Rivermate | Nicaragua flag

Nicaragua

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Nicaragua

Kündigungsfrist

In Nicaragua variieren die Anforderungen an die Kündigungsfrist je nach Art des Arbeitsvertrags.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Bei unbefristeten Verträgen sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 Tage im Voraus eine schriftliche Kündigung auszusprechen, wenn sie einen Mitarbeiter entlassen möchten. Bei befristeten Verträgen ist jedoch keine Kündigung erforderlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Während der Probezeit, die in der Regel maximal 30 Tage dauert, ist keine Kündigung erforderlich.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

Ebenso muss ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag, der kündigen möchte, dem Arbeitgeber mindestens 15 Tage im Voraus eine schriftliche Kündigung vorlegen. Bei befristeten Verträgen kann ein Arbeitnehmer den Vertrag nur aus "wichtigem Grund" vorzeitig kündigen, wie es gesetzlich definiert ist. Während der Probezeit ist keine Kündigung erforderlich.

Ausnahmen von den Kündigungsfristanforderungen

Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesen Kündigungsfristanforderungen, wie sie im nicaraguanischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind. Zum Beispiel können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden, wenn schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, was als Kündigung aus wichtigem Grund gilt. Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbaren, auf die Kündigungsfrist zu verzichten.

Abfindung

In Nicaragua ist die Abfindung, auch bekannt als "liquidación" oder "indemnización", eine finanzielle Entschädigung, die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Arbeitnehmern unter bestimmten Kündigungsumständen zu gewähren.

Anspruch auf Abfindung

Laut dem nicaraguanischen Arbeitsgesetzbuch haben Arbeitnehmer in den folgenden Situationen Anspruch auf Abfindung:

  • Kündigung ohne gerechtfertigten Grund: Dies tritt ein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne einen gesetzlich definierten gültigen Grund kündigt.
  • Indirekte Kündigung: Dies geschieht, wenn der Arbeitnehmer kündigt, weil der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen wesentlich ändert oder Handlungen vornimmt, die es schwierig machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Berechnung der Abfindung

Die Abfindung in Nicaragua wird anhand eines gestaffelten Systems basierend auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers berechnet:

  • Für 3 Jahre oder weniger Dienstzeit beträgt die Abfindung ein Monatsgehalt für jedes Dienstjahr.
  • Für 4 bis 6 Jahre Dienstzeit beträgt die Abfindung 20 Tage Gehalt für jedes zusätzliche Dienstjahr.
  • Für 7 Jahre oder mehr Dienstzeit beträgt die Abfindung fünf Monatsgehälter.

Wichtige Überlegungen

Es gibt mehrere wichtige Überlegungen bezüglich der Abfindung in Nicaragua:

  • Abfindungsobergrenze: Die gesamte Abfindung darf fünf Monatsgehälter des Arbeitnehmers nicht überschreiten.
  • Ausgeschlossene Zahlungen: Bestimmte Zahlungen, wie der 13. Monatsbonus (Aguinaldo), werden normalerweise nicht in die Berechnung der Abfindung einbezogen.
  • Abzüge: Gesetzliche Abzüge, wie Sozialversicherungsbeiträge, können auf die Abfindungszahlung angewendet werden.

Kündigungsprozess

In Nicaragua haben die Arbeitsgesetze spezifische Verfahren festgelegt, die Arbeitgeber befolgen müssen, wenn sie das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beenden.

Kündigung aus wichtigem Grund

Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter aus wichtigem Grund sofort kündigen, wenn die im Artikel 46 des nicaraguanischen Arbeitsgesetzbuches aufgeführten Gründe vorliegen. Diese Gründe umfassen schwerwiegendes Fehlverhalten des Mitarbeiters, wie Diebstahl oder Gewalt, wiederholtes Versagen bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben und unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Kündigung ohne wichtigen Grund

Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne wichtigen Grund kündigt, müssen bestimmte Schritte befolgt werden:

  1. Genehmigungsantrag: Der Arbeitgeber muss einen schriftlichen Antrag auf Genehmigung zur Beendigung des Arbeitsvertrags beim Arbeitsinspektorat (innerhalb des Arbeitsministeriums) einreichen. Dieser Antrag muss die Gründe für die Kündigung darlegen.
  2. Mitteilung an den Mitarbeiter: Nach Erhalt der Genehmigung vom Arbeitsinspektorat muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lassen.
  3. Aufgelaufene Leistungen: Der Arbeitgeber muss alle ausstehenden aufgelaufenen Leistungen auszahlen, wie z.B. nicht genommene Urlaubstage und den anteiligen 13. Monatsbonus.

Kündigung durch den Mitarbeiter

Ein Mitarbeiter, der kündigen möchte, muss dem Arbeitgeber mindestens 15 Tage vorher schriftlich Bescheid geben. Ein Mitarbeiter kann ohne Kündigungsfrist während der Probezeit oder bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" kündigen, z.B. wenn der Arbeitgeber vertragliche Verpflichtungen verletzt oder Belästigungen ausübt.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.