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Personalkostenrechner in Paraguay

Arbeitskostenrechner für Paraguay

Einstellung in Paraguay? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Paraguay

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Paraguay-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Paraguay

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung (IPS) 16,5 % (Arbeitgeber) Bruttogehalt
Sozialversicherung (IPS) 9 % (vom Arbeitnehmer einbehalten) Bruttogehalt
Einkommensteuer (IRP) mit Quellensteuer 8-10 % (progressiv) Das nettopflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, das die Grenze übersteigt

Anmeldung & Compliance

  • Monatliche IPS-Beiträge sind innerhalb der ersten Arbeitstage des folgenden Monats fällig.
  • Die monatliche IRP-Quellensteuerabführung an SET basiert in der Regel auf der Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers (RUC).
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche informative Erklärung für IRP vorzulegen, die Einkommen und einbehaltene Steuern detailliert aufzeigt.

In Paraguay ziehen Arbeitgeber die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer ab.

Einkommensteuer (IRP - Impuesto a la Renta Personal)

  • Steuersatz: 10%
  • Freibetrag: Gilt für Jahreseinkommen, das 76-mal den monatlichen Mindestlohn übersteigt (etwa 15.900 USD ab dem 1. Januar 2026). Dieser Freibetrag kann sich aufgrund jährlicher Anpassungen des Mindestlohns ändern.

Sozialversicherung (IPS - Instituto de Previsión Social)

  • Arbeitnehmerbeitrag: 9 % des Bruttogehalts. Dies umfasst 7 % für den Pensionsfonds und den verbleibenden Anteil für die IPS.
  • Arbeitgeberbeitrag: 16,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Weitere Abzüge

  • Weitere Abzüge können je nach den spezifischen Umständen des Arbeitnehmers anfallen, wie Gewerkschaftsbeiträge oder gerichtlich angeordnete Abzüge.

Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber

  • Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sowohl die Einkommensteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen, einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen.
  • Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber genaue Aufzeichnungen über alle Gehaltsabzüge führen.

Wichtige Hinweise

  • Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzgebung vom 17. Februar 2026. Steuerrecht und Vorschriften können sich ändern.
  • Für die aktuellsten und individuell zugeschnittenen Beratungen konsultieren Sie bitte einen lokalen Steuerberater. Dieser Überblick dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als finanzielle oder rechtliche Beratung verstanden werden.
Martijn
Daan
Harvey

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