Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Mongolei
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Mongolei wird hauptsächlich durch das Arbeitsgesetz der Mongolei (1999) geregelt. Dieses Gesetz legt die Vorschriften für Entlassung, Kündigung und Abfindung fest.
In der Mongolei kann ein Arbeitsvertrag aus mehreren Gründen beendet werden:
Die Kündigungsfristen für die Beendigung variieren:
Arbeitnehmer haben in bestimmten Szenarien bei Beendigung Anspruch auf eine Abfindung:
Mongolei hat bedeutende Fortschritte bei der Schaffung eines rechtlichen Rahmens gegen Diskriminierung gemacht, obwohl es noch Lücken und Herausforderungen bei der Umsetzung gibt.
Mongolische Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale. Diese umfassen nationale Herkunft, Sprache, Rasse, Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Geschlecht oder Familienstand, soziale Herkunft oder Status, Vermögen, Religion, Ideologie, Bildung und Gesundheitszustand.
Personen, die glauben, diskriminiert worden zu sein, haben mehrere Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung. Sie können Beschwerden bei der Nationalen Menschenrechtskommission der Mongolei (NHRCM) einreichen, die befugt ist, Diskriminierungsbeschwerden zu untersuchen und zu vermitteln. Sie kann auch Empfehlungen an die zuständigen Behörden aussprechen. Alternativ können Diskriminierungsopfer rechtliche Abhilfen, einschließlich Entschädigung, durch das Gerichtssystem suchen.
Arbeitgeber in der Mongolei haben gesetzliche Verpflichtungen, Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen. Sie werden ermutigt, klare Richtlinien zu entwickeln und umzusetzen, die Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz verbieten. Arbeitgeber sollten auch Schulungen für Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen und -richtlinien anbieten, um ein diskriminierungsfreies Umfeld zu fördern. Sie sollten klare interne Beschwerdemechanismen für die Meldung von Diskriminierung oder Belästigung einrichten. Alle Diskriminierungsvorwürfe müssen gründlich untersucht werden, und es müssen geeignete Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wenn Diskriminierung festgestellt wird.
Trotz der Fortschritte gibt es noch wichtige Überlegungen zu beachten. Mongolei hat derzeit kein eigenständiges Gesetz, das speziell Diskriminierung anspricht, was Lücken bei der Durchsetzung und dem Schutz schafft. Selbst bei den bestehenden Gesetzen bleiben Lücken im Bewusstsein, in der Schulung und in der Durchsetzung der Antidiskriminierungsbestimmungen bestehen.
Das Arbeitsgesetz der Mongolei (1999) legt den Rahmen für Arbeitsbedingungen im Land fest. Es setzt Standards für Arbeitszeiten, Ruhepausen und ergonomische Anforderungen.
Die maximale Länge einer regulären Arbeitswoche in der Mongolei beträgt 40 Stunden, wie in Artikel 20.1 des Arbeitsgesetzes der Mongolei festgelegt. Überstunden sind zulässig, unterliegen jedoch bestimmten Einschränkungen und sollten gemäß Artikel 23 desselben Gesetzes zu höheren Sätzen vergütet werden.
Mitarbeiter haben gemäß Artikel 21 des Arbeitsgesetzes der Mongolei Anspruch auf eine Mittagspause und kürzere Ruhepausen, abhängig von der Länge ihres Arbeitstages. Bei einem Arbeitstag von mehr als 8 Stunden muss die Mittagspause mindestens eine Stunde betragen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 12 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen den Arbeitstagen. Außerdem sollten Mitarbeiter innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums mindestens 48 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben.
Obwohl es in der Mongolei keine umfangreichen Vorschriften gibt, die sich ausschließlich mit Ergonomie befassen, enthält das Arbeitsgesetz allgemeine Bestimmungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bieten, wie in Artikel 12.1 des Arbeitsgesetzes der Mongolei festgelegt. Dies umfasst die Minimierung potenzieller Risiken und Gefahren, die zu Verletzungen oder Muskel-Skelett-Erkrankungen führen könnten. Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, sollten Arbeitgeber grundlegende ergonomische Prinzipien bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen berücksichtigen. Dies könnte die Bereitstellung von verstellbaren Möbeln, die Förderung gesunder Haltungen und die Ermöglichung von Bewegungspausen zur Reduzierung von wiederholtem Stress umfassen.
Mongolei priorisiert das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch ein robustes Rahmenwerk von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Dieses Rahmenwerk umreißt die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsbehörden, die für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sind.
Das Gesetz über Arbeitssicherheit und Hygiene (2008) dient als Eckpfeiler der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (OSH) in der Mongolei. Es verpflichtet Arbeitgeber zu:
Der mongolische Rechtsrahmen stärkt die Rechte der Arbeitnehmer auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben das Recht auf:
Das Ministerium für Arbeit und Sozialwohlfahrt (MOSWL) ist die primäre Regierungsbehörde, die für die Überwachung der OSH-Compliance in der Mongolei verantwortlich ist. MOSWL setzt die Vorschriften durch seine Abteilung für Arbeitsinspektion durch, die Inspektionen durchführt und Arbeitsunfälle untersucht.
Die Generalagentur für spezialisierte Inspektionen (GASI) spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von OSH. GASI führt Inspektionen durch, die sich auf bestimmte Branchen und potenzielle Gefahren konzentrieren.
Diese Behörden arbeiten zusammen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für mongolische Arbeitnehmer zu gewährleisten.
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