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MarshallinselnSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Marshallinseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Marshallinseln leisten Arbeitgeber in erster Linie Beiträge zum Sozialversicherungssystem und behalten die Mitarbeiterbeiträge ein.

Sozialversicherungsbeiträge

Seit März 2017 zahlen Arbeitgeber 8 % des Bruttoeinkommens ihrer Mitarbeiter an die Marshall Islands Social Security Administration (MISSA). Dies entspricht dem Beitragssatz der Mitarbeiter. Die Bemessungsgrundlage für das zu versteuernde Einkommen ist auf 10.000 $ pro Quartal begrenzt. Das bedeutet, dass der maximale Sozialversicherungsbeitrag pro Mitarbeiter und Quartal für sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter 800 $ beträgt.

Steuern auf Löhne und Gehälter

Die Marshallinseln erheben eine progressive Einkommenssteuer auf Löhne und Gehälter. Ab 2024 gelten folgende Steuersätze:

  • 8 % auf die ersten 15.600 $ des Jahreseinkommens.
  • 12 % auf die nächsten 10.400 $.
  • 16 % auf jedes Einkommen über 26.000 $.

Eine jährliche Freigrenze von 8.320 $ gilt für Personen, die 8.320 $ oder weniger pro Jahr verdienen. Diese Freigrenze wird pro Zahlungszeitraum anteilig berechnet (160 $ pro Woche oder 693,33 $ pro Monat). Mitarbeiter mit mehreren Jobs können nur eine Freigrenze beanspruchen.

Unternehmenssteuern

In den Marshallinseln gegründete inländische Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit innerhalb des Landes unterliegen nicht der Körperschaftssteuer.

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Marshallinseln umfassen die Abzüge bei den Arbeitnehmern hauptsächlich Beiträge zur Sozialversicherung und möglicherweise Krankenversicherungsprämien, wobei die Einkommenssteuer separat berechnet wird.

Steuerpflichten des Arbeitgebers

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 8% des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters bis zu einem vierteljährlichen Maximum von 10.000 USD. Der Arbeitgeber behält zusätzlich 8% vom Gehalt des Mitarbeiters ein, um deren Beitrag zu leisten, und überweist beide Anteile an die Marshall Islands Social Security Administration (MISSA).
  • Krankenversicherung: Einige Arbeitgeber bieten Krankenversicherungen an und ziehen die Prämien vom Gehalt der Mitarbeiter ab. Die Details variieren je nach spezifischem Plan.
  • Registrierung: Arbeitgeber müssen sich bei der MISSA registrieren und eine Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) erhalten.

Abzüge bei den Arbeitnehmern

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von 8% ihres Bruttogehalts, der dem Beitrag des Arbeitgebers entspricht, bis zu demselben vierteljährlichen Maximum von 10.000 USD. Dies wird direkt von ihrem Gehalt abgezogen.
  • Krankenversicherungsprämien: Wenn vom Arbeitgeber angeboten, werden die Prämien vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
  • Einkommenssteuer: Sie wird separat berechnet und nicht vom Gehalt einbehalten. Der Steuersatz beträgt 8% für die ersten 8.320 USD des Jahreseinkommens und 12% für jegliches Einkommen, das diesen Betrag übersteigt. Personen mit einem Einkommen unter 5.200 USD haben einen Freibetrag von 1.040 USD. Hinweis: Eine Änderung im Income Tax (Amendment) Act 2025 hat eine zuvor vorgeschlagene 16%-Steuerklasse für Höherverdienende entfernt.

Mehrwertsteuer

Die Marshallinseln haben keine Mehrwertsteuer (VAT) oder Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Stattdessen stützen sie sich hauptsächlich auf Einfuhrzölle und andere Gebühren.

Einfuhrzölle

Die Marshallinseln erheben Einfuhrzölle auf die meisten Waren, die in das Land gelangen. Die spezifischen Sätze variieren je nach Produkt. Bestimmte Waren sind von den Einfuhrzöllen befreit, darunter einige persönliche Gegenstände, Treibstoff für die Energieerzeugung und Angelausrüstung, die auf lizenzierten Schiffen verwendet wird. Waren im Transit und re-exportierte Waren sind ebenfalls befreit, wobei für letztere Erstattungen verfügbar sind. Auf Exporte werden keine Steuern erhoben.

Andere Steuern und Gebühren

Obwohl es keine Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Quellensteuer oder VAT/GST für Unternehmen gibt, die außerhalb der Marshallinseln tätig sind, unterliegen Unternehmen, die innerhalb des Landes operieren, einer Steuer auf Bruttoeinnahmen. Es gibt auch eine Einkommensteuer für Privatpersonen, wobei die Sätze je nach Einkommensniveau variieren. Zusätzlich fällt eine jährliche Unternehmensverlängerungsgebühr an, um den guten Status beizubehalten. Die Economic Substance Regulations erfordern eine jährliche Berichterstattung für bestimmte Entitäten.

Steuervergünstigungen

Die Marshallinseln bieten verschiedene Steueranreize, hauptsächlich für Investitionen in bestimmte Sektoren. Diese Anreize beinhalten im Allgemeinen Befreiungen von der Bruttoumsatzsteuer und den Einfuhrzöllen.

Steueranreize

  • Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer: Unternehmen, die mindestens 1 Million USD investieren oder jährliche Löhne von über 150.000 USD an Bürger der Marshallinseln zahlen, können sich für eine fünfjährige Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer qualifizieren. Dies gilt für Investitionen in:

    • Hochsee- oder Tiefseefischerei
    • Produktion für den Export (oder sowohl für Export als auch lokalen Gebrauch)
    • Landwirtschaft
    • Hotel- und Resortanlagen
  • Befreiung für Fischverarbeitungsbetriebe: Eine 25-jährige Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer steht Fischverarbeitungsbetrieben zur Verfügung, die mindestens 1 Million USD investieren oder jährliche Löhne von über 150.000 USD an Bürger der Marshallinseln zahlen.

  • Befreiung von Einfuhrzöllen: Befreiungen von Einfuhrzöllen werden hauptsächlich für erneuerbare und alternative Energieartikel gewährt.

  • Steuerbefreiung für Tiefseebergbau: Investoren im Tiefseebergbau für harte Mineralien erhalten Befreiungen von allen Steuern und Abgaben (mit Ausnahme von Lohn-/Gehaltssteuern, Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen). Stattdessen zahlen sie der Regierung einen Anteil am Nettogewinn als Lizenzgebühren oder Produktionsgebühr.

Internationale Handelsgesellschaften (IBCs)

  • IBCs sind von der Körperschaftsteuer, der Kapitalertragssteuer und der Quellensteuer auf ausländische Einkünfte befreit.
  • Keine Einkommenssteuer für Nichtansässige wird erhoben.
  • Vereinfachtes Berichtswesen und minimale öffentliche Offenlegung gelten.
  • Es werden keine Stempelgebühren oder Devisenkontrollen erhoben.

Allgemeine Steuerinformationen

Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Quellen vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich mit dem Finanzministerium oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und spezifischsten Details zu Steueranreizen und Vorschriften auf den Marshallinseln zu erhalten. Vorgeschlagene Steuerreformen, einschließlich der Ersetzung der bestehenden Einfuhrzölle und der Bruttoeinnahmensteuer (BGRT) durch eine umfassende Verbrauchssteuer (Marshall Islands Consumption Tax oder MICT) und eine Unternehmensgewinnsteuer (BPT), könnten sich ebenfalls auf zukünftige Steuerverpflichtungen auswirken.

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