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Arbeitserlaubnisse und Visa in Irak

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Irak sponsern.

Irak work-permits-and-visas overview

Das Navigieren im Prozess für ausländische Staatsangehörige, die in Irak arbeiten möchten, beinhaltet das Verständnis eines mehrstufigen Systems, das typischerweise die Beschaffung geeigneter Visums, die Sicherung von Aufenthaltserlaubnissen und schließlich die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erfordert. Dieser Rahmen ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Expat-Arbeitern zu regeln, um die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen. Arbeitgeber spielen in diesem Prozess eine entscheidende Rolle, oft indem sie als Sponsoren für ihre ausländischen Mitarbeitenden auftreten.

Die Anforderungen und Verfahren können komplex sein und Änderungen unterliegen, weshalb sorgfältige Aufmerksamkeit auf Details und die Einhaltung offizieller Richtlinien notwendig sind. Eine erfolgreiche Navigation dieses Systems ist für Arbeitgeber und Mitarbeitende essenziell, um eine legale und regelkonforme Beschäftigung im irakischen Arbeitsmarkt sicherzustellen.

Häufige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Irak arbeiten möchten, müssen zunächst ein geeignetes Entry Visa erhalten. Der spezifische Visa-Typ hängt vom ursprünglichen Einreisegrund und der Art der geplanten Arbeit ab.

Visa-Typ Zweck Typische Dauer (Initial) Wichtige Voraussetzung
Entry Visa Erste Einreise für arbeitsbezogene Zwecke Variiert (oft 30-90 Tage) Einladung/Sponsoring durch eine irakische Stelle
Business Visa Kurzfristige Geschäftsaktivitäten, Meetings Variiert (oft 30-90 Tage) Einladung eines irakischen Unternehmens
Touristenvisum Tourismus (in der Regel kein Arbeit) Variiert Nachweis über Reisepläne (nicht für Beschäftigung)

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Entry Visa allein keine Beschäftigung erlaubt. Es ist eine Voraussetzung für die Einreise in das Land, um anschließend die erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse zu beantragen.

Erfordernisse und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Irak folgt in der Regel auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Der Arbeitgeber initiiert und unterstützt meist den Antragsprozess.

Zulassungskriterien

  • Besitz eines gültigen Entry Visa und anschließend einer Aufenthaltserlaubnis.
  • Ein formeller Arbeitsvertrag mit einem im Irak registrierten Unternehmen oder einer international tätigen Firma, die legal im Irak operiert.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass ein Bedarf an ausländischer Arbeitskraft besteht, oft durch den Nachweis, dass kein qualifizierter irakischer Staatsbürger für die Position verfügbar ist.
  • Einhaltung von Alters- und Gesundheitsanforderungen.

Benötigte Unterlagen

Antragsteller und ihre sponsornierenden Arbeitgeber müssen eine umfassende Dokumentation vorbereiten, die typischerweise umfasst:

  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
  • Kopien des Entry Visa und der Aufenthaltserlaubnis.
  • Passfotos.
  • Medizinischer Untersuchungsbericht einer anerkannten Klinik.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
  • Beglaubigte Bildungs- und Berufszeugnisse.
  • Arbeitsvertrag, ordnungsgemäß unterschrieben und beglaubigt.
  • Registrierungsdokumente und Lizenzen des Sponsor-Unternehmens.
  • Antragsformulare.
  • Alle weiteren vom Ministry of Labor and Social Affairs oder der Abteilung für Aufenthalt erforderlichen Dokumente.

Antragsverfahren

  1. Beantragung eines Entry Visa: Der ausländische Staatsbürger sichert sich vor der Reise nach Irak ein geeignetes Entry Visa.
  2. Einreise nach Irak: Reise nach Irak mit dem Entry Visa.
  3. Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Ankunft (oft 15-30 Tage) beantragt der ausländische Staatsbürger, gesponsert vom Arbeitgeber, eine Aufenthaltserlaubnis bei der Directorate of Residency.
  4. Beantragung der Arbeitserlaubnis: Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis beantragt der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeiters beim Ministry of Labor and Social Affairs.
  5. Bearbeitung: Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft. Dies kann Interviews oder zusätzliche Nachfragen erfordern.
  6. Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis erteilt.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber agiert als Sponsor für sowohl die Aufenthaltserlaubnis- als auch die Arbeitserlaubnisanträge. Dies beinhaltet:

  • Einreichung des Antrags im Namen des Mitarbeiters.
  • Bereitstellung der erforderlichen Unternehmensdokumentation.
  • Gewährleistung, dass der Mitarbeiter die irakischen Gesetze und Vorschriften einhält.
  • Übernahme der Verantwortung für das Wohlergehen und die Rückführung des Mitarbeiters, falls notwendig.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der spezifischen Regierungsabteilung und der Genauigkeit der eingereichten Dokumente.

Punkt Typische Bearbeitungszeit Geschätzte Gebühren (USD) Hinweise
Entry Visa 1-4 Wochen Variiert (z.B. $40-80) Abhängig von Nationalität und Visa-Typ
Aufenthaltserlaubnis 2-6 Wochen Variiert (z.B. $100-300) Jährliche Verlängerung erforderlich
Arbeitserlaubnis 4-8 Wochen Variiert (z.B. $150-400) Jährliche Verlängerung erforderlich

Hinweis: Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Schätzungen und können sich ändern. Zusätzliche Kosten können Übersetzungs-, Beglaubigungs- und Servicegebühren umfassen.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung im Irak ist kein einfacher oder üblicher Ausgang für die meisten ausländischen Arbeiter, die mit Standard-Arbeitserlaubnissen einreisen. Die Wege umfassen typischerweise:

  • Längerfristige legale Aufenthaltserlaubnis: Das Aufrechterhalten eines legalen Aufenthalts und einer Beschäftigung in Irak über einen längeren Zeitraum (oft 5-10 Jahre oder mehr) kann möglicherweise Wege eröffnen, wobei dies keine Garantie ist und von sich entwickelnden Vorschriften abhängt.
  • Investitionen: Bedeutende Investitionen in die irakische Wirtschaft oder die Gründung eines Unternehmens, das erheblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt, können manchmal zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder sogar Staatsangehörigkeit führen, wobei dies von einem Standard-Arbeitserlaubnisweg unterscheidet.
  • Heirat: Die Heirat mit einem irakischen Staatsbürger kann einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und potenziell zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten.

Für die Mehrheit der ausländischen Arbeiter bleibt der Fokus auf der jährlichen Verlängerung temporärer Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse basierend auf fortgesetzter Beschäftigung.

Optionen für Visums für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu sponsorieren, sie im Irak zu begleiten.

Berechtigte Angehörige

  • Ehepartner
  • Unverheiratete Kinder unter einem bestimmten Alter (in der Regel 18)

Antragsverfahren

Der primäre Arbeitserlaubnisinhaber, unterstützt durch seinen Arbeitgeber, beantragt für Familienmitglieder Dependenc-Visa/-Aufenthaltserlaubnisse. Der Prozess ist dem der Hauptbewerbung ähnlich, erfordert jedoch zusätzliche Nachweise über die Beziehung.

Benötigte Unterlagen

  • Kopien der gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis des Hauptarbeiters.
  • Gültige Reisepässe für jeden Angehörigen.
  • Passfotos für jeden Angehörigen.
  • Beglaubigtes Heiratszertifikat (für Ehepartner).
  • Beglaubigte Geburtsurkunden (für Kinder).
  • Medizinische Untersuchungsberichte für jeden Angehörigen.
  • Polizeiliche Führungszeugnisse für erwachsene Angehörige.
  • Nachweis der finanziellen Unterstützung (oft unter Bezugnahme auf das Gehalt des Hauptarbeiters und die Garantie des Arbeitgebers).
  • Antragsformulare.

Sponsoring

Der primäre Arbeitgeber des Arbeitnehmers verlängert in der Regel seine Sponsorships auf die Angehörigen und garantiert deren Status und Wohlergehen im Irak.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der gesetzlichen Status im Irak erfordert strikte Befolgung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Sponsoring: Als rechtlicher Sponsor für den Mitarbeiter und seine Angehörigen auftreten.
  • Verwaltung der Genehmigungen: Sicherstellen, dass Mitarbeiter und deren Angehörige jederzeit gültige Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse besitzen. Verlängerungsprozesse rechtzeitig einleiten.
  • Meldung: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Positionswechsel oder Ausreise.
  • Rechtmäßige Beschäftigung: Ausländische Staatsbürger nur in der im Arbeitserlaubnis genannten Position und Region beschäftigen.
  • Arbeitsrechtliche Einhaltung: Den irakischen Arbeitsgesetzen in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Bedingungen und Leistungen für ausländische Mitarbeitende folgen.
  • Repatriierung: Verantwortung für die Kosten der Rückführung des Mitarbeiters und seiner Angehörigen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen, sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.

Pflichten der Mitarbeitenden

  • Gültigen Status bewahren: Sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis gültig bleiben. Mit dem Arbeitgeber bei Verlängerungen zusammenarbeiten.
  • Befolgung der Bedingungen der Erlaubnis: Nur für den sponsoren Arbeitgeber und in der genehmigten Position arbeiten.
  • Ausweis bei sich tragen: Ihre Aufenthaltserlaubnis und andere Identifikationsdokumente stets bei sich führen.
  • Gesetze befolgen: Allen irakischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
  • Änderungen melden: Den Arbeitgeber über wichtige persönliche Veränderungen informieren (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes), die ihren oder die Visastatus ihrer Angehörigen beeinflussen könnten.
  • Ausreise: Irak bei Ablauf oder Beendigung ihrer Erlaubnisse verlassen, sofern kein neuer Status rechtmäßig erworben wurde.

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