Arbeitgebersteuerpflichten
In der Demokratischen Republik Kongo stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Körperschaftsteuer, Lohnsteuer und Mehrwertsteuer.
Körperschaftsteuer (CIT)
- Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30%.
- Die CIT-Erklärung und die endgültige Zahlung sind bis zum 30. April des Folgejahres fällig.
- Geschätzte Steuerzahlungen sind erforderlich:
- 30% vor dem 1. August des Steuerjahres
- 30% vor dem 1. Oktober des Steuerjahres
- 20% vor dem 1. Dezember des Steuerjahres
Lohnsteuer
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Sozialversicherung:
- Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 5% für die Rentenversicherung. Arbeitnehmer leisten ebenfalls einen Beitrag von 5% bis zu einer jährlichen Obergrenze von EUR 21.952,65.
- Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 1,5% für Berufsunfälle.
- Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 6,5% für Familienleistungen.
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Berufsausbildung (INPP):
- 3% für staatliche Unternehmen und private Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
- 2% für private Unternehmen mit 51 bis 300 Mitarbeitern.
- 1% für private Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern.
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Arbeitsamt (ONEM): Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 0,2%.
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Einheitliche Steuer auf Gehälter: Eine Steuer von 7,5% auf Bruttogehalt, die mehrere frühere Steuern ersetzt (Pauschalsteuer auf Gehälter, Ausbildungssteuer, Beitrag zum National Housing Fund und Beitrag zum National Employment Office).
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Die Frist für die Rückgaben von INSS, INPP und ONEM ist der 15. Tag des Folgemonats nach Gehaltszahlung.
Mehrwertsteuer (VAT)
- Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 16%.
- Ein ermäßigter Satz von 8% gilt für bestimmte Produkte (z.B. bestimmte Grundnahrungsmittel).
- Exporte und ähnliche Transaktionen unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%.
Weitere Überlegungen
- Steuerpflichtigenklassifikation: Unternehmen werden basierend auf dem Jahresumsatz kategorisiert: Groß (über CDF 10.000.000.000), Mittel und Klein. Dies beeinflusst bestimmte Steuerverfahren und -pflichten.
- Steueramnestie: Ein Steueramnestieprogramm kann für Strafen und Zinsen auf unbezahlte Steuern aus Perioden bis zum 31. Dezember 2022 verfügbar sein. Eignungskriterien können gelten.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und Änderungen vorbehalten. Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen, um die neuesten Updates und spezifische Situationen zu klären.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In der Demokratischen Republik Kongo (DRC) umfassen die Mitarbeitenden-Steuerabzüge mehrere Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eine spezielle Steuer für Expatriates.
Einkommensteuer (IPR)
Der Impôt Professionnel sur les Rémunérations (IPR), oder Berufs-Einkommensteuer, wird auf Mitarbeitenden-Gehälter und Vorteile erhoben. Es wird ein Standardabzug von 20 % des Gehalts nach Sozialversicherungsbeiträgen angewendet. Der Steuersatz ist progressiv und auf 30 % des steuerpflichtigen Gehalts begrenzt.
- Steuersätze (Jahreseinkommen): Während die Quellen keine aktualisierten Sätze für 2025 angeben, zeigt frühere Informationen eine progressive Struktur. Konsultieren Sie die offiziellen DRC-Steuerbehörden für die neuesten Details.
- Gelegenheitsarbeit: Einkommen aus Gelegenheitsarbeit wird mit einem Vorzugssteuersatz von 15 % besteuert.
- Abfindungen: Abfindungen und Kündigungsentschädigungen werden mit einem speziellen Satz von 10 % besteuert.
Sozialversicherungsbeiträge (INSS)
Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Mitarbeitende tragen 5 % ihres Gehalts zum Pensionsfonds bei. Arbeitgeber tragen ebenfalls zum INSS bei für verschiedene Leistungen wie Rente, Familienleistungen und Berufsunfallversicherung, insgesamt etwa 14,2 % ab Januar 2025.
- INSS-Arbeitgeberbeiträge: Dazu gehören Beiträge zur Rente (6,5 %), Familienleistungen (1 %), Berufsunfallrisiken (1,5 %), Berufsbildung (1 %-3 %, abhängig von der Unternehmensgröße) und Beschäftigungsfonds (0,2 %).
Expatriate Tax (IERE)
Der Impôt Exceptionnel sur les Rémunérations des Expatriés (IERE) ist eine zusätzliche Steuer auf Expatriate-Gehälter. Der IERE-Satz beträgt 25 % des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeitenden, das für IPR-Zwecke berechnet wird. Bergbauunternehmen und ihre Subunternehmer profitieren jedoch in den ersten zehn Betriebsjahren von einem reduzierten Satz von 12,5 %, danach unterliegen sie dem Standard-Satz von 25 %.
Weitere Überlegungen
- Zuschläge und Abzüge: Bestimmte Zuschläge, wie für Wohnen, Transport und medizinische Ausgaben, können bis zu von der Regierung festgelegten Grenzen steuerfrei sein. Zusätzlich kann ein Zuschlag von 2 % pro Angehörigen, maximal für neun Angehörige, abgezogen werden.
- Steuererklärung und -zahlung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Mitarbeitenden-Steuern und deren Abführung an die Steuerbehörden. Genaue Fristen und Verfahren sollten mit den entsprechenden Behörden bestätigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuerregelungen ändern können. Konsultieren Sie stets die offiziellen DRC-Steuerbehörden oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.
Mehrwertsteuer
In der Demokratischen Republik Kongo (DRC) ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt-Sätze
- Standardrate: 16% Dies gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigte Rate: 8% Gilt für bestimmte Waren wie bestimmte Lebensmittel (gefrorener Pferdemakrele, gesalzener Fisch, frisches oder gekühltes Rindfleisch, geschälter Reis, Milchpulver), abgefülltes Wasser, jodiertes Salz, gewöhnliche Seife, Streichhölzer und Flugtickets.
- Nullrate: 0% Gilt für Exporte und ähnliche Transaktionen.
MwSt-Registrierung
Es gibt keine Schwelle für die MwSt-Registrierung in der DRC. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich ausländischer Unternehmen, müssen sich für MwSt registrieren, selbst wenn sie nur einen Verkauf tätigen. Nicht ansässige Unternehmen ohne Permanent Establishment (PE) in der DRC müssen einen lokalen MwSt-Vertreter ernennen. Wird kein Vertreter ernannt, wird der Kunde in der DRC haftbar für die MwSt-Zahlung durch ein Reverse-Charge-Mechanismus. Für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste gibt es einen vereinfachten Registrierungsprozess.
MwSt-Abgabe und -Zahlung
- Abgabefrequenz: Monatlich
- Frist: 15 Tage nach Ende des Steuerzeitraums. Zum Beispiel ist die Rückmeldung für Januar bis zum 15. Februar fällig.
- Zahlung: Die MwSt ist gleichzeitig mit der Abgabe der Rückmeldung zu leisten.
MwSt-Befreiungen
Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, darunter einige Bank- und Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Dienstleistungen, wohltätige und soziale Aktivitäten sowie Transaktionen, die bestimmten Steuern unterliegen. Bestimmte Grundnahrungsmittel wie lokal verkauftes Brot, Weizenmehl, Mais, Maismehl sowie inländische Verkäufe von Tieren und landwirtschaftlichen Inputs sind ebenfalls MwSt-befreit. Auch Importe von Weizenmehl, Mais und Maismehl sind befreit.
MwSt auf Digitale Dienste
Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine 16% MwSt für nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienste (B2C und B2B) an Verbraucher in der DRC. Dies umfasst verschiedene Dienste wie Software, soziale Medien, Online-Telekommunikation, E-Learning, Streaming und Online-Werbung. Es gibt keine Schwelle für die Registrierung – die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf erforderlich. Für diese Unternehmen steht ein vereinfachtes Online-Registrierungs- und Meldesystem zur Verfügung.
Einfuhrzölle
Die DRC erhebt Einfuhrzölle auf Waren nach einem dreistufigen System:
- 5% für Ausrüstungswaren, Rohstoffe, landwirtschaftliche Vorräte und unmontierte Ausrüstung.
- 10% für bestimmte Lebensmittel, Industrieinputs, Ersatzteile und Gegenstände für soziale Dienste.
- 20% für Kleidung, Möbel, Zigaretten und andere Fertigprodukte.
Postwertzeichen, Fiskalstempel, gestempelte Papiere mit Nennwert, Noten der Zentralbank und Titel sind von Einfuhrzöllen befreit. Befreiungen bestehen auch für Waren, die für offizielle Zwecke von Botschaften, Konsulaten, internationalen Organisationen importiert werden, sowie für den persönlichen Gebrauch von Diplomaten, Konsularbeamten und internationalen Beamten. Spenden und nicht erstattungsfähige Subventionen im Rahmen von Kooperationsprojekten sind ebenfalls befreit.
Zusätzliche Informationen
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für die neuesten Informationen.
Steuervorteile
Die Demokratische Republik Kongo (DRC) bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an bestimmte Sektoren wie Bergbau und zielen allgemein darauf ab, die lokale Entwicklung zu unterstützen.
Anreize im Investment Code
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Allgemeine Anreize: Der Investment Code bietet allgemeine Anreize, die für verschiedene Sektoren gelten (ausgenommen Bergbau, Kohlenwasserstoffe, Banken, Versicherungen und Handel). Dazu gehören Befreiungen von der Körperschaftsteuer (CIT) für bestimmte Zeiträume, beschleunigte Abschreibungen und Verlustvorträge für die ersten drei Steuerjahre. Investitionen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich eines Mindestinvestitionsvolumens von USD 200.000 und der Einhaltung der Umweltvorschriften.
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Zulassungskriterien: Um für die Anreize des Investment Code in Frage zu kommen, muss der Investor eine kongolesische Rechtspersönlichkeit sein, ein Mindestinvestment von USD 200.000 tätigen, die Umweltvorschriften einhalten, sich zur Schulung lokaler Mitarbeiter verpflichten und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens einen Mehrwert in Höhe von 35 % der Anfangsinvestition schaffen.
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Antragsverfahren: Die Anträge werden von der National Agency for the Promotion of Investments (ANAPI) geprüft und dem Finanzminister zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
Anreize im Bergbau Code
- Spezifische Steuervergünstigungen: Der Bergbau Code bietet ein spezielles Set an Anreizen, darunter Befreiungen von der Quellensteuer (WHT) auf Zinsen, die auf ausländische Währungskredite im Ausland gezahlt werden (unter bestimmten Bedingungen), einen reduzierten WHT-Satz von 10 % auf Dividenden und einen speziellen Expat-Steuersatz von 12,5 % für die ersten zehn Jahre eines Projekts (anschließend steigend auf 25 %). Der Code erlaubt außerdem Abzüge für bestimmte Rückstellungen.
Sonderwirtschaftszonen (SEZs)
- Ausgewiesene Zonen: Vier SEZs sind in Pointe-Noire, Brazzaville, Ouesso und Oyo ausgewiesen. Diese Zonen sollen sowohl inländische als auch ausländische Investitionen anziehen. Bis Februar 2025 sind diese SEZs noch nicht vollständig operationalisiert.
Kohlenstoffsteuer
- Geplante Umsetzung: Ab 2026 plant die DRC die Einführung einer Kohlenstoffsteuer auf industrielle Aktivitäten, wahrscheinlich mit Fokus auf den Bergbausektor. Die Details dieser Steuer werden derzeit überprüft.
Zusätzliche Überlegungen
Obwohl derzeit kein spezieller ausländischer Steuerkredit im DRC-Recht vorgesehen ist, bestehen Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern wie Südafrika und Belgien. Es ist erwähnenswert, dass die Regierung der DRC sich auf die Steigerung der inländischen Einnahmenmobilisierung konzentriert, was die Vereinfachung von Steuerbefreiungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung einschließt. Stand 5. Februar 2025 ist diese Information aktuell und kann sich ändern. Zukünftige Steuerpolitik wird wahrscheinlich die laufenden Bemühungen der Regierung widerspiegeln, Investitionsförderung mit fiskalischer Stabilität in Einklang zu bringen.