Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Kongo (Demokratische Republik)
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Kongo (Demokratische Republik)-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS) | ~13% (Arbeitgeberanteil) | Bruttomonatliches Gehalt |
| Berufsteuer auf Vergütung (IPR) | Progressiv (bis zu 40%) | Das netto steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers |
| Nationales Amt für Berufsbildung (INPP) | 1-3% (nur Arbeitgeber) | Hängt von der Unternehmensgröße ab |
| Nationales Beschäftigungsamt (ONEM) | 0,5% (nur Arbeitgeber) | Bruttogehalt des Arbeitnehmers |
Einreichung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Erklärungen und Zahlungen für IPR- und INSS-Beiträge sind in der Regel bis zum 15. des Folgemonats fällig.
- Jährliche Erklärungen, die Vergütung, einbehaltene Steuern und Sozialbeiträge zusammenfassen, sind in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
- Arbeitgeber müssen sich bei der Generaldirektion für Steuern (DGI) und beim Nationalen Institut für soziale Sicherheit (INSS) registrieren, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) umfassen die Mitarbeitertaxabzüge mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und einer Sondersteuer für Expatriates.
Einkommensteuer (IRPP)
Die Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques (IRPP), oder persönliche Einkommensteuer, wird auf Mitarbeitereinkommen und Vorteile erhoben. Ein Standardabzug von 20 % des Gehalts nach Sozialversicherungsbeiträgen wird angewendet. Der Steuersatz ist progressiv und auf 30 % des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt.
- Steuerklassen (Jahreseinkommen): Während die Quellen keine aktualisierten Klassen für 2026 bereitstellen, zeigt frühere Informationen eine progressive Struktur. Konsultieren Sie die offiziellen DRK-Steuerbehörden für die neuesten Details.
- Gelegenheitsarbeit: Einkommen aus Gelegenheitsarbeit wird zu den standardmäßigen progressiven Sätzen besteuert.
- Abfindungen: Abfindungen und Kündigungsentschädigungen unterliegen den standardmäßigen progressiven Sätzen.
Sozialversicherungsbeiträge (INSS)
Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Mitarbeitende leisten einen Beitrag von 5 % ihres Gehalts in die Rentenversicherung. Arbeitgeber tragen ebenfalls zum INSS bei für verschiedene Leistungen wie Rente, Familien- und Berufsunfallversicherung, insgesamt zwischen 14,2 % und 16,2 % ab Februar 2026.
- INSS Arbeitgeberbeiträge: Dies umfasst Beiträge zur nationalen Versicherungsfonds (13 %), berufliche Weiterbildung (1 %–3 %, abhängig von der Unternehmensgröße) und den Beschäftigungsfonds (0,2 %).
Expatriate Tax (IERE)
Die Impôt Exceptionnel sur les Rémunérations des Expatriés (IERE) ist eine zusätzliche Steuer auf Expatriate-Gehälter. Der IERE-Satz beträgt 25 % des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters, der für IRPP-Zwecke berechnet wird. Mining-Unternehmen und deren Subunternehmer profitieren jedoch für die ersten zehn Betriebsjahre von einem reduzierten Satz von 12,5 %, danach unterliegen sie dem regulären Satz von 25 %.
Weitere Überlegungen
- Zulagen und Abzüge: Bestimmte Zulagen, wie etwa für Wohnen, Transport und medizinische Ausgaben, können bis zu von der Regierung festgelegten Grenzen steuerfrei sein. Zusätzlich kann eine Zulage von 2 % pro abhängigem Familienmitglied, bis zu maximal neun Abhängige, abgezogen werden.
- Steuererklärung und -zahlung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Mitarbeitertaxen und die Überweisung an die Steuerbehörden. Spezifische Fristen und Verfahren sollten bei den entsprechenden Behörden bestätigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Steuergesetze ändern können. Konsultieren Sie stets die offiziellen DRK-Steuerbehörden oder einen Steuerberater, um die neuesten Informationen zu erhalten.



