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SambiaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sambia

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, hier ist eine Zusammenfassung der Steuerpflichten von Arbeitgebern in Sambia: Arbeitgeber in Sambia haben verschiedene Steuerverpflichtungen, einschließlich Pay-As-You-Earn (PAYE), Skills Development Levy (SDL) und Beiträge zur National Pension Scheme Authority (NAPSA).

Pay-As-You-Earn (PAYE)

PAYE wird monatlich von den Gehältern der Mitarbeiter basierend auf progressiven Steuersätzen abgezogen, die von 0% bis 37,5% reichen. Der abgezogene Steuerbetrag muss bis zum 10. des Folgemonats an die Zambia Revenue Authority (ZRA) überwiesen werden. Spezifische Sätze für 2025 sind in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar.

Skills Development Levy (SDL)

Arbeitgeber zahlen die SDL zu einem Satz von 0,5% der an die Mitarbeiter gezahlten Bruttovergütungen. Diese Abgabe ist ebenfalls bis zum 10. des Folgemonats fällig.

National Pension Scheme Authority (NAPSA)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zu NAPSA. Der Beitrag des Arbeitgebers ist derzeit auf 5% des Grundgehalts des Mitarbeiters oder maximal etwa ZMW 1.221,8 pro Monat gemäß den Zahlen von 2022 begrenzt. Der Arbeitnehmer trägt ebenfalls 5% seines Gehalts bei.

Vorläufige Einkommenssteuer

Unternehmen müssen die vorläufige Einkommenssteuer in vier Raten während des Steuerjahres zahlen:

  • 1. Rate: Fällig am 31. März, zahlbar bis zum 10. April.
  • 2. Rate: Fällig am 30. Juni, zahlbar bis zum 10. Juli.
  • 3. Rate: Fällig am 30. September, zahlbar bis zum 10. Oktober.
  • 4. Rate: Fällig am 31. Dezember, zahlbar bis zum 10. Januar.

Das Steuerjahr in Sambia läuft vom 1. April bis zum 31. März. Jährliche Einkommensteuererklärungen sind typischerweise bis zum 21. Juni des folgenden Steuerjahres fällig. Für manuell eingereichte Erklärungen ist die Frist der 5. Juni.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von mehr als K800.000 pro Jahr müssen sich für die MwSt registrieren. Der Standard-MwSt-Satz beträgt 16%. Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind mit null Prozent belegt oder von der Steuer befreit.

Es ist ratsam, die Website der ZRA zu konsultieren und einen qualifizierten Steuerberater für die aktuellsten Updates und spezifischen Details in Bezug auf Ihre Geschäftssituation zu Rate zu ziehen, da sich Steuerregelungen und Vorschriften ändern können.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Sambia drehen sich die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich um das Pay As You Earn (PAYE) System, das verschiedene obligatorische Abzüge umfasst.

PAYE (Pay As You Earn)

PAYE ist das zentrale Steuerabzugssystem für Arbeitnehmer in Sambia. Arbeitgeber berechnen, ziehen die Steuer ab und überweisen sie an die Zambia Revenue Authority (ZRA). Bezüge, die dem PAYE unterliegen, umfassen:

  • Gehälter und Löhne
  • Überstundenvergütung
  • Boni und Gewinnbeteiligungen
  • Gebühren, Provisionen und Zulagen
  • Urlaubsgeld
  • Geldliche Vorteile (mit Ausnahmen spezifischer Befreiungen wie Aufenthaltszulagen)

Das PAYE-System verwendet progressive Steuersätze und -klassen, die auf die gesamten Bezüge des Arbeitnehmers angewendet werden. Während die spezifischen Steuersätze und -klassen für 2025 noch nicht offiziell veröffentlicht wurden, wird ihre Bekanntgabe mit dem Haushaltsplan 2025 erwartet. Die Steuer wird basierend auf diesen Klassen berechnet, und das ausgezahlte Nettogehalt ist das Bruttogehalt abzüglich der berechneten PAYE-Steuer.

Weitere Abzüge

Über PAYE hinaus können mehrere andere Abzüge anfallen:

  • NAPSA-Beiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen jeweils 5% des Einkommens des Arbeitnehmers zur National Pension Scheme Authority (NAPSA) bei, dem öffentlichen Rentensystem.

  • Andere gesetzliche Abzüge: Obwohl die Details begrenzt sind, deuten Quellen darauf hin, dass andere gesetzliche Abzüge existieren könnten. Eine weitere Untersuchung kann erforderlich sein, um diese spezifischen Abzüge festzustellen.

Nicht zulässige Abzüge

Bestimmte Ausgaben sind laut sambischem Steuerrecht für Arbeitnehmer nicht abziehbar:

  • Unterhaltszahlungen
  • Hypothekenzinsaufwendungen
  • Sambia-Steuern, die auf Erwerbseinkommen gezahlt wurden

Es ist wichtig zu beachten, dass geschäftliche Ausgaben für Unternehmen im Allgemeinen abziehbar sind, jedoch ist es schwierig, dieses Kriterium für von Arbeitnehmern getätigte Ausgaben zu erfüllen.

Wichtige Überlegungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber haben mehrere Hauptverantwortungen in Bezug auf die Steuerabzüge der Arbeitnehmer:

  • Genaue Berechnung und Abzug: Arbeitgeber müssen PAYE und andere gesetzliche Abzüge korrekt von den Bezügen jedes Arbeitnehmers berechnen und abziehen.

  • Zeitgerechte Überweisung: Abgezogene Steuern müssen rechtzeitig an die ZRA überwiesen werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

  • Jährliche PAYE-Erklärungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, am Ende jedes Steuerjahres jährliche PAYE-Erklärungen auf dem vorgeschriebenen Formular bei der ZRA einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Spenden an Organisationen, die von der sambischen Regierung genehmigt oder geführt werden, sind bis zu 15% des zu versteuernden Einkommens absetzbar.

Beim Einsatz einer Person mit einer Behinderung kann ein fester Abzug von ZMW 2.000 geltend gemacht werden.

Diese Informationen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können Änderungen aufgrund aktualisierter Vorschriften oder offizieller Ankündigungen unterliegen. Es ist wesentlich, die neuesten Richtlinien der ZRA zu überprüfen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Sambia wird die Mehrwertsteuer (VAT) als Verbrauchssteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 16% Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Nullsatz: 0% Dies gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, hauptsächlich Exporte, und ermöglicht es registrierten Unternehmen, die Vorsteuer zurückzufordern.
  • Steuerbefreite Lieferungen: Diese Lieferungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer und registrierte Unternehmen können keine Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben geltend machen. Beispiele umfassen bestimmte Grundnahrungsmittel, Gesundheitsdienste, Bildungsdienste und bestimmte Finanztransaktionen.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über ZMW 800.000 sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Es gibt auch einen quartalsweisen Schwellenwert von ZMW 200.000. Nicht ansässige Anbieter von digitalen Dienstleistungen unterliegen denselben Schwellenwerten.
  • Prozess: Die Registrierung kann online über das Portal der sambischen Steuerbehörde (ZRA) erfolgen. Nach der Registrierung erhalten Unternehmen eine Steuerzahler-Identifikationsnummer (TPIN) und eine Mehrwertsteuerkontonummer. Nicht ansässige Unternehmen müssen einen lokalen Steuervertreter benennen.

Mehrwertsteuererklärung und Zahlung

  • Häufigkeit: Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen sind monatlich fällig.
  • Frist: Die Frist für die Einreichung und Zahlung ist der 25. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum.
  • Elektronische Rechnungsstellung: Ab dem 1. Oktober 2024 ist die elektronische Rechnungsstellung für in Sambia mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen vorgeschrieben.

Beispiele für steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Ab heute, dem 5. Februar 2025, umfassen einige Beispiele:

  • Grundnahrungsmittel (Änderungen vorbehalten gemäß Regierungsankündigungen)
  • Gesundheits- und medizinische Leistungen
  • Bildungsdienste
  • Bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Leitungswasser- und Abwasserdienste
  • Personenbeförderung durch lizenzierte Busse, Boote, Züge und Flugzeuge
  • Bestattungsdienste

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Bitte konsultieren Sie stets die offiziellen Veröffentlichungen der ZRA für die neuesten Aktualisierungen.

Steuervergünstigungen

Sambia bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen und Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an spezifische Sektoren wie Landwirtschaft, Fertigung und Bergbau sowie an umfassendere Initiativen wie die für Multi-Facility Economic Zones (MFEZ) geltenden. Ab dem 5. Februar 2025 gelten die folgenden Anreize, allerdings ist es wichtig, die neuesten offiziellen Quellen zu konsultieren, da sich Richtlinien ändern können.

Körperschaftssteueranreize

  • Allgemeine Anreize:

    • Standard-Körperschaftssteuersatz: 35%
    • Ermäßigte Körperschaftssteuersätze für spezifische Sektoren:
      • Landwirtschaft: 10%
      • Agro-Verarbeitung: 10%
      • Nicht-traditionelle Exporte: Erhöht von 15% auf 20% im Haushaltsplan 2025.
      • Bergbau: 30%
    • Verlustvortrag für 5 Jahre (10 Jahre für Bergbau- und Energiesektoren)
  • Exportanreize:

    • Ermäßigter Körperschaftssteuersatz von 20% (erhöht von 15% im Haushaltsplan 2025) für nicht-traditionelle Exporte und Wertschöpfung bei Kupferkathoden.
    • Befreiung von Zoll und Mehrwertsteuer auf importierte Maschinen für nicht-traditionelle Exporteure.
    • Rückerstattung der sambischen Mehrwertsteuer bei Exporten sambischer Produkte durch nicht-ansässige Unternehmen im Rahmen des Handelsexporteurs-Plans.
  • Landwirtschaftliche Anreize:

    • Steuerbefreiung auf Dividenden in den ersten 5 Betriebsjahren.
    • Investitionszulage von 20% pro Jahr in den ersten fünf Jahren für landwirtschaftliche Verbesserungen.
    • Beschleunigte Abschreibung für landwirtschaftliche Maschinen.
    • Spezielle Entwicklungszulagen für bestimmte Pflanzen (Tee, Kaffee, Bananen, Zitrusfrüchte usw.).
    • Anspruch auf Vorsteuererstattung drei Monate vor der Mehrwertsteuerregistrierung.
    • Nullsatz-Mehrwertsteuer auf ausgewählte landwirtschaftliche Geräte.
  • Fertigungsanreize:

    • Anspruch auf Vorsteuererstattung zwei Jahre vor Produktionsbeginn.
    • Ermäßigter Zoll auf einige Rohstoffe (von 15% auf 5%).
    • Ermäßigter Zoll (5-15%) auf einige Industriemaschinen.
    • Einkünfte aus der Herstellung von organischen und chemischen Düngemitteln werden zu einem ermäßigten Satz von 15% besteuert.
  • Bergbauanreize:

    • Verlustvortrag für den Bergbau auf 10 Jahre verlängert.
    • 15% Quellensteuer auf Zinsen, Miete, Beratung, Lizenzgebühren und Dividenden.
    • 100% Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen.
    • Zollfreier Import von Kapitalequipment und Nutzfahrzeugen.
    • 100% Investitionszulage.
    • Anspruch auf Vorsteuererstattung für fünf Jahre bei Vorproduktionsexpenditures für Explorationsunternehmen.
    • Nullsatz auf exportierte Bergbauprodukte.
  • Multi-Facility Economic Zones (MFEZ) und Industrieparks Anreize:

    • Keine Quellensteuer auf Managementgebühren, Beratungsgebühren und Zinszahlungen an ausländische Auftragnehmer.
    • Nullsatz-Lieferungen an MFEZ- und Industriepark-Entwickler.
    • Befreiung von der umgekehrten Mehrwertsteuer auf ausländische Lieferungen an MFEZ und Industrieparks.
    • Zollbefreiung auf Rohstoffe, Ausrüstung und Maschinen, die für die Entwicklung von MFEZ und Industrieparks importiert werden.
  • Vorrangige Sektoranreize (Fertigung, Bauwesen, Tourismus, Energie- & Wasserentwicklung):

    • 0% Einfuhrzoll auf Kapitalequipment und Maschinen für fünf Jahre.
    • Beschleunigte Abschreibung auf Kapitalequipment und -maschinen (50-100%).

Einkommenssteuer

  • Progressive Steuersätze von 25% bis 35%.
  • Keine Quellensteuer auf Zinsen, die auf Spar- und Depositkonten erzielt werden.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Standard-MwSt-Satz: 16%.
  • Anspruch auf Vorsteuerabzug für registrierte Unternehmen.

Quellensteuer

  • 15% auf Mieteinnahmen, Beratungsgebühren, Dividenden und Lizenzgebühren für Nichtansässige.
  • Verfügbare Befreiungsbescheinigungen für Lizenzgebühren

Steuerverwaltung

Die Zambia Revenue Authority (ZRA) verwaltet die Steuern in Sambia.

Weitere Steueränderungen (Haushaltsplan 2025):

  • Einführung einer 15% Vorauszahlungssteuer (AIT) auf Überweisungen von über 2.000 USD oder Equivalenten für Entitäten ohne gültige Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen oder nicht-konforme Exporteure.
  • Überarbeitung der pauschalen Steuerbänder für Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Einführung des Smart Invoice Systems für MwSt-registrierte Entitäten.

Dieser Überblick bietet eine Zusammenfassung der zum 5. Februar 2025 verfügbaren Steueranreize in Sambia. Denken Sie daran, sich auf offizielle Veröffentlichungen der ZRA zu beziehen und Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischsten Details zu erhalten, die für Ihre Umstände relevant sind. Steuerrecht kann sich ändern, und es ist wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um genaue Compliance zu gewährleisten.

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