Arbeitgebersteuerpflichten
In Nicaragua stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuerabzug und anderen Abgaben.
Arbeitgeberbeiträge
- Sozialversicherung:
- Arbeitgeber mit 50 oder weniger Mitarbeitern zahlen 21,5 % des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters.
- Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern zahlen 22,5 % des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters.
- Weiterbildungsfonds (INATEC): Arbeitgeber tragen monatlich 2 % ihrer gesamten Gehaltsabrechnung bei.
Lohnsteuerabzug
- Einkommensteuer: Arbeitgeber müssen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten, gemäß einem progressiven Tarif von 0 % bis 30 %.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber ziehen außerdem 7 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters für deren Sozialversicherungsbeitrag ein.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Der Standard-MwSt-Satz in Nicaragua beträgt 15 %.
- Große Steuerzahler müssen die MwSt innerhalb der ersten fünf Kalendertage des folgenden Monats zahlen.
- Andere Steuerzahler müssen innerhalb der ersten 15 Kalendertage des folgenden Monats zahlen.
Weitere Arbeitgeberpflichten
- 13. Monatsgehalt: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mitarbeitern im Dezember ein zusätzliches Monatsgehalt zu zahlen.
- Urlaub: Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bezahlten Urlaub gemäß nicaraguanischem Arbeitsrecht gewähren.
Steuerjahr und Anmeldung
- Das Steuerjahr in Nicaragua ist das Kalenderjahr.
- Körperschaftsteuererklärungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Jahresende eingereicht werden.
Zusätzliche Überlegungen
- Ausländische Arbeitnehmer: Arbeitserlaubnisse sind für ausländische Arbeitnehmer erforderlich und müssen mit einem bestimmten Sponsor und Rolle verbunden sein.
- Mindestlohn: Die Mindestlohnsätze variieren nach Sektor und werden jährlich überprüft.
Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber stets über Änderungen in Steuergesetzen und -vorschriften informiert bleiben. Die Konsultation eines Steuerfachmanns wird dringend empfohlen, um die Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen in Nicaragua sicherzustellen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Nicaragua sind Arbeitgeber verantwortlich für die Einbehaltung und Abführung verschiedener Steuern im Namen ihrer Arbeitnehmer.
Employee Income Tax (IR)
Arbeitnehmer in Nicaragua unterliegen einer progressiven Einkommenssteuer basierend auf ihrem Jahresverdienst. Es fällt keine Steuer auf ein Jahreseinkommen bis zu C$100.000 an. Einkommen über dieser Grenze wird mit Steuersätzen von 15% bis 30% besteuert. Arbeitgeber behalten diese Steuer monatlich basierend auf dem prognostizierten Jahresgehalt des Arbeitnehmers ein.
- 0 - C$100.000: 0%
- C$100.000,01 - C$200.000: 15%
- C$200.000,01 - C$350.000: 20%
- C$350.000,01 - C$500.000: 25%
- Über C$500.000,01: 30%
Employee Social Security Tax (INSS)
Arbeitnehmer zahlen 7% ihres monatlichen Gehalts an das nicaraguanische Sozialversicherungsinstitut (INSS). Dieser Beitrag deckt Renten, Gesundheitsversorgung und andere Sozialversicherungsleistungen ab. Der Arbeitgeber behält diesen Betrag ein und führt ihn an INSS ab.
Other Deductions
Obwohl keine Steuern im engeren Sinne, ziehen Arbeitgeber auch typischerweise Folgendes ab:
- 13. Gehalt: Ein Zwölftel des Jahresgehalts des Arbeitnehmers wird jeden Monat angesammelt und als Bonus ausgezahlt, typischerweise im Dezember. Obwohl monatlich abgezogen, wird es nicht an die Regierung abgeführt, sondern vom Arbeitgeber gehalten.
- Urlaubszulage: Ähnlich wie das 13. Gehalt wird die Urlaubszulage angesammelt und bei Inanspruchnahme des Urlaubs an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Employer Taxes and Contributions
Arbeitgeber in Nicaragua leisten Beiträge an INSS in abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitnehmer.
-
Weniger als 50 Arbeitnehmer: 21,5% des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers.
-
50 oder mehr Arbeitnehmer: 22,5% des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers.
Arbeitgeber tragen auch Beiträge zum Nationalen Technologischen Institut (INATEC) basierend auf den Gehältern der Arbeitnehmer bei.
Tax Filing and Compliance
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Arbeitnehmersteuern und Sozialversicherungsbeiträge und deren Abführung an die zuständigen Behörden. Sie müssen auch verschiedene Steuererklärungen und -anmeldungen einreichen, einschließlich monatlicher und jährlicher Lohnsteuererklärungen.
Employee Tax Filing Responsibilities
Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, jährliche Steuererklärungen einzureichen, wenn ihr Einkommen ausschließlich aus Beschäftigung stammt und die Steuer korrekt einbehalten wurde. Ein Arbeitnehmer muss jedoch eine Erklärung abgeben, wenn er:
- Mehr als zwei Arbeitgeber hat und sein gesamtes Jahreseinkommen C$100.000 übersteigt
- Zulässige Steuerabzüge nutzt oder Steuerkredite geltend macht
Important Considerations
- Mindestlohn: Nicaragua hat branchenspezifische Mindestlöhne, und Arbeitgeber müssen die Einhaltung sicherstellen.
- Überstunden: Überstundenvergütung ist geregelt, mit spezifischen Raten für Arbeit außerhalb der Standardstunden und an Wochenenden oder Feiertagen.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen lokalen Steuerberater für die aktuellsten Informationen und individuelle Beratung zu konsultieren.
Mehrwertsteuer
In Nicaragua ist die Mehrwertsteuer (IVA) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen, Importe und Geschäftstransaktionen im Land erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze und Befreiungen
- Standardrate: 15% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz (0%): Gilt für Exporte.
- Befreite Waren und Dienstleistungen: Eine detaillierte Liste wird vom Finanzministerium geführt und umfasst Waren im Zusammenhang mit akademischen Studien, Medizin und menschlicher Gesundheit, bestimmte landwirtschaftliche Produkte, medizinische Dienstleistungen, Finanzmärkte, Sportveranstaltungen, religiöse Güter, Grundnahrungsmittel (z.B. Mais-Tortillas, Reis, Bohnen), gebrauchte Waren (sofern nicht importiert), Rohöl, Immobiliengeschäfte, Lebens- und Krankenversicherung, inländischer Transport, bestimmte Finanzdienstleistungen, Bau von Sozialwohnungen und Vermietung unmöblierter Unterkünfte, für die Landwirtschaft verwendete Ausrüstung, Bewässerung, für Bewässerung verwendeten Strom, Warenimporte, Maschinen und Geräte für Mediennutzung, Bücher, Zeitungen und Magazine, Medikamente und Impfstoffe, lokal produzierte Hygieneprodukte und Toilettenpapier, Streichhölzer, Kerosin, Butan, Strom, veterinärmedizinische Produkte, Insektizide, Fungizide, Düngemittel und Samen. Die Liste kann sich ändern, wie die Aktualisierungen im Februar 2023 zeigen.
Registrierung
- Pflichtregistrierung: In verfügbaren Ressourcen ist keine spezifische Registrierungsschwelle definiert. Alle Unternehmen, die in Nicaragua durch eine Betriebsstätte Verkäufe, Dienstleistungen und Importe tätigen, müssen sich für die VAT registrieren. Auch Unternehmen, die an Import/Export beteiligt sind, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
- Freiwillige Registrierung: Für ausländische Unternehmen im Allgemeinen nicht verfügbar.
Anmeldung und Zahlung
- Erklärungen: Die VAT-Erklärungen werden monatlich eingereicht.
- Zahlung: In der Regel vollständig am selben Tag wie die Erklärung. Große Steuerzahler (Jahreseinkommen über NIO 160 Millionen) leisten eine vorgezogene zweiwöchentliche VAT-Zahlung innerhalb der ersten fünf Werktage nach dem 15. eines Monats und eine Abschlusszahlung bis zum fünften Kalendertag des nächsten Monats.
- Fristen: Die Erklärungen sind in der Regel bis zum fünften Kalendertag des Folgemonats fällig.
Weitere indirekte Steuern
- Spezifische Verbrauchssteuern (ISC): Erhoben auf bestimmte Waren mit Sätzen zwischen 9% und über 30% (z.B. hat Öl einen festen Satz pro Gallone je nach Typ).
- Stempelsteuern (ITF): Gilt für bestimmte Dokumente, mit festen und ad valorem Sätzen.
Weitere Informationen
Während dieser Überblick eine Zusammenfassung der nicaraguanischen VAT-Regelungen bis heute, 5. Februar 2025, bietet, unterliegen Steuergesetze und -vorschriften Änderungen. Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren oder offizielle Regierungsquellen zu Rate zu ziehen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, insbesondere vor Geschäftsentscheidungen.
Steuervorteile
Nicaragua bietet mehrere Steueranreize, die sich hauptsächlich auf die Förderung bestimmter Sektoren wie Tourismus, erneuerbare Energien und exportorientierte Unternehmen konzentrieren.
Tourismusanreize
- Einkommensteuerbefreiung: Projekte, die vom Tourismusanreizkomitee genehmigt werden, können bis zu 10 Jahre nach Betriebsaufnahme von der Einkommensteuer befreit werden. Dies gilt für Investitionen von USD 30.000 oder mehr außerhalb von Managua und USD 100.000 oder mehr innerhalb von Managua.
- Grundsteuerbefreiung: Diese Tourismusentwicklungen können ebenfalls bis zu 10 Jahre von der Grundsteuer befreit werden.
- Mehrwertsteuer und andere Steuerbefreiungen: Befreiungen sind bei lokalen Einkäufen und Importen von Waren und Dienstleistungen möglich, die für den Bau, die Ausstattung und die Einrichtung der Tourismusinfrastruktur benötigt werden. Dies umfasst Baumaterialien, Möbel, Geräte und Zubehör während der Investitionsphase.
Anreize für erneuerbare Energien
- Umfassende Steuervergünstigungen: Ein spezielles Gesetz deckt den Bereich der erneuerbaren Energien ab und bietet Befreiungen und Vorteile für Körperschaftsteuer (CIT), Mehrwertsteuer (VAT), Zölle und Gemeindesteuern.
Freihandelszonen (FTZs)
- Einkommensteuerbefreiung: Unternehmen, die innerhalb der FTZs tätig sind, können für 10 Jahre von der Einkommensteuer befreit werden, verlängerbar um weitere 10 Jahre. Nach Ablauf der vollständigen Befreiungszeit kann eine 60%ige Befreiung gelten. Dies erfordert die Genehmigung der Nationalen Freihandelszonenkommission.
- Befreiungen von anderen Steuern: FTZ-Unternehmen sind im Allgemeinen von Kapitalsteuer, Stempelsteuern, indirekten Steuern, Verbrauchssteuern, Exportsteuern (auf lokal produzierte Waren), Gemeindesteuern sowie Grundsteuer und Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Immobilien innerhalb der FTZ bei Schließung befreit.
- Zollfreie Importe: Rohstoffe, Maschinen, Geräte, Ersatzteile und andere betriebliche Notwendigkeiten sind von Einfuhrzöllen befreit.
Exportanreize
- Einkommensteuerkredit: Es steht ein Einkommensteuerkredit von 1,5 % des FOB-Werts (frei an Bord) der Exporte zur Verfügung.
- Mehrwertsteuerbefreiung für Exportverarbeitung: Unternehmen, die mindestens 25 % ihrer Produktion exportieren, sind von der Mehrwertsteuer auf Maschinen, Geräte, Rohstoffe und Lieferungen, die in der Exportverarbeitung verwendet werden, befreit.
Weitere sektorspezifische Anreize
Es gibt auch Anreize für Sektoren wie Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei und Aquakultur. Diese beinhalten häufig Befreiungen oder Reduzierungen bei Einkommensteuer, Grundsteuer, Einfuhrzöllen und anderen Steuern. Die Details können je nach spezifischer Aktivität und Investition variieren.
Allgemeine Steuerinformationen (Stand 5. Februar 2025)
- Körperschaftsteuersatz: 30%
- Kein ausländischer Steuerkredit: Nicaragua erkennt keine ausländischen Steuerkredite an.
- Kapitalertragssteuer: 15%
- Verlustvortrag: Verluste können für drei Jahre vorgetragen werden, nicht jedoch rückwirkend.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, um die neuesten Informationen und Hinweise zu spezifischen Umständen zu erhalten.