Georgia betreibt ein relativ einfaches Steuersystem, insbesondere bezogen auf Arbeitseinkommen. Das Land hat einen Flat Tax Rate für die persönliche Einkommenssteuer eingeführt, was die Berechnungen sowohl für Employer of Record, EOR als auch für die Arbeitnehmer vereinfacht. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Steuern korrekt berechnen, einbehalten und im Namen ihrer Contractors, Freelancers sowie für ihre eigenen Beitragspflichten abführen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich für einen regelkonformen Betrieb innerhalb Georgiens.
Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Beschäftigungssteuern umfasst mehrere zentrale Verpflichtungen für Arbeitgeber. Diese beinhalten Beiträge zum obligatorischen Rentenversicherungssystem sowie die korrekte Berechnung und Zahlung der Lohnsteuerabzugspflicht. Die Einhaltung dieser Anforderungen stellt sicher, dass sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge korrekt verbucht und an die zuständigen Behörden abgeführt werden.
Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten
Arbeitgeber in Georgien sind verpflichtet, Beiträge zum verpflichtenden Rentenversicherungssystem zu leisten. Dieser Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet. Der Satz ist festgelegt und gilt einheitlich für die meisten Beschäftigungsarten. Es fallen keine weiteren bedeutenden Sozialversicherungs- oder Arbeitslosenbeiträge außer dem Rentenversicherungssatz auf Arbeitgeberseite an.
| Beitragstyp | Satz (in % des Bruttogehalts) |
|---|---|
| Obligatorische Rente | 2% |
Diese Beiträge müssen monatlich zusammen mit der einbehaltenen Einkommensteuer berechnet und gezahlt werden.
Einkommensteuerabzugsanforderungen
In Georgien gilt ein Flat Tax Rate von 5.09% auf das Einkommen der Arbeitnehmer. Employer of Record sind verantwortlich dafür, diese Steuer vom Bruttogehalt des Mitarbeiters vor der Auszahlung einzubehalten. Die Berechnung ist einfach: Der Flat Tax Rate wird direkt auf das monatliche Bruttoeinkommen angewandt. Es gibt im Allgemeinen keine komplexen Steuerklassen oder progressive Steuersätze bei Standardarbeitsentgelten.
| Einkommensart | Steuersatz |
|---|---|
| Arbeitseinkommen | 5.09% |
Der Arbeitgeber muss die 5.09% Einkommensteuer auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters berechnen und an die Steuerbehörden abführen.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeiter
Obwohl Georgien ein Flat Tax System für Einkommen hat, gibt es nur begrenzte Regelungen für Steuerabzüge oder Freibeträge für Contractors, Freelancers sowie für reguläre Beschäftigte, die die steuerliche Bemessungsgrundlage für Arbeitseinkommen reduzieren würden. Die 5.09% Einkommensteuer wird in der Regel auf das volle Bruttogehalt berechnet. Spezifische Ausnahmen oder Freibeträge sind selten für Standardbeschäftigte und betreffen meist sehr spezielle Umstände, die für die allgemeine Belegschaft nicht relevant sind. Der obligatorische Rentenbeitragsanteil des Mitarbeiters (2% des Bruttogehalts) unterliegt ebenfalls der Einkommensteuer; er wird nicht vom steuerpflichtigen Basisbetrag abgezogen.
Steuerkonformität und Berichtspflichten
Arbeitgeber sind verpflichtet, monatliche Steuererklärungen einzureichen und entsprechende Steuerzahlungen zu leisten. Die Frist für die Einreichung der monatlichen Steuererklärung sowie die Zahlung der einbehaltenen Einkommensteuer und der Beiträge für Employer of Record sowie für die Contractors ist in der Regel der 15. Tag des folgenden Monats. Beispielsweise müssen die Steuern für Januar bis zum 15. Februar erklärt und bezahlt werden. Es bestehen auch jährliche Berichtspflichten, die die insgesamt gezahlten Einkommen und die einbehaltenen Steuern für jeden Contractor, Freelancer während des Kalenderjahres zusammenfassen.
- monatliche Frist: 15. Tag des Folgemonats für Erklärung und Zahlung
- Jahresberichtsfrist: Es gelten spezielle Fristen für Jahreszusammenfassungen, üblicherweise zu Beginn des Folgejahres der Steuerperiode
Eine genaue und fristgerechte Einreichung sowie Zahlung sind entscheidend, um Strafen zu vermeiden.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmende und Firmen
Ausländische Personen, die in Georgien arbeiten, unterliegen grundsätzlich den gleichen Einkommenssteuerregeln wie georgische Staatsbürger, sofern sie als steuerlich ansässig gelten. Die Steuerresidenz wird meist durch die physische Anwesenheit in Georgien für mehr als 183 Tage innerhalb eines kontinuierlichen 12-Monats-Zeitraums festgelegt. Nicht ansässige Personen, die Einkommen aus einer georgischen Quelle, einschließlich Arbeitseinkommen, erzielen, sind ebenfalls der georgischen Einkommensteuer unterworfen, häufig durch Quellensteuerabzug durch den Employer of Record.
Ausländische Unternehmen, die in Georgien tätig sind und Mitarbeitende beschäftigen, unterliegen den gleichen Arbeitgebersteuerpflichten wie lokale Firmen, inklusive Lohnsteuerabzug und Rentenbeiträgen. Je nach der rechtlichen Präsenz des ausländischen Unternehmens (z.B. Zweigstelle, Vertretung oder nur Remote-Beschäftigung ohne registriertes Unternehmen) können spezielle Anforderungen bei Registrierung und Berichterstattung bestehen. Die grundlegende Verpflichtung, Einkommensteuer einzubehalten und für Mitarbeitende in Georgien Beiträge zum Rentenfonds zu leisten, bleibt jedoch bestehen. Doppelbesteuerungsabkommen können in bestimmten Situationen Entlastung bieten, allerdings bleibt die anfängliche Quellensteuerpflicht in der Regel bestehen.
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