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GabunSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Gabun

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Gabun haben verschiedene Steuerpflichten in Bezug auf die Gehälter und Sozialleistungen ihrer Mitarbeiter.

Arbeitgeberpflichten

  • Einkommensteuer (PIT): Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten, basierend auf einem progressiven Steuersatz, der von 5% bis 35% des Einkommens des Mitarbeiters reicht. Der einbehaltene Betrag muss bis zum 15. des folgenden Monats an die Steuerbehörden abgeführt werden. Eine detaillierte Aufstellung der während des vorherigen Geschäftsjahres an jeden Mitarbeiter gezahlten Löhne muss vor dem 30. April den Steuerbehörden vorgelegt werden.
  • Zusatzsteuer auf Gehälter (TCTS): Eine 5%ige TCTS wird von Gehältern und anderen Entlohnungsformen einbehalten und vor dem 15. des folgenden Monats an die Staatskasse abgeführt.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 20,1% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Nationale Sozialversicherungsanstalt (CNSS) und den Nationalen Krankenversicherungs- und Sozialgarantiefonds (CNAMGS). Die CNSS hat eine jährliche steuerpflichtige Obergrenze von XAF 18 Millionen, während die CNAMGS eine monatliche Obergrenze von XAF 2,5 Millionen hat.
  • Quellensteuer: Eine 20%ige Quellensteuer gilt für Zahlungen an nicht ansässige Unternehmen oder Einzelpersonen, wie z.B. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Mitarbeiterpflichten

  • Einkommensteuer (PIT): Mitarbeiter unterliegen der Einkommensteuer basierend auf ihrem Einkommensniveau, mit Steuersätzen von 5% bis 35%. Mitarbeiter müssen ihre persönliche Steuererklärung bis zum 1. März jedes Jahres einreichen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Mitarbeiter tragen 2,5% ihres Bruttogehalts zum Sozialversicherungssystem bei.

Steuerjahr und Einreichung

Das Steuerjahr in Gabun entspricht dem Kalenderjahr. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer, TCTS und Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen, einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Gehaltsabrechnungen sollten alle Abzüge für die Transparenz der Mitarbeiter klar darlegen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Gabun

Die Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Gabun bestehen aus mehreren Komponenten, darunter Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.

Einkommenssteuer (IRPP)

  • Progressive Sätze: Die Einkommenssteuersätze sind progressiv und reichen von 5% bis 35%, je nach Einkommensstufen und Familienstand (Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen bis zu sechs). Der Steuersatz für Betriebseinkommen beträgt pauschal 30%.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
  • Frist für die Steuererklärung: Arbeitgeber müssen bis zum 30. April eine detaillierte Aufstellung der Arbeitnehmergehälter des vorangegangenen Geschäftsjahres einreichen. Arbeitnehmer sollten ihre individuelle Steuererklärung bis zum 1. März eines jeden Jahres einreichen. Ehepaare können gemeinsam oder getrennt veranlagt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Mitarbeiterbeiträge: Mitarbeiter leisten einen Beitrag von 2,5% zur Rentenversicherung (CNSS) und 1% zur Krankenversicherung (CNAMGS).
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen 20,1% des steuerpflichtigen Gehalts des Mitarbeiters, die Familienzulagen (8%), Rente (5%), Arbeitsunfall (3%), Gesundheitsmaßnahmen (0,6%), Medikamente (2%) und Krankenhausaufenthalte (1,5%) abdecken.
  • Beitragsgrundlage: Die Beitragsgrundlage ist das Bruttogehalt bis zu einer Obergrenze von XAF 18 Millionen jährlich (XAF 1,5 Millionen monatlich). Berufsausgabenpauschalen, wenn sie angemessen verwendet werden, sind ausgeschlossen.
  • Zahlung: Arbeitgeber ziehen die Mitarbeiterbeiträge vom Gehalt ab und überweisen den Gesamtbeitrag (Anteil von Mitarbeiter und Arbeitgeber) monatlich an den Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSS).

Sonstige Steuern und Abzüge

  • Ergänzende Lohnsteuer (TCS): 5% des Erwerbseinkommens werden als TCS abgezogen.
  • Nationaler Wohnungsfonds: Ein Abzug von 2% wird auf das Gehalt für diesen Fonds angewendet.
  • Ausbildungsabgabe: Es wird eine Abgabe von 0,5% auf das Gehalt für Ausbildung erhoben.
  • Kapitalertragssteuer: Eine endgültige Steuer von 20% gilt für Kapitalerträge, zahlbar bis zum 30. April des Folgejahres.
  • Berufskostenabzug: Arbeitnehmer können 20% ihres Bruttogehalts (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) für Berufskosten abziehen, bis zu einem Maximum von XAF 10 Millionen jährlich.
  • Quellensteuer für Ausländer: Eine Quellensteuer von 20% wird auf Vergütungen erhoben, die an Ausländer gezahlt werden, die in Gabun arbeiten.

Allgemeine Informationen zu Steuern in Gabun

Das Steuersystem in Gabun basiert auf dem Zentralafrikanischen CFA-Franc (XAF). Die Mehrwertsteuer (MwSt.) beträgt 18% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Die Steuerbehörde in Gabun ist die Generaldirektion für Steuern und Domänen (Direction Générale des Impôts et des Domaines oder DGID). Doppelbesteuerungsabkommen existieren mit mehreren Ländern, um die Doppelbesteuerung für internationale Arbeitnehmer und Unternehmen zu mindern oder zu beseitigen. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu Steuervorschriften zu erhalten, da diese Änderungen unterliegen können.

Mehrwertsteuer

In Gabun ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardsatz: 18% (gilt für die meisten Transaktionen)
  • Ermäßigter Satz: 10% (bestimmte Waren wie Zement, Angelausrüstung und importiertes Fleisch/Geflügel)
  • Stark ermäßigter Satz: 5% (Mineralwasser, Konserven und Computerhardware)
  • Nullsatz: 0% (Exporte, internationaler Transport)
  • Befreit: Bestimmte wesentliche Waren und Dienstleistungen, die durch das gabunische Steuergesetzbuch bestimmt werden, sind von der MwSt befreit. Einige Beispiele umfassen Glücksspiel, Finanz-, Medizin-, Bau-, Bildungs- und wohltätige Dienstleistungen. Auch Aktivitäten im Bereich der Kohlenwasserstoffe sind befreit.

MwSt-Registrierung

  • Obligatorische Registrierung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens XAF 60 Millionen (ca. 100.349 USD im Jahr 2024) müssen sich für die MwSt registrieren. Forstunternehmen haben eine höhere Schwelle von XAF 500 Millionen.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen ohne ständige Niederlassung in Gabun, aber mit steuerpflichtigen Transaktionen, müssen einen MwSt-registrierten Vertreter in Gabun benennen.

MwSt-Erklärung und Zahlung

  • Monatliche Rückmeldungen: MwSt-Erklärungen und -Zahlungen sind in der Regel bis zum 20. des Folgemonats fällig.
  • Nullmeldungen: Bei fehlender MwSt-Aktivität in einem bestimmten Monat muss eine Nullmeldung eingereicht werden.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmen können die auf ihre geschäftsbezogenen Einkäufe entfallende Vorsteuer abziehen, sofern sie eine Steueridentifikationsnummer (NIF) besitzen. Es gibt einige Ausnahmen für bestimmte Ausgaben, wie z. B. Kosten für Wohnen, Unterkunft, Restaurants oder Personenkraftwagen mit weniger als zehn Sitzen.

Rechnungsanforderungen

  • Rechnungen müssen Angaben wie Firmenname, Daten, Produkt-/Dienstleistungsbeschreibungen, geltender MwSt-Satz und Gesamtsumme enthalten.
  • E-Rechnungen sind derzeit nicht obligatorisch, werden jedoch zunehmend gängiger.

Besondere MwSt-Regime

  • Immobilien: Der Standardsatz von 18% MwSt gilt für Immobilientransaktionen.
  • Gebrauchtwaren: Der Verkauf von Gebrauchtwaren durch Nicht-Händler ist befreit.

Andere indirekte Steuern

  • Der Sonderbeitrag zur Solidarität (SSC) wird auf Unternehmen erhoben, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Bitte konsultieren Sie offizielle Quellen für weitere Informationen.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater für eine individuelle Beratung.

Steuervergünstigungen

Gabon bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Allgemeine Steueranreize

  • Investitionsgesetz: Garantiert Unternehmensfreiheit, Eigentum, Transparenz in Geschäfts- und Sozialrecht, Nichtdiskriminierung zwischen Einheimischen und Ausländern, freie Umwandlung der lokalen Währung und freien Transfer von Gewinnen gemäß den Devisenbestimmungen der CEMAC sowie Besteuerung nach internationalen Standards. Anreize umfassen Befreiungen von Körperschaftssteuer, Gewerbeerlaubnisgebühr, Handelslizenzgebühr, Mehrwertsteuer sowie Ermäßigungen auf Zölle.
  • Befreiung von der Mindeststeuer: Neu registrierte Unternehmen können von der Pauschalmindeststeuer von XAF 1 Million und der Pauschalsteuer für bis zu zwei Jahre befreit werden, vorbehaltlich Einschränkungen in Bezug auf die Art der Tätigkeit und getätigte Investitionen.
  • Mehrwertsteuerbefreiung für Investitionen: Investitionen in Sektoren wie Tourismus und Bauwesen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie XAF 300 Millionen übersteigen.

Sonderwirtschaftszonen (SEZ)

  • Befreiung von der Körperschaftssteuer (CIT): Neue Unternehmen in SEZs wie Mandji Island und Nkok können eine 10-jährige CIT-Befreiung genießen und ab dem 11. Jahr einen reduzierten Satz von 10 % erhalten.
  • Befreiung von anderen Steuern: Eine 25-jährige Befreiung von der Quellensteuer, der Mehrwertsteuer, der Grundsteuer und den Einfuhrzöllen ist verfügbar.
  • Freie Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter: Unternehmen in SEZs können frei ausländische Mitarbeiter einstellen.

Branchenspezifische Anreize

  • Öl und Gas: Der Kohlenwasserstoff-Code bietet einen überarbeiteten Rahmen mit niedrigeren Steuersätzen, einem Mindestlizenzsatz (variierend je nach Standort und Ressourcentyp) und der Abschaffung der Körperschaftssteuer.
  • Bergbau: Unternehmen im Bergbausektor profitieren von Befreiungen von Ausschüttungssteuern, Geschäftslizenzen und Grundsteuern.

Steuergutschriften

  • Schaffung von Arbeitsplätzen: Unternehmen können eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % des Bruttolohns für neu eingestellte gabunische Mitarbeiter erhalten. Es gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (abhängig von der Größe des Unternehmens) und des Vertragstyps.

Sonstige Bestimmungen

  • Aufgeschobene Mehrwertsteuerzahlung bei Importen: Industrie- und Exportunternehmen, die Waren (Materialien, Ausrüstungen, Maschinen und Ersatzteile) im Wert von über XAF 100 Millionen importieren, können die Mehrwertsteuerzahlung aufschieben, wenn sie bestimmte Compliance-Anforderungen erfüllen.

Zusätzliche Informationen:

  • Während die oben genannten Informationen den Stand vom 5. Februar 2025 widerspiegeln, können sich Steuerrecht und -vorschriften ändern. Es ist wichtig, die neuesten offiziellen Quellen für aktuelle Details zu konsultieren.
  • Die spezifischen Zulassungskriterien, Anwendungsverfahren und erforderlichen Dokumentationen für jeden Anreiz können variieren. Detaillierte Informationen finden sich auf den Websites der relevanten gabunischen Regierungsbehörden oder durch Konsultation von Steuerexperten, die auf gabunische Vorschriften spezialisiert sind.
  • Die Regierung hat die Absicht geäußert, in Richtung leistungsbasierter Anreize zu gehen und die Reinvestition etablierter Unternehmen zu fördern, aber die Details zur Umsetzung müssen noch weiter geklärt werden.
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