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Ruanda

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Ruanda

Urlaubszeit

In Ruanda schreiben die Arbeitsgesetze vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub zur Erholung und Genesung haben. Nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 18 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Für alle drei Jahre ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber erhalten Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaubstag. Der maximale Jahresurlaubsanspruch ist jedoch auf 21 Arbeitstage begrenzt.

Besondere Bestimmungen

Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 2 Arbeitstage Urlaub für jeden Monat ununterbrochener Beschäftigung. Während ihres Urlaubs erhalten Arbeitnehmer eine Zulage, die ihrem durchschnittlichen Gehalt (einschließlich Boni und Leistungen) der 12 Monate vor ihrem Urlaub entspricht. Diese Zahlung erfolgt vor Beginn des Urlaubszeitraums.

Planung und Einschränkungen

Arbeitnehmer sollten ihren Jahresurlaub im Allgemeinen innerhalb von zwei Jahren nach dem Anspruchszeitpunkt nehmen. Ein Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaubszeitraum eines Arbeitnehmers um bis zu drei Monate zu verschieben. Es ist verboten, eine Zahlung anstelle des Urlaubs zu leisten, außer in Fällen, in denen der Vertrag beendet wird, bevor der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaub wahrgenommen hat.

Feiertage

Rwanda begeht im Laufe des Jahres eine Mischung aus nationalen, religiösen und Gedenkfeiertagen. Die offiziell anerkannten Feiertage sind wie folgt:

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Markiert den Beginn des neuen Jahres.
  • Tag der Nationalhelden (1. Februar): Ehrt Ruander, die Heldentum und Opferbereitschaft für ihr Land gezeigt haben.
  • Gedenktag des Völkermords an den Tutsi (7. April): Ein ernster Gedenktag für die Opfer des Völkermords von 1994.
  • Unabhängigkeitstag (1. Juli): Feiert die Unabhängigkeit Ruandas von Belgien im Jahr 1962.
  • Befreiungstag (4. Juli): Markiert das Ende des Völkermords von 1994 und den Sieg der Ruandischen Patriotischen Front (RPF).
  • Umuganura-Tag (erster Freitag im August): Ein traditionelles Erntefest und Tag des Dankes.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): Ein christlicher Feiertag, der den Aufstieg der Jungfrau Maria in den Himmel gedenkt.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Feiert die Geburt Jesu Christi.
  • Boxing Day (26. Dezember): Wird am Tag nach Weihnachten begangen.

Religiöse Feiertage mit variablen Daten

  • Eid al-Fitr: Markiert das Ende des muslimischen heiligen Monats Ramadan. Das genaue Datum wird durch den Mondkalender bestimmt.
  • Eid al-Adha: Das Opferfest, ein wichtiger muslimischer Feiertag. Das genaue Datum variiert jährlich nach dem Mondkalender.

Diese Feiertage sind in Ruanda arbeitsfreie Tage, die Zeit für Ruhe, Feierlichkeiten und Besinnung bieten.

Wichtige Hinweise

  • Die ruandische Regierung kündigt gelegentlich zusätzliche arbeitsfreie Tage im Laufe des Jahres an.
  • Die Daten für religiöse Feiertage mit variablen Daten werden jährlich basierend auf religiösen Kalendern festgelegt.

Urlaubsarten

In Ruanda bieten die Arbeitsgesetze den Arbeitnehmern verschiedene Formen von Urlaub, um persönlichen Bedürfnissen, gesundheitlichen Situationen und familiären Verpflichtungen gerecht zu werden. Diese sind im ruandischen Arbeitsgesetz [Gesetz N° 66/2018 vom 30/08/2018 zur Regelung der Arbeit in Ruanda] definiert.

Gesetzlicher Urlaub

  • Jahresurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 18 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jedes Jahr ununterbrochener Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf 24 Arbeitstage Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch kann je nach Dienstjahren steigen, darf jedoch 21 Arbeitstage nicht überschreiten.

  • Krankenurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Dauer und Zahlungsbedingungen werden vom Sozialversicherungsamt Ruandas (RSSB) je nach Schwere der Krankheit festgelegt.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 12 aufeinanderfolgende Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dies umfasst 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 6 Wochen nach der Geburt.

  • Vaterschaftsurlaub: Männliche Arbeitnehmer erhalten bei der Geburt eines Kindes 3 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub.

  • Sonderurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für bestimmte Lebensereignisse, wie ihre Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder den Tod eines Familienmitglieds. Die Dauer dieses Urlaubs variiert je nach Umstand.

Zusätzliche Urlaubsoptionen

  • Trauerurlaub: Im Falle des Todes eines nahen Verwandten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Trauerurlaub. Die Dauer und Bedingungen sind in der Regel in den Unternehmensrichtlinien oder Arbeitsverträgen festgelegt.

  • Unbezahlter Urlaub: Obwohl nicht ausdrücklich gesetzlich garantiert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub über die gesetzlichen Urlaubskategorien hinaus verhandeln.

Wichtige Überlegungen

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, in Absprache mit den Arbeitnehmern einen Jahresurlaubsplan zu erstellen.

  • Spezifische Details und Bestimmungen bezüglich der Urlaubsansprüche können je nach Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Branchenvorschriften variieren.

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