Geschrieben von
Last updated: July 27, 2026
Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Saint Martin (Französischer Teil)
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Saint Martin (Französischer Teil)-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeiträge | Ca. 40-45% | Bruttogehalt (mit Höchstgrenzen für einige Beiträge) |
| Einkommensteuerabzug (PAS) | Progressiver Steuersatz | Arbeitnehmergehalt |
| Umsatzsteuer (TGCA) | 4% | Verkauf von Waren, alle Dienstleistungen |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche/vierteljährliche Sozialversicherungsbeiträge: Fälligkeitstermine stimmen mit den DSN-Abgabeterminen überein (5. oder 15. des Folgemonats).
- Monatliche Einkommensteuerabzug (PAS): Zahlung bis zum 15. des Folgemonats.
- Jährliche Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer): Arbeitnehmer müssen ihre persönliche Einkommensteuererklärung jährlich einreichen, in der Regel im Mai oder Juni, für Einkommen des vorherigen Kalenderjahres.
In Saint Martin (Französischer Teil) haben sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende spezifische Steuerpflichten und Abzüge.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
-
Taxe Générale sur le Chiffre d'Affaires (TGCA): Diese Steuer, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem Satz von 4 % erhoben. Die Fristen variieren je nach Unternehmensart und Umsatz.
-
Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen einen erheblichen Anteil der Einkünfte der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung bei. Die Sätze unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße und umfassen:
- Gesundheit, Mutterschaft, Behinderung, Tod: 13 % oder 7 % der Gesamteinnahmen
- Autonomie Solidaritätsbeitrag (CSA): 0,3 % der Gesamteinnahmen
- Altersversicherung (mit Obergrenze): 8,55 % bis zu €4.005
- Altersversicherung (ohne Obergrenze): 1,9 % der Gesamteinnahmen
- Familienleistungen: 5,25 % oder 3,45 % der Gesamteinnahmen
- Arbeitslosigkeit: 4,05 % bis zu €13.712
Abzüge der Mitarbeitenden
-
Einkommensteuer: Saint Martin wendet ein progressives Einkommensteuersystem an, mit Sätzen von 0 % bis 45 %. Die Steuer wird jährlich berechnet und direkt vom Lohn abgezogen.
-
Sozialversicherungsbeiträge:
- Gesundheit, Mutterschaft, Behinderung, Tod: Wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen.
- Altersversicherung: 6,9 % bis zu €4.005, 0,4 % darüber hinaus
- CSG (Sozialversicherungszuschlag): 9,2 % des Bruttogehalts
- CRDS (Sozialversicherungs-Schuldenrückzahlung): 0,5 % des Bruttogehalts
Steuerliche Anreize
Obwohl Informationen zu spezifischen Mitarbeitendendifferenzen begrenzt sind, bietet Saint Martin mehrere Steueranreize für Unternehmen, einschließlich Befreiungen von der Körperschaftsteuer, insbesondere für Branchen wie Tourismus und Export. Voraussetzungen für die Berechtigung und Genehmigung durch den Exekutivrat sind notwendig.
Weitere Informationen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Saint Martin entspricht dem Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Abgabetermine: Die Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel monatlich fällig, die Fristen für die TGCA variieren. Konsultieren Sie offizielle Quellen für spezifische Zeitpläne.
- Betriebliches Geheimnis: Dieses Konzept ist entscheidend zur Bestimmung der Körperschaftsteuerpflicht für Unternehmen, die in Saint Martin tätig sind, wobei sich dies auf einen festen Geschäftssitz bezieht. Für die TGCA beeinflusst das Konzept eines Betrieblichen Geheimnisses die Steuer nicht, diese wird durch territoriale Regeln für Waren und Dienstleistungen bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass zum heutigen Datum, dem 17. Februar 2026, die bereitgestellten Informationen aktuell sind und Änderungen durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen in den Steuervorschriften vorbehalten bleiben. Für verbindliche Auskünfte und die neuesten Details wenden Sie sich bitte an die örtlichen Steuerbehörden.
Geschrieben von

Lucas Botzen.
Lucas Botzen ist Gründer von Rivermate, einer globalen Beschäftigungsplattform, die Unternehmen dabei unterstützt, Talent international zu rekrutieren, zu beschäftigen und zu verwalten. Seit der Gründung von Rivermate im Dezember 2020 konzentriert er sich darauf, praktische Lösungen zu entwickeln, die internationale Gehaltsabrechnung, Benefits, Steuern, Verträge und Beschäftigungskonformität für Remote-Teams vereinfachen. Vor Rivermate war Lucas Mitgründer und Co-Direktor von Boloo, einem E-Learning- und Softwareunternehmen, das Unternehmer dabei unterstützte, E-Commerce-Unternehmen zu starten und zu wachsen. Er skalierte Boloo auf über €2 Millionen Jahresumsatz, bevor er das Unternehmen im Jahr 2020 erfolgreich veräußerte. Lucas hat einen Bachelor-Abschluss in Business Innovation von der Avans University of Applied Sciences. Sein Hintergrund in Unternehmertum, Technologie, Automatisierung und remote work prägt weiterhin seinen Ansatz, globale Beschäftigung einfacher und menschlicher zu gestalten.
Profil ansehen


