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Arbeitserlaubnisse und Visa in Niger

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Niger sponsern.

Niger work-permits-and-visas overview

Navigating the immigration landscape in Niger is a crucial step for companies looking to employ foreign nationals and for individuals planning to work in the country. The process involves obtaining the appropriate visa to enter Niger and subsequently securing a work permit to be legally employed. Understanding the specific requirements, procedures, and timelines is essential for a smooth and compliant employment process.

Das System wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, darunter die Direktion der Nationalpolizei und das Arbeitsministerium. Die Einhaltung der Vorschriften wird streng durchgesetzt, und Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Sponsoring und Unterstützung der notwendigen Genehmigungen für ihre ausländische Belegschaft.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Niger arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, bevor sie bei Ankunft eine Arbeitserlaubnis beantragen. Der spezifische Visumtyp hängt von der Art und Dauer der Arbeit ab.

  • Long-Stay Visa (Visa Long Séjour): erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dies ist das Standard-Einreisevisum für Personen, die in Niger wohnen und arbeiten möchten.
  • Geschäftsvisum (Visa Affaires): Während primär für kurze Geschäftsreisen vorgesehen, könnten einige Geschäftstätigkeiten anfänglich unter diese Kategorie fallen, bevor sie in ein Langzeitvisum und eine Arbeitserlaubnis für längere Einsätze übergehen.
  • Diplomatische/offizielle Visa: Für Personen auf offiziellen Regierungs- oder Diplomatenmissionen.

Das Long-Stay-Visum ist am relevantesten für ausländische Arbeitnehmer, die eine längere Beschäftigung planen.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erwerb einer Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) in Niger ist ein mehrstufiger Prozess, der typischerweise sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer betrifft. Der Arbeitgeber initiiert den Prozess normalerweise durch die Beantragung der Genehmigung zur Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsangehörige muss Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Das beschäftigende Unternehmen muss rechtlich registriert sein und in Niger tätig sein.
  • Der Arbeitsvertrag muss mit dem Arbeitsrecht Niger's übereinstimmen.

Erforderliche Unterlagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf):

  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Long-Stay-Visum (vor der Ankunft beantragt).
  • Kopien von Bildungsabschlüssen und Berufszertifikaten.
  • Lebenslauf (CV).
  • Ärztliches Attest.
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland.
  • Arbeitsvertrag, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Nachweis der Firmeneintragung des Arbeitgebers.
  • Begründung des Arbeitgebers, warum die Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen notwendig ist (z. B. Nachweis, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten gefunden wurden).
  • Antragsformulare des Arbeitsministeriums.

Verfahren:

  1. Arbeitgebergenehmigung: Der Arbeitgeber beantragt beim Arbeitsministerium die Genehmigung, einen bestimmten ausländischen Staatsangehörigen einzustellen. Dabei sind Nachweise der Begründung einzureichen.
  2. Beantragung der Arbeitserlaubnis: Nach Erteilung der Arbeitgebergenehmigung beantragt der ausländische Staatsangehörige (oder der Arbeitgeber in seinem Auftrag) die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsministerium.
  3. Bearbeitung und Ausstellung: Der Antrag wird geprüft, und bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
  4. Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der Direktion der Nationalpolizei beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Verarbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können je nach beteiligten Behörden und Vollständigkeit der Antragstellung erheblich variieren.

  • Bearbeitungszeit: In der Regel mehrere Wochen bis zu einigen Monaten für beide Genehmigungen (Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis).
  • Gebühren: Gebühren für die Antragstellung sowohl der Arbeitserlaubnis als auch der Aufenthaltserlaubnis. Diese können sich ändern und sollten bei den zuständigen Stellen bestätigt werden.

Sponsoring-Anforderungen:

Das beschäftigende Unternehmen in Niger fungiert als Sponsor für die Antragstellung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Mitarbeiters. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen durch den Arbeitnehmer sicherzustellen und kann für Rückführungskosten haften, falls notwendig.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Der Erwerb einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Niger ist möglich, erfordert allerdings in der Regel eine längere legale Aufenthaltsdauer und Beschäftigung im Land. Obwohl es keinen direkten, sofortigen Weg ausschließlich auf Basis einer kurzzeitig gehaltenen Arbeitserlaubnis gibt, können langfristige legale Bewohner, die ihre Aufenthaltserlaubnisse regelmäßig verlängert und eine stabile Beschäftigung aufrechterhalten haben, schließlich berechtigt sein, einen Antrag auf unbefristete Aufenthalt zu stellen. Die geltenden Kriterien und die Dauer des erforderlichen Aufenthalts richtet sich nach dem Einwanderungsgesetz Niger's und liegt im Ermessen der Regierung.

Optionen für Visums für Angehörige

Ausländische Arbeitskräfte mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Niger können in der Regel Permits für ihre Angehörigen beantragen, wie Ehepartner und minderjährige Kinder, die sie im Land begleiten sollen.

Zulassungskriterien für Angehörige:

  • Nachweis der rechtlichen Ehe für Ehepartner.
  • Geburtsurkunden für Kinder.
  • Nachweis, dass der Hauptberechtigte (der ausländische Arbeitnehmer) für die finanzielle Unterstützung seiner Angehörigen aufkommt.
  • Gültige Pässe für alle Angehörigen.
  • Medizinische Atteste und polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.

Antragsverfahren:

Anträge auf Angehörigenlaubnisse werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach Erhalt der Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptantragstellers eingereicht. Der Prozess umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente bei der Direktion der Nationalpolizei im Rahmen des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis für die Familie.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der nigrischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer essenziell.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Arbeitsbeginn das richtige Visum und die Arbeitserlaubnis besitzt.
  • Sponsoring der Anträge auf Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Aufbewahrung der Nachweise über den Einwanderungsstatus des Mitarbeiters.
  • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Beschäftigungsstatus oder der Adresse des Mitarbeiters.
  • Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen dem Arbeitsrecht Niger's entsprechen.
  • Möglicherweise Übernahme der Rückführungskosten, falls die Beschäftigung endet und der Mitarbeiter das Land verlassen muss.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Vor Reiseantritt nach Niger das notwendige Long-Stay-Visum beantragen.
  • Bei Ankunft eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten.
  • Sicherstellen, dass ihre Genehmigungen gültig bleiben und rechtzeitig verlängert werden.
  • Einhaltung der Bedingungen ihrer Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des legalen Status bei sich führen.
  • Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresse).

Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, darunter Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber.

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