In Seychellen haben Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Gehältern und Leistungen ihrer Mitarbeiter. Diese Verpflichtungen beinhalten das Abziehen bestimmter Beträge vom Gehalt der Mitarbeiter und das Beitragen zusätzlicher Summen in ihrem Namen. Es ist für Arbeitgeber entscheidend, diese Anforderungen zu verstehen, um die Einhaltung der SteuerGesetze in Seychellen sicherzustellen.
Arbeitgeberbeiträge und Abzüge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 10% des Gehalts jedes Mitarbeiters in den Seychelles National Provident Fund (SNPF) ein. Mitarbeiter leisten ebenfalls einen Beitrag von 3% ihres Gehalts zum SNPF. Diese Beiträge finanzieren die Sozialversicherungsleistungen für die Mitarbeiter.
- Einkommensteuer und Steuer auf Sachleistungen (INMBT): Arbeitgeber ziehen 15% der Bezüge für die Einkommensteuer ab. Dieser Satz gilt sowohl für Seychellois als auch für Nicht-Seychellois, unabhängig von ihrem Gehaltsniveau. Die Steuer auf Sachleistungen wird ebenfalls vom Arbeitgeber einbehalten, und zwar in Höhe von 20% des Wertes der Leistung, beispielsweise für Unterkunft oder Transport, die vom Unternehmen gestellt werden. Dieser 20%-Satz gilt sowohl für Seychellois als auch für Nicht-Seychellois.
- Lohnsteuer: Es gibt keine spezifische "Lohnsteuer" außerhalb der Kategorien der Sozialversicherung und INMBT, die oben beschrieben wurden.
Steuersätze und Schwellenwerte
- Einkommensteuer: Für Seychellois sind die persönlichen Einkommenssteuersätze progressiv, das heißt, verschiedene Teile des Einkommens werden mit unterschiedlichen Sätzen besteuert. Diese Sätze betragen 0% für Einkommen bis SCR 8.555,50, 15% für Einkommen zwischen SCR 8.555,51 und SCR 10.000, 20% für Einkommen zwischen SCR 10.000,01 und SCR 83.000, und 30% für Einkommen über SCR 83.000. Für Sachleistungen wird ein Pauschalsatz von 20% auf deren Wert angewendet.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Obwohl die MwSt eine Verbrauchssteuer ist und nicht direkt eine Arbeitgeberverpflichtung im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, ist es wichtig, sich dessen bewusst zu sein. Der Standardsatz der MwSt beträgt 15% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Einige wesentliche Güter und Dienstleistungen sind entweder mit null Steuersatz belegt oder von der Steuer befreit. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen SCR 100.000 und SCR 2.000.000 können sich freiwillig für die MwSt registrieren. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als SCR 2.000.000 müssen sich registrieren.
Einreichungs- und Zahlungsfristen
- INMBT: Arbeitgeber müssen die einbehaltene Einkommenssteuer und Steuer auf Sachleistungen innerhalb von 21 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Steuer einbehalten wurde, an die Seychelles Revenue Commission (SRC) überweisen.
- Geschäftssteuererklärung: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Steuerpflicht, müssen bis zum 31. März jedes Jahres eine jährliche Steuererklärung einreichen, sofern nicht ein alternatives Steuerjahr vom Generaldirektor genehmigt wurde.
- Voraussichtliche Steuer: Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter SCR 1 Million unterliegen einer voraussichtlichen Steuer von 1,5% ihres Umsatzes. Die Erklärung und Zahlung der voraussichtlichen Steuer sind jährlich bis zum 31. März fällig.
- Gehaltsabrechnungsberichte: Selbst wenn keine Einkommenssteuer fällig ist (zum Beispiel, wenn das Einkommen eines Mitarbeiters unter dem steuerpflichtigen Schwellenwert liegt), müssen Arbeitgeber weiterhin monatliche Gehaltsabrechnungsberichte bei der SRC einreichen.
- Buchführung: Unternehmen müssen Aufzeichnungen, einschließlich Finanz- und Gehaltsinformationen, für sieben Jahre aufbewahren.
- Währung: Die offizielle Währung in den Seychellen ist die Seychellois-Rupie (SCR).
- Steuerjahr: Das Fiskaljahr in Seychellen läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Mindestlohn: Ab April 2016 beträgt der Mindestlohn für eine 35-Stunden-Woche SCR 5.050 monatlich oder SCR 26,70 pro Stunde für kontinuierliche Beschäftigung.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Änderungen in Seychellen ändern.
In den Seychellen bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einkommensteuer
- Steuersätze für Staatsbürger: Ein progressives Steuersystem gilt für seychellische Mitarbeiter:
- SCR 0 bis 8.555,50: 0%
- SCR 8.555,51 bis 10.000: 15%
- SCR 10.001 bis 83.000: 20%
- Über SCR 83.000: 30%
- Steuersätze für Nicht-Staatsbürger: Nicht-staatliche Mitarbeiter profitieren nicht von dem steuerfreien Betrag:
- SCR 0 bis 10.000: 15%
- SCR 10.001 bis 83.000: 20%
- Über SCR 83.000: 30%
- Nicht-monetäre Vorteile: Werden mit 15% besteuert. Dazu gehören Leistungen wie Unterkunft und Versorgungsleistungen. Essenszuschüsse sind ausgenommen. Die Steuer wird basierend auf den tatsächlichen Kosten des Vorteils berechnet.
- Steuereinbehalt: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer vom Gehalt der Mitarbeiter ab und überweisen sie innerhalb von 21 Tagen nach Monatsende an die Seychelles Revenue Commission (SRC).
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeitrag: 6% des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters werden vom Arbeitgeber abgezogen und an den Seychelles Pension Fund überwiesen.
- Verantwortung des Arbeitgebers: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Beitrag des Arbeitnehmers abzuziehen und zusammen mit ihrem eigenen Arbeitgeberbeitrag (Arbeitgeberbeitragssatz nicht angegeben) an den Seychelles Pension Fund zu zahlen.
Die Seychellen bieten ein relativ schlankes Steuersystem, das die Einhaltung der Vorschriften sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vereinfacht. Das System gewährleistet transparente Abzüge mit Mechanismen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Beiträge zu überprüfen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich regelmäßig über die spezifischen Sätze, Schwellenwerte und Vorschriften bei offiziellen Quellen wie der Seychelles Revenue Commission informieren. Dies ist entscheidend für genaue Gehaltsabrechnungen und die Einhaltung der entsprechenden Steuergesetze. Sich über die spezifischen Sätze, Schwellenwerte und Vorschriften in Bezug auf Einkommensteuer und Sozialversicherung auf dem Laufenden zu halten, ist auch wichtig, um die Einhaltung der Arbeits- und Steuervorschriften der Seychellen zu gewährleisten.
Mehrwertsteuer (MWST) auf den Seychellen
Die Mehrwertsteuer (MWST) auf den Seychellen ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MWST-Sätze und -Anwendungsbereich
- Standardsatz: 15% (seit dem 1. Januar 2013 wirksam) auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz: 0% auf bestimmte Waren und Dienstleistungen, insbesondere Exporte und bestimmte wesentliche Artikel. Dazu gehören Waren, die für den Export hergestellt oder importiert werden, Dienstleistungen, die mit vorübergehend importierten Waren verbunden sind, bestimmte Telekommunikationsdienste für Nichtansässige sowie Waren/Dienstleistungen von Herstellern von Erdölprodukten.
MWST-Registrierung
Ab dem 1. Januar 2025:
- Pflichtregistrierung: Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz, der jährlich SCR 5 Millionen übersteigt.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz zwischen SCR 100.000 und SCR 2 Millionen jährlich.
Eine steuerpflichtige Person muss die Seychelles Revenue Commission (SRC) innerhalb von 21 Tagen über Änderungen des Namens, der Adresse oder der Art des Geschäfts informieren.
Einreichung und Zahlung
- Erklärungen: MWST-Erklärungen und Geschäftstätigkeitserklärungen (BAS) müssen monatlich für pflichtregistrierte Unternehmen und vierteljährlich für freiwillig registrierte Unternehmen eingereicht werden.
- Fristen: Monatliche Erklärungen sind bis zum 21. des Folgemonats fällig. Vierteljährliche Erklärungen sind bis zum 21. April, Juli, Oktober und Januar fällig.
- Methode: Erklärungen können elektronisch über die SRC e-Service-Plattform mit einer unterzeichneten Hardcopy eingereicht werden.
- Zahlung: MWST-Zahlungen müssen bis zur Einreichungsfrist erfolgen. Bei Importen wird die MWST zum Zeitpunkt des Imports gezahlt.
MWST-Erstattungen
- Obligatorische Erstattung: Ab dem 1. Januar 2025 muss eine obligatorische MWST-Erstattung beantragt werden, wenn ein MWST-Guthaben SCR 10.000 übersteigt:
- für pflichtregistrierte Unternehmen, wenn es über zwei aufeinanderfolgende MWST-Perioden übertragen wird und die Schwelle am Ende der dritten Periode übersteigt, oder
- für freiwillig registrierte Unternehmen, wenn ein Guthaben, das die Schwelle übersteigt, in ihrer vierteljährlichen Erklärung gemeldet wird.
- Regelmäßige Erstattung: Unternehmen können auch eine Erstattung beantragen, wenn das Guthaben auf einer MWST-Erklärung mindestens SCR 10.000 beträgt und auf Verlangen der SRC unterstützende Dokumente vorliegen. Anträge müssen im dafür vorgesehenen Feld der MWST-Erklärung ausgefüllt werden und dürfen das berechnete Guthaben nicht überschreiten. Erstattungen werden innerhalb von 45 Tagen bearbeitet.
- Methode: Erstattungen werden in der Regel per Scheck oder Banküberweisung vorgenommen.
Steuerfreie und Null-Stoffe
- Steuerfreie Lieferungen: Diese unterliegen nicht der MWST. Beispiele:
- Bestimmte Grundnahrungsmittel (z.B. Reis, Mehl, Linsen, einheimischer Fisch, Salz, Zucker)
- Medikamente und pharmazeutische Produkte
- Bildungsdienstleistungen und damit zusammenhängende Materialien
- Finanzdienstleistungen
- Dienstleistungen in Regierungskrankenhäusern
- Importierte Periodika nicht zum Weiterverkauf, wenn der Wert SCR 1000 nicht übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den verfügbaren Ressourcen vom 5. Februar 2025 basieren und Änderungen vorbehalten sein können.
Die Seychellen bieten eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen in verschiedenen Sektoren.
Körperschaftssteuersätze und Abzüge
- Standard-Körperschaftsteuer: Es gilt ein progressives System: 15 % für zu versteuerndes Einkommen bis zu SCR 1 Million und 25 % für Einkommen über SCR 1 Million. Bestimmte Sektoren wie Banken und Versicherungen haben einen höheren Satz von 33 %.
- Steuerbefreiung für neue Unternehmen (2025-2029): Eine fünfjährige Steuerbefreiung steht neuen Unternehmen in vorrangigen Sektoren wie der Fertigung, der blauen Wirtschaft und der digitalen Wirtschaft zur Verfügung.
- Abzugsfähige Aufwendungen: Es gibt zahlreiche Abzüge für Aufwendungen wie Verluste, Reparaturen, Abschreibungen, uneinbringliche Forderungen, Beiträge zur Rentenversicherung der Seychellen und mehr.
- Sonderabzüge: Zusätzliche Abzüge sind für Marketing- und Werbeausgaben bis zu 5 % des zu versteuernden Einkommens für registrierte landwirtschaftliche und fischereiliche Unternehmen verfügbar.
- Beschleunigte Abschreibung auf Software (2025-2029): Unternehmen können von einer beschleunigten Abschreibung auf Softwareerwerbskosten profitieren, um digitale Transformationsinitiativen zu unterstützen.
Sektorspezifische Anreize
- Tourismus: Anreize werden unter dem Tourism Incentive Act 2003 angeboten, obwohl spezifische Details derzeit nicht verfügbar sind.
- Landwirtschaft: Anreize sind unter dem Agriculture Incentive Act 2005 verfügbar, jedoch müssen weitere Einzelheiten bestätigt werden.
- Fischerei: Es werden Anreize für den Fischereisektor bereitgestellt, aber Details sind nicht leicht zugänglich.
- Industrien und Handwerk: Anreize bestehen für diese Sektoren, aber weitere Details erfordern eine Klärung.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Standardsatz: 15 %.
- Nullsatz für Exporte: Exporte sind für Mehrwertsteuerzwecke nullbesteuert.
- Steuerbefreite Lieferungen: Bestimmte Grundgüter (z. B. Arzneimittel, Grundnahrungsmittel) und Dienstleistungen (z. B. Bildung, Gesundheit, Finanzdienstleistungen) sind steuerfrei.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen zwischen SCR 100.000 und SCR 2.000.000 können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren.
Weitere Steuerüberlegungen
- Kapitalertragsteuer: Auf den Seychellen wird keine Kapitalertragsteuer erhoben.
- Quellensteuer: Die Sätze variieren je nach Einkommensart und Wohnsitzstatus des Empfängers. Weitere Details erfordern zusätzliche Recherchen.
- Einkommensteuer: Es wird ein progressives System verwendet. Seychellois-Mitarbeiter haben einen steuerfreien Freibetrag von SCR 8.555,5 pro Monat, während ausländische Personen diesen nicht haben.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Die Seychellen haben mehrere Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs). Es wird empfohlen, sich an offizielle Quellen zu wenden, um eine aktualisierte Liste der Vertragspartner und deren Bestimmungen zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater für die neuesten Informationen.