liegt bei 40 % für Einkünfte über ZiG 1.008.000,00 oder USD 36.000,00 jährlich. Für Gehälter, die sowohl in ZiG als auch in USD bezahlt werden, werden die USD-Steuertabellen verwendet, und die Steuer wird entsprechend verteilt. Nach Abzug von Steuergutschriften wird eine AIDS-Abgabe von 3 % zur Steuer hinzugerechnet.

Der allgemeine Prozess zur Berechnung von PAYE ist:

  1. Bruttogehalt berechnen (einschließlich Benefits und Zulagen).
  2. Steuerfreie Einkünfte abziehen (z. B. bestimmte Boni, Erstattungen).
  3. Zulässige Abzüge abziehen (z. B. Rentenbeiträge).
  4. Relevante Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen anwenden.
  5. Anrechenbare Steuergutschriften abziehen.
  6. Die 3 % AIDS-Abgabe hinzufügen.

Abzüge und Befreiungen

Verschiedene Abzüge und Befreiungen können das zu versteuernde Einkommen eines Mitarbeitenden verringern. Dazu gehören Beiträge zu anerkannten Rentenfonds (bis zu ZiG 1.008.000,00 oder USD 36.000,00 jährlich), bestimmte Geschäftsausgaben (Reisen, Bewirtung, Kraftfahrzeug) sowie Spenden. Arbeitgeberbeiträge zu Renten- und medizinischen Versorgungssystemen sind für Mitarbeitende steuerfrei.

Steuergutschriften

Steuergutschriften verringern die endgültige Steuerschuld nach der Steuerberechnung. Dazu gehören Gutschriften für ältere, blinde oder behinderte Personen (USD 900,00 oder entsprechender ZiG-Betrag jährlich) und eine medizinische Gutschrift (USD 1 für jeden USD 2, der ausgegeben wird).

Weitere Hinweise

  • Arbeitgeber müssen sich bei ZIMRA registrieren, wenn sie Mitarbeitende mit einem Einkommen von mehr als USD 300,00 monatlich (oder entsprechend) beschäftigen.
  • PAYE-Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 10. des Folgemonats an ZIMRA zu leisten.
  • Bei verspäteter Zahlung fallen eine Strafe von 100 % und 10 % jährliche Zinsen an.
  • Arbeitgeber müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Vergütung der Mitarbeitenden und die Steuerabzüge führen.

Allgemeine Steuerinformationen für Mitarbeitende in Simbabwe

Neben den Verpflichtungen des Arbeitgebers im Rahmen von PAYE sollten Mitarbeitende sich auch über andere Aspekte des Steuersystems in Simbabwe im Klaren sein.

  • Steuerlicher Wohnsitz: Personen gelten als steuerlich ansässig, wenn sie gewöhnlich ansässig sind und sich mindestens 183 Tage im Steuerjahr in Simbabwe aufhalten. Residence-Berechtigte werden auf ihr in Simbabwe erzieltes Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden auf Einkommen aus Dienstleistungen in Simbabwe besteuert, es sei denn, es besteht ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen (DTA), und die Beschäftigung dauerte weniger als 183 Tage.

  • Kapitalertragssteuer: Kapitalgewinne werden besteuert, wobei für bestimmte Situationen wie den Verkauf eines Hauptwohnsitzes Roll-over-Entlastung möglich ist.

  • Weitere Steuern: Mitarbeitende leisten ebenfalls Beiträge zur National Social Security Authority (NSSA).

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 17. Februar 2026 und können sich ändern. Konsultieren Sie stets ZIMRA oder einen Steuerfachmann, um die neuesten Informationen zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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