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Kongo (Demokratische Republik)Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kongo (Demokratische Republik)

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In der Demokratischen Republik Kongo stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Körperschaftsteuer, Lohnsteuern und Mehrwertsteuer.

Körperschaftsteuer (CIT)

  • Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30%.
  • Die Steuererklärung und die endgültige Zahlung sind bis zum 30. April des Folgejahres fällig.
  • Vorauszahlungen der Steuer sind erforderlich:
    • 30% vor dem 1. August des Steuerjahres
    • 30% vor dem 1. Oktober des Steuerjahres
    • 20% vor dem 1. Dezember des Steuerjahres

Lohnsteuern

  • Sozialversicherung:

    • Arbeitgeber tragen 5% für den Rentenzweig bei. Die Arbeitnehmer leisten ebenfalls 5% bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 21.952,65 EUR.
    • Arbeitgeber tragen 1,5% für Berufsrisiken bei.
    • Arbeitgeber leisten 6,5% für Familienleistungen.
  • Berufsausbildung (INPP):

    • 3% für staatliche Unternehmen und private Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
    • 2% für private Unternehmen mit 51 bis 300 Mitarbeitern.
    • 1% für private Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern.
  • Arbeitsamt (ONEM): Arbeitgeber leisten 0,2%.

  • Einzigartige Steuer auf Gehälter: Eine 7,5% Steuer auf das Bruttogehalt, die mehrere frühere Steuern ersetzt (Pauschalsteuer auf Gehälter, Ausbildungsabgabe, Beitrag zum Nationalen Wohnungsfonds und Beitrag zum Nationalen Arbeitsamt).

  • Die Frist für die Einreichung der INSS-, INPP- und ONEM-Erklärungen ist der 15. Tag des Monats nach der Gehaltszahlung.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 16%.
  • Ein ermäßigter Satz von 8% gilt für bestimmte Produkte (z. B. bestimmte Grundnahrungsmittel).
  • Exporte und ähnliche Transaktionen unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%.

Weitere Überlegungen

  • Steuerzahlerklassifikation: Unternehmen werden basierend auf dem Jahresumsatz kategorisiert: Groß (über CDF 10.000.000.000), Mittel und Klein. Dies hat Auswirkungen auf bestimmte Steuerverfahren und -pflichten.
  • Steueramnestie: Ein Steueramnestieprogramm kann für Strafen und Zinsen auf nicht gezahlte Steuern aus den bis zum 31. Dezember 2022 endenden Zeiträumen verfügbar sein. Es können Anspruchskriterien gelten.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren oder professionellen Rat einzuholen, um die neuesten Updates und spezifische Situationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und eine spezielle Steuer für Expatriates.

Einkommensteuer (IPR)

Die Impôt Professionnel sur les Rémunérations (IPR), oder Berufseinkommensteuer, wird auf die Gehälter und Leistungen der Mitarbeiter erhoben. Es wird ein Standardabzug von 20 % des Gehalts nach den Sozialversicherungsbeiträgen angewendet. Der Steuersatz ist progressiv und auf 30 % des zu versteuernden Gehalts begrenzt.

  • Steuerklassen (Jahreseinkommen): Obwohl die Quellen keine aktualisierten Steuerklassen für 2025 bereitstellen, zeigt frühere Informationen eine progressive Struktur. Konsultieren Sie die offiziellen Steuerbehörden der DRK für die neuesten Details.
  • Gelegenheitsarbeit: Einkommen aus Gelegenheitsarbeit wird zu einem Vorzugssatz von 15 % besteuert.
  • Abfindungen: Abfindungs- und Entschädigungszahlungen werden mit einem spezifischen Satz von 10 % besteuert.

Sozialversicherungsbeiträge (INSS)

Das Institut National de Sécurité Sociale (INSS) verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer tragen 5 % ihres Gehalts zum Rentenfonds bei. Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge an das INSS für verschiedene Leistungen wie Rente, Familie und Berufsunfallschutz, die ab Januar 2025 insgesamt etwa 14,2 % betragen.

  • INSS-Arbeitgeberbeiträge: Dazu gehören Beiträge zur Rente (6,5 %), Familienleistungen (1 %), Berufsunfälle (1,5 %), Berufsbildung (1 %-3 % je nach Unternehmensgröße) und Beschäftigungsfonds (0,2 %).

Expatriate-Steuer (IERE)

Die Impôt Exceptionnel sur les Rémunérations des Expatriés (IERE) ist eine zusätzliche Steuer auf die Gehälter von Expatriates. Der IERE-Satz beträgt 25 % des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers, berechnet für IPR-Zwecke. Bergbauunternehmen und ihre Subunternehmer profitieren jedoch in den ersten zehn Jahren des Betriebs von einem reduzierten Satz von 12,5 %, danach unterliegen sie dem regulären Satz von 25 %.

Weitere Überlegungen

  • Zulagen und Abzüge: Bestimmte Zulagen, wie für Wohnen, Transport und medizinische Ausgaben, können bis zu von der Regierung festgelegten Grenzen steuerfrei sein. Zusätzlich kann eine Zulage von 2 % pro unterhaltsberechtigter Person, bis zu maximal neun Unterhaltsberechtigten, abgezogen werden.
  • Steuererklärung und Zahlung: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Steuern der Arbeitnehmer einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Bestimmte Fristen und Verfahren sollten mit den entsprechenden Behörden bestätigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie immer die offiziellen Steuerbehörden der DRK oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.

Mehrwertsteuer

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 16% Dies gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 8% Gilt für bestimmte Waren wie bestimmte Lebensmittel (gefrorene Pferdemakrele, Salzfisch, frisches oder gekühltes Rindfleisch, geschälter Reis, Milchpulver), verpacktes Tafelwasser, jodiertes Salz, gewöhnliche Seife, Streichhölzer und Flugtickets.
  • Nullsatz: 0% Gilt für Exporte und ähnliche Transaktionen.

MwSt-Registrierung

In der DRK gibt es keine Registrierungsgrenze für die Mehrwertsteuer. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich ausländischer Unternehmen, müssen sich für die MwSt registrieren, auch wenn sie nur einen Verkauf tätigen. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in der DRK müssen einen lokalen MwSt-Vertreter benennen. Wird kein Vertreter benannt, wird der kongolesische Kunde durch einen Reverse-Charge-Mechanismus für die MwSt-Zahlung verantwortlich. Für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste gibt es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren.

MwSt-Einreichung und -Zahlung

  • Einreichungshäufigkeit: Monatlich
  • Frist: 15 Tage nach Ende des Steuerzeitraums. Zum Beispiel ist die Erklärung für Januar bis zum 15. Februar fällig.
  • Zahlung: Die MwSt ist gleichzeitig mit der Einreichung der Erklärung zahlbar.

MwSt-Befreiungen

Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich einiger Bank- und Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Dienstleistungen, wohltätige und soziale Aktivitäten sowie Transaktionen, die besonderen Steuern unterliegen. Bestimmte Grundnahrungsmittel wie lokal verkauften Brot, Weizenmehl, Mais, Maismehl sowie Inlandverkäufe von Tieren und landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind ebenfalls MwSt-befreit. Auch Importe von Weizenmehl, Mais und Maismehl sind ausgenommen.

MwSt auf digitale Dienstleistungen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine MwSt von 16% für nicht-ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen (B2C und B2B) an Verbraucher in der DRK. Dies umfasst verschiedene Dienstleistungen wie Software, soziale Medien, Online-Telekommunikation, E-Learning, Streaming und Online-Werbung. Es gibt keine Schwelle für die Registrierung – die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf erforderlich. Ein vereinfachtes Online-Registrierungs- und Berichtssystem steht diesen Unternehmen zur Verfügung.

Einfuhrzölle

Die DRK erhebt Einfuhrzölle auf Waren nach einem dreistufigen System:

  • 5% für Ausrüstungsgegenstände, Rohstoffe, landwirtschaftliche Bedarfsartikel und unmontierte Ausrüstungen.
  • 10% für bestimmte Lebensmittel, industrielle Vorprodukte, Ersatzteile und Artikel für soziale Zwecke.
  • 20% für Kleidung, Möbel, Zigaretten und andere Fertigprodukte.

Artikel wie Briefmarken, Steuerzeichen, abgestempelte Papiere mit Nominalwert, Zentralbanknoten und Wertpapiere sind von den Einfuhrzöllen befreit. Befreiungen gelten auch für Waren, die für den amtlichen Gebrauch durch Botschaften, Konsulate, internationale Organisationen und für den persönlichen Gebrauch von Diplomaten, Konsularvertretern und internationalen Beamten importiert werden. Spenden und nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen von Kooperationsprojekten sind ebenfalls ausgenommen.

Zusätzliche Informationen

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen.

Steuervergünstigungen

Die Demokratische Republik Kongo (DRK) bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize zielen auf spezifische Sektoren wie den Bergbau ab und zielen im Allgemeinen darauf ab, die lokale Entwicklung zu fördern.

Anreize nach dem Investitionsgesetz

  • Allgemeine Anreize: Das Investitionsgesetz bietet allgemeine Anreize, die für verschiedene Sektoren gelten (ausgenommen Bergbau, Kohlenwasserstoffe, Banken, Versicherungen und Handel). Dazu gehören Befreiungen von der Körperschaftsteuer (CIT) für bestimmte Zeiträume, beschleunigte Abschreibungen und Verlustvorträge für die ersten drei Steuerjahre. Investitionen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich einer Mindestinvestition von 200.000 USD und der Einhaltung von Umweltvorschriften.

  • Zulassungskriterien: Um sich für Anreize nach dem Investitionsgesetz zu qualifizieren, muss der Investor eine kongolesische juristische Person sein, eine Mindestinvestition von 200.000 USD tätigen, Umweltvorschriften einhalten, sich zur Ausbildung lokalen Personals verpflichten und einen Mehrwert in Höhe von 35 % der Anfangsinvestition innerhalb eines festgelegten Zeitraums schaffen.

  • Antragsverfahren: Anträge werden von der Nationalen Agentur zur Förderung von Investitionen (ANAPI) geprüft und dem Finanzminister zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Anreize nach dem Bergbaugesetz

  • Spezifische Steuervergünstigungen: Das Bergbaugesetz bietet ein eigenes Set von Anreizen, einschließlich Befreiungen von der Quellensteuer (WHT) auf Zinsen, die auf im Ausland aufgenommene Fremdwährungsdarlehen gezahlt werden (unter bestimmten Bedingungen), einem reduzierten WHT-Satz von 10 % auf Dividenden und einem speziellen Expatriate-Steuersatz von 12,5 % für die ersten zehn Jahre eines Projekts (der danach auf 25 % steigt). Das Gesetz erlaubt auch Abzüge für bestimmte Rückstellungen.

Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

  • Ausgewiesene Zonen: Vier SEZs sind in Pointe-Noire, Brazzaville, Ouesso und Oyo ausgewiesen. Diese Zonen sollen sowohl inländische als auch ausländische Investitionen anziehen. Ab Februar 2025 sind diese SEZs noch nicht vollständig in Betrieb genommen worden.

CO2-Steuer

  • Geplante Umsetzung: Ab 2026 plant die DRK die Einführung einer CO2-Steuer auf Industrieaktivitäten, die voraussichtlich den Bergbausektor ins Visier nehmen wird. Die Details dieser Steuer werden derzeit überprüft.

Zusätzliche Überlegungen

Auch wenn derzeit im Recht der DRK keine spezifische ausländische Steueranrechnung verfügbar ist, existieren Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern wie Südafrika und Belgien. Es ist erwähnenswert, dass die DRK-Regierung sich darauf konzentriert, die Mobilisierung von Inlandseinnahmen zu erhöhen, was eine Straffung von Steuerbefreiungen und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung beinhaltet. Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Künftige Steuerpolitiken werden voraussichtlich die laufenden Bemühungen der Regierung widerspiegeln, Investitionsförderung mit fiskalischer Stabilität in Einklang zu bringen.

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