Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in San Marino
Arbeitgeber haben erhebliche Verantwortlichkeiten, wenn es um Sozialversicherungsbeiträge geht. Diese umfassen Beiträge zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, zur Krankenversicherung, zu Familienzulagen, zur Arbeitslosenversicherung und zur Arbeitsunfallversicherung. Die Sätze für jede Sozialversicherungskategorie variieren, und die Beiträge werden typischerweise monatlich gezahlt.
In San Marino gibt es kein traditionelles Lohnsteuersystem, bei dem Arbeitgeber die Einkommenssteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten. Stattdessen wird die Einkommenssteuer für Einzelpersonen auf jährlicher Basis berechnet. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, eine Steuer von 13 % für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, die keine Aufenthaltserlaubnis in San Marino haben, einzubehalten.
Arbeitgeber haben auch zusätzliche Beitragspflichten. Dazu gehören Beiträge zum Arbeitnehmer-Abfindungsfonds (TFR), der den Arbeitnehmern am Ende ihrer Beschäftigung eine finanzielle Absicherung bietet. Der Satz hierfür variiert je nach Branche und Unternehmensgröße. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, einen kleinen Beitrag zu einem allgemeinen Ausbildungsfonds, bekannt als FondISS, zu leisten.
In San Marino basiert das Steuersystem für Arbeitnehmer hauptsächlich auf Sozialversicherungsbeiträgen und nicht auf traditionellen Einkommenssteuerabzügen.
Arbeitnehmer in San Marino zahlen einen Teil ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein. Der Beitragssatz für Arbeitnehmer liegt derzeit bei 8,3%, der direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass es in San Marino keine separate Lohnsteuer gibt. Die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge dienen als primärer Steuerabzug für Arbeitnehmer.
Die Sozialversicherungsbeiträge in San Marino finanzieren verschiedene Sozialprogramme wie Renten, Arbeitslosenunterstützung und Gesundheitsversorgung. Diese Beitragssätze können sich ändern, daher ist es ratsam, sich mit einem qualifizierten Steuerfachmann über die neuesten Informationen zu beraten.
San Marino verwendet ein einzigartiges Steuersystem auf Importe, bekannt als "Imposta Generale sulla Prestazione dei Servizi" (IGPS), oft als Monophasensteuer bezeichnet. Diese Steuer wird einmalig auf den Import von Waren und Dienstleistungen nach San Marino angewendet und dient einem ähnlichen Zweck wie die Mehrwertsteuer in den Nachbarländern.
Der Standard-IGPS-Satz beträgt 17%. Es gibt jedoch ermäßigte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
Bestimmte Dienstleistungen können von der IGPS befreit sein, einschließlich Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und Bildung.
Unternehmen müssen sich möglicherweise für die IGPS beim Finanzamt registrieren, wenn ihre Tätigkeiten den Import von Waren und Dienstleistungen umfassen. Die Einreichungshäufigkeit variiert je nach Art und Umsatz des Unternehmens. Für Steuerformulare, Zahlungsanweisungen und Fristen wird empfohlen, das Finanzamt zu kontaktieren.
San Marino bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um neue Unternehmen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize können Ihre Steuerlast erheblich verringern, was San Marino zu einem attraktiven Standort sowohl für Startups als auch für etablierte Unternehmen macht.
Dieser Anreiz ist ein reduzierter Steuersatz. Um sich zu qualifizieren, muss ein Unternehmen neu gegründet sein und die Anteilseigner dürfen im Vorjahr kein ähnliches Geschäft in San Marino betrieben haben. Das Unternehmen muss innerhalb von 6 Monaten mindestens einen Vollzeitmitarbeiter einstellen und innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Geschäftslizenz einen weiteren Mitarbeiter.
Die Vorteile umfassen einen niedrigeren Körperschaftssteuersatz von 8,5% auf Gewinne für die ersten 7 Jahre des Betriebs. Dies ist eine erhebliche Reduzierung gegenüber dem Standardsteuersatz von 17%. Das Unternehmen erhält außerdem eine Befreiung von den Geschäftslizenzgebühren für die ersten 4 Jahre des Betriebs.
Um sich zu bewerben, wenden Sie sich an die Handelskammer von San Marino (CCISM) für Details und Anleitungen zum Bewerbungsprozess. Sie können Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Verfahren bereitstellen.
Dieser Anreiz ist ein Steuerkredit. Um sich zu qualifizieren, muss ein bestehendes Unternehmen mindestens einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen. Mindestens 50% der Mitarbeiter müssen Einwohner von San Marino sein.
Die Höhe des Steuerkredits hängt von der Größe des Unternehmens und davon ab, ob der eingestellte Mitarbeiter als benachteiligt gilt. Unternehmen mit durchschnittlich 5 oder mehr Mitarbeitern erhalten 5% der Körperschaftssteuer pro Neueinstellung. Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern erhalten 10% der Körperschaftssteuer pro Neueinstellung. Ein zusätzlicher Kredit von 5% gilt, wenn der neue Mitarbeiter benachteiligt ist. Der gesamte Steuerkredit darf 25% oder 40% der gesamten Steuerschuld des Unternehmens nicht überschreiten.
Spezifische Details zum Bewerbungsprozess für den Steuerkredit sind online nicht leicht verfügbar. Es wird empfohlen, einen Steuerberater in San Marino zu konsultieren, um Anleitungen zur Inanspruchnahme dieses Anreizes zu erhalten.
Während dies die Hauptsteueranreize sind, die San Marino bietet, gibt es noch weitere Vorteile zu erkunden. Dazu gehören Steuerabzüge für Investitionen in Anlagegüter oder Immobilien und ein spezielles Steuerregime für hochinnovative Startups mit einem progressiven Steuersatz, der bei 0% beginnt.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.