Beendigung
Palästinensisches Arbeitsgesetz Nr. (7) von 2000 regelt die Beendigung von Arbeitsverträgen. Dieses Gesetz legt rechtmäßige Rechtfertigungen für die Kündigung, Kündigungsfristen und Ansprüche auf Abfindungszahlungen fest.
Rechtmäßige Gründe für die Kündigung
Es gibt zwei Hauptkategorien, unter denen ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag kündigen kann:
- Durch den Arbeitgeber:
- Aus wichtigem Grund: Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens, schlechter Leistung oder Abwesenheit kündigen, wie im Vertrag festgelegt.
- Redundanz: Aufgrund wirtschaftlicher oder technischer Gründe, die eine Personalreduzierung erfordern, kann der Arbeitgeber Verträge kündigen. Allerdings müssen sie eine Kündigungsfrist und Abfindungszahlungen einhalten.
- Durch den Arbeitnehmer:
- Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann mit ordnungsgemäßer Kündigungsfrist kündigen, wie im Vertrag festgelegt, und behält seine gesetzlichen Rechte auf End-of-Service-Leistungen.
- Vertragsverletzung: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsgesetz verletzt, kann der Arbeitnehmer den Vertrag kündigen und Schadensersatz fordern.
Kündigungsfristen
Die erforderliche Kündigungsfrist hängt von der Art des Vertrags und dem Grund der Kündigung ab.
- Unbefristete Verträge: Für unbefristete Verträge (die häufigste Form) ist eine Kündigungsfrist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer erforderlich. Die genaue Dauer der Frist kann im individuellen Vertrag festgelegt sein, aber palästinensisches Recht schreibt keine Mindestfrist vor.
- Befristete Verträge: Befristete Verträge enden in der Regel am festgelegten Datum ohne weitere Kündigung. Eine vorzeitige Kündigung durch eine der Parteien kann jedoch eine Kündigungsfrist erfordern, wie im Vertrag festgelegt.
- Kündigung aus wichtigem Grund: In Fällen von Fehlverhalten oder schlechter Leistung kann die Kündigung je nach Schwere des Verstoßes ohne Kündigungsfrist erfolgen.
Abfindungszahlungen
Das palästinensische Recht schreibt Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer vor, die ohne Verschulden entlassen werden oder nach einer Mindestdienstzeit kündigen.
- Anspruchsberechtigung: Arbeitnehmer, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf Abfindungszahlung.
- Berechnung: Die Abfindung wird als ein Monatsgehalt für jedes Jahr der Beschäftigung berechnet.
Dies sind allgemeine Richtlinien. Die genauen Details zu Kündigung, Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen hängen vom individuellen Arbeitsvertrag und den Umständen der Beendigung ab.
Diskriminierung
Palästinensische Gesetzgebung fördert Chancengleichheit und verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz. Obwohl ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz noch nicht verabschiedet wurde, hält sich Palästina an mehrere internationale Konventionen und verfügt über gesetzliche Bestimmungen, die Schutz vor Diskriminierung bieten.
Geschützte Merkmale
Das Palästinensische Grundgesetz Artikel 9 schützt vor Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale:
- Rasse
- Geschlecht
- Religion
- Politische Ansichten
- Behinderung
Darüber hinaus hat Palästina die Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert, die Frauen vor Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Beschäftigung, schützt.
Abhilfemechanismen
Wenn sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz diskriminiert fühlt, kann er Abhilfe durch mehrere Kanäle suchen:
- Ministerium für Arbeit: Das Ministerium für Arbeit verfügt über eine Abteilung für Arbeitsbeziehungen, die Beschwerden über Verstöße am Arbeitsplatz, einschließlich Diskriminierung, untersucht.
- Palästinensisches Justizsystem: Arbeitnehmer können Klagen gegen ihre Arbeitgeber im palästinensischen Justizsystem einreichen und Diskriminierung geltend machen.
- Gewerkschaften: Palästina verzeichnet eine wachsende Zahl von Gewerkschaften, die rechtliche Unterstützung und Vertretung für Arbeitnehmer bieten können, die Diskriminierung erfahren.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Das palästinensische Arbeitsgesetz Nr. (7) von 2000 legt bestimmte Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber fest, um Diskriminierung zu verhindern:
- Rekrutierung und Auswahl: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Rekrutierungs- und Auswahlverfahren fair und objektiv sind und keine Vorurteile aufgrund geschützter Merkmale aufweisen.
- Arbeitsumfeld: Arbeitgeber haben die Pflicht, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung und Belästigung ist.
Arbeitsbedingungen
In Palästina legt das Arbeitsgesetz Nr. (7) von 2000 die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen fest, einschließlich Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomischer Überlegungen.
Arbeitszeiten
Die reguläre Arbeitswoche in Palästina beträgt 48 Stunden, verteilt auf sechs Arbeitstage. Das entspricht acht Stunden pro Tag, ohne Pausen. Überstunden sind mit Zustimmung des Mitarbeiters erlaubt und erfordern eine zusätzliche Bezahlung in Höhe von 125 % des regulären Lohns. Es gibt Beschränkungen für Überstunden, die 2 Stunden pro Tag und 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen.
Ruhezeiten
Das palästinensische Recht schreibt Ruhezeiten vor, um Müdigkeit zu verhindern und das Wohlbefinden der Arbeiter zu gewährleisten. Während des Arbeitstages ist eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens einer Stunde vorgeschrieben. Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden, die in der Regel am Freitag oder Sonntag liegt.
Ergonomische Anforderungen
Obwohl das palästinensische Recht keine umfangreichen Bestimmungen zu Ergonomie enthält, wird ein sicherer Arbeitsumgebung betont. Arbeitgeber haben die allgemeine Pflicht, sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz sicher und frei von Gesundheitsgefahren ist. Dies kann so interpretiert werden, dass ergonomische Überlegungen zur Minimierung von Risiken für Muskel-Skelett-Erkrankungen einbezogen werden. Das palästinensische Ministerium für Arbeit kann spezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Ergonomie erlassen, obwohl solche Vorschriften möglicherweise noch nicht weit verbreitet sind.
Gesundheit und Sicherheit
Die palästinensische Gesetzgebung priorisiert die Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch einen Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Diese Vorschriften umreißen die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die Rechte der Arbeitnehmer und die Rolle der Durchsetzungsbehörden.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Das palästinensische Arbeitsgesetz Nr. (7) von 2000 legt die Grundlagen für die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei der Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds. Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören:
- Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes: Arbeitgeber müssen einen Arbeitsplatz bereitstellen, der frei von Gefahren ist, die Verletzungen oder Krankheiten verursachen könnten.
- Risikoabschätzungen: Arbeitgeber können verpflichtet sein, Risikoabschätzungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Präventivmaßnahmen umzusetzen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitgeber müssen die erforderliche PSA bereitstellen, um die Arbeitnehmer vor spezifischen berufsbedingten Risiken zu schützen.
- Sicherheitsschulungen: Arbeitgeber haben die Pflicht, die Arbeitnehmer in Sicherheitsverfahren und sicheren Arbeitspraktiken, die spezifisch für ihre Rollen sind, zu schulen.
Rechte der Arbeitnehmer
Palästinensische Arbeitnehmer haben das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Das Arbeitsgesetz gewährt ihnen die folgenden Rechte:
- Ablehnung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeit abzulehnen, die sie für unsicher halten und die eine Gesundheitsgefahr darstellt.
- Meldung von Sicherheitsproblemen: Arbeitnehmer haben das Recht, unsichere Arbeitsbedingungen und Praktiken ihren Arbeitgebern oder dem Ministerium für Arbeit zu melden.
Durchsetzungsbehörden
Die Verantwortung für die Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften liegt bei mehreren Stellen:
- Ministerium für Arbeit: Das Ministerium für Arbeit spielt eine entscheidende Rolle durch Inspektionen, Untersuchungen von Arbeitsunfällen und die Verhängung von Geldstrafen bei Nichteinhaltung.
- Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheit: Arbeitsplätze mit einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern sind verpflichtet, Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheit einzurichten, die für die Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind.
Die Durchsetzungsmechanismen entwickeln sich in Palästina noch. Studien zeigen einen Bedarf an strengeren Durchsetzungen und einer verbesserten Bewusstseinsbildung der Arbeitnehmer für Gesundheits- und Sicherheitsrechte.