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Ungarn

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Ungarn

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

In Ungarn werden die Gesundheits- und Sicherheitsgesetze hauptsächlich durch das Gesetz XCIII von 1993 über Arbeitsschutz, das Grundgesetz von Ungarn (2011) und das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012) geregelt. Diese Gesetze stimmen mit den EU-Rahmenrichtlinien überein und garantieren allen Arbeitnehmern das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Ungarn haben erhebliche Pflichten gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen. Sie sind verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten und geeignete Präventiv- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie müssen auch eine sichere und gesunde physische Arbeitsumgebung bereitstellen und aufrechterhalten, die geeignete Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung (PSA), sanitäre Einrichtungen und Erste-Hilfe-Vorkehrungen umfasst.

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, die Arbeitnehmer über identifizierte Gefahren am Arbeitsplatz, sichere Arbeitspraktiken, Notfallverfahren und den richtigen Gebrauch von PSA zu informieren. Sie müssen die Arbeitnehmer oder deren Vertreter in Angelegenheiten der Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit konsultieren und Zugang zu Arbeitsmedizinern und Gesundheitsüberwachungsdiensten bieten, die auf die identifizierten Arbeitsplatzrisiken zugeschnitten sind. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, detaillierte Dokumentationen über arbeitsbedingte Unfälle, Verletzungen und Krankheiten zu führen, und die Behörden müssen über schwerwiegende Vorfälle informiert werden.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Ungarn haben mehrere wichtige Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit. Sie haben das Recht, unter Bedingungen zu arbeiten, die keine unzumutbaren Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen. Sie müssen die notwendige Unterweisung und Schulung erhalten, um ihre Aufgaben sicher auszuführen. Arbeitnehmer können die Arbeit verweigern oder einstellen, wenn sie vernünftigerweise glauben, dass diese eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für ihr Wohlbefinden darstellt. Sie haben auch das Recht, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und die Möglichkeit, zur Entwicklung von Maßnahmen zur Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit beizutragen. Arbeitnehmer dürfen keine Repressalien befürchten, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit äußern oder ihre diesbezüglichen Rechte ausüben.

Durchsetzungs- und Regulierungsbehörden

Die Nationale Arbeitsinspektion ist die primäre Instanz, die die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Ungarn überwacht. Sie führt Inspektionen durch, untersucht Beschwerden und kann Geldstrafen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen. Bestimmte Sektoren, wie der Bergbau und die Kernenergie, können zusätzliche, sektorspezifische Regulierungsbehörden haben, die sich der Sicherheits- und Gesundheitsaufsicht widmen.

Zusätzliche Überlegungen

Verschiedene Regierungsverordnungen und Ministerialverordnungen legen detailliertere Gesundheits- und Sicherheitsstandards für bestimmte Branchen, Gefahren und Arten von Ausrüstung fest. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Fahrlässigkeit in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können erhebliche Geldstrafen und in Ausnahmefällen strafrechtliche Haftung verhängt werden.

Arbeitsschutz

In Ungarn sind Arbeitgeber verpflichtet, umfassende Risikobewertungen durchzuführen, um alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Wenn Risiken nicht an ihrer Quelle beseitigt werden können, muss eine Hierarchie von Kontrollen angewendet werden, wie z. B. Ersatz, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und persönliche Schutzausrüstung (PSA). Alle Risikobewertungen, umgesetzten Kontrollmaßnahmen und damit verbundene Sicherheitsanweisungen für Mitarbeiter müssen sorgfältig dokumentiert werden.

Spezifische Gefahren und Präventivmaßnahmen

Ungarn hat spezifische Standards, um eine Vielzahl von Arbeitsplatzgefahren zu adressieren. Dazu gehören physische Gefahren wie Lärm, Vibrationen, Maschinensicherheit, elektrische Sicherheit, Arbeiten in der Höhe und Ergonomie. Es gibt auch detaillierte Standards für die Klassifizierung, Kennzeichnung, Handhabung, Lagerung und Expositionsgrenzen für gefährliche Chemikalien. Verfahren für den Umgang mit biologischen Agenzien, einschließlich im Gesundheitswesen, in der Abfallwirtschaft und in Laboratorien, sind festgelegt. Ungarisches Recht erkennt auch psychosoziale Risiken wie Arbeitsstress, Gewalt und Belästigung an und verlangt von Arbeitgebern, geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen.

Arbeitsmedizinische Dienste

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mitarbeitern Zugang zu arbeitsmedizinischen Diensten zu gewähren, die den Risiken ihrer Arbeitstätigkeiten entsprechen. Arbeitsmedizinische Fachkräfte führen Gesundheitsüberwachungen und Arbeitsplatzgefahrenbewertungen durch, beraten zum Risikomanagement, fördern das Wohlbefinden der Arbeitnehmer und bieten Erste-Hilfe-Schulungen an. Arbeitsmediziner und -schwestern müssen über spezielle Qualifikationen verfügen und bei den zuständigen Behörden registriert sein.

Mitarbeiterschulung und -bildung

Arbeitgeber sind verantwortlich für umfassende Sicherheitsausbildungsprogramme. Diese decken allgemeine Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (OSH), arbeitsplatzspezifische Gefahren und Notfallmaßnahmen ab. Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn geschult werden, mit regelmäßigen Auffrischungskursen und Aktualisierungen nach Bedarf. Alle den Mitarbeitern angebotenen Sicherheitsschulungen müssen dokumentiert werden.

Mitarbeiterbeteiligung und -konsultation

In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern haben die Arbeitnehmer das Recht, OSH-Vertreter zu wählen, die ihre Interessen vertreten. Größere Organisationen müssen gemeinsame Sicherheitskomitees aus Arbeitnehmern und Management einrichten, um die Zusammenarbeit im Bereich OSH zu erleichtern. Mitarbeiter müssen Zugang zu allen relevanten OSH-Informationen haben, einschließlich Risikobewertungen, Unfallberichten und Sicherheitsrichtlinien.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen sind ein wesentlicher Bestandteil der Aufrechterhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung. Sie werden von der Nationalen Arbeitsinspektion in Ungarn durchgeführt, die die Hauptbehörde für diese Inspektionen ist. Die Inspektoren verfügen über Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen der Arbeitsgesundheit und -sicherheit, was es ihnen ermöglicht, Inspektionen auf spezifische Branchen- oder Arbeitsplatzgefahren zuzuschneiden.

Arten von Inspektionen

Es gibt drei Hauptarten von Inspektionen:

  • Routineinspektionen: Diese werden basierend auf nationalen Inspektionsprogrammen oder regionalen risikobasierten Inspektionsplänen geplant.
  • Zielgerichtete Inspektionen: Diese werden als Reaktion auf spezifische Bedenken durchgeführt, oft ausgelöst durch Beschwerden, Berichte über schwere Unfälle oder bekannte Hochrisikoaktivitäten.
  • Nachkontrollen: Diese werden durchgeführt, um zu überprüfen, ob frühere Verstöße innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens behoben wurden.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess folgt typischerweise diesen Schritten:

  1. Benachrichtigung: Arbeitgeber erhalten in der Regel eine Vorankündigung von Inspektionen, es sei denn, es gibt eine spezifische Begründung für unangekündigte Besuche.
  2. Eröffnungsgespräch: Der Inspektor skizziert den Umfang der Inspektion, die Verfahren sowie die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  3. Begehung des Arbeitsplatzes: Der Inspektor überprüft die Räumlichkeiten, Ausrüstungen, Prozesse, beobachtet Arbeitspraktiken und prüft Dokumentationen.
  4. Interviews: Inspektoren können Mitarbeiter und deren Vertreter interviewen, um zusätzliche Informationen zu sammeln.
  5. Abschlussbesprechung: Der Inspektor bespricht vorläufige Ergebnisse und mögliche Verstöße und informiert den Arbeitgeber über erforderliche Abhilfemaßnahmen.
  6. Offizieller Bericht: Ein formeller Inspektionsbericht wird erstellt, der Verstöße, Fristen für Korrekturmaßnahmen und mögliche Strafen bei Nichteinhaltung spezifiziert.

Inspektionskriterien

Inspektionen konzentrieren sich im Allgemeinen auf die Einhaltung in mehreren Bereichen:

  • Risikobewertungen und Managementsysteme
  • Physische Sicherheit
  • Chemische Sicherheit
  • Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsmedizinische Dienste
  • Mitarbeiterschulung und -bewusstsein
  • Dokumentation

Nachfolgende Maßnahmen

Nach der Inspektion erhalten Arbeitgeber Fristen zur Behebung festgestellter Mängel, abhängig von der Art und Schwere des Risikos. Nachkontrollen können erforderlich sein, um zu bestätigen, dass Korrekturmaßnahmen angemessen umgesetzt wurden. Die Behörden können Geldstrafen verhängen, Arbeitsstopps anordnen oder in schweren Fällen strafrechtliche Verfahren wegen erheblicher Nichteinhaltung einleiten.

Mitarbeiter oder deren Vertreter können Inspektionen anfordern, wenn sie ernsthafte Sicherheits- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz wahrnehmen. Arbeitgeber haben auch das Recht, gegen Inspektionsergebnisse oder Durchsetzungsmaßnahmen durch etablierte rechtliche Kanäle Berufung einzulegen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit und erfordern sofortige Aufmerksamkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, jeden arbeitsbedingten Unfall, der zu schweren Verletzungen, Arbeitsunfähigkeit oder Tod führt, unverzüglich der Arbeitsinspektion zu melden. Die Meldefristen variieren je nach Schwere des Unfalls. Kleinere Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen gemeldet werden, schwere Unfälle innerhalb von 24 Stunden, und tödliche Unfälle erfordern eine sofortige Benachrichtigung.

Unfallmeldung

Arbeitgeber verwenden standardisierte Formulare, um Unfallberichte einzureichen. Diese Berichte enthalten Details zum Ereignis, zur verletzten Person, zur Art der Verletzungen und zu etwaigen vorläufigen Schlussfolgerungen.

Unfalluntersuchung

Der Arbeitgeber ist in erster Linie dafür verantwortlich, alle Arbeitsunfälle zu untersuchen, unabhängig von deren Schwere. Ziel dieser Untersuchungen ist es, die Ursachen des Unfalls zu ermitteln, einschließlich direkter und beitragender Faktoren, um eine Wiederholung zu verhindern. Eine gründliche Dokumentation des Untersuchungsprozesses, der Ergebnisse und der Korrekturmaßnahmen ist obligatorisch und bildet einen wesentlichen Bestandteil des Unfallprotokolls. Je nach Schwere des Unfalls können Arbeitnehmervertreter, Arbeitssicherheitsspezialisten und externe Experten an der Untersuchung teilnehmen. Die Arbeitsinspektion hat ebenfalls das Recht, eigene Untersuchungen durchzuführen, insbesondere bei schweren Unfällen oder bei Verdacht auf Fahrlässigkeit des Arbeitgebers.

Entschädigung und Versicherung

Ungarn betreibt ein obligatorisches Sozialversicherungssystem, das verletzten Arbeitnehmern medizinische Versorgung, Krankengeld und Invalidenrenten im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung bietet. Arbeitgeber können zivilrechtlich für Arbeitsunfälle haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie durch Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften verursacht wurden. Verletzte Arbeitnehmer (oder ihre Familien im Falle tödlicher Unfälle) können zivilrechtliche Klagen auf zusätzliche Entschädigung über die Sozialversicherungsleistungen hinaus einreichen. Arbeitgeber müssen eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeber abschließen, um ihre potenziellen Haftungen aus Arbeitsunfällen abzudecken.

Zusätzliche Überlegungen

Es gibt Fristen für die Einreichung von Arbeitnehmerentschädigungsansprüchen und die Einleitung zivilrechtlicher Klagen auf zusätzliche Schadensersatzansprüche. Für die Untersuchung und Meldung von Berufskrankheiten gelten besondere Protokolle, mit Anerkennungs- und Entschädigungssystemen, die sich von Arbeitsunfällen unterscheiden.

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