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San Marino

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in San Marino

Urlaubszeit

In San Marino sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr haben, auch bekannt als Jahresurlaub. Dieser Anspruch wird im Laufe des Beschäftigungsjahres erworben. Es ist erwähnenswert, dass Tarifverträge oder individuelle Verträge längere Urlaubszeiten vorsehen können.

Jahresurlaub

  • Anspruch: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • Erwerb: Der Urlaubsanspruch wird im Laufe des Beschäftigungsjahres erworben.
  • Zusätzliche Informationen: Tarifverträge oder individuelle Verträge können längere Urlaubszeiten vorsehen.

Urlaubsplanung

Die Festlegung der Urlaubszeiten erfolgt in der Regel in Absprache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen für den Urlaub in San Marino wird durch das Gesetz Nr. 7 vom 21. Februar 1961 bereitgestellt. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Arbeitsrechte im Land, einschließlich des Urlaubsanspruchs. Darüber hinaus können branchenspezifische Tarifverträge detailliertere oder großzügigere Regelungen zu Urlaubsansprüchen enthalten.

Feiertage

San Marino, eine kleine Republik im Süden Europas, ist bekannt für ihr reiches kulturelles Erbe und ihre Traditionen. Dies spiegelt sich in den zahlreichen Feiertagen wider, die das ganze Jahr über gefeiert werden. Diese Feiertage reichen von nationalen und religiösen Feierlichkeiten bis hin zu Gedenkveranstaltungen.

Neujahrstag

Der Neujahrstag, der am 1. Januar gefeiert wird, markiert den Beginn des Kalenderjahres in San Marino.

Epiphanias

Epiphanias wird am 6. Januar gefeiert. Dieser christliche Feiertag erinnert an den Besuch der Heiligen Drei Könige beim Jesuskind.

Gedenken an das Arengo

Am 25. März gedenkt San Marino des Arengo, eines bedeutenden Ereignisses in der Geschichte des Landes. Dieser Tag markiert den Jahrestag des Aufstands von 1906.

Jahrestag der Befreiung vom Faschismus

Der 28. Juli ist ein bedeutender Tag in San Marino, da er die Befreiung vom Faschismus markiert.

Fest der Heiligen Agatha, Mitpatronin der Republik

Das Fest der Heiligen Agatha, der Mitpatronin der Republik, wird am 5. Februar gefeiert.

Tag der Arbeit

Der Tag der Arbeit, der am 1. Mai gefeiert wird, ist ein Tag, der den Arbeitern und ihren Beiträgen gewidmet ist.

Amtseinführung der Capitani Reggenti

Die Amtseinführung der Capitani Reggenti ist eine halbjährliche Zeremonie, die am 1. April und am 1. Oktober stattfindet.

Mariä Himmelfahrt

Mariä Himmelfahrt, ein bedeutender christlicher Feiertag, wird am 15. August gefeiert.

Gründungstag der Republik

Der Gründungstag der Republik, der am 3. September gefeiert wird, markiert die Gründung der Republik San Marino.

Allerheiligen

Allerheiligen wird am 1. November gefeiert. Dieser christliche Feiertag ehrt alle Heiligen und Märtyrer.

Gedenken an die Toten

Das Gedenken an die Toten wird am 2. November begangen. Dieser Tag ist dem Gedenken und der Ehrung der Verstorbenen gewidmet.

Unbefleckte Empfängnis

Die Unbefleckte Empfängnis, ein bedeutender christlicher Feiertag, wird am 8. Dezember gefeiert.

Weihnachtstag

Der Weihnachtstag, der am 25. Dezember gefeiert wird, markiert die Geburt Jesu Christi.

Zweiter Weihnachtstag (Fest des Heiligen Stephanus)

Der Zweite Weihnachtstag, auch bekannt als Fest des Heiligen Stephanus, wird am 26. Dezember gefeiert. Dieser Tag wird traditionell damit verbracht, Geschenke zu geben und Zeit mit der Familie zu verbringen.

Urlaubsarten

In San Marino bieten die Arbeitsgesetze verschiedene Arten von Urlaub für Arbeitnehmer. Diese Gesetze sind hauptsächlich in Gesetz Nr. 7 von 1961 und den nachfolgenden Änderungen sowie in den relevanten Tarifverträgen festgelegt.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Urlaub wird im Laufe des Beschäftigungsjahres angesammelt. Die gesetzliche Referenz hierfür ist Gesetz Nr. 7 vom 21. Februar 1961.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die spezifische Dauer und Vergütung können durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge festgelegt werden. In der Regel ist eine ärztliche Bescheinigung für Abwesenheiten über einen kurzen Zeitraum hinaus erforderlich.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf obligatorischen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der aus zwei Monaten vor dem erwarteten Geburtstermin und drei Monaten danach besteht. Diese Vergütung wird vom Sozialversicherungssystem gezahlt. Die gesetzlichen Referenzen hierfür sind Gesetz Nr. 7 vom 21. Februar 1961 und Gesetzesdekret vom 12. Mai 2009.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben möglicherweise Anspruch auf eine kurze Zeit bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Einzelheiten hierzu sind oft in Tarifverträgen festgelegt.

Elternurlaub

Elternurlaub kann Eltern zur Betreuung kleiner Kinder zur Verfügung stehen, oft mit reduzierter oder unbezahlter Vergütung. Die Einzelheiten hierzu hängen von Tarifverträgen oder individuellen Verträgen ab.

Andere Arten von Urlaub

Andere Arten von Urlaub umfassen Trauerurlaub, der ein kurzer Urlaub bei Tod eines Familienmitglieds ist, und Hochzeitsurlaub, der für die eigene Hochzeit eines Arbeitnehmers gewährt wird. Sonderurlaub kann auch für bürgerliche Pflichten, persönliche Entwicklung usw. gewährt werden. Die Ansprüche und Bedingungen für diese Arten von Urlaub variieren.

Wichtige Überlegungen

Spezifische Anspruchsvoraussetzungen können je nach Art des Urlaubs und der Dienstzeit bestehen. Viele Arbeitsplätze haben Tarifverträge, die großzügigere oder spezifischere Urlaubsregelungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen bieten.

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