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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Kongo (Demokratische Republik)

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Kongo (Demokratische Republik)

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Kongo (Demokratische Republik) sponsern.

Kongo (Demokratische Republik) work-permits-and-visas overview

Ausländer, die beabsichtigen, im Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu arbeiten, müssen eine spezifische Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden einholen. Dies umfasst in der Regel die Sicherung eines geeigneten Visums für die Einreise sowie einer Arbeitserlaubnis. Der Prozess stellt sicher, dass ausländische Arbeitskräfte mit den nationalen Beschäftigungspolitiken übereinstimmen und zur lokalen Wirtschaft beitragen.

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften in der DRK erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details und die Einhaltung etablierter Verfahren. Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer sponsern, müssen ihre Verpflichtungen verstehen, und Mitarbeitende müssen sicherstellen, dass sie alle Anspruchskriterien erfüllen und während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigungszeit einen gültigen Status aufrechterhalten.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländer treten typischerweise mit einem Visum in die DRK ein, das ihre beabsichtigte Tätigkeit erlaubt. Für Beschäftigungszwecke ist das relevanteste Visum oft das Visa Professionnel.

  • Visa Professionnel: Dieses Visum ist für Personen gedacht, die in die DRK für berufliche Tätigkeiten, einschließlich Beschäftigung, kommen. Es wird in der Regel für eine bestimmte Dauer ausgestellt, die oft an die Laufzeit des Arbeitsvertrags gekoppelt ist, und kann einmalig oder mehrfach sein. Es dient als notwendige Einreisegenehmigung, um anschließend die erforderliche Arbeitserlaubnis bei der Ankunft oder im Rahmen eines kombinierten Antrags zu erhalten.

Andere Visa, wie Geschäftsvisa, können kurzfristige berufliche Tätigkeiten wie Meetings oder Beratungen erlauben, sind jedoch im Allgemeinen nicht geeignet für langfristige Beschäftigung, die eine Arbeitserlaubnis erfordert.

Visatyp Zweck Typische Gültigkeit
Visa Professionnel Beschäftigung, berufliche Tätigkeiten Variabel (z.B. 6 Monate, 1 Jahr, Mehrjahresvisa)
Visa d'Affaires Geschäftstreffen, Verhandlungen, Kurzbesuche Kurzfristig (z.B. 1-6 Monate)

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Um legal in der DRK zu arbeiten, muss ein ausländischer Staatsbürger eine Carte de Travail pour Étranger (Arbeitserlaubnis für Ausländer) erhalten. Das Antragsverfahren wird in der Regel vom sponsernden Arbeitgeber in der DRK eingeleitet.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsbürger muss über spezialisierte Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Der sponsernde Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in der DRK sein.
  • Es muss einen gültigen Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem ausländischen Staatsbürger geben.
  • Der Arbeitgeber muss möglicherweise Bemühungen nachweisen, lokale Fachkräfte zu rekrutieren, bevor er einen ausländischen Staatsbürger einstellt.

Erforderliche Dokumentation (kann umfassen, aber nicht beschränkt sein auf):

  • Antragsformular
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsbürgers (mit gültigem Visum für die Einreise)
  • Kopien akademischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen
  • Lebenslauf (CV)
  • Medizinisches Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und allen Aufenthaltsländern der letzten fünf Jahre
  • Arbeitsvertrag, ordnungsgemäß unterschrieben und notariell beglaubigt
  • Sponsoring-/Antragsbrief des Arbeitgebers
  • Nachweis der rechtlichen Registrierung und guten Führung des Arbeitgebers in der DRK (z.B. R.C.C.M., Identification Nationale, Steuer-ID)
  • Begründung des Arbeitgebers bezüglich der Notwendigkeit, einen ausländischen Staatsbürger einzustellen (z.B. Nichtverfügbarkeit lokaler Fachkräfte)
  • Fotos des ausländischen Staatsbürgers

Verfahren:

  1. Der sponsernde Arbeitgeber sammelt alle erforderlichen Dokumente.
  2. Der Antrag wird bei dem zuständigen Ministerium eingereicht, typischerweise beim Ministerium für Arbeit und Sozialwesen oder dessen Beauftragtem.
  3. Der Antrag wird von den Behörden geprüft und verifiziert.
  4. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Vollständigkeit der Einreichung und der administrativen Effizienz. Schätzungen reichen oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten.

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse variieren ebenfalls je nach Dauer der Erlaubnis und Nationalität in einigen Fällen. Die Gebühren sind Änderungen unterworfen und sollten bei den zuständigen Behörden oder durch lokale Rechtsberatung bestätigt werden. Sie können von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend US-Dollar reichen.

Sponsoring-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis. Dies umfasst:

  • Einreichung des Antrags im Namen des Mitarbeiters.
  • Bereitstellung der Dokumentation bezüglich des rechtlichen Status des Unternehmens.
  • Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrags mit dem ausländischen Staatsbürger.
  • Potenzielle Garantie für die Rückführung des Mitarbeiters bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in der DRK ist ein langwieriger Prozess, der in der Regel eine bedeutende Zeit des kontinuierlichen legalen Aufenthalts und Arbeitens im Land erfordert. Während spezifische Kriterien variieren können und von der Regierungspolitik abhängen, umfassen häufige Anforderungen:

  • Besitz gültiger Arbeitserlaubnisse und legaler Aufenthalt in der DRK für eine beträchtliche Anzahl von Jahren (z.B. 5 bis 10 Jahre).
  • Nachweis stabiler Beschäftigung und finanzieller Selbstversorgung.
  • Einhaltung eines sauberen Führungszeugnisses.
  • Integration in die kongolesische Gesellschaft (obwohl formale Anforderungen hierfür weniger klar definiert sein können).

Der Antrag auf Daueraufenthalt wird bei der Directorate General of Migration (DGM) eingereicht. Der Prozess umfasst gründliche Hintergrundprüfungen und Überprüfungen durch die Einwanderungsbehörden.

Abhängigkeitsvisa-Optionen

Ausländische Staatsbürger mit gültigen Arbeitserlaubnissen in der DRK können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder sponsern, um sie zu begleiten. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen in der Regel Ehepartner und abhängige Kinder.

  • Antrag auf Abhängigkeitsvisum: Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber beantragt Visa für seine Angehörigen bei der Directorate General of Migration (DGM) oder der zuständigen kongolesischen Botschaft/Konsulat im Ausland.
  • Erforderliche Dokumentation: Dies umfasst in der Regel Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis des Hauptinhabers, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen sowie Standarddokumente für den Visumantrag (Kopien der Pässe, Fotos, medizinische Atteste, polizeiliche Führungszeugnisse für Erwachsene).
  • Rechte der Angehörigen: Angehörige erhalten in der Regel einen Aufenthaltstitel, der mit der Gültigkeit des primären Erlaubnisinhabers übereinstimmt. Ehepartner dürfen je nach spezifischer Regelung möglicherweise ohne eigene Arbeitserlaubnis arbeiten. Kinder dürfen in der Regel die Schule besuchen.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Mitarbeitenden.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden gültige Arbeitserlaubnisse und Visa besitzen.
  • Genau Buch führen über den Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden.
  • Die zuständigen Behörden (Ministerium für Arbeit, DGM) über Änderungen des Status, der Beschäftigungsbedingungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
  • Alle arbeitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen bezüglich ausländischer Arbeitskräfte einhalten, einschließlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Arbeitszeiten.
  • Potenziell die Rückführung des Mitarbeiters bei Beendigung des Vertrags oder Kündigung erleichtern.

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsernden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
  • den Arbeitgeber und gegebenenfalls die Behörden über bedeutende Änderungen im Leben (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) informieren.
  • Kopien ihrer gültigen Einwanderungsdokumente bei sich führen.
  • Alle Gesetze und Vorschriften der DRK einhalten.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Mitarbeitende führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlicher Schritte gegen den Arbeitgeber.

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