Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Simbabwe
In Simbabwe regelt das Arbeitsgesetz [Kapitel 28:01] die Arbeitsbeziehungen, einschließlich der rechtmäßigen Gründe für eine Kündigung. Diese Gründe umfassen Fehlverhalten, Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder schlechter Leistung, Personalabbau, gegenseitige Vereinbarung und das Erreichen des Rentenalters. Fehlverhalten bezieht sich auf schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder Handlungen, die dem Geschäft des Arbeitgebers erheblichen Schaden zufügen. Arbeitsunfähigkeit kann auf längeren medizinischen Gründen oder konsequenter Nichterfüllung der Leistungsstandards beruhen. Personalabbau ist eine Reduzierung der Belegschaft aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen.
Das Arbeitsgesetz legt auch Mindestkündigungsfristen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest, es sei denn, es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor. Für Verträge von zwei Jahren oder mehr ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich. Verträge zwischen einem und zwei Jahren erfordern eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, während Verträge zwischen sechs Monaten und einem Jahr eine Kündigungsfrist von einem Monat erfordern. Verträge zwischen drei Monaten und sechs Monaten erfordern eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, und Verträge von weniger als drei Monaten erfordern eine Kündigungsfrist, die mindestens der Vertragsdauer entspricht. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können längere Kündigungsfristen vorsehen, die eingehalten werden müssen.
Mitarbeiter, die aufgrund von Personalabbau entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung, die oft auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit basiert. Das Arbeitsgesetz und die Personalabbauverordnungen geben Hinweise zur Abfindung, aber spezifische Ansprüche können auch in den entsprechenden Tarifverträgen festgelegt sein.
Das simbabwische Gesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund mehrerer geschützter Merkmale. Diese Schutzmaßnahmen stammen hauptsächlich aus der Verfassung von Simbabwe (Abschnitt 56) und dem Arbeitsgesetz [Kapitel 28:01]. Die Verfassung gewährleistet Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, Stamm, Herkunftsort, politische Meinungen, Hautfarbe, Glaubensbekenntnis, Geschlecht und Sex. Das Arbeitsgesetz verstärkt das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigungspraktiken weiter.
Mitarbeiter, die glauben, am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein, haben mehrere Möglichkeiten, Wiedergutmachung zu suchen. Unternehmen sollten interne Beschwerdeverfahren haben, damit Mitarbeiter Diskriminierungsbeschwerden vorbringen können. Dies bietet die Möglichkeit einer internen Lösung. Branchenspezifische Gremien, bekannt als Nationale Beschäftigungsräte (NECs), können Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich Diskriminierungsansprüchen, vermitteln. Mitarbeiter können auch formelle Beschwerden beim Arbeitsgericht einreichen, das die Befugnis hat, Diskriminierungsfälle zu entscheiden und Abhilfemaßnahmen wie Wiedereinstellung, Entschädigung und Schadensersatz anzuordnen.
Arbeitgeber in Simbabwe haben die rechtliche und ethische Verpflichtung, Diskriminierung zu verhindern und ein integratives Arbeitsumfeld zu fördern. Wichtige Verantwortlichkeiten umfassen die Entwicklung und Durchsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien, die Bereitstellung von Schulungen, die gründliche Untersuchung von Beschwerden und das Ergreifen von Korrekturmaßnahmen. Unternehmen sollten klare Richtlinien haben, die Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale verbieten und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden darlegen. Arbeitgeber müssen auch Manager und Mitarbeiter über Antidiskriminierungsgesetze aufklären, diskriminierendes Verhalten erkennen und ein respektvolles Arbeitsumfeld fördern. Alle Diskriminierungsvorwürfe müssen ernst genommen und umgehend und fair untersucht werden. Wenn Fälle von Diskriminierung festgestellt werden, müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um das Verhalten zu stoppen, die Verantwortlichen zu disziplinieren (falls zutreffend) und Schritte unternehmen, um zukünftige Vorkommnisse zu verhindern.
In Simbabwe gibt es zwar einen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, aber die Durchsetzung dieser Schutzmaßnahmen kann manchmal inkonsistent sein.
Das Arbeitsgesetz (Kapitel 28:01) legt keine Standardarbeitswoche fest. Es bestimmt jedoch, dass Arbeitnehmer Anspruch auf 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe pro Woche haben. Die maximalen Arbeitsstunden sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in jedem Sektor ausgehandelt. Es gibt eine gesetzliche Begrenzung von 12 aufeinanderfolgenden Arbeitsstunden.
Das Arbeitsgesetz schreibt auch eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden vor. Es definiert jedoch keine spezifischen Pausen innerhalb des Arbeitstages.
Die Gesetzgebung bezüglich Ergonomie an simbabwischen Arbeitsplätzen scheint begrenzt zu sein. Es könnte jedoch einen Fokus auf die Verbesserung der Ergonomie innerhalb bestimmter Branchen durch Tarifverträge geben, die von Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden.
Simbabwe priorisiert das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch ein Rahmenwerk von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Das Verständnis dieser Vorschriften befähigt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Das Arbeitsgesetz (Kapitel 28:01) und das Unfallverhütungs- und Entschädigungssystem der Nationalen Sozialversicherungsbehörde (NSSA) (Bekanntmachung Nr. 68 von 1990) sind die Eckpfeiler der Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung. Arbeitgeber müssen:
Arbeitnehmer haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Dies umfasst:
Das Ministerium für Arbeit und Sozialwesen ist die primäre Durchsetzungsbehörde. Inspektoren stellen die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durch Arbeitsplatzinspektionen sicher. Die NSSA spielt ebenfalls eine Rolle bei der Durchsetzung von Sicherheitsstandards und der Verwaltung von Entschädigungsansprüchen der Arbeitnehmer.
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