Arbeitgebersteuerpflichten
In Palästina stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Mitarbeitervergütung, Mehrwertsteuer (MwSt) und Grundsteuer.
Arbeitgebersteuerpflichten in Palästina für 2025
Stand 5. Februar 2025 gelten in Palästina die folgenden Arbeitgebersteuerpflichten:
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Der Standard-MwSt-Satz beträgt 16 % auf anwendbare Waren und Dienstleistungen.
- Vorsteuer auf Einkäufe (einschließlich Anlagegüter) ist erstattungsfähig, unabhängig davon, ob die Einkäufe sich auf lokale Verkäufe oder Exporte beziehen.
- Importierte Waren unterliegen 16 % MwSt. Diese Vorsteuer ist von der Umsatzsteuer abziehbar oder bei den MwSt-Behörden geltend zu machen.
Zollabgaben
- Zölle und Kaufsteuern werden auf importierte Waren basierend auf Produkttyp und Ursprungsland erhoben.
- Die Sätze variieren je nach Handelsabkommen. Zum Beispiel haben viele Importe aus der Europäischen Union und der Türkei aufgrund von Handelsabkommen null Zoll, aber die Kaufsteuer kann dennoch anfallen.
Grundsteuer
- Eine Grundsteuer von 17 % wird auf Mieteinnahmen aus Gebäuden erhoben.
- Steuerpflichtige können 40 % der gezahlten Grundsteuer als Ausgaben abziehen und einen Kredit für die verbleibenden 60 % gegen ihre Steuerpflicht geltend machen. Der Kredit darf die auf die Mieteinnahmen für den Steuerzeitraum gezahlte Steuer nicht übersteigen.
Payroll Tax
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Das Einkommen der Mitarbeiter wird anhand der folgenden Sätze auf der Grundlage des jährlichen israelischen Schekel (ILS)-Einkommens besteuert:
- ILS 1 bis ILS 75.000: 5%
- ILS 75.001 bis ILS 150.000: 10%
- ILS 150.001 und mehr: 15%
Körperschaftsteuer
- Palestinian Unternehmen unterliegen in der Regel einem Körperschaftsteuersatz von 15 %.
- Telekommunikationsunternehmen und solche, die als reine Monopole im palästinensischen Markt gelten, unterliegen einem Satz von 20 %.
Zusätzliche Überlegungen:
- Palästina hat keine Sozialversicherungsbeiträge, Verbrauchsteuern, Transfersteuern oder Stempelsteuern.
- Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Die jährlichen Steuererklärungen sind bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.
- Arbeitgeber müssen Payroll Taxes einbehalten und monatlich abführen.
- Die israelischen Behörden behalten einen Prozentsatz der Einkommenssteuer ein, die von Palästinensern in Israel gearbeitet wird, der Rest wird an die Palestinian Authority (PA) abgeführt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind per heute, 5. Februar 2025, und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die palästinensischen Steuerbehörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen und spezifische Beratung zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Arbeitnehmersteuerabzüge in Palästina sind komplex, beeinflusst durch israelische Kontrolle über Steuereinnahmen und variieren je nach Beschäftigungsort.
Einkommensteuer
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Arbeitnehmer innerhalb Palästinas: Unterliegen der Einkommensteuer gemäß den folgenden jährlichen Tarifen:
- ILS 1 - 75.000: 5%
- ILS 75.001 - 150.000: 10%
- ILS 150.001 und mehr: 15%
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Arbeitnehmer in Israel oder israelischen Siedlungen: Israel zieht die Einkommensteuer ab, ein Teil davon wird an die Palästinensische Autonomiebehörde übertragen. Der genaue Prozentsatz, der übertragen wird, variiert je nach Beschäftigungsort (Israel vs. Siedlungen) wie durch Abkommen und israelisches Recht festgelegt. Zusätzliche Abzüge werden von Israel auferlegt, angeblich um verschiedene Kosten auszugleichen und als Strafmaßnahmen. Diese Abzüge sind ein bedeutender Streitpunkt und beeinflussen den Haushalt der Palästinensischen Autonomiebehörde.
Quellensteuer (WHT)
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Ansässige: WHT gilt für Zahlungen über ILS 2.500. Der Satz hängt vom von der Steuerbehörde ausgestellten WHT-Zertifikat ab oder beträgt standardmäßig 10%, wenn kein Zertifikat vorliegt.
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Nicht-Ansässige: Auf Zahlungen an Nicht-Ansässige wird eine WHT von 10% angewendet.
Sozialversicherung und andere Abzüge
Für palästinensische Arbeiter, die in Israel beschäftigt sind, werden Abzüge für Sozialversicherung, Krankenversicherung und andere Leistungen von den israelischen Behörden vorgenommen. Diese Abzüge werden auf etwa 23% des Lohns des Arbeitnehmers geschätzt. Der genaue Betrag variiert jedoch je nach Beschäftigungssektor des Mitarbeiters.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Obwohl kein direkter Arbeitnehmerabzug, beeinflusst der aktuelle Mehrwertsteuersatz von 17% in Israel (potenziell steigend auf 18% im Jahr 2025) die Kosten für Waren und Dienstleistungen und wirkt sich somit indirekt auf das reale Einkommen der Arbeitnehmer aus.
Herausforderungen und aktuelle Situation
Die Palästinensische Autonomiebehörde steht vor erheblichen Herausforderungen aufgrund israelischer Abzüge aus den Clearance-Einnahmen, einer wichtigen Finanzierungsquelle für ihren Haushalt. Diese Abzüge beeinflussen die Fähigkeit der Regierung, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Gehälter im öffentlichen Sektor. Auch die lokalen Einnahmen stehen unter Druck aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Gaza. Die Palästinensische Autonomiebehörde ergreift Maßnahmen, um diese fiskalischen Herausforderungen anzugehen, einschließlich der Forderung nach Freigabe einbehaltener Mittel und der Optimierung der Ressourcenallokation.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuersituation in Palästina dynamisch ist und sich aufgrund der anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Umstände ändern kann. Stand Februar 5, 2025, spiegelt diese Information die neuesten verfügbaren Daten wider, aber laufende Entwicklungen können diese Zahlen beeinflussen.
Mehrwertsteuer
In Palästina wird die Mehrwertsteuer (MwSt) grundsätzlich mit einem Satz von 16 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
MwSt-Registrierung
Unternehmen, die in Palästina tätig sind, sind in der Regel verpflichtet, sich für die MwSt zu registrieren, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz. Diese Registrierung umfasst gleichzeitig sowohl die Einkommensteuer als auch die MwSt. Das Registrierungsverfahren beinhaltet die Einreichung eines Antrags zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzministerium im jeweiligen Gouvernements.
MwSt-Abgabe und -Zahlung
Bei registrierten Unternehmen ist es erforderlich, periodische MwSt-Erklärungen einzureichen und die erhobene Steuer an die Palästinensische Behörde abzuführen. Die spezifischen Fristen für die Einreichung und Zahlung werden von den Steuerbehörden festgelegt, und es können Strafen für verspätete Einreichungen oder Zahlungen anfallen. Selbst wenn während eines Monats keine Verkaufstransaktionen stattfinden, müssen Unternehmen möglicherweise eine MwSt-Erklärung mit null Verkäufen einreichen.
MwSt-Rückerstattungen und -befreiungen
Unternehmen können Rückerstattungen für die auf Einkäufe im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten gezahlte MwSt beantragen. Rückerstattungen können in der Regel entweder als Barzahlung oder als Gutschrift gegen zukünftige MwSt-Verbindlichkeiten erfolgen.
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Diese umfassen typischerweise Exporte, grundlegende Güter wie Grundnahrungsmittel und Dienstleistungen in bestimmten Sektoren wie Bildung oder Gesundheitswesen. Zusätzlich können Projekte, die von der Palästinensischen Behörde unterstützt werden, wie Investitionen in Infrastruktur oder Lebensmittelverarbeitung, ebenfalls für MwSt-Befreiungen in Frage kommen. Es ist wichtig, die neuesten Vorschriften zu konsultieren, um die spezifischen Waren und Dienstleistungen zu bestimmen, die für Befreiungen qualifizieren.
Andere Steuern, die für Employer of Record relevant sind
- Purchase Tax: Diese Steuer wird auf bestimmte Verbraucherprodukte erhoben, mit Sätzen zwischen 5 % und 95 %, abhängig vom Produkttyp. Für Exporte hergestellte Produkte sind in der Regel befreit.
- Einkommensteuer: Arbeitnehmer, die in Palästina arbeiten, unterliegen der Einkommensteuer, die an der Quelle anhand progressiver Steuersätze abgezogen wird.
- Grundsteuer: Die Grundsteuer wird mit einem Satz von 17 % auf die Mieteinnahmen aus Gebäuden erhoben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuervorschriften und -sätze in Palästina Änderungen unterliegen können. Daher ist es entscheidend, sich über die neuesten Updates des Finanzministeriums zu informieren und professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um eine korrekte Einhaltung sicherzustellen. Stand heute, 5. Februar 2025, spiegelt diese Information den aktuellen Stand der MwSt-Regelungen in Palästina wider.
Steuervorteile
Palästina bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Investitionsanreize
- Zollbefreiungen: Anlagegüter und Ersatzteile (bis zu 15 % des Wertes der Anlagegüter) sind von Zöllen befreit.
- Kostenlose Überweisung von Geldern: Investoren können Finanzmittel aus Palästina unter Verwendung der geltenden Marktwechselkurse in konvertierbarer Währung transferieren.
- Einkommensteuerliche Vorteile:
- Landwirtschaftliche, industrielle und tourismusbezogene Projekte: 0 % Einkommensteuer für bis zu fünf Jahre, gefolgt von 10 % für drei Jahre. Eine Karenzzeit von bis zu vier Jahren oder bis zur Rentabilität kann diesen Perioden vorausgehen.
- Exportorientierte Investitionen: Anreize sind für Investitionen verfügbar, die die Produktionsexporte um über 40 % steigern.
- Nutzung lokaler Inhalte: Anreize sind für Investitionen verfügbar, die mindestens 70 % lokale Inhalte verwenden.
- Schaffung von Arbeitsplätzen: Investitionen, die während des Förderzeitraums mindestens 25 neue Arbeitsplätze schaffen, erhalten Anreize.
- Gleichbehandlung: Es besteht kein Unterschied zwischen ausländischen und inländischen Investoren hinsichtlich der Anspruchsberechtigung auf Anreize.
Einkommensteuer für Privatpersonen
- Steuersätze (Stand 2011):
- ILS 1 bis 75.000: 5 %
- ILS 75.001 bis 150.000: 10 %
- ILS 150.001 und mehr: 15 %
- Abzüge: Es gibt spezifische Abzüge für Einwohner, Transportkosten (oder 10 % des Jahresgehalts), Universitätsstudien (bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, ausgenommen Stipendiaten) und Hausbau/-kauf (einmaliger Abzug oder jährlicher Zinsabzug bis zu einem Limit für maximal 10 Jahre).
- Freistellungen: Freistellungen gelten für Gewinne aus Immobilienverkäufen und Kapitalgewinne aus Wertpapierverkäufen. Ab dem 22. Januar 2025 bestehen keine weiteren bedeutenden individuellen Steuervergünstigungen oder Anreize gemäß dem Palestine Tax Law.
Körperschaftsteuer
- Allgemeiner Satz: 15 % auf Einkommen.
- Ausnahmen: Telekommunikations- und Monopolunternehmen können einem Satz von 20 % unterliegen.
- Anreize nach dem Investment Promotion Law: Qualifizierte Projekte, die von der Palestinian Investment Promotion Agency (PIPA) genehmigt wurden, können von reduzierten Einkommensteuersätzen profitieren (5 % für fünf Jahre, gefolgt von 10 % für drei Jahre). Genaue Details zu den neuesten Anreizen und dem Antragsverfahren sollten mit PIPA bestätigt werden.
Steuergesetze und -vorschriften
Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Anreize umfassen das Law on the Encouragement of Investment in Palestine Nr. (1) von 1998, nachfolgende Änderungen, das Palestinian Income Tax Law Nummer (8) von 2011 (geändert durch Dekret Nummer (5) von 2015) und andere relevante Vorschriften.
Weitere Informationen
Für die aktuellsten und offiziellen Details zu diesen Anreizen, Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren und anderen spezifischen Anforderungen wird empfohlen, die Palestinian Investment Promotion Agency (PIPA), das Ministry of National Economy oder einen qualifizierten Steuerberater in Palästina zu konsultieren.