Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Grönland
In Grönland gibt es kein einziges, umfassendes Gesetz, das speziell die Fernarbeit regelt. Allerdings beeinflussen mehrere bestehende Vorschriften und Rahmenwerke deren Umsetzung, wie das grönländische Arbeitsumweltgesetz, die dänische Durchführungsverordnung über Telearbeit und das dänische Datenschutzgesetz.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Fernarbeit sollten Arbeitgeber in Grönland die folgende technologische Infrastruktur berücksichtigen:
Arbeitgeber in Grönland haben bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Fernarbeitern:
Mitarbeiter können zustimmen, eine reduzierte Anzahl von Stunden pro Woche im Vergleich zu einer standardmäßigen Vollzeitstelle zu arbeiten. Die Bedingungen werden typischerweise im Arbeitsvertrag festgelegt und umfassen Arbeitszeiten, anteilige Vergütung basierend auf dem Vollzeitgehalt und Anspruch auf Leistungen. Das grönländische Arbeitsumweltgesetz (Arbejdsmiljøloven) legt allgemeine Arbeitsrechte fest, die auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Diese Regelung ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens flexibel zu gestalten. Beispielsweise könnte ein Mitarbeiter Kernarbeitszeiten im Büro (z.B. 10:00 Uhr - 16:00 Uhr) haben und die Flexibilität, seine Start- und Endzeiten innerhalb vorgegebener Grenzen anzupassen. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für Gleitzeitregelungen in Grönland. Die Genehmigung liegt jedoch letztlich beim Arbeitgeber, der klare Richtlinien zur Festlegung der Berechtigungskriterien und Antragsverfahren haben sollte.
Zwei oder mehr Personen können sich die Aufgaben einer einzigen Vollzeitstelle teilen. Jeder Jobsharer hätte einen festgelegten Satz von Stunden und Verantwortlichkeiten, die in einem gemeinsamen Arbeitsvertrag festgelegt sind. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Jobsharing in Grönland. Ähnlich wie bei der Gleitzeit würden die Arbeitgeberrichtlinien die Berechtigung und die Implementierungsverfahren bestimmen.
In Grönland, das Teil des dänischen Königreichs ist, wird der Datenschutz für Fernarbeiter durch eine Kombination von Vorschriften geregelt. Das dänische Datenschutzgesetz (Persondataloven) schafft einen rechtlichen Rahmen für den Datenschutz und legt grundlegende Prinzipien für die Datenverarbeitung fest, einschließlich Transparenz, Verantwortlichkeit und rechtmäßige Verarbeitung. Diese Prinzipien gelten für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten während der Fernarbeit. Das grönländische Arbeitsumweltgesetz (Arbejdsmiljøloven), das auf dem dänischen Arbeitsumweltgesetz basiert, legt allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsstandards fest, die für alle Arbeitsumgebungen gelten, einschließlich Fernarbeitsplätzen. Obwohl es sich nicht direkt mit dem Datenschutz befasst, beeinflusst es indirekt verantwortungsbewusste Datenverarbeitungspraktiken, die das Wohlbefinden der Mitarbeiter betreffen können.
Arbeitgeber in Grönland haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Datenschutz für Fernmitarbeiter. Sie müssen eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten gemäß dem dänischen Datenschutzgesetz identifizieren, wie z.B. vertragliche Notwendigkeit oder Einwilligung des Mitarbeiters. Sie sollten nur die minimal erforderlichen Mitarbeiterdaten für Arbeitszwecke sammeln und verarbeiten. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, geeignete Datensicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um sensible Informationen, die Fernarbeitern anvertraut werden, zu schützen. Dies könnte Verschlüsselung, Zugangskontrollen mit starken Passwörtern und Multi-Faktor-Authentifizierung sowie sichere Fernzugriffsprotokolle wie VPNs umfassen. Arbeitgeber müssen Fernmitarbeiter klar über die Art der gesammelten Daten, den Zweck der Verarbeitung, ihre Datenschutzrechte und ordnungsgemäße Datenverarbeitungsverfahren informieren. Sie sollten auch Mitarbeiter in den besten Praktiken der Datensicherheit schulen, um Risiken im Zusammenhang mit Phishing-Versuchen oder unsachgemäßer Datenverarbeitung zu minimieren. Im Falle einer Datenpanne müssen Arbeitgeber die dänische Datenschutzbehörde und betroffene Personen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gemäß dem dänischen Datenschutzgesetz benachrichtigen.
Auch in einer Fernarbeitsumgebung behalten Mitarbeiter bestimmte Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Informationen gemäß dem dänischen Datenschutzgesetz. Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre persönlichen Daten, die vom Arbeitgeber gehalten werden, zuzugreifen und gegebenenfalls Korrekturen zu verlangen. Unter bestimmten Umständen können Mitarbeiter die Löschung ihrer persönlichen Daten verlangen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter können proaktive Schritte unternehmen, um Datensicherheitsrisiken in einer Fernarbeitsumgebung zu minimieren. Sie sollten die Menge an persönlichen und Unternehmensdaten, die elektronisch mit Fernarbeitern geteilt werden, begrenzen und das "Need-to-know"-Prinzip anwenden. Verschlüsselte Kommunikationstools sollten für den Austausch sensibler Informationen genutzt werden. Mitarbeiter sollten darin geschult werden, Phishing-Versuche zu erkennen und zu vermeiden, die darauf abzielen, Anmeldeinformationen oder sensible Daten zu stehlen. Fernarbeiter sollten ermutigt werden, regelmäßig wichtige Daten an einem sicheren Ort zu sichern, was dazu beitragen kann, die Auswirkungen von Ransomware-Angriffen zu mindern. Es sollten klare Kanäle eingerichtet werden, damit Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten oder potenzielle Datenpannen melden können.
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