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Personalkostenrechner in Frankreich

Arbeitskostenrechner für Frankreich

Einstellung in Frankreich? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Frankreich

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Frankreich-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Frankreich

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeiträge Ca. 45% (durchschnittlich für den Arbeitgeber) Bruttogehalt
CSG (Contribution Sociale Généralisée) 9,2% (Arbeitnehmer) Bruttogehalt
CRDS (Contribution au Remboursement de la Dette Sociale) 0,5% (Arbeitnehmer) Bruttogehalt
Lohnsteuer (Payroll Tax) Progressiver Satz: 4,25% - 20% Einkommen des Arbeitnehmers

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Monatliche DSN (Déclaration Sociale Nominative):
    • Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern: Bis zum 5. des folgenden Monats.
    • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern: Bis zum 15. des folgenden Monats.
  • Ereignisbezogene DSN: Innerhalb von 5 Tagen bei Ereignissen wie Arbeitsausfall oder Vertragsbeendigung.
  • Neueinstellungsmeldung (DPAE): Mindestens einen Tag vor Beginn der Beschäftigung.

In Frankreich ziehen Arbeitgeber verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Diese Abzüge finanzieren soziale Programme wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosengeld sowie tragen zur Einkommensteuerpflicht der Einzelpersonen bei.

Einkommensteuer

  • Progressives System: Das Einkommensteuersystem in Frankreich ist progressiv, wobei die Steuersätze mit steigendem Einkommen steigen. Steuerpflichtige Personen werden auf weltweit erzielte Einkünfte besteuert, während Nicht-Steuerpflichtige nur auf französische Einkünfte besteuert werden.
  • Standardabzug: Ein Standardabzug von 10 % wird auf das Beschäftigungseinkommen angewendet, begrenzt auf einen bestimmten Betrag (der Höchstbetrag für Einkommen im Jahr 2022 lag bei €13.522. Der Höchstbetrag für 2025 muss noch bestätigt werden). Mitarbeitende können stattdessen auch tatsächliche berufsbezogene Ausgaben abziehen, was jedoch eine detaillierte Buchführung erfordert.
  • Zusätzliche Steuer für Hochverdiener: Hochverdiener (Einzelsteuerpflichtige mit Haushaltseinkommen über €250.000 oder Paare über €500.000) könnten einer zusätzlichen Steuer unterliegen, um eine minimale tatsächliche Steuerbelastung von 20 % sicherzustellen. Diese komplexe Berechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren und gilt für Einkünfte zwischen 2024 und 2026.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Umfassendes System: Das französische Sozialversicherungssystem deckt Gesundheitsversorgung, Arbeitsunfälle, Renten, Familienzulagen und Arbeitslosigkeit ab.
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge der Arbeitgeber betragen durchschnittlich etwa 45 %, während die Beiträge der Arbeitnehmer zwischen 20 % und 23 % liegen. Die tatsächlichen Raten hängen von mehreren Faktoren ab, einschließlich Unternehmensgröße, Branche und Tarifverträgen.
  • Spezifische Programme: Die Sozialversicherungsbeiträge finanzieren verschiedene spezielle Programme, jedes mit eigener Beitragssatz und Berechnungsmethode.

Weitere Abzüge

  • Steuergutschriften und -ermäßigungen: Mitarbeitende können von Steuergutschriften oder -ermäßigungen für bestimmte Ausgaben profitieren, wie Hauspflege, Kinderbetreuung, Spenden und Gewerkschaftsbeiträge. Eine Vorauszahlung von 60 % dieser Gutschriften wird in der Regel im Januar basierend auf den Ausgaben des Vorjahres vorgenommen. Überzahlungen müssen später im Jahr erstattet werden. Anpassungen dieses Vorauszahlungsbetrags können vor einer bestimmten Frist (in manchen Fällen bis zum 12. Dezember des Vorjahres) erfolgen.
  • CSG und CRDS: Die Contribution Sociale Généralisée (CSG) und die Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS) sind Sozialversicherungsbeiträge, die direkt von den Gehältern abgezogen werden. Während die meisten Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkommensteuer absetzbar sind, sind CSG und CRDS teilweise nicht absetzbar.

Berichte und Fristen

  • Jährliche Einkommensteuererklärung: Alle Einwohner und Nicht-Einwohner mit französischen Einkünften müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben. Die Fristen für die Online-Einreichung liegen typischerweise zwischen Ende Mai und Anfang Juni und variieren je nach Département, während die Fristen für Papiersteuererklärungen normalerweise Mitte Mai sind.
  • Gehaltsabrechnungen: Arbeitgeber müssen monatliche Gehaltsabrechnungen (elektronisch oder papierbasiert) bereitstellen, die Gehalt, Abzüge und Beiträge detailliert auflisten.
  • DSN (Déclaration Sociale Nominative): Arbeitgeber müssen eine monatliche DSN-Meldung bei den Sozialversicherungsträgern einreichen. Die Fristen variieren je nach Unternehmensgröße: der 15. des Folgemonats für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und der 5. für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.
  • Aktienpläne: Für Mitarbeiteraktienprogramme gelten spezielle Meldepflichten und Fristen, typischerweise bis zum 1. März des Folgejahres, inklusive entsprechender Unterlagen für die jährliche Steuererklärung des Mitarbeiters.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen zum heutigen Datum, dem 17. Februar 2026, aktuell sind und geändert werden können. Es wird stets empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Martijn
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