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Saint-Martin (französischer Teil)Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Saint-Martin (französischer Teil)

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Ab heute, dem 5. Februar 2025, stehen Arbeitgeber in Saint Martin (französischer Teil) vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen und einer allgemeinen Umsatzsteuer. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist entscheidend für die Einhaltung der örtlichen Gesetze.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber leisten einen erheblichen Anteil des Arbeitnehmerverdienstes an die Sozialversicherung. Diese Beiträge decken verschiedene Bereiche ab:

  • Gesundheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod: Der Satz beträgt 7 % für Unternehmen, die von der allgemeinen Beitragsreduzierung profitieren, und 13 % für andere. Bestimmte Bedingungen können diesen Satz ebenfalls beeinflussen, daher ist es wichtig, die eigene Situation zu überprüfen.
  • Altersversicherung: 8,55 % auf Verdienste bis zu 3.428 € und 1,9 % auf Verdienste, die diesen Schwellenwert überschreiten.
  • Beitrag zur Solidarität und Autonomie (CSA): 0,3 % des gesamten Verdienstes.
  • Familienleistungen: Die Sätze betragen entweder 3,45 % für Verdienste bis zum 3,5-fachen des SMIC (Mindestlohn) für Unternehmen mit allgemeiner Beitragsreduzierung oder 5,25 % für Verdienste, die das 3,5-fache des SMIC überschreiten.
  • Arbeitslosenversicherung: 4,05 % auf Verdienste bis zu 13.712 €. Es ist wichtig, diese Obergrenze bei der Berechnung der Beiträge zu beachten.

Allgemeine Umsatzsteuer (TGCA)

Die Taxe Générale sur le Chiffre d'Affaires (TGCA) wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Saint Martin erhoben. Diese Steuer ähnelt der Mehrwertsteuer, gilt jedoch mit einem Satz von 4 %.

Einkommensteuer

Saint Martin verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 0 % bis 41 %. Der anwendbare Satz hängt von der Einkommensklasse des Arbeitnehmers ab. Als Arbeitgeber ist es wichtig, den korrekten Betrag der Einkommensteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers einzubehalten und an die Steuerbehörden zu überweisen.

Zusätzliche Überlegungen für 2025

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wurde auf 47.100 € jährlich neu bewertet. Diese Grenze beeinflusst die Berechnung der Beiträge für Besserverdienende.
  • Seit dem 1. Januar 2025 steht ein Steuerpaket mit Vorteilen für Eigentümer von Agrarland zur Verfügung. Wenn Sie Eigentümer von Agrarland sind, wird dringend empfohlen, die spezifischen Details dieses Pakets zu recherchieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Eine Beratung durch einen lokalen Steuerberater wird immer empfohlen, um die aktuellsten Informationen und eine persönliche Beratung zu erhalten. Diese Übersicht ist aktuell zum 5. Februar 2025 und sollte nicht als vollständig angesehen werden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Saint Martin (französischer Teil) haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer spezifische Steuerverpflichtungen und Abzüge.

Arbeitgeberpflichten

  • Taxe Générale sur le Chiffre d'Affaires (TGCA): Diese Steuer, ähnlich der Mehrwertsteuer, wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem Satz von 4% erhoben. Die Fälligkeitstermine variieren je nach Unternehmenstyp und Umsatz.

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen einen erheblichen Teil des Arbeitnehmerentgelts zur Sozialversicherung bei. Die Sätze unterscheiden sich je nach Unternehmensgröße und beinhalten:

    • Gesundheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod: 13% oder 7% des Gesamteinkommens
    • Beitrag zur Solidarität der Autonomie (CSA): 0,3% des Gesamteinkommens
    • Altersversicherung (mit Obergrenze): 8,55% bis zu 3.428 €
    • Altersversicherung (ohne Obergrenze): 1,9% des Gesamteinkommens
    • Familienleistungen: 5,25% oder 3,45% des Gesamteinkommens
    • Arbeitslosigkeit: 4,05% bis zu 13.712 €

Arbeitnehmerabzüge

  • Einkommenssteuer: Saint Martin verwendet ein progressives Steuersystem mit Sätzen von 0% bis 41%. Die Steuer wird jährlich berechnet und direkt vom Gehalt abgezogen.

  • Sozialversicherungsbeiträge:

    • Gesundheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod: Im Allgemeinen vom Arbeitgeber gedeckt.
    • Altersversicherung: 6,9% bis zu 3.428 €, 0,4% über dieser Schwelle
    • Beitrag zur sozialen Sicherheit (CSG): 9,2% des Bruttogehalts
    • Beitrag zur Tilgung der Sozialschulden (CRDS): 0,5% des Bruttogehalts

Steueranreize

Obwohl Informationen zu spezifischen Arbeitnehmerabzügen begrenzt sind, bietet Saint Martin mehrere Steueranreize für Unternehmen an, einschließlich Befreiungen von der Körperschaftssteuer, insbesondere für solche in vorrangigen Sektoren wie Tourismus und Export. Voraussetzungen für die Berechtigung und die Genehmigung durch den Exekutivrat sind erforderlich.

Zusätzliche Informationen

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Saint Martin entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Zahlungsfristen: Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel monatlich fällig, die Fristen für die TGCA variieren. Für spezifische Termine konsultieren Sie bitte offizielle Ressourcen.
  • Betriebsstätte: Dieses Konzept ist entscheidend für die Bestimmung der Körperschaftssteuerpflicht für Unternehmen, die in Saint Martin tätig sind und bezieht sich auf einen festen Geschäftssitz. Für TGCA beeinflusst das Konzept der Betriebsstätte die Steuer nicht, die durch Territorialitätsregeln für Waren und Dienstleistungen bestimmt wird.

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen durch gesetzliche Anpassungen oder Änderungen in den Steuerregelungen unterliegen können. Für verbindliche Beratung und die neuesten Details konsultieren Sie bitte die örtlichen Steuerbehörden.

Mehrwertsteuer

In Saint Martin (französischer Teil) wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (VAT), eine Verbrauchssteuer, erhoben.

Mehrwertsteuersätze in Saint Martin

  • Standardsatz: 5%

Schwellenwerte für die Registrierung

Unternehmen, die in Saint Martin tätig sind, müssen sich in der Regel für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, obwohl spezifische Schwellenwerte existieren können. Es wird empfohlen, sich bei den örtlichen Steuerbehörden oder einem Steuerberater über die neuesten Informationen zu den Registrierungsanforderungen zu erkundigen.

Einreichungspflichten und Fristen

Obwohl die spezifischen Einreichungspflichten und Fristen in den bereitgestellten Quellen nicht behandelt werden, sind Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, typischerweise verpflichtet, regelmäßige (z. B. monatliche oder vierteljährliche) Mehrwertsteuererklärungen einzureichen und die gesammelte Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden abzuführen. Konsultieren Sie lokale Ressourcen wie die Website der Steuerbehörde von Saint Martin oder einen Steuerfachmann für verbindliche Informationen.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

Eine begrenzte Anzahl von Waren und Dienstleistungen ist in Saint Martin von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu könnten lebensnotwendige Güter wie Grundnahrungsmittel, Wasser und Strom gehören, aber bestätigen Sie dies unbedingt bei den örtlichen Behörden oder einem Steuerspezialisten.

Zusätzliche Informationen für Arbeitgeber

  • Territorialität: Die Mehrwertsteuer gilt für Waren und Dienstleistungen, die in Saint Martin konsumiert werden.

  • Unternehmen ohne Sitz: Unternehmen ohne Sitz in Saint Martin, die dort tätig sind, könnten auch der Mehrwertsteuer unterliegen. Überprüfen Sie die spezifischen Vorschriften für Unternehmen ohne Sitz bei den örtlichen Steuerbehörden.

  • Steuerfreier Freibetrag: Besucher von Saint Martin können von einem steuerfreien Freibetrag für bestimmte auf der Insel gekaufte Waren profitieren.

  • Buchführung: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Mehrwertsteuer-bezogenen Transaktionen. Dies ist entscheidend für eine genaue Mehrwertsteuererklärung und Einhaltung.

Bitte beachten: Diese Informationen basieren auf den verfügbaren Ressourcen vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist immer am besten, sich bei den örtlichen Steuerbehörden oder einem Steuerberater nach den neuesten Vorschriften und Anforderungen zu erkundigen.

Steuervergünstigungen

Steueranreize für landwirtschaftliche Grundstückseigentümer

Ab dem 1. Januar 2025 bietet ein neues Steuerpaket für Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen in Saint Martin (Französischer Teil) mehrere Steuervorteile. Details zu diesen Vorteilen sind noch nicht öffentlich verfügbar, es wird jedoch erwartet, dass sie landwirtschaftliche Aktivitäten innerhalb der Collectivité fördern.

Steueranreize für Unternehmen

Unternehmen, die in Saint Martin (Französischer Teil) tätig sind, stehen mehrere Steueranreize zur Verfügung:

  • Steuerbefreiung (Steuerferien): Ein Programm ähnlich einem Steuerurlaub befreit berechtigte Unternehmen von der Körperschaftssteuer. Dies gilt für Unternehmen, die in vorrangigen Sektoren tätig sind, oft Tourismus, Industrie und exportorientierte Unternehmen. Es sind Investitionsschwellen und eine Genehmigung durch den Exekutivrat der Collectivité von Saint-Martin erforderlich.
  • Grundsteuerbefreiung: Neue Gewerbegebäude sind für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Grundsteuer befreit.
  • Reduzierte Übertragungssteuer: Für Grundstücke, die für vorrangige geschäftliche Aktivitäten erworben werden, gilt eine reduzierte Übertragungssteuer.
  • Keine Kapitalertragssteuer für Nichtansässige: Nichtansässige Investoren unterliegen keiner Kapitalertragssteuer.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Saint Martin profitiert von den Doppelbesteuerungsabkommen Frankreichs, die die Steuerlast auf Mieteinnahmen für einige Immobilienbesitzer reduzieren.
  • Keine Erbschaftssteuer: An unmittelbare Familienmitglieder übertragene Immobilien unterliegen nicht der Erbschaftssteuer.

Pensionado-Regime (Sint Maarten - Niederländischer Teil)

Auch wenn es für den französischen Teil nicht zutrifft, ist es wichtig zu beachten, dass der niederländische Teil der Insel, Sint Maarten, das Pensionado-Regime für Rentner anbietet. Dieses Programm bietet einen reduzierten Einkommensteuersatz von 10 % auf qualifizierte ausländische Einkünfte für Personen über 50, die bestimmte Kriterien erfüllen. Die Berechtigung umfasst Alter, Aufenthaltshistorie, Registrierungsanforderungen und Immobilienbesitz.

Es ist wichtig, spezifische Details und Anspruchsvoraussetzungen für jeden Steueranreiz bei den zuständigen Behörden zu überprüfen. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, und können sich ändern. Konsultieren Sie immer offizielle Quellen oder einen qualifizierten Steuerberater, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

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