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Salomonen

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Salomonen

Reguläre Arbeitszeiten

In den Salomonen regelt das Arbeitsgesetz (Cap 73) die Vorschriften für die Standardarbeitszeiten der Arbeitnehmer. Das Gesetz legt eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche für jeden Arbeitnehmer fest und setzt damit einen nationalen Standard für Vollzeitbeschäftigung.

Es gibt Ausnahmen und Abweichungen von dieser Regel. Zum Beispiel können individuelle Arbeitsverträge eine geringere maximale Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche festlegen, wenn beide Parteien dem zustimmen. Für Arbeitnehmer, die im Schichtdienst tätig sind, kann es zulässig sein, in einer einzelnen Woche mehr als 45 Stunden zu arbeiten, vorausgesetzt, die durchschnittliche Arbeitszeit bleibt über einen Zeitraum von drei Wochen bei 45 Stunden pro Woche.

Obwohl eine maximale Wochenarbeitszeit festgelegt ist, definiert das Gesetz nicht explizit eine Standardanzahl von täglichen Arbeitsstunden. Es wird jedoch festgelegt, dass die Arbeitszeiten so arrangiert werden müssen, dass die physische Anwesenheit eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz 12 Stunden pro Tag nicht überschreitet.

Überstunden

In den Salomonen sind die Vorschriften zur Überstundenarbeit hauptsächlich im Arbeitsgesetz (Cap 73) festgelegt.

Die maximal zulässige Überstundenanzahl pro Woche beträgt 12 Stunden. Diese kann mit Genehmigung des Arbeitskommissars verlängert werden. Einschließlich Überstunden dürfen die Gesamtarbeitsstunden in einer Arbeitswoche 57 Stunden oder in einem Kalendermonat 228 Stunden nicht überschreiten.

Mitarbeiter müssen für Überstunden, die mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers geleistet werden, entschädigt werden. Die Mindestüberstundensätze sind wie folgt:

  • Für Stunden, die die regulären täglichen Arbeitsstunden überschreiten, ein Satz von nicht weniger als dem Eineinhalbfachen des regulären Stundensatzes.
  • Arbeit, die an Samstagen, Sonntagen oder festgelegten Ersatzruhetagen geleistet wird, muss mit einem Satz von nicht weniger als dem Eineinhalbfachen des regulären Stundensatzes entschädigt werden.
  • Arbeit an amtlich bekanntgegebenen Feiertagen erfordert eine Mindestzahlung von dem Zweifachen des regulären Stundensatzes.

Ruhepausen und Pausen

Das Arbeitsgesetz (Cap 73) der Salomonen-Inseln legt die Mindestrechte für Ruhezeiten und Pausen für Arbeiter fest.

Arbeiter, deren tägliche Arbeitszeit sechs Stunden überschreitet, haben Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Diese Pause sollte so geplant werden, dass der Arbeiter nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Stunden arbeitet.

Alle Arbeiter haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden.

Das Arbeitsgesetz erlaubt es dem Minister, diese Bestimmungen unter außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. während eines Kriegszustands oder eines öffentlichen Notstands, auszusetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein individueller Arbeitsvertrag andere Pausenzeiten oder Ruhezeiten festlegen kann, sofern diese die im Arbeitsgesetz festgelegten Mindestanforderungen erfüllen oder übertreffen.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In den Salomonen legt das Arbeitsgesetz die Vorschriften für Nachtschichten und Wochenendarbeit fest.

Für Nachtschichtbeschränkungen gilt, dass Personen unter 18 Jahren keine Nachtarbeit in einem industriellen Unternehmen verrichten dürfen. Es gibt eine begrenzte Ausnahme für Männer über 16, die eine schriftliche Genehmigung des Arbeitskommissars erhalten können. Die gesetzliche Definition von "Nacht" ist die Zeit zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr des folgenden Morgens.

Was die Wochenendarbeit betrifft, so schränkt das Arbeitsgesetz diese nicht ausdrücklich ein. Es legt jedoch Beschränkungen für die Gesamtarbeitszeit fest. Es gibt Bestimmungen für verlängerte Arbeitszeiten bei kontinuierlichen Prozessen. Dies gilt nur für Industrien, die einen ununterbrochenen Betrieb erfordern, und erstreckt sich nicht automatisch auf Wochenendarbeit in allen Sektoren.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Arbeitsgesetz durch zusätzliche Vorschriften oder branchenspezifische Vereinbarungen ergänzt werden kann. Arbeitgeber sollten das Arbeitsministerium oder einen Rechtsberater konsultieren, um umfassende Informationen zu den Vorschriften für Nachtschichten und Wochenendarbeit in ihrer spezifischen Branche zu erhalten.

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