Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Paraguay
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Paraguay-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Paraguay
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (IPS) | 16,5 % (Arbeitgeber) | Bruttogehalt |
| Sozialversicherung (IPS) | 9 % (vom Arbeitnehmer einbehalten) | Bruttogehalt |
| Einkommensteuer (IRP) mit Quellensteuer | 8-10 % (progressiv) | Das nettopflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, das die Grenze übersteigt |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche IPS-Beiträge sind innerhalb der ersten Arbeitstage des folgenden Monats fällig.
- Die monatliche IRP-Quellensteuerabführung an SET basiert in der Regel auf der Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers (RUC).
- Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche informative Erklärung für IRP vorzulegen, die Einkommen und einbehaltene Steuern detailliert aufzeigt.
In Paraguay ziehen Arbeitgeber die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeitenden ab.
Einkommensteuer (IRP - Impuesto a la Renta Personal)
- Steuersatz: Progressiver Satz zwischen 8 % und 10 %
- Freibetrag: Gilt für ein Jahreseinkommen über 80.000.000 PYG (etwa 12.147 USD ab Februar 2026). Dieser Freibetrag kann sich basierend auf jährlichen Anpassungen ändern.
Sozialversicherung (IPS - Instituto de Previsión Social)
- Mitarbeitendenbeitrag: 9 % des Bruttogehalts. Dieser umfasst 3 % für den Pensionsfonds und die restlichen 6 % für die IPS.
- Arbeitgeberbeitrag: 16,5 % des Bruttogehalts des Mitarbeitenden.
Weitere Abzüge
- Andere Abzüge können je nach den spezifischen Umständen des Mitarbeitenden anfallen, wie z.B. Gewerkschaftsbeiträge oder gerichtlich auferlegte Abzüge.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
- Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Abzug und die Abführung sowohl der Einkommensteuer als auch der Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechenden Behörden.
- Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber genaue Aufzeichnungen aller Lohnabzüge führen.
Wichtige Überlegungen
- Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzgebung vom 17. Februar 2026. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern.
- Für die aktuellste und personalisierte Beratung wenden Sie sich bitte an einen örtlichen Steuerberater. Diese Übersicht dient nur zu Informationszwecken und stellt keine finanzielle oder rechtliche Beratung dar.



