Kündigungsfrist
In Gabun legt der gabunische Arbeitskodex die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Die Dauer dieser Fristen wird durch die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bestimmt.
Kündigungsfristen basierend auf der Betriebszugehörigkeit
Die Mindestkündigungsfristen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer basierend auf dessen Betriebszugehörigkeit gewähren muss, sind wie folgt:
- Weniger als 1 Jahr: 15 Tage
- 1 bis 3 Jahre: 1 Monat
- 3 bis 5 Jahre: 2 Monate
- 5 bis 10 Jahre: 3 Monate
- 10 bis 15 Jahre: 4 Monate
- 15 bis 20 Jahre: 5 Monate
- 20 bis 30 Jahre: 6 Monate
Für Arbeitnehmer mit mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Mindestkündigungsfrist um 10 Tage für jedes weitere Dienstjahr.
Wichtige Überlegungen
Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können die im Arbeitskodex festgelegten Mindestkündigungsfristen außer Kraft setzen, sofern die Bedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Probezeitverträge können von beiden Parteien ohne Kündigungsfrist beendet werden, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart.
Es ist wichtig, die neueste Version des gabunischen Arbeitskodex zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um die aktuellsten Informationen zu Kündigungsfristen und Verfahren zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Gabun zu erhalten.
Abfindung
In Gabun haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis beendet wird, wie im gabunischen Arbeitsgesetzbuch geregelt.
Umstände für Abfindung
Abfindungen sind in Gabun in den folgenden Situationen obligatorisch:
- Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Unternehmensumstrukturierungen oder ähnlicher Gründe, die nicht mit der Leistung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen, gekündigt wird.
- Ruhestand: Arbeitnehmer, die in den Ruhestand gehen, haben Anspruch auf Abfindung.
Umstände ohne Abfindung
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die freiwillig kündigen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung.
- Entlassung wegen groben Fehlverhaltens: Wenn ein Arbeitnehmer wegen groben Fehlverhaltens entlassen wird, verliert er sein Recht auf Abfindung.
Berechnung der Abfindung
Die Abfindung in Gabun wird basierend auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers und seinem durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten drei Beschäftigungsjahre nach folgender Formel berechnet:
- Dienstzeit weniger als 10 Jahre: 1/3 des durchschnittlichen Monatsgehalts × Anzahl der Dienstjahre.
- Dienstzeit zwischen 10 und 15 Jahren: 2/3 des durchschnittlichen Monatsgehalts × Anzahl der Dienstjahre.
- Dienstzeit über 15 Jahre: Durchschnittliches Monatsgehalt × Anzahl der Dienstjahre.
Zusätzliche Informationen
- Kollektivverträge und Einzelverträge: Bestimmte Branchen können Kollektivverträge haben, die günstigere Abfindungsbedingungen bieten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
- Rechtsstreitigkeiten: Bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechnung oder den Anspruch auf Abfindung können Arbeitnehmer Beratung und Streitbeilegung durch die Arbeitsinspektion in Anspruch nehmen oder eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Kündigungsverfahren
Die Kündigung von Mitarbeitern in Gabun folgt einem strukturierten Prozess, wie er im gabunischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt ist. Dieser Prozess umfasst verschiedene Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein spezifisches Kündigungsverfahren und Überlegungen zu grobem Fehlverhalten.
Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Freiwillige Kündigung: Mitarbeiter können ihre Verträge durch schriftliche Kündigung beenden.
- Kündigung aus wichtigem Grund: Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund von Fehlverhalten des Mitarbeiters beenden.
- Einvernehmliche Auflösung: Arbeitgeber und Mitarbeiter können einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
- Ruhestand: Bei Erreichen des Rentenalters.
- Ablauf eines befristeten Vertrags: Ein befristeter Vertrag endet automatisch an seinem Enddatum.
Kündigungsverfahren
1. Kündigungsmitteilung
Arbeitgeber müssen dem Mitarbeiter eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lassen, in der die Gründe für die Kündigung angegeben sind.
2. Anhörung vor der Kündigung
Vor einer formellen Kündigung aus anderen Gründen als grobem Fehlverhalten muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu einem Anhörungsgespräch einladen. Während dieses Gesprächs muss der Arbeitgeber die Gründe für die mögliche Kündigung darlegen und dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sich zu äußern. Der Mitarbeiter kann von einem Personalvertreter begleitet werden.
3. Kündigungsschreiben
Wenn der Arbeitgeber nach dem Gespräch beschließt, die Kündigung durchzuführen, muss er dem Mitarbeiter ein formelles Kündigungsschreiben zukommen lassen. Das Schreiben sollte die Gründe für die Kündigung und das Wirksamkeitsdatum ausdrücklich angeben.
Grobes Fehlverhalten
Im Falle von grobem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter sofort ohne Kündigungsfrist entlassen. Beispiele für grobes Fehlverhalten sind schwerwiegende Vertragsverletzungen, Gewalt, Diebstahl oder grobe Fahrlässigkeit.
Arbeitgeber müssen sich strikt an die im gabunischen Arbeitsgesetzbuch festgelegten Verfahren halten, um einen rechtmäßigen Kündigungsprozess zu gewährleisten.