Rivermate | Paraguay flag

ParaguaySteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Paraguay

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Steuerpflichten der Arbeitgeber in Paraguay für 2025 (Stand: 5. Februar 2025)

In Paraguay haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuerabzug und Körperschaftssteuer. Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über diese Verpflichtungen.

Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge

  • Satz: 16,5% des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Bemessungsgrundlage: Berechnet auf alle Gehaltsbestandteile, einschließlich Bar- und Sachleistungen, ausgenommen das 13. Monatsgehalt und Familienzulagen.

Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge

  • Satz: 9% des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Bemessungsgrundlage: Gleiche wie bei den Arbeitgeberbeiträgen.

Einkommenssteuerabzug (Arbeitnehmer)

  • Satz: 10% (Einheitssteuersatz).
  • Schwelle: Gilt für ansässige Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen, das das 36-fache des monatlichen Mindestlohns übersteigt (etwa 13.000 USD zum 1. Januar 2025).
  • Bemessungsgrundlage: Einkommen über der Schwelle.

Körperschaftssteuer (IRE)

  • Satz: 10%.
  • Bemessungsgrundlage: Steuerpflichtiges Unternehmenseinkommen.
  • Zahlungen: Vier Vorauszahlungen basierend auf der Steuerlast des Vorjahres, gefolgt von einer Schlusszahlung.
  • Erklärung: Fällig innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, das genaue Datum hängt von der Steueridentifikationsnummer ab.
  • Dividendensteuer (IDU): 8% auf ausgeschüttete Dividenden oder Gewinne.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Satz: Allgemein 10%.
  • Ermäßigter Satz: 5% gilt für bestimmte Artikel wie Grundnahrungsmittel, Immobilienverkauf und -vermietung sowie bestimmte landwirtschaftliche Produkte.

Weitere relevante Informationen

  • Mindestlohn: Gs. 2.298.324,00 pro Monat (Stand 2025).
  • 13. Monatsgehalt: Verpflichtend, wird im Dezember gezahlt und entspricht einem Zwölftel der gesamten jährlichen Vergütung des Arbeitnehmers.
  • Steuerjahr: Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Gehaltszahlungsfrequenz: Monatlich (oder häufiger).

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Paraguay ziehen Arbeitgeber die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter ab.

Einkommensteuer (IRP - Impuesto a la Renta Personal)

  • Steuersatz: 10%
  • Schwellenwert: Gilt für ein Jahreseinkommen, das das 36-fache des monatlichen Mindestlohns übersteigt (ca. 13.000 USD ab dem 1. Januar 2025). Dieser Schwellenwert kann sich aufgrund jährlicher Mindestlohnanpassungen ändern.

Sozialversicherung (IPS - Instituto de Previsión Social)

  • Arbeitnehmerbeitrag: 9% des Bruttogehalts. Davon sind 3% für den Pensionsfonds bestimmt, der Rest für das IPS.
  • Arbeitgeberbeitrag: 16,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Weitere Abzüge

  • Je nach den spezifischen Umständen des Arbeitnehmers können weitere Abzüge anfallen, wie beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge oder gerichtlich angeordnete Abzüge.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

  • Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung sowohl der Einkommensteuer als auch der Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Behörden.
  • Es ist wichtig, dass Arbeitgeber genaue Aufzeichnungen über alle Gehaltsabzüge führen.

Wichtige Überlegungen

  • Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzgebung vom 5. Februar 2025. Steuerliche Gesetze und Vorschriften können sich ändern.
  • Für die aktuellste und individuelle Beratung konsultieren Sie einen lokalen Steuerberater. Diese Übersicht dient nur Informationszwecken und sollte nicht als finanzielle oder rechtliche Beratung betrachtet werden.

Mehrwertsteuer

In Paraguay ist die Mehrwertsteuer (MWST, lokal bekannt als IVA) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

MWST-Sätze

  • Standardsatz: 10%
  • Ermäßigter Satz: 5% (Gilt für spezifische Waren und Dienstleistungen)

Anwendbarkeit des Ermäßigten Satzes

Der ermäßigte Satz von 5% gilt für folgende Bereiche:

  • Miete von Immobilien für Wohnzwecke
  • Verkauf von Immobilien
  • Grundlegende Familienprodukte (Reis, Nudeln, Pflanzenöl, Yerba Mate, Milch, Eier, Mehl, jodiertes Salz)
  • Agrar-, Gartenbau- und Obstprodukte (eine breite Palette ist spezifiziert, einschließlich gängiger Früchte wie Avocados, Bananen, Äpfel, Orangen und mehr)
  • Viehprodukte (lebende Tiere und primäre Derivate wie Fleisch, Wolle, Leder)
  • Pharmazeutische Produkte, die beim Ministerium für Gesundheit und soziale Wohlfahrt registriert sind

MWST-Registrierung

Es gibt keine Registrierungsgrenze für die MWST in Paraguay. Alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Umsatz, müssen sich für die MWST registrieren, wenn sie steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Dies umfasst Unternehmen, die sogar nur einen einzigen Verkauf tätigen. Unternehmen, die Import- oder Exportaktivitäten durchführen, müssen sich ebenfalls registrieren, unabhängig vom Umsatz.

MWST-Erklärung und Zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich
  • Fälligkeit: Das Fälligkeitsdatum variiert je nach der letzten Ziffer der Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen. Spezifische Daten für jede Ziffer werden von der Steuerbehörde veröffentlicht.
  • Methode: Elektronische Einreichung ist obligatorisch. Die offizielle Plattform heißt "Sistema Marangatú". Steuerzahler sind verantwortlich für das Ausfüllen und Einreichen ihrer Erklärungen über dieses System.

Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnungsstellung)

Die elektronische Rechnungsstellung ist in Paraguay verpflichtend. Die Einführung wurde schrittweise umgesetzt, wobei verschiedene Gruppen von Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeiten zur Einhaltung verpflichtet wurden. Ab Januar 2025 sind alle neu registrierten juristischen Personen verpflichtet, elektronische Rechnungen (außer Zurückbehaltungsrechnungen) zu erstellen, entweder mit dem kostenlosen System "E-Kuatia´i" oder dem "E-Kuatia"-System für mittlere und große Unternehmen.

MWST-Befreiungen

Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MWST befreit, einschließlich:

  • Transfer von Fremdwährungen
  • Transfer von Aktien oder Kapitalanteilen
  • Abtretung von Krediten
  • Kapitalgüter, die von inländischen Herstellern unter dem Gesetz 60/90 (Investitionsförderung) produziert werden
  • Bücher und Zeitungen (gedruckt oder digital)
  • Bildungs-, Kultur- oder Wissenschaftsmagazine
  • An bestimmte gemeinnützige Organisationen (Bildung oder Sport) anerkanntermaßen gespendete Waren
  • Bestimmte Grundnahrungsmittel
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Mieten

Digitale Dienstleistungen und MWST

Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher in Paraguay unterliegen der MWST-Rückbehaltung. Ansässige Kunden müssen den MWST-Betrag bei Zahlungen einbehalten und an die Steuerbehörden abführen. Eine digitale Dienstleistungssteuer von 4,5% (erhoben als Quellensteuer) gilt ebenfalls. Nichansässige, die diese Dienstleistungen erbringen, müssen sich beim Finanzamt (SET) registrieren und einen lokalen Steuervertreter benennen.

Andere indirekte Steuern

Paraguay erhebt auch andere indirekte Steuern, wie die selektive Verbrauchsteuer (eine Art Verbrauchsteuer) auf bestimmte Waren wie alkoholische Getränke, Tabakprodukte und Erdöl.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es ist wichtig, einen Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Paraguay bietet mehrere Steueranreize, um ausländische Investitionen anzuziehen und bestimmte Sektoren zu fördern.

Allgemeines Steuerregime

  • Körperschaftsteuer (IRE): 10% auf in Paraguay erzielte Einkünfte. Die Steuerreform 2020 erweiterte die Definition von "in Paraguay erzielten Einkünften", um bestimmte ausländische Finanzeinkünfte einzubeziehen.
  • Einkommensteuer (IRP): Bis zu 10% auf in Paraguay erzielte Einkünfte mit progressiven Steuersätzen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Im Allgemeinen 10%. Ein ermäßigter Satz von 5% gilt für essentielle Waren und Dienstleistungen und ein Satz von 1% ist bei bestimmten Immobilientransaktionen und Einfuhren, die für den Warenkorb bestimmt sind, anwendbar.
  • Keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuern.

Spezifische Anreizregime

  • Gesetz 60/90 (Investitionsförderungsregime): Bietet Befreiungen von der Körperschaftsteuer, der MwSt und den Einfuhrzöllen für Investitionsprojekte über 5 Millionen USD. Dividenden und Gewinne können ebenfalls für 5-10 Jahre befreit werden. Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen, Provisionen und Kapital, die an ausländische Einheiten bei Finanzierungen von mindestens 5 Millionen USD gezahlt werden, für fünf Jahre.
  • Maquila-Regime (Gesetz 1064/97): Ein spezielles Regime für exportorientierte Fertigungs- und Montagebetriebe. Es beinhaltet eine Steuer von 1% auf die in Paraguay hinzugefügte Wertschöpfung (den "paraguayischen Anteil"). Materialien sind in der Regel von Einfuhrzöllen und anderen Steuern befreit. Bis zu 10% der Produktion dürfen nach Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben auf dem lokalen Markt verkauft werden.
  • Freihandelszonen (Gesetz 523/95): Bietet verschiedene Steuererleichterungen, einschließlich Befreiungen von MwSt und Körperschaftsteuer, für Unternehmen, die in ausgewiesenen Zonen tätig sind. Eine spezielle Steuer von 0,5% auf das Bruttoeinkommen gilt für Verkäufe an Drittländer. Besonders vorteilhaft für exportorientierte Fertigungen, Instandhaltungsdienste von Maschinen und elektronischen Geräten sowie den Import/Export von Waren ohne Veränderung.
  • Kapitalanlagegesetz: Bietet zusätzliche Anreize für große Investitionen (mindestens 13 Millionen USD) durch die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden (IDU) bis zu 10 Jahre unter bestimmten Bedingungen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DTTs)

  • Paraguay hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile, Taiwan und Uruguay abgeschlossen.
  • Ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Spanien tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell, jedoch Änderungen vorbehalten. Eine Konsultation mit einem Steuerberater wird empfohlen, um die neuesten Details und die Anwendbarkeit auf spezifische Situationen zu erfahren.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.