Arbeitgebersteuerpflichten
In San Marino navigieren Arbeitgeber durch verschiedene Steuerpflichten und Beiträge im Zusammenhang mit Sozialversicherung, spezifischen Abzügen für ausländische Arbeiter und anderen Abgaben.
Arbeitgeberpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungsprogrammen, die Renten (Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten), Gesundheitsversorgung, Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung abdecken. Diese Beiträge werden in der Regel monatlich gezahlt, und die Sätze variieren je nach Kategorie. Ab 2025 beträgt der kombinierte Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrag 27,4%. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber 8,4% an das Sozialversicherungsinstitut (ISS).
- Abfindungsfonds für Arbeitnehmer (TFR): Arbeitgeber leisten Beiträge zum TFR, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Pauschalzahlung an die Arbeitnehmer gewährt. Der Beitragssatz für den TFR variiert je nach Sektor und Unternehmensgröße.
- FondISS (Ausbildungsfonds): Arbeitgeber leisten einen kleinen Beitrag zu FondISS, einem allgemeinen Ausbildungsfonds.
- Abzugsteuer für ausländische Arbeiter: Von den Gehältern bestimmter ausländischer Arbeiter ohne San Marino-Residenzgenehmigung wird eine Steuer von 13% einbehalten. Dieser Abzug gilt nicht für alle ausländischen Arbeiter, und die spezifischen Kriterien sollten mit einem Steuerberater bestätigt werden.
Arbeitnehmerabzüge
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten 8,3% ihres Gehalts als Beitrag zur Sozialversicherung. Dieser Beitrag wird vom Arbeitgeber einbehalten.
- Einkommensteuer: San Marino betreibt kein traditionelles Lohnsteuersystem. Stattdessen wird die Einkommensteuer jährlich auf Basis eines progressiven Tarifs berechnet, der von 9% für Einkommen unter €10.000 bis 35% für Einkommen über €80.000 reicht. Arbeitnehmer haben keine Einkommensteuer direkt von ihrem Gehalt abgezogen.
Unternehmenssteuern
- Allgemeine Einkommenssteuer (IGR): Unternehmen in San Marino unterliegen einer Körperschaftsteuer von 17% auf den Nettoumsatz. Neu gegründete Unternehmen könnten unter bestimmten Bedingungen für die ersten fünf Jahre eine reduzierte Rate von 8,5% erhalten, z.B. durch die Einstellung mindestens eines Mitarbeiters innerhalb der ersten sechs Monate und eines zweiten innerhalb von 24 Monaten. Eine zusätzliche 5%-Abzugsteuer gilt für an Einzelpersonen ausgeschüttete Einnahmen, die in einigen Fällen absetzbar sein kann, abhängig von relevanten Doppelbesteuerungsabkommen, wie dem mit Italien.
- Steuererklärung und Fristen: Körperschaftsteuererklärungen und indirekte Steuererklärungen sind bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Jahresabschlüsse und Haushaltspläne müssen bis zum 31. Mai in der jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre genehmigt werden.
Zusätzliche Informationen
- Mindestlohn: San Marino hat keinen gesetzlichen Mindestlohn.
- Lohnabrechnungszyklus: Der typische Lohnabrechnungszyklus in San Marino ist monatlich. Gehälter werden in der Regel bis zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind per 5. Februar 2025 und sich durch legislative Änderungen ändern können. Es ist entscheidend, einen Steuerberater für die neuesten Vorschriften und individuelle Beratung zu konsultieren.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In San Marino haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer spezifische Steuerpflichten und Abzüge, die durch die nationale Gesetzgebung geregelt sind.
Arbeitgebersteuerpflichten und Abzüge
- Körperschaftsteuer (CIT): Der Standard-CIT-Satz beträgt 17%. Neue Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen für die ersten fünf Jahre einen reduzierten Satz von 8,5% erhalten, z. B. durch die Einstellung einer Mindestanzahl von Mitarbeitern innerhalb festgelegter Zeiträume.
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten einen Prozentsatz der Gehälter der Arbeitnehmer für die Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung und Familienleistungen abdeckt. Diese Sätze können je nach Berufsfunktion des Mitarbeiters variieren.
- Lohnsteuer: Arbeitgeber ziehen monatlich die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer ab.
- Steuergutschriften: Anreize wie Steuergutschriften stehen Arbeitgebern zur Verfügung, die in Mitarbeiterschulungsprogramme, Forschung und Entwicklung investieren oder Arbeitnehmer aus benachteiligten Gruppen einstellen.
Arbeitnehmersteuerpflichten und Abzüge
- Einkommensteuer (IGR): Die individuelle Einkommensteuer in San Marino ist progressiv, mit Sätzen von 9% bis 35%, basierend auf Einkommensklassen. Die Steuersätze und -klassen sind derzeit wie folgt:
- Bis zu €10.000: 9%
- €10.001 - €18.000: 13%
- €18.001 - €28.000: 17%
- €28.001 - €38.000: 21%
- €38.001 - €50.000: 25%
- €50.001 - €65.000: 28%
- €65.001 - €80.000: 31%
- Über €80.000: 35%
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten ebenfalls einen Anteil ihres Gehalts für die Sozialversicherung.
- Fondiss: Arbeitnehmer tragen 2% ihres Gehalts zu Fondiss bei, einem ergänzenden Pensionsfonds.
- Gewerkschaftsbeiträge: Ein kleiner Prozentsatz des Einkommens eines Arbeitnehmers wird für Gewerkschaftsbeiträge abgezogen.
Allgemeine Steuerinformationen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in San Marino entspricht dem Kalenderjahr, beginnend am 1. Januar und endend am 31. Dezember.
- Steuererklärungen: Steuererklärungen sind in der Regel jährlich fällig, wobei die genauen Fälligkeitstermine durch die Richtlinien der Steuerbehörde festgelegt werden.
- Steueranreize: San Marino bietet verschiedene Steueranreize, um Unternehmen und Investitionen anzuziehen, einschließlich Steuerbefreiungen für Start-ups und reduzierte Steuersätze für bestimmte Branchen. Zusätzliche Anreize bestehen für Unternehmen, die Mitarbeiter einstellen, in bestimmte Projekte investieren oder Forschung und Entwicklung betreiben. Überprüfen Sie stets die aktuellen Vorschriften bei den zuständigen Behörden, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Hinweis: Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.
Mehrwertsteuer
San Marino verwendet ein Ein-Stufen-Importsteuersystem anstelle einer traditionellen Mehrwertsteuer/GST.
Importsteuer
San Marino erhebt eine Ein-Stufen-Steuer, die oft als Importsteuer bezeichnet wird, auf Waren und damit verbundene Dienstleistungen, die in das Land importiert werden. Der Standardsteuersatz für diese Steuer beträgt derzeit 17 %. Bestimmte Waren können unterschiedlichen Raten unterliegen, wie z.B. Rohstoffe, die möglicherweise für reduzierte Raten qualifizieren, während einige Waren und Dienstleistungen ganz von der Steuer befreit sein können.
Registrierung
Alle Unternehmen, die in San Marino tätig sind, unabhängig von Größe oder Umsatz, müssen sich als "wirtschaftliche Betreiber" registrieren.
Rechnungsstellung
Unternehmen sind verpflichtet, für alle Transaktionen Rechnungen auszustellen. Während die elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen nicht verpflichtend ist, ist sie für Transaktionen zwischen italienischen Unternehmen und Unternehmen in San Marino ab dem 1. Juli 2022 vorgeschrieben. Diese E-Rechnungen müssen über die italienische SDI-Plattform eingereicht werden.
Anmeldung und Zahlung
Die Importsteuer wird nach Vorlage der Einkaufsrechnungen bei der Steuerbehörde nach der Einfuhr der Waren bezahlt. Die Zahlung ist fällig, sobald eine Zahlungsaufforderung von der Steuerbehörde eingeht. Die Frist für die Einreichung der jährlichen Importsteuererklärung ist der 30. Juni des Folgejahres. Die Service Tax, eine separate Steuer auf bestimmte Dienstleistungen, wird zweimal jährlich gezahlt, im Januar und Juli, für Rechnungen oder Zahlungen, die im vorangegangenen sechsmonatigen Zeitraum erhalten wurden. Die jährliche Service Tax-Erklärung ist zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung fällig, in der Regel am 30. Juni.
Befreite Waren und Dienstleistungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Importsteuer befreit. Während die Details variieren können und eine Beratung mit lokalen Experten erforderlich sein kann, gehören dazu Rohstoffe, die in der Herstellung verwendet werden, sowie einige Finanzdienstleistungen. Zusätzlich sind Dienstleistungen, die vom Staat und Regierungsstellen erbracht werden, im Allgemeinen von der Service Tax in San Marino befreit.
Weitere relevante Steuern
Neben der Importsteuer unterliegen Unternehmen in San Marino weiteren Steuern, darunter die Körperschaftsteuer (derzeit 17 %), eine allgemeine Einkommensteuer für Einzelpersonen mit progressiven Sätzen, Quellensteuer auf Dividenden für einzelne Aktionäre (5 %) und Sozialversicherungsbeiträge.
Steueranreize
San Marino bietet verschiedene Steueranreize, insbesondere für Startups. Diese Anreize umfassen Steuerbefreiungen und Abzüge für Investitionen in qualifizierte Startups.
Steuervorteile
San Marino bietet verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Privatpersonen.
Unternehmenssteuerliche Anreize
- Neue Unternehmen: Neue Firmen profitieren in den ersten fünf Jahren von einer 50%igen Reduzierung der regulären Körperschaftsteuer von 17%, was zu einem effektiven Steuersatz von 8,5% führt. Sie erhalten außerdem eine vierjährige Steuerbefreiung von Lizenzgebühren, wenn sie innerhalb von sechs Monaten ihren ersten Mitarbeiter einstellen und innerhalb von 24 Monaten einen zweiten. Zusätzliche Steuervergünstigungen sind für Mitarbeiterschulungen, technologische Innovationen und Geschäftsentwicklungsprogramme verfügbar.
- Startups (High-Tech und Innovativ): Diese Startups genießen eine vollständige Steuerbefreiung auf Einkommen für die ersten drei Jahre. Nach diesem Zeitraum zahlen sie für die nächsten vier Jahre 4% und für die folgenden fünf Jahre 8%.
- Maritime Unternehmen: Neue maritime Unternehmen erhalten eine 80%ige Reduzierung der regulären Körperschaftsteuer von 17% für zehn Jahre, was den Satz effektiv auf 3,4% senkt.
- Kapitalgewinnbefreiung: Unternehmen, die qualifizierende Aktien mindestens 12 Monate halten und sie seit Erwerb als Finanzanlagevermögen melden, sind von der Kapitalertragsteuer befreit.
- Verlustausgleich: Unternehmen können bis zu 80% ihrer Verluste gegen steuerpflichtiges Einkommen für drei Jahre verrechnen.
- Reinvestitionsanreiz: Gewinne, die in Anlagegüter und Kapitalgüter für technologische Aufrüstungen, Immobilienverbesserungen, Energieeffizienz oder Umweltschutz reinvestiert werden, sind für fünf Jahre steuerfrei.
- Kapitalerhöhung: Unternehmen, die ihr Aktienkapital erhöhen, profitieren von einer Steuerbefreiung in Höhe von 10% des erhöhten Betrags.
- Dividendenabzug: Dividenden, die an juristische Personen ausgeschüttet werden, sind steuerfrei. Natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von 5%. Eingehende Dividenden an Sammarinese Holdinggesellschaften (mit mindestens 12 Monaten Aktienbesitz) aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen werden nur auf 5% der Dividenden besteuert, nach Abzug etwaiger ausländischer Quellensteuer. Ausgehende Dividenden von Sammarinese Tochtergesellschaften an ausländische Holdinggesellschaften unterliegen keiner Quellensteuer.
- Investmentfonds: Investmentfonds sind von der Einkommensteuer auf ihre Gewinne befreit. Fondsgesellschaften unterliegen jedoch einer speziellen Flat Tax von 12% auf Erträge.
Individuelle Steuerliche Anreize
- Progressive Steuersätze: Einzelpersonen unterliegen progressiven Einkommensteuersätzen, die bei 9% für Einkommen unter €10.000 beginnen und bis zu 35% für Einkommen über €80.000 reichen.
- Residenz für Rentner: Ausländische Rentner im privaten Sektor mit einem Jahreseinkommen von mindestens €50.000 (brutto) oder beweglichem Vermögen von mindestens €300.000 können sich für ein spezielles Steuerregime qualifizieren, bei dem auf ihre Renteneinkünfte ein Steuersatz von 6% angewendet wird. Dieser Satz gilt für zehn Jahre und kann verlängert werden. Für Rentner, die früher Führungskräfte oder Beamte einer internationalen Organisation waren und ein Jahreseinkommen von mindestens €100.000 haben, gilt ein reduzierter Steuersatz von 3%. (Hinweis: Diese Einkommensanforderungen wurden ab dem Steuerjahr 2025 erhöht).
Allgemeine Steuerinformationen
- San Marino hat kein Mehrwertsteuersystem (MwSt). Stattdessen wird eine Einphasensteuer auf Importe erhoben.
- Das Land arbeitet aktiv an der Harmonisierung seiner Steuergesetze mit EU- und internationalen Standards.
Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Steuergesetze und -vorschriften können komplex sein und Änderungen unterliegen. Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen Aktualisierungen oder Änderungen wider.