Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kongo (Demokratische Republik)
In der Demokratischen Republik Kongo stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Körperschaftsteuer, Lohnsteuern und Mehrwertsteuer.
Sozialversicherung:
Berufsausbildung (INPP):
Arbeitsamt (ONEM): Arbeitgeber leisten 0,2%.
Einzigartige Steuer auf Gehälter: Eine 7,5% Steuer auf das Bruttogehalt, die mehrere frühere Steuern ersetzt (Pauschalsteuer auf Gehälter, Ausbildungsabgabe, Beitrag zum Nationalen Wohnungsfonds und Beitrag zum Nationalen Arbeitsamt).
Die Frist für die Einreichung der INSS-, INPP- und ONEM-Erklärungen ist der 15. Tag des Monats nach der Gehaltszahlung.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen, um die neuesten Updates und spezifische Situationen zu erhalten.
In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eine spezielle Steuer für Expatriates.
Die Impôt Professionnel sur les Rémunérations (IPR), oder Berufseinkommensteuer, wird auf die Gehälter und Leistungen der Mitarbeiter erhoben. Es wird ein Standardabzug von 20 % des Gehalts nach den Sozialversicherungsbeiträgen angewendet. Der Steuersatz ist progressiv und auf 30 % des zu versteuernden Gehalts begrenzt.
Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer tragen 5 % ihres Gehalts zum Rentenfonds bei. Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge an das INSS für verschiedene Leistungen wie Rente, Familie und Berufsunfallschutz, die ab Januar 2025 insgesamt etwa 14,2 % betragen.
Die Impôt Exceptionnel sur les Rémunérations des Expatriés (IERE) ist eine zusätzliche Steuer auf die Gehälter von Expatriates. Der IERE-Satz beträgt 25 % des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers, berechnet für IPR-Zwecke. Bergbauunternehmen und ihre Subunternehmer profitieren jedoch in den ersten zehn Jahren des Betriebs von einem reduzierten Satz von 12,5 %, danach unterliegen sie dem regulären Satz von 25 %.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer die offiziellen Steuerbehörden der DRK oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.
In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
In der DRK gibt es keine Registrierungsgrenze für die Mehrwertsteuer. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich ausländischer Unternehmen, müssen sich für die MwSt registrieren, auch wenn sie nur einen Verkauf tätigen. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in der DRK müssen einen lokalen MwSt-Vertreter benennen. Wird kein Vertreter benannt, wird der kongolesische Kunde durch einen Reverse-Charge-Mechanismus für die MwSt-Zahlung verantwortlich. Für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste gibt es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren.
Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich einiger Bank- und Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Dienstleistungen, wohltätige und soziale Aktivitäten sowie Transaktionen, die besonderen Steuern unterliegen. Bestimmte Grundnahrungsmittel wie lokal verkauften Brot, Weizenmehl, Mais, Maismehl sowie Inlandverkäufe von Tieren und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind ebenfalls MwSt-befreit. Auch Importe von Weizenmehl, Mais und Maismehl sind ausgenommen.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine MwSt von 16% für nicht-ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen (B2C und B2B) an Verbraucher in der DRK. Dies umfasst verschiedene Dienstleistungen wie Software, soziale Medien, Online-Telekommunikation, E-Learning, Streaming und Online-Werbung. Es gibt keine Schwelle für die Registrierung – die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf erforderlich. Ein vereinfachtes Online-Registrierungs- und Berichtssystem steht diesen Unternehmen zur Verfügung.
Die DRK erhebt Einfuhrzölle auf Waren nach einem dreistufigen System:
Artikel wie Briefmarken, Steuerzeichen, abgestempelte Papiere mit Nominalwert, Zentralbanknoten und Wertpapiere sind von den Einfuhrzöllen befreit. Befreiungen gelten auch für Waren, die für den amtlichen Gebrauch durch Botschaften, Konsulate, internationale Organisationen und für den persönlichen Gebrauch von Diplomaten, Konsularvertretern und internationalen Beamten importiert werden. Spenden und nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen von Kooperationsprojekten sind ebenfalls ausgenommen.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.
Die Demokratische Republik Kongo (DRK) bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize zielen auf spezifische Sektoren wie den Bergbau ab und zielen im Allgemeinen darauf ab, die lokale Entwicklung zu fördern.
Allgemeine Anreize: Das Investitionsgesetz bietet allgemeine Anreize, die für verschiedene Sektoren gelten (ausgenommen Bergbau, Kohlenwasserstoffe, Banken, Versicherungen und Handel). Dazu gehören Befreiungen von der Körperschaftsteuer (CIT) für bestimmte Zeiträume, beschleunigte Abschreibungen und Verlustvorträge für die ersten drei Steuerjahre. Investitionen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich einer Mindestinvestition von 200.000 USD und der Einhaltung von Umweltvorschriften.
Zulassungskriterien: Um sich für Anreize nach dem Investitionsgesetz zu qualifizieren, muss der Investor eine kongolesische juristische Person sein, eine Mindestinvestition von 200.000 USD tätigen, Umweltvorschriften einhalten, sich zur Ausbildung lokalen Personals verpflichten und einen Mehrwert in Höhe von 35 % der Anfangsinvestition innerhalb eines festgelegten Zeitraums schaffen.
Antragsverfahren: Anträge werden von der Nationalen Agentur zur Förderung von Investitionen (ANAPI) geprüft und dem Finanzminister zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Auch wenn derzeit im Recht der DRK keine spezifische ausländische Steueranrechnung verfügbar ist, existieren Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern wie Südafrika und Belgien. Es ist erwähnenswert, dass die DRK-Regierung sich darauf konzentriert, die Mobilisierung von Inlandseinnahmen zu erhöhen, was eine Straffung von Steuerbefreiungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung beinhaltet. Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Künftige Steuerpolitiken werden voraussichtlich die laufenden Bemühungen der Regierung widerspiegeln, Investitionsförderung mit fiskalischer Stabilität in Einklang zu bringen.
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