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Saint-Martin (französischer Teil)

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Saint-Martin (französischer Teil)

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Saint Martin haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist die Taxe Générale sur le Chiffre d'Affaires (TGCA), die einer Mehrwertsteuer (MwSt.) ähnelt, aber mit einem viel niedrigeren Satz. Sie wird auf den Einzelhandelsverkauf von Waren und Dienstleistungen mit einem Satz von 4% angewendet.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber in Saint Martin sind auch für einen erheblichen Teil der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Diese umfassen:

  • Gesundheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod: 13% oder 7% des Gesamteinkommens, abhängig von der Unternehmensgröße.
  • Beitrag zur Solidarität für Autonomie (CSA): 0,3% des Gesamteinkommens
  • Altersversicherung (mit Obergrenze): 8,55% von EUR 3.428
  • Altersversicherung (ohne Obergrenze): 1,9% des Gesamteinkommens
  • Familienleistungen: 5,25% oder 3,45% des Gesamteinkommens
  • Arbeitslosigkeit: 4,05% von EUR 13.712

Zahlungsfristen

Die Fristen für diese Zahlungen können variieren. Für die TGCA können die Fristen je nach Art Ihres Unternehmens und Umsatz variieren. Für die Sozialversicherungsbeiträge sind sie in der Regel monatlich fällig. Es wird empfohlen, das Steueramt der Collectivité und die offiziellen Websites der Sozialversicherung für spezifische Zahlungspläne zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Saint Martin (Französischer Teil) basiert die progressive Einkommensteuer auf den Einkünften einer Person. Alle Einwohner, die Einkommen erzielen, sind für diese Steuer berechtigt. Die Steuersätze sind progressiv, wobei höhere Einkommensklassen höheren Sätzen unterliegen. Die Einkommensteuer wird jährlich berechnet und direkt vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen.

Sozialversicherungsbeiträge

Mitarbeiter leisten Beiträge zu mehreren Sozialversicherungsfonds, einschließlich Krankenversicherung, Altersrente, Invalidenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Alle angestellten Mitarbeiter sind für diese Beiträge berechtigt. Die Beitragssätze sind Prozentsätze des Bruttogehalts eines Mitarbeiters.

Zusätzliche Abzüge

Die Berufsteuer (Contribution Professionelle) ist eine Steuer, die auf Faktoren wie Unternehmensgröße und Standort basiert. Die Beitragssätze variieren.

Mehrwertsteuer

In Saint Martin (Französischer Teil) wird anstelle eines traditionellen Mehrwertsteuersystems (MwSt) die Taxe Générale sur le Chiffre d'Affaires (TGCA) verwendet. Dies ist eine Umsatzsteuer mit Ähnlichkeiten zur Mehrwertsteuer und gilt für den Verkauf der meisten Waren und Dienstleistungen.

TGCA-Satz

Der Standard-TGCA-Satz beträgt 4%, was deutlich niedriger ist als die Mehrwertsteuersätze in den meisten europäischen Ländern.

Ausnahmen

Obwohl die TGCA eine breite Abdeckung hat, können bestimmte Dienstleistungen ausgenommen sein. Ausnahmen und Sonderkategorien finden Sie auf der offiziellen Steuerwebsite von Saint Martin.

Einreichungsverfahren

Die Häufigkeit der Einreichung für die TGCA hängt von der Größe und dem Umsatz Ihres Unternehmens ab. Es wird empfohlen, sich direkt mit den Steuerbehörden der Collectivity in Verbindung zu setzen, um den für Ihr Unternehmen geltenden Einreichungsplan zu erfahren. Informationen und Formulare für die TGCA-Einreichung sind auf der Steuerwebsite von Saint Martin verfügbar.

Steuervergünstigungen

Steueranreize können für Unternehmen einen erheblichen Vorteil darstellen und treten in verschiedenen Formen auf. Einer der Hauptanreize ist ein Programm ähnlich einer Steuerbefreiung, das Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen in vorrangigen Sektoren tätig sein, die typischerweise Tourismus, Industrie und exportorientierte Unternehmen umfassen. Es können Investitionsschwellen gelten, und eine Genehmigung des Exekutivrats der Kollektivität von Saint-Martin ist erforderlich.

Reduzierter Körperschaftssteuersatz

Eine weitere Form des Steueranreizes ist ein reduzierter Körperschaftssteuersatz. Ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 10 % gilt für Einkünfte aus Quellen wie gewerblichen Schutzrechten, Marken und Urheberrechten. Dieser Anreiz steht qualifizierten Einkommensarten offen.

Grundsteuerbefreiung

Neue Geschäftsräume können für eine fünfjährige Befreiung von der Grundsteuer in Frage kommen. Dieser Anreiz kann eine Angleichung an das breitere Programm zur "Steuerbefreiung" erfordern.

Antragsverfahren

Anträge auf Steueranreize werden wahrscheinlich über die Wirtschafts- oder Investitionsförderungsagenturen der Kollektivität von Saint Martin abgewickelt. Detaillierte Informationen sollten auf der offiziellen Regierungswebsite von Saint Martin verfügbar sein.

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