Arbeitgebersteuerpflichten
In der Mongolei stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten für sich selbst und ihre Mitarbeiter.
Arbeitgeberpflichten
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge von 12,5 % bis 14,5 % des Gehalts des Mitarbeiters, abhängig von Branche und Position. Dies umfasst Rentenversicherungen (8,5 %), Sozialleistungen (1 %), Krankenversicherung (2 %), Arbeitslosenversicherung (0,2 %) sowie Unfall- und Berufskrankheitenversicherung (0,8 % bis 2,8 %). Diese Beiträge sind nicht gedeckelt und können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
- Lohnsteuer (PIT) einbehalten: Arbeitgeber ziehen die PIT der Mitarbeiter ab und führen sie ab. Die Sätze sind progressiv, von 10 % bis 20 % für Einwohner und einheitlich 20 % für Nicht-Einwohner. PIT-Erklärungen werden vierteljährlich und jährlich bis zu den festgelegten Fristen eingereicht.
- Körperschaftsteuer (CIT): Diese betrifft die Gewinne des Arbeitgebers. Rückgaben und Zahlungen sind vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig, abhängig vom Einkommen, mit Fristen am 20. Tag nach dem jeweiligen Zeitraum. Die jährliche Einreichung ist bis zum 10. Februar fällig. Geschätzte CIT-Zahlungen sind jeweils bis zum 25. eines Monats zu leisten.
- Mehrwertsteuer (VAT): Unternehmen mit Jahresumsätzen über MNT 50 Millionen müssen sich registrieren und VAT zu einem Satz von 10 % abführen. Eine freiwillige Registrierung ist für Umsätze über MNT 10 Millionen möglich.
Pflichten der Mitarbeiter
- Sozialversicherungsbeiträge: Mitarbeiter leisten einen Beitrag von 11,5 % ihres Gehalts. Dies ist bei Einkommen über MNT 7.920.000 nach dem 1. April 2025 auf maximal MNT 910.800 monatlich gedeckelt.
- Lohnsteuer (PIT): Einwohner werden auf weltweites Einkommen nach progressiven Sätzen besteuert. Nicht-Einwohner werden auf mongolisches Einkommen mit einem einheitlichen Satz von 20 % besteuert. Die Einreichung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber mittels Quellensteuerabzug. Die jährliche individuelle Steuererklärung ist bis zum 15. Februar fällig.
Wichtige Termine und Überlegungen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Mongolei folgt dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Abgabetermin für die Steuererklärung: Die jährliche Steuererklärung ist bis zum 15. Februar des Folgejahres sowohl für Einzelpersonen als auch für die jährliche Arbeitgebermeldung fällig.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind (Stand: 5. Februar 2025) und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder lokalen Experten zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In der Mongolei umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge hauptsächlich Sozialversicherungsbeiträge und einen allgemeinen Steuerabzug basierend auf dem Jahreseinkommen. Abzüge für nicht-betriebliche Ausgaben sind nicht erlaubt.
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer zahlen 11,5 % ihres Gehalts in die Sozialversicherung, begrenzt auf MNT 910.800 pro Monat. Dieser Beitrag deckt Renten-, Gesundheits-, Arbeitslosen- und andere Versicherungen ab. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag, der je nach Branche und Arbeitsplatz zwischen 12,5 % und 14,5 % des Gehalts des Arbeitnehmers liegt.
Allgemeiner Steuerabzug
Ein allgemeiner Abzug von MNT 120.000 bis MNT 240.000 jährlich steht zur Verfügung, basierend auf dem Jahreseinkommen des Arbeitnehmers. Personen, die jährlich MNT 36 Millionen oder mehr verdienen, sind für diesen Abzug nicht berechtigt. Dieser Abzug wird direkt auf die geschuldete Steuer angewendet, nicht auf das zu versteuernde Einkommen.
Steuersätze und Zahlungen
Ab 2023 verwendet die Mongolei ein progressives Steuersystem für Erwerbseinkommen:
- 10 %: Einkommen bis zu MNT 10 Millionen pro Monat.
- 15 %: Einkommen zwischen MNT 10 Millionen und MNT 15 Millionen pro Monat.
- 20 %: Einkommen über MNT 15 Millionen pro Monat.
Steuern werden monatlich vom Arbeitgeber durch das Pay-As-You-Earn (PAYE) System einbehalten. Die Zahlung ist bis zum 10. des folgenden Monats fällig.
Weitere Überlegungen
Bestimmte Einkommensarten, einschließlich einiger Renten, Leistungen und Zahlungen für behinderte Personen, sind steuerfrei. Abzüge für nicht-betriebliche Ausgaben sind nicht erlaubt. Geschäftliche Abzüge stehen nur für Personen zur Verfügung, die als Unternehmer registriert sind. Während eine Steuervergünstigung besteht, wird diese auf Grundlage der Einkommensklassen angewendet und ist kein Standardabzug. Diese Details sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich durch gesetzliche Änderungen ändern.
Mehrwertsteuer
In der Mongolei ist die Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die im Land verkauft, importiert oder exportiert werden.
Mehrwertsteuersätze und Schwellenwerte
- Standard-Mehrwertsteuersatz: 10% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Spezial-Mehrwertsteuersatz: 0-10% gilt für importiertes und im Inland hergestelltes Benzin und Diesel. Der genaue Satz innerhalb dieses Bereichs wird von der Regierung festgelegt.
- Nullsatz (0%): Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Exporte, internationale Transportdienstleistungen gemäß Mongolischen internationalen Abkommen, inländische Dienstleistungen sowie bestimmte Bergbauprodukte.
- Ausnahmen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, wie spezielle Grundnahrungsmittel, Bildungsdienstleistungen, medizinische Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und einige Waren, die für diplomatische Missionen importiert werden.
- Pflichtige Registrierungsschwelle: Unternehmen mit jährlichem Umsatz über MNT 50 Millionen.
- Freiwillige Registrierungsschwelle: Unternehmen mit jährlichem Umsatz über MNT 10 Millionen.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldefrequenz: Monatlich.
- Frist: Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 10. Tag des folgenden Monats fällig.
- Reverse-Charge-Mechanismus: Gilt für Dienstleistungen und Arbeiten, die von nicht ansässigen Einheiten erbracht werden, unabhängig davon, wo die Dienstleistungen erbracht werden. Der Empfänger der Dienstleistung ist für die Zahlung der VAT verantwortlich.
Spezifische Bestimmungen und aktuelle Entwicklungen
- Ein Gesetzentwurf, der vorsieht, den Standard-Mehrwertsteuersatz auf 5% zu senken, wurde im Januar 2025 eingebracht, jedoch ist seine Verabschiedung nicht garantiert.
- Steuerfreier Einkauf für Touristen ist ab Januar 2024 für Einkäufe über MNT 500.000 (ohne Verbrauchsteuern und einige andere Artikel) möglich. Rückerstattungen ermöglichen Touristen eine Rückerstattung von 2% auf die VAT.
- Der Verkauf von Anlagevermögen ist von der Berechnung der Registrierungsschwelle für die VAT ausgeschlossen.
Allgemeine Informationen zur VAT
Die VAT ist eine gängige Verbrauchssteuer, die in vielen Ländern weltweit verwendet wird. Sie ist so konzipiert, dass sie eine Steuer auf den Endverbraucher darstellt, aber Unternehmen fungieren als Sammelstellen im gesamten Lieferkettenprozess. Stand heute, 5. Februar 2025, spiegelt die präsentierte Information das aktuelle Verständnis der mongolischen VAT-Regelungen wider. Steuerrecht ist jedoch Änderungen unterworfen. Es ist entscheidend, stets über mögliche Änderungen oder Revisionen des VAT-Gesetzes oder verwandter Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Konsultieren Sie immer einen Steuerberater, um die aktuellsten Informationen und eine individuelle Beratung zu erhalten.
Steuervorteile
Mongolei bietet verschiedene Steueranreize, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und Investitionen anzuziehen.
Corporate Income Tax (CIT) Incentives
- Reduzierter CIT-Satz: Unternehmen mit steuerpflichtigem Einkommen bis zu MNT 300 Millionen profitieren von einem CIT-Satz von 1 %. Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, aber unter MNT 1,5 Milliarden bleiben, ausgenommen Bergbau, Erdöl, alkoholische Getränke und Tabak, können für eine 90% Steuervergünstigung in Frage kommen. Der Standard-CIT-Satz beträgt 10 % auf Gewinne bis zu MNT 6 Milliarden und 25 % auf Gewinne, die diesen Betrag übersteigen.
- Sektor-spezifische Anreize: Zusätzliche Anreize bestehen für bestimmte Sektoren wie erneuerbare Energien und Stromerzeugung ab dem 1. Januar 2023. Diese Projekte können für die ersten drei Jahre des Gewinns eine 90% Steuervergünstigung erhalten und für die folgenden drei Jahre eine 50% Vergünstigung.
- Anreize für die Einstellung behinderter Mitarbeiter: Unternehmen, die Personen mit Behinderungen (Verlust von über 50 % der Arbeitsfähigkeit) beschäftigen, sind berechtigt, eine Steuervergünstigung proportional zum Anteil der behinderten Mitarbeiter an ihrer Gesamtbelegschaft zu erhalten.
- Soziale Verantwortung Investitionsanreize (September 2024 - 1. Januar 2025): Investitionen und Spenden an nicht verwandte Parteien für Aktivitäten wie Umweltschutz, soziale Betreuung, Erhaltung des kulturellen Erbes und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur können für eine CIT-Gutschrift in Frage kommen, begrenzt auf 1 % des steuerpflichtigen Einkommens.
- Investitionsgesetz-Anreize: Das Gesetz über Investitionen bietet mehrere Anreize, darunter Steuerbefreiungen, -gutschriften, beschleunigte Abschreibungen, Verlustvorträge und Abzüge für Mitarbeiterschulungen. Diese gelten sowohl für ausländische als auch inländische Investoren.
Personal Income Tax (PIT) Incentives
- Allgemeine Abzüge: Ein jährlicher Steuerabzug zwischen MNT 120.000 und MNT 240.000 ist je nach Jahreseinkommen möglich.
- Steuergutschrift: Eine Steuergutschrift von bis zu MNT 240.000 kann vom PIT von Einwohnern abgezogen werden, die Einkünfte aus Beschäftigung haben, mit Reduzierungen für jede Einkommensstufe. Personen, die jährlich MNT 36 Millionen oder mehr verdienen, sind ausgeschlossen.
- Freistellungen: Bestimmte Einkommensarten sind von PIT befreit, darunter einige Renten und Leistungen, Einkommen von behinderten Personen und Zinsen auf Staatsanleihen.
- Erstkäufer-Hypotheken-Steuergutschrift: Erstkäufer, die eine Wohnimmobilie mit steuerpflichtigem Einkommen oder Darlehen bauen oder kaufen, können eine Steuergutschrift von bis zu MNT 6 Millionen gegen die Kauf- oder Baukosten geltend machen.
- Anreize für das Anbauen bestimmter Produkte: Eine 50% Steuergutschrift gilt für Einkünfte aus der Produktion oder dem Anbau bestimmter landwirtschaftlicher Produkte wie Getreide, Gemüse, Obst, Futterpflanzen und Baumsämlinge.
Value Added Tax (VAT)
- VAT-Rückerstattung für ausländische Reisende (Gültig ab 1. Januar 2024): Ausländische Reisende, die weniger als 90 Tage bleiben, können eine VAT-Rückerstattung auf Einkäufe erhalten.
Andere Steueranreize und Entwicklungen
- Kapitalertragssteuer auf Aktien und Wertpapiere (Gültig ab 1. Juli 2024): Eine Kapitalertragssteuer gilt für den Verkauf von Aktien und Wertpapieren, mit Sätzen von 10 % für Einwohner und 20 % für Nicht-Einwohner. Steuervergünstigungen sind für Verkäufe auf dem Inlandsmarkt verfügbar (90 % zwischen 2024 und 2026, 50 % zwischen 2027 und 2029).
- Importzölle und VAT-Befreiungen: Die Regierung kann Ausnahmen für wichtige Kraftstoff- und Lebensmittelimporte sowie für bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft und Energie gewähren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können, und diese Anreize gelten derzeit bis zum 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die zuständigen mongolischen Behörden zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten und die Berechtigung zu prüfen.