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Irak

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Irak

Urlaubszeit

Das irakische Arbeitsgesetz legt die Mindeststandards für den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern fest. Nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für diejenigen, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben, wird der Urlaubsanspruch proportional zu den in diesem Jahr gearbeiteten Monaten gewährt.

Erhöhung der Urlaubszeit mit der Betriebszugehörigkeit

Die Urlaubszeit erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers. Nach 5 Jahren Beschäftigung erhöht sich der Anspruch um 2 Tage. Diese Progression setzt sich alle 5 Jahre fort, sodass es nach 10 Jahren 4 zusätzliche Tage gibt, nach 15 Jahren 6 zusätzliche Tage und so weiter.

Zusätzlicher Urlaub für gefährliche Arbeiten

Arbeitnehmer, die in gefährlichen oder risikoreichen Tätigkeiten beschäftigt sind, haben Anspruch auf 30 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, was mehr als der Standardanspruch ist.

Zeitpunkt und Übertragbarkeit von Urlaubstagen

Der genaue Zeitpunkt des Urlaubs wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub innerhalb des Kalenderjahres nehmen. Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber jedoch die Übertragung eines Teils dieser Tage genehmigen, sofern dies schriftlich vereinbart wird.

Feiertage

Irak feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von nationalen und religiösen Feiertagen.

Nationale Feiertage

Neujahrstag wird am 1. Januar gefeiert und markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.

Tag der irakischen Armee wird am 6. Januar begangen und erinnert an die Gründung der irakischen Streitkräfte.

Tag der Republik wird am 14. Juli gefeiert und erinnert an den Sturz der Monarchie und die Gründung der Republik Irak im Jahr 1958.

Nationalfeiertag wird am 3. Oktober begangen und erinnert an die Unabhängigkeit Iraks vom Vereinigten Königreich im Jahr 1932.

Religiöse Feiertage (Islamischer Kalender)

Da Irak überwiegend ein muslimisches Land ist, folgen mehrere bedeutende religiöse Feiertage dem islamischen (Hijri) Mondkalender.

Eid al-Fitr markiert das Ende des Ramadan, des heiligen Fastenmonats.

Eid al-Adha, auch bekannt als das Opferfest, erinnert an die Bereitschaft Ibrahims (Abrahams), seinen Sohn zu opfern.

Ashura ist ein Tag der Trauer um das Martyrium von Imam Hussein, dem Enkel des Propheten Muhammad.

Mawlid al-Nabi erinnert an die Geburt des Propheten Muhammad.

Urlaubsarten

In Irak gewährt das Arbeitsgesetz eine Vielzahl von bezahlten und unbezahlten Urlaubsansprüchen für Arbeitnehmer.

Bezahlter Urlaub

Jahresurlaub: Nach einem Jahr ununterbrochener Beschäftigung haben irakische Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Für diejenigen, die gefährliche Arbeiten ausführen, erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Tage.

Krankenurlaub: Arbeitnehmer können bis zu 30 Tage bezahlten Krankenurlaub pro Jahr in Anspruch nehmen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 180 Tage, die durch eine Versicherung abgedeckt sind. Ärztliche Bescheinigungen können erforderlich sein.

Mutterschaftsurlaub: Weibliche Arbeitnehmerinnen erhalten 72 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub für die Geburt eines Kindes.

Vaterschaftsurlaub: Obwohl es keinen gesetzlich vorgeschriebenen bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt, erlaubt das irakische Gesetz eine Freistellung unter anderen Urlaubsregelungen wie Krankenurlaub oder Jahresurlaub nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub im Falle des Todes eines Elternteils, Ehepartners, Schwiegerelternteils, Geschwisters oder Kindes.

Heiratsurlaub: Arbeitnehmer erhalten fünf Tage bezahlten Urlaub anlässlich ihrer Heirat.

Unbezahlter Urlaub

Urlaub für krankes Kind: Eltern können bis zu 3 Tage unbezahlten Urlaub pro Jahr nehmen, um sich um ein krankes Kind unter sechs Jahren zu kümmern.

Pilgerurlaub: Muslimische Arbeitnehmer können unbezahlten Urlaub für die Durchführung der Hajj-Pilgerreise nach Mekka beantragen.

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