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Arbeitserlaubnisse und Visa in Sambia

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Sambia sponsern.

Sambia work-permits-and-visas overview

Das Navigieren durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Sambia ausländisches Talent einstellen möchten. Das System des Landes für Visa und Arbeitserlaubnisse ist darauf ausgelegt, den Eintritt und Aufenthalt von Nicht-Bürgern zu regeln, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitende positiv zur Wirtschaft beitragen, während der lokale Arbeitsmarkt geschützt wird. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für internationale Neueinstellungen zu ermöglichen.

Die Sicherung der entsprechenden Genehmigung ist ein vielstufiger Prozess, der typischerweise die Beantragung eines Einreisevisums (je nach Nationalität) und anschließend die Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis oder eine andere langfristige Genehmigung umfasst, die Beschäftigungs- oder Geschäftstätigkeiten autorisiert. Die Art der erforderlichen Genehmigung hängt von der Art der Arbeit, der Dauer des Aufenthalts und der Rolle der Person innerhalb des Unternehmens oder Investments ab.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter

Bevor Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, benötigen viele ausländische Staatsangehörige ein Einreisevisum, um nach Sambia einzureisen. Der spezifische Typ des Einreisevisums hängt vom Reisezweck und der Nationalität ab. Während ein Standardtouristen- oder Geschäftvisum Kurzaufenthalte erlaubt, gestattet es in der Regel nicht die Beschäftigung. Für Personen, die arbeiten möchten, dient das Einreisevisum oft als vorläufiger Schritt, bevor die Arbeitserlaubnis beantragt wird, oder sie können auf einer anderen Grundlage einreisen und die Arbeitserlaubnis innerhalb Sambias beantragen, je nach Regelung.

Gängige Einreisevisumtypen sind:

  • Touristenvisum: Für Freizeitreisen. Erlaubt keine Arbeit.
  • Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftsaktivitäten wie Meetings, Konferenzen oder die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten. Erlaubt in der Regel keine Beschäftigung.
  • Transitvisum: Für Durchreise durch Sambia zu einem anderen Ziel.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Einreisevisum allein nicht das Recht auf Arbeit gewährt. Für jede Form der Beschäftigung in Sambia ist eine separate Arbeitserlaubnis oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis verpflichtend.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Für ausländische Staatsangehörige, die in Sambia arbeiten möchten, ist die am häufigsten erforderliche Genehmigung die Employment Permit. Diese Genehmigung wird in der Regel für Personen benötigt, die ein Jobangebot einer in Sambia registrierten Gesellschaft haben. Weitere Genehmigungstypen existieren für Investoren, Selbstständige und Missionare, jeder mit spezifischen Kriterien.

Employment Permit

Die Employment Permit wird vom Arbeitgeber gesponsert und basiert auf dem Grundsatz, dass die Position nicht adäquat durch einen sambischen Staatsbürger besetzt werden kann.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Besitz relevanter Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen, die für die Position erforderlich sind.
  • Ein gültiges Jobangebot von einem registrierten Unternehmen in Sambia.
  • Der Arbeitgeber muss Anstrengungen nachweisen, um einen geeigneten sambischen Kandidaten zu finden (oft durch Arbeitsmarktprüfung).
  • Einhaltung von Gesundheits- und Charakteranforderungen.

Erforderliche Dokumente (inklusive, aber nicht beschränkt auf):

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Reisefotos im Passformat.
  • Kopien akademischer und beruflicher Qualifikationen.
  • Lebenslauf (CV).
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und allen Ländern des Aufenthalts der letzten sechs Monate.
  • Medizinischer Untersuchungsbericht.
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben.
  • Unternehmensregistrierungsdokumente (z.B. Gründungsurkunde, Anteilseignerangaben, etc.).
  • Begründungsschreiben des Arbeitgebers, in dem die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters erläutert wird.
  • Nachweis über die Ausschreibung der Stelle (falls erforderlich für die Arbeitsmarktprüfung).

Antragstellungsverfahren:

Der Antrag wird in der Regel durch den Arbeitgeber im Auftrag des potenziellen Mitarbeiters bei der Abteilung für Immigration in Sambia eingereicht. Das Verfahren umfasst die Einreichung des Antragsformulars zusammen mit allen unterstützenden Dokumenten und die Bezahlung der erforderlichen Gebühren. In einigen Fällen können Interviews erforderlich sein.

Bearbeitungszeiten:

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Komplexität des Falls. Während offizielle Zeitrahmen genannt werden, ist es ratsam, mit mehreren Wochen bis hin zu einigen Monaten für die Bearbeitung zu rechnen. Beschleunigte Verfahren sind im Allgemeinen nicht verfügbar.

Gebühren:

Gebühren für die Arbeitserlaubnis umfassen sowohl eine Antragsgebühr als auch eine Ausstellungsgebühr nach Genehmigung. Diese Gebühren können sich ändern und variieren je nach Genehmigungsart und Dauer. Detaillierte Gebührenstrukturen gibt die Abteilung für Immigration bekannt.

Sponsoring:

Bei einer Employment Permit ist die sambische Beschäftigungsstätte der Sponsor. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle im Antragsprozess, indem er die erforderliche Firmendokumentation bereitstellt und die Notwendigkeit der Ausländeranstellung begründet.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Sambia gibt ausländischen Staatsangehörigen das Recht, unbegrenzt im Land zu leben und zu arbeiten. Die Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sind begrenzt und erfordern in der Regel eine längere legale Aufenthaltszeit unter einem bestimmten Genehmigungstyp oder durch familiäre Bindungen.

Gängige Wege sind:

  • Inhaber langfristiger Genehmigungen: Personen, die bestimmte langfristige Genehmigungen, wie z.B. eine Investorengenehmigung, für eine vorgeschriebene Anzahl von Jahren (oft 10 Jahre) besitzen und nachweisen können, dass sie bedeutende Beiträge zur sambischen Wirtschaft geleistet haben, können sich bewerben.
  • Ehepartner eines sambischen Staatsbürgers: Ausländische Staatsangehörige, die mit sambischen Staatsbürgern verheiratet sind, können nach einer bestimmten Dauer der Ehe und Aufenthalt in Sambia die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Außergewöhnliche Fähigkeiten/Beiträge: In seltenen Fällen können Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder diejenigen, die bedeutende Beiträge zur Entwicklung Sambias geleistet haben, in Betracht gezogen werden.

Das Antragsverfahren für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist rigoros und erfordert umfangreiche Dokumentation sowie Nachweise der Berechtigung.

Visum für Angehörige (Dependent Visa)

Inhaber gültiger Arbeitserlaubnisse oder anderer langfristiger Aufenthaltstitel in Sambia können in der Regel für ihre Angehörigen, die typischerweise Ehepartner und minderjährige Kinder einschließen, Anträge auf Genehmigungen oder Visa stellen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis der rechtlichen Beziehung (Heiratsurkunde für den Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder).
  • Der Hauptgenehmigungsinhaber muss eine gültige, langfristige Genehmigung besitzen, die den Angehörigen die Mitreise erlaubt.
  • Der Hauptgenehmigungsinhaber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, um die Unterstützung der Angehörigen zu gewährleisten.

Erforderliche Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular für das Angehörigen-Visum/-Genehmigung.
  • Gültige Reisepässe der Angehörigen.
  • Passfotos im Passformat.
  • Heiratsurkunde (für Ehepartner).
  • Geburtsurkunden (für Kinder).
  • Kopie der gültigen Genehmigung des Hauptgenehmigungsinhabers.
  • Nachweis finanzieller Unterstützung.

Angehörigengenehmigungen erlauben in der Regel den Aufenthalt in Sambia, können aber Beschränkungen hinsichtlich der Erwerbstätigkeit haben, sofern die Angehörigen kein eigenes Arbeitserlaubnis erhalten.

Verpflichtungen zur Visa- und Arbeitsgenehmigungskonformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der sambischen Einwanderungsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Mitarbeitende obligatorisch. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen, einschließlich Bußgelder, Abschiebung und Einschränkungen bei zukünftigen Ein- oder Einstellungen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden gültige und geeignete Arbeitserlaubnisse vor Eintritt in die Beschäftigung besitzen.
  • Genau Buch führen über den Status aller ausländischen Mitarbeitenden.
  • Das Department of Immigration über Änderungen im Status, den Beschäftigungsbedingungen oder bei Beendigung des Verhältnisses informieren.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsaktivitäten des Mitarbeiters strikt den Bedingungen seiner Genehmigung entsprechen.
  • Den Austritt des Mitarbeiters bei Beendigung der Beschäftigung oder Ablauf der Genehmigung erleichtern.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Eine gültige Arbeitserlaubnis und ggf. erforderliches Einreisevisum besitzen.
  • Die Bedingungen der Arbeitserlaubnis genau einhalten, inklusive Arbeiten nur für den sponsernden Arbeitgeber und in der genehmigten Position.
  • Keine andere Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit ausüben, die nicht durch die Genehmigung autorisiert ist.
  • Sicherstellen, dass Reisepass und Genehmigung gültig bleiben.
  • Nach Ablauf oder Widerruf der Genehmigung das Land verlassen, es sei denn, eine Verlängerung oder Statusänderung wurde genehmigt.
  • Eine Kopie der Genehmigung und des Reisepasses stets bei sich führen.

Beide Parteien müssen proaktiv die Gültigkeitszeiträume der Genehmigungen verwalten und Verlängerungsprozesse rechtzeitig vor Ablauf initiieren, um Lücken im rechtlichen Status zu vermeiden.

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