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Arbeitserlaubnisse und Visa in Georgia

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Georgia sponsern.

Georgia work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen in Georgien erfordert die Navigation durch den Einwanderungsrahmen des Landes, der spezielle Anforderungen für Visa und Aufenthaltstitel beinhaltet, die das Recht auf Arbeit gewähren. Das Verständnis dieser Verfahren ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für internationale Mitarbeitende zu erleichtern. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des entsprechenden langfristigen Visums bei einer georgischen Botschaft oder Konsulat im Ausland, gefolgt von der Beantragung eines Aufenthaltstitels bei Ankunft in Georgien.

Der Aufenthaltstitel ist das Dokument, das eine ausländische Staatsangehöriger offiziell dazu berechtigt, in Georgien für einen bestimmten Zeitraum zu wohnen und zu arbeiten. Die Art des benötigten Visums und des anschließenden Aufenthaltstitels hängt vom Aufenthaltszweck ab, wobei spezielle Kategorien für Beschäftigungszwecke vorgesehen sind. Die Einhaltung der korrekten Antragsverfahren und Dokumentationsanforderungen ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmerin unerlässlich.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter*innen

Ausländische Staatsangehörige, die in Georgien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein langfristiges Visum, speziell ein Visum der Kategorie D. Die relevantesten Typen für Beschäftigungszwecke sind:

  • D1 Kategorie: Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die nach Georgien zu Arbeitszwecken kommen, einschließlich der Ausübung von Tätigkeiten auf Grundlage eines Arbeitsvertrags oder unternehmerischer Aktivitäten.
  • D2 Kategorie: Dieses Visum ist für Personen, die für wissenschaftliche, sportliche, kulturelle oder Bildungsaktivitäten nach Georgien kommen. Obwohl nicht strikt „Beschäftigung“ im traditionellen Sinne, deckt es arbeitähnliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen ab.
  • D3 Kategorie: Dieses Visum richtet sich an Personen, die zu Bildungszwecken in Georgien ankommen, einschließlich des Studiums an anerkannten Bildungseinrichtungen. Während es hauptsächlich für Studierende bestimmt ist, kann es unter bestimmten Bedingungen auch Regelungen für Teilzeitarbeit enthalten, wobei das D1 das primäre Arbeitsvisum bleibt.
  • D4 Kategorie: Dieses Visum ist für Personen, die aus familiären Gründen nach Georgien kommen. Obwohl es kein Arbeitsvisum per se ist, erlaubt es Angehörigen von D1-Visa-Inhabern (und bestimmten anderen Kategorien), in Georgien zu wohnen, und sie können später möglicherweise eine Arbeitserlaubnis oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.

Das Visum der Kategorie D dient als ursprüngliches Einreise­dokument, das es der Person erlaubt, nach Georgien zu reisen und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Der Aufenthaltstitel ist das Dokument, das das rechtliche Recht auf langfristiges Wohnen und Arbeiten in Georgien gewährt.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Georgien stellt kein separates „Arbeitserlaubnis“-Dokument aus, wie es in einigen Ländern üblich ist. Stattdessen wird das Recht auf Arbeit in der Regel durch den Erhalt eines entsprechenden langfristigen Aufenthaltstitels, meist basierend auf einem D1 Visum, gewährt. Das Verfahren umfasst in der Regel:

  1. Erwerb eines D Kategorie Visums: Der ausländische Staatsangehörige beantragt das passende D Kategorie Visum (meist D1) bei einer georgischen diplomatischen Mission oder einem Konsulat in seinem/ihrem Herkunftsland.

    • Berechtigung: Nachweis einer Beschäftigung oder unternehmerischer Tätigkeit in Georgien.
    • Dokumente: In der Regel Pass, Visumantragsformular, Foto, Nachweis der Unterkunft, Reiseversicherung und vor allem Nachweise zur Beschäftigung (z.B. Arbeitsvertrag, Einladungsschreiben des georgischen Arbeitgebers, Firmendokumente).
    • Sponsoring: Der georgische Arbeitgeber spielt eine Schlüsselrolle, indem er die erforderliche Beschäftigungsdokumentation und ggf. eine Einladung bereitstellt.
    • Gebühren: Visumgebühren variieren je nach Nationalität und Botschaft/Konsulat.
    • Bearbeitungszeit: Variabel, typischerweise 5 bis 30 Kalendertage. Beschleunigte Verfahren sind gegen Aufpreis möglich.
  2. Beantragung eines Aufenthaltstitels: Nach der Einreise nach Georgien mit dem D-Visum muss die ausländische Person innerhalb von 45 Tagen einen Aufenthaltstitel beim Public Service Hall oder bei der Agency of Legal Aid beantragen.

    • Berechtigung: Gültiges D-Visum und Erfüllung der Kriterien für den jeweiligen Aufenthaltstitel (z.B. Arbeitsaufnahme).
    • Dokumente: Pass, Antragsformular, Kopie des D-Visums, Nachweis über rechtmäßige Einreise, ggf. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, Krankenversicherung, Nachweise zum Aufenthaltsgrund (z.B. Arbeitsvertrag, Dokumente des Arbeitgebers, Einkommensnachweise).
    • Sponsoring: Der Nachweis des Arbeitgebers sowie eine laufende Beschäftigung sind entscheidend für die Beantragung des Arbeitsaufenthaltstitels.
    • Gebühren: Für die Bearbeitung der Aufenthaltstitel-Anträge fallen staatliche Gebühren an. Diese variieren je nach gewünschter Bearbeitungszeit.
    • Bearbeitungszeit: Standardmäßig etwa 30 Kalendertage. Für schnellere Bearbeitung sind 20 oder 10 Tage gegen Aufpreis möglich.
Dokumententyp Zweck Wichtigste Anforderungen Übliche Gültigkeit
D1 Visum Einreise nach Georgien zu Arbeitszwecken Arbeitsvertrag/Einladung des Arbeitgebers Bis zu 90 Tage
Arbeits-Aufenthaltstitel Rechtmäßiger Aufenthalt und Arbeit in Georgien Gültiges D1 Visum, laufende Beschäftigung in Georgien 6 Monate bis 1 Jahr (anfängig), verlängerbar

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Georgien über einen längeren Zeitraum mit einem langfristigen Aufenthaltstitel, wie z.B. dem Arbeitsaufenthaltstitel, gelebt haben, können die Möglichkeit haben, sich für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu beworben.

  • Berechtigung: Erfordert in der Regel einen legalen und ununterbrochenen Aufenthalt in Georgien für mindestens 10 Jahre auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis (wie dem Arbeitserlaubnis). Bestimmte Kategorien, etwa Personen, die erheblich in Georgiens Wirtschaft investieren, oder Personen georgischer Herkunft, können andere Voraussetzungen oder kürzere Fristen haben.
  • Dokumente: Pass, Antragsformular, Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthaltsverlauf (vorherige Aufenthaltstitel), Nachweis ausreichender Mittel/Einkünfte, Nachweis der Unterkunft und ggf. weitere Dokumente je nach Antragsgrund.
  • Verfahren: Die Bewerbung erfolgt beim Public Service Hall oder bei der Agency of Legal Aid.
  • Bearbeitungszeit: Kann mehrere Monate dauern.

Der Erhalt der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis kann der Weg zur georgischen Staatsbürgerschaft sein, die in der Regel erfordert, in Georgien für eine bestimmte Zeit nach Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu wohnen und weitere Kriterien wie Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse der Geschichte und Recht Georgiens zu erfüllen.

Visum für Familienangehörige

Familienmitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder und manchmal auch abhängige Eltern) eines ausländischen Staatsangehörigen mit einem langfristigen D-Kategorie Visum oder einem gültigen Aufenthaltstitel in Georgien können in der Regel einen Antrag auf das D4 Visum für Familienzusammenführung stellen.

  • Berechtigung: Nachweis der Beziehung zum Hauptantragsteller (dem ausländischen Arbeiter*in) und Nachweis, dass dieser ein gültiges D-Kategorie Visum oder einen Aufenthaltstitel besitzt und die Angehörigen finanziell unterstützen kann.
  • Dokumente: Pass, Visumantragsformular, Foto, Nachweis der Unterkunft, Reiseversicherung, Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) sowie Dokumente zum Status des Hauptantragstellers in Georgien (Kopie des Visums/ Aufenthaltstitels, Einkommensnachweise).
  • Verfahren: Angehörige beantragen das D4 Visum meist bei einer georgischen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat im Ausland. Nach Einreise benötigen sie einen Aufenthaltstitel für Familienzusammenführung beim Public Service Hall oder bei der Agency of Legal Aid.
  • Aufenthaltstitel für Angehörige: Dieser ist meist an die Gültigkeit des Hauptantragstellers gebunden. Angehörige könnten anfänglich Einschränkungen bei der Arbeit haben und müssten gegebenenfalls eine separate Arbeitserlaubnis oder Statusänderung beantragen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen möchten.

Verpflichtungen der Visum-Konformität für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Die Einhaltung der georgischen Einwanderungsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem ausländischen Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber (oder ihrem EOR).

Pflichten der Mitarbeitenden:

  • Gültigen Pass und Aufenthaltstitel behalten.
  • Sicherstellen, dass die Tätigkeiten in Georgien dem Zweck ihres Visums/ Aufenthaltstitels entsprechen (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber arbeiten, wenn der Titel an eine bestimmte Beschäftigung gebunden ist).
  • Vor Ablauf des Aufenthaltstitels eine Verlängerung beantragen.
  • Die zuständigen Behörden über Änderungen in den persönlichen Umständen informieren (z.B. Adresse, Familienstand).
  • Alle georgischen Gesetze einhalten.

Pflichten des Arbeitgebers (oder EOR):

  • Sicherstellen, dass die ausländische Person das richtige Visum und den passenden Aufenthaltstitel für die auszuübende Tätigkeit besitzt.
  • Korrekte und wahrheitsgemäße Unterlagen zur Unterstützung der Visa- und Aufenthaltstitel-Anträge bereitstellen.
  • Unterlagen bezüglich der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeitenden verwalten.
  • Die zuständigen Behörden informieren, wenn das Arbeitsverhältnis mit einer Person mit Beschäftigungsschein beendet wird.
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den georgischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
  • Keine ausländischen Staatsangehörigen einstellen, die kein legalisiertes Recht auf Arbeit in Georgien besitzen.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungsvorschriften kann sowohl für die Mitarbeitenden (Geldstrafen, Abschiebung, Einreiseverbote) als auch für den Arbeitgeber (Bußgelder, rechtliche Konsequenzen, Reputationsschäden) Folgen haben. Daher ist eine sorgfältige Verwaltung des Einwanderungsprozesses und kontinuierliche Konformität unerlässlich.

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