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Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Bemessungsgrundlage |
---|---|---|
Körperschaftsteuer | 17% (Standard) | Steuerpflichtiges Einkommen |
Neue Unternehmens-KSt | 8,5% (für 5 Jahre) | Steuerpflichtiges Einkommen |
Arbeitgeber-Sozialversicherung | 15-17% | Bruttogehalt |
Ein-Stufen-Steuer (Import) | 17% | Eingeführte Waren und Dienstleistungen |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Meldung & Zahlung: Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommensteuer werden in der Regel monatlich berechnet und bezahlt, mit Fristen, die normalerweise innerhalb des Monats nach dem Gehaltszeitraum liegen.
- Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen jährliche Erklärungen einreichen, die die Gesamtvergütung, Beiträge und einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter des Vorjahres zusammenfassen.
- Körperschaftsteuererklärung: Fällig bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (EUR) | Steuersatz |
---|---|
Bis zu 10.000 | 9% |
10.001 - 18.000 | 13% |
18.001 - 28.000 | 17% |
28.001 - 38.000 | 21% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung (Allgemein) | 8,3% | Keine |
Fondiss (Ergänzende Rente) | 2% | Keine |
Rente | 5,4% | Keine |
Arbeitslosigkeit durch Kündigung | 0,5% | Keine |
Persönliche Freibeträge
- EUR 250 für einen abhängigen Ehepartner, der nicht rechtlich getrennt ist.
- EUR 250 für jedes abhängige Kind.
- EUR 125 für Eltern, Schwiegereltern oder andere abhängige Familienmitglieder, die zusammenleben.