Rivermate | Gabon landscape
Rivermate | Gabon

Steuern in Gabon

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Gabon

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in Gabun haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Gehältern und Leistungen ihrer Mitarbeiter.

Arbeitgeberpflichten

  • Personal Income Tax (PIT): Arbeitgeber müssen PIT von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten, basierend auf einem progressiven Steuersatz von 5 % bis 35 % des Einkommens des Mitarbeiters. Der einbehaltene Betrag ist bis zum 15. des folgenden Monats an die Steuerbehörden zu überweisen. Eine detaillierte Abrechnung der im vorherigen Geschäftsjahr an jeden Mitarbeiter gezahlten Löhne muss vor dem 30. April bei den Steuerbehörden eingereicht werden.
  • Complementary Tax on Salary (TCTS): Ein TCTS von 5 % wird von Gehältern und anderen Formen der Vergütung einbehalten und vor dem 15. des folgenden Monats an den Staatshaushalt überwiesen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten 20,1 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters an die National Social Security Fund (CNSS) und den National Disease Insurance and Social Guarantee Fund (CNAMGS). Die CNSS hat eine jährliche steuerpflichtige Obergrenze von XAF 18 Millionen, während die CNAMGS eine monatliche Obergrenze von XAF 2,5 Millionen hat.
  • Withholding Tax: Eine Quellensteuer von 20 % gilt für Zahlungen an nicht ansässige Unternehmen oder Einzelpersonen, wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Verpflichtungen der Mitarbeiter

  • Personal Income Tax (PIT): Mitarbeiter unterliegen PIT basierend auf ihrem Einkommensniveau, mit Raten von 5 % bis 35 %. Mitarbeiter müssen ihre persönliche Steuererklärung bis zum 1. März jedes Jahres einreichen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Mitarbeiter leisten 2,5 % ihres Bruttogehalts an das Sozialsystem.

Steuerjahr und Einreichung

Das Steuerjahr in Gabun folgt dem Kalenderjahr. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Einbehalt und die Überweisung von PIT, TCTS und Sozialversicherungsbeiträgen an die Steuerbehörden. Gehaltsabrechnungen sollten alle Abzüge klar ausweisen, um die Transparenz für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Arbeitnehmersteuerabzüge

Arbeitnehmersteuerabzüge in Gabun bestehen aus mehreren Komponenten, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und anderer Abgaben.

Einkommensteuer (IRPP)

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 5 % bis 35 %, bestimmt durch Einkommensgruppen und Familienstand (Anzahl der Dependents bis zu sechs). Der Steuersatz für Geschäftseinkommen beträgt pauschal 30 %.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
  • Abgabefrist für die Steuererklärung: Arbeitgeber müssen eine detaillierte Aufstellung der Arbeitnehmerlöhne für das vorherige Haushaltsjahr bis zum 30. April einreichen. Arbeitnehmer sollten ihre individuelle Steuererklärung bis zum 1. März jedes Jahres einreichen. Verheiratete Paare können gemeinsam oder getrennt veranlagen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten 2,5 % für die Rentenversicherung (CNSS) und 1 % für die Krankenversicherung (CNAMGS).
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten 20,1 % des steuerpflichtigen Gehalts des Arbeitnehmers, decken Familienzulagen (8 %), Rente (5 %), Arbeitsunfälle (3 %), Gesundheits- und Sanitärevakua­tionen (0,6 %), Medikamente (2 %) und Hospitalisierungen (1,5 %).
  • Beitragsgrundlage: Die Beitragsgrundlage ist das Bruttogehalt bis zu einer Obergrenze von XAF 18 Millionen jährlich (XAF 1,5 Millionen monatlich). Berufliche Spesenpauschalen, wenn sie angemessen verwendet werden, sind ausgeschlossen.
  • Zahlung: Arbeitgeber ziehen die Arbeitnehmerbeiträge vom Gehalt ab und überweisen die Gesamtsumme (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) monatlich an den National Social Security Fund (CNSS).

Weitere Steuern und Abzüge

  • Zusatzsteuer auf Gehälter (TCS): 5 % des Beschäftigungseinkommens werden als TCS abgezogen.
  • Nationale Wohnungsfonds: Es wird eine Abgabe von 2 % auf das Gehalt für diesen Fonds erhoben.
  • Schulungsabgabe: Es gibt eine Abgabe von 0,5 % auf das Gehalt für Schulungen.
  • Kapitalertragsteuer: Eine endgültige Steuer von 20 % gilt für Kapitalgewinne, zahlbar bis zum 30. April des Folgejahres.
  • Abzug für berufliche Ausgaben: Arbeitnehmer können 20 % ihres Bruttogehalts (nach Sozialversicherungsabzügen) für berufliche Ausgaben abziehen, bis zu einem Maximum von XAF 10 Millionen jährlich.
  • Quellensteuer für Ausländer: Es wird eine Quellensteuer von 20 % auf Vergütungen angewendet, die an Ausländer gezahlt werden, die in Gabun arbeiten.

Allgemeine Informationen zu Gabun-Steuern

Das Steuersystem Gabuns basiert auf dem Zentralafrikanischen CFA-Franc (XAF). Die Mehrwertsteuer (MwSt) beträgt 18 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Die Steuerbehörde in Gabun ist die Directorate General of Taxes and Domains (Direction Générale des Impôts et des Domaines oder DGID). Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit mehreren Ländern, um Doppelbesteuerung für internationale Arbeitnehmer und Unternehmen zu mindern oder zu vermeiden. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu Steuerregelungen zu erhalten, da diese Änderungen unterliegen können.

Mehrwertsteuer

In Gabun ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt-Sätze

  • Standardrate: 18% (gilt für die meisten Transaktionen)
  • Ermäßigte Rate: 10% (spezifische Waren wie Zement, Fischereiausrüstung und importiertes Fleisch/Geflügel)
  • Superermäßigte Rate: 5% (Mineralwasser, Konserven und Computerhardware)
  • Nullrate: 0% (Exporte, internationaler Transport)
  • Befreit: Bestimmte wesentliche Waren und Dienstleistungen, die im Gabonesischen Steuergesetz festgelegt sind, sind von der MwSt befreit. Einige Beispiele sind Glücksspiel, Finanz-, Medizin-, Bau-, Bildungs- und Wohltätigkeitsdienste. Auch Aktivitäten im Bereich der Kohlenwasserstoffe sind befreit.

MwSt-Registrierung

  • Pflichtige Registrierung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens XAF 60 Millionen (ungefähr USD 100.349 ab 2024) müssen sich für MwSt registrieren lassen. Forstwirtschaftliche Unternehmen haben eine höhere Schwelle von XAF 500 Millionen.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren.
  • Nichtansässige Unternehmen: Ausländische Unternehmen ohne ständigen Sitz in Gabun, die MwSt-pflichtige Transaktionen durchführen, müssen einen MwSt-registrierten Vertreter in Gabun ernennen.

MwSt-Abgabe und -Zahlung

  • Monatliche Erklärungen: MwSt-Erklärungen und Zahlungen sind in der Regel bis zum 20. des Folgemonats fällig.
  • Null-Erklärungen: Wenn in einem Monat keine MwSt-Aktivitäten vorliegen, muss eine Null-Erklärung eingereicht werden.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmen können die auf Einkäufe im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit angefallene Vorsteuer abziehen, sofern sie eine Steuernummer (NIF) besitzen. Es gibt einige Ausnahmen für bestimmte Ausgaben, wie z.B. für Wohnen, Unterkunft, Restaurants oder Personenkraftwagen mit weniger als zehn Sitzen.

Rechnungsstellungsvorschriften

  • Rechnungen müssen Angaben wie Firmenname, Daten, Produkt-/Dienstleistungsbeschreibungen, anwendbaren MwSt-Satz und Gesamtbetrag enthalten.
  • E-Rechnungen sind derzeit nicht verpflichtend, werden aber immer üblicher.

Besondere MwSt-Regime

  • Immobilien: Der Standard-MwSt-Satz von 18% gilt für Immobilientransaktionen.
  • Gebrauchtwaren: Verkäufe von Gebrauchtwaren durch Nicht-Händler sind befreit.

Weitere indirekte Steuern

  • Der Beitrag zur besonderen Solidarität (SSC) wird auf Unternehmen erhoben, die eine bestimmte Umsatzschwelle überschreiten. Bitte konsultieren Sie offizielle Quellen für weitere Informationen.

Hinweis: Diese Angaben sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung.

Steuervorteile

Gabon bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Allgemeine Steueranreize

  • Investment Code: Garantiert Freiheit der Unternehmung, Eigentumsrechte, Transparenz im Wirtschafts- und Sozialrecht, Nichtdiskriminierung zwischen Inländern und Ausländern, freie Umwandlung der Landeswährung und freie Überweisung von Gewinnen gemäß den Devisenbestimmungen von CEMAC sowie Besteuerung nach internationalen Standards. Anreize umfassen Befreiungen von Körperschaftsteuer, Gewerbeerlaubnisgebühren, Handelslizenzgebühren, Mehrwertsteuer und Reduzierungen bei Zollgebühren.
  • Befreiung von Mindeststeuer: Neu registrierte Unternehmen können von der Pauschal-Mindeststeuer von XAF 1 Million und der Pauschalsteuer für bis zu zwei Jahre befreit werden, vorbehaltlich Einschränkungen bezüglich der Art der Tätigkeit und der getätigten Investitionen.
  • Mehrwertsteuerbefreiung für Investitionen: Investitionen in Sektoren wie Tourismus und Bauwesen sind bei Investitionen über XAF 300 Millionen mehrwertsteuerfrei.

Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

  • Körperschaftsteuer (CIT) Befreiung: Neue Unternehmen in SEZs wie Mandji Island und Nkok können eine 10-jährige CIT-Befreiung genießen und ab dem 11. Jahr einen reduzierten Satz von 10 % zahlen.
  • Befreiung von anderen Steuern: Eine 25-jährige Befreiung von Quellensteuer, Mehrwertsteuer, Grundsteuer und Einfuhrzöllen ist möglich.
  • Freie Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter: Unternehmen in SEZs können frei ausländische Mitarbeiter rekrutieren.

Sektorenspezifische Anreize

  • Öl und Gas: Der Hydrocarbon Code bietet einen überarbeiteten Rahmen mit niedrigeren Steuersätzen, einer Mindestroyalty-Rate (je nach Standort und Ressourcentyp variierend) und der Abschaffung der Körperschaftsteuer.
  • Bergbau: Unternehmen im Bergbausektor profitieren von Befreiungen von Verteilungssteuern, Gewerbeanmeldungen und Grundsteuern.

Steueranreize

  • Schaffung von Arbeitsplätzen: Unternehmen können eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 % des Bruttogehalts erhalten, das an neue gabunische Mitarbeiter gezahlt wird. Es gelten spezifische Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (abhängig von der Unternehmensgröße) und des Vertragstyps.

Weitere Bestimmungen

  • Aufschub der Mehrwertsteuer bei Importen: Industrie- und Exportunternehmen, die Waren (Materialien, Ausrüstung, Maschinen und Ersatzteile) im Wert von über XAF 100 Millionen importieren, können die Mehrwertsteuerzahlung aufschieben, wenn sie bestimmte Compliance-Anforderungen erfüllen.

Zusätzliche Informationen:

  • Während die oben genannten Informationen den Stand vom 5. Februar 2025 widerspiegeln, unterliegen Steuergesetze und -vorschriften Änderungen. Es ist wichtig, die neuesten offiziellen Quellen für aktuelle Details zu konsultieren.
  • Die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen für jeden Anreiz können variieren. Detaillierte Informationen sind auf den Websites der relevanten gabunischen Regierungsbehörden oder durch Beratung mit Steuerfachleuten, die auf gabunische Vorschriften spezialisiert sind, erhältlich.
  • Die Regierung hat ihre Absicht geäußert, sich stärker auf leistungsbasierte Anreize zu konzentrieren und Reinvestitionen durch etablierte Unternehmen zu fördern, aber die Umsetzung im Detail bedarf weiterer Klärung.
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten