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Arbeitserlaubnisse und Visa in Frankreich

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Frankreich sponsern.

Frankreich work-permits-and-visas overview

Frankreich, mit seiner robusten Wirtschaft, lebendigen Kultur und strategischen Lage in Europa, gilt als attraktives Ziel für globale Talente und Unternehmen, die ihre Präsenz ausbauen möchten. Für Arbeitgeber bietet der Zugang zu diesem internationalen Professionals-Pool unschätzbare Vorteile: Er erweitert das Spektrum an spezialisierten Fähigkeiten, bringt Vielfalt in die Belegschaft und kann die globale Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens erheblich steigern. Allerdings erfordert das Nutzen dieses Potenzials ein tiefgehendes Verständnis und die strikte Einhaltung des komplexen französischen Visum- und Arbeitserlaubnissystems.

Das Navigieren durch die Feinheiten der französischen Arbeitserlaubnisse und Visa kann in der Tat komplex sein, doch die Einhaltung ist nicht nur eine administrative Formalität; sie ist eine wichtige rechtliche und ethische Verpflichtung. Die Nichteinhaltung der französischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze kann zu schweren Sanktionen führen, darunter erhebliche Geldstrafen, administrative Strafen und anhaltender Reputationsschaden.

Dieser Leitfaden zielt darauf ab, diesen Prozess zu entmystifizieren, indem er Arbeitgebern eine klare Roadmap bietet, um ausländische Talente in Frankreich erfolgreich, legal und ethisch zu sponsern. Wir werden die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnissen und Visa untersuchen, ihre spezifischen Zulassungskriterien skizzieren, den schrittweisen Antragsprozess erläutern, die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber klarmachen, häufige Herausforderungen aufzeigen und bewährte Praktiken zur Unterstützung internationaler Einstellungen vorstellen. Letztlich soll dies einen reibungslosen Übergang sowohl für das Unternehmen als auch für seine neuen Mitarbeitenden gewährleisten.

Verständnis der französischen Arbeitserlaubnisse und Visa

Zu Beginn ist es entscheidend, die grundlegenden Unterschiede innerhalb des französischen Einwanderungsrahmens zu erfassen. Der erste Unterschied liegt in der Staatsangehörigkeit: Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz profitieren vom Prinzip der Freizügigkeit, das bedeutet, sie benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Frankreich beschäftigt zu werden. Für alle anderen Nationalitäten, oft als "Drittstaatsangehörige" bezeichnet, ist die ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis eine zwingende Voraussetzung, um eine Beschäftigung aufzunehmen.

Arbeitserlaubnis vs. Visa: Wichtige Unterschiede

Der zweite entscheidende Unterschied besteht zwischen einer "Arbeitserlaubnis" und einem "Visum". Eine Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist die offizielle Genehmigung, die von französischen Arbeitsbehörden erteilt wird und einer Person ermöglicht, in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie ist spezifisch für einen bestimmten Arbeitgeber, oft eine bestimmte Rolle, und ist auf eine festgelegte Dauer ausgelegt.

Ein Visum hingegen ist ein Einreise- und Aufenthaltstitel, der in einem Reisepass angebracht ist und dem Inhaber erlaubt, aus bestimmten Gründen nach Frankreich einzureisen und dort zu residieren. Für Nicht-EU-Nationals, die beabsichtigen, mehr als drei Monate in Frankreich zu arbeiten, ist in der Regel ein Langzeitvisum (oft ein "VLS-TS", Visa de Long Séjour valant Titre de Séjour, das als vorübergehende Aufenthaltserlaubnis dient) erforderlich.

In vielen Fällen, insbesondere bei langfristiger Beschäftigung, muss der Arbeitgeber zunächst die Genehmigung für die Arbeitserlaubnis von den zuständigen französischen Arbeitsbehörden einholen. Erst nach Erhalt dieser Genehmigung kann die ausländische Person bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland einen entsprechenden Langzeitvisum-Antrag stellen. Es besteht die unmissverständliche Anforderung, dass sowohl eine gültige Arbeitserlaubnis als auch das passende Visum oder die Aufenthaltserlaubnis für jeden Nicht-EU-Nationalen gesichert sein müssen, um legal in Frankreich leben und arbeiten zu können.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei Immigration in Frankreich

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine bedeutende Verantwortung. Der Auftrag liegt eindeutig beim Unternehmen, den Prozess der Arbeitserlaubnis für seine ausländischen Mitarbeitenden einzuleiten. Bevor überhaupt einem Nicht-EU-Kandidaten ein Jobangebot unterbreitet wird, sollten Unternehmen sich proaktiv mit den vielfältigen Einwanderungswegen in Frankreich vertraut machen. Diese Vorausschau ermöglicht es ihnen, die passendste Visakategorie auszuwählen, die Einhaltung sicherzustellen, administrative Hürden zu minimieren und ein klares Bekenntnis zu legalen und ethischen Einstellungspraktiken zu zeigen.

Gängige Kategorien für Arbeitserlaubnisse und Visa in Frankreich

Frankreich verfolgt einen vielseitigen Ansatz bei der internationalen Talentakquise und bietet verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnissen und Visa, die auf unterschiedliche berufliche Profile und Beschäftigungszeiträume zugeschnitten sind.

Salarist (Salarié) und temporärer Arbeiter (Travailleur Temporaire)

Für die Standardbeschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters durch ein französisches Unternehmen ist die häufigste Route die Arbeitserlaubnis für Salarist (Salarié) oder, bei kürzeren Einsätzen, die Erlaubnis für temporäre Arbeiter (Travailleur Temporaire). Dieser Weg wird typischerweise für allgemeine Beschäftigungsrollen genutzt und beinhaltet häufig einen Arbeitsmarkttest, bei dem der Arbeitgeber nachweisen muss, dass kein geeigneter lokaler oder EU-Kandidat für die Position verfügbar war.

Der Prestigeträchtige Talentpass (Passeport Talent)

Das Talentpass (Passeport Talent) Programm in Frankreich stellt einen äußerst attraktiven und vereinfachten Weg dar, um bestimmte Kategorien hochqualifizierter und qualifizierter Personen anzuziehen. Dieser Sammelbegriff umfasst mehrere Unterkategorien, die alle in der Regel von erleichterten Verfahren profitieren, wie z.B. die Befreiung vom Arbeitsmarkttest, und für Mehrjahreszeiträume (bis zu vier Jahre) ausgestellt werden, was einen klaren Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis bietet.

EU Blaukarte in Frankreich

Innerhalb des Talentpass-Programms sind mehrere Unterkategorien besonders relevant für Arbeitgeber. Die Europäische Union Blaukarte (Carte Bleue Européenne) ist eine spezielle Talentpass-Kategorie für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Die Voraussetzungen sind der Besitz eines Hochschulabschlusses (mindestens drei Jahre Hochschulbildung) oder der Nachweis von fünf Jahren vergleichbarer Berufserfahrung, verbunden mit einem gut bezahlten Jobangebot.

Ab dem 29. August 2025 liegt die Bruttogehaltsschwelle bei mindestens 1,5-mal dem durchschnittlichen Bruttogehalt in Frankreich, also etwa €59.373. Diese Erlaubnis ist für bis zu vier Jahre gültig und stellt einen bevorzugten Weg zur langfristigen Residency dar, anerkennend die bedeutende Beiträge hochqualifizierter Professionals.

Talentpass – Mitarbeitende auf Entsendung (ICT)

Für multinationale Konzerne erleichtert der Talentpass – Mitarbeitende auf Entsendung (Salarié Détaché ICT) die Verlegung des Personals zu einer französischen Niederlassung innerhalb derselben Unternehmensgruppe. Diese Kategorie ist in der Regel für Führungskräfte, Spezialisten oder Experten reserviert, die vorher mindestens sechs Monate bei einer ausländischen Unternehmensgruppe beschäftigt waren, bevor sie transferiert werden. Dieser Mechanismus erleichtert die innerbetriebliche Mobilität erheblich, indem er den Bedarf an einem Arbeitsmarkttest umgeht.

Weitere spezielle Talentpass-Kategorien

Weitere Talentpass-Kategorien richten sich an spezielle Profile, wie wissenschaftliche Forscher (die eine Gastgebervereinbarung mit einem Forschungsinstitut benötigen), Innovatoren, Investoren oder Gründer von Startups (die bestimmte Investitions- oder Finanzierungsanforderungen erfüllen müssen und von der French Tech Visa profitieren können), sowie hochqualifizierte Absolventen, z.B. durch die Visa für "Jeune Professionnel" oder "Qualifizierter Mitarbeiter". Diese Wege erkennen die besonderen Beiträge dieser Personen an und bieten in der Regel vereinfachte Antragsverfahren.

Breiter Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit

Neben dem Talentpass ICT bietet das weiter gefasste Intra-Company Transfer (ICT) Permit (abgeleitet von der EU-Richtlinie 2014/66/EU) eine weitere Route für temporäre Entsendungen von Nicht-EU-Mitarbeitern innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu einer französischen Niederlassung. Dieses Permit erfordert in der Regel eine vorherige Beschäftigung beim Unternehmen (z.B. drei bis sechs Monate) und gilt für Manager, Führungskräfte oder Spezialisten. Es erlaubt Aufenthalte von bis zu drei Jahren in Frankreich und kann auf Einsätze in anderen EU-Ländern unter derselben ICT-Status ausgeweitet werden.

Temporäre und saisonale Arbeitserlaubnisse

Für kurzfristige oder zyklische Beschäftigungsbedürfnisse bietet Frankreich spezielle Optionen: Temporäre Arbeitserlaubnisse sind für Verträge unter 12 Monaten erhältlich, während die saisonale Arbeitserlaubnis bestimmte Sektordemands abdeckt, insbesondere in Landwirtschaft oder Tourismus. Die Saisonarbeitserlaubnis kann bis zu drei Jahre verlängert werden, begrenzt die Arbeit jedoch auf maximal sechs Monate innerhalb eines aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraums. Arbeitgeber, die saisonale Arbeiter einstellen, müssen für jeden Vertrag eine Arbeitserlaubnis sichern; der Arbeiter sollte zwischen den Saisons seinen Hauptwohnsitz außerhalb Frankreichs behalten, was die vorübergehende Natur ihres Aufenthalts unterstreicht.

Sonderprogramme und andere Kategorien

Schließlich existieren spezielle Programme und weitere Kategorien für Nischensituationen. Austauschvisa für Young Professionals, basierend auf bilateralen Abkommen mit bestimmten Ländern, erlauben jungen ausländischen Fachkräften, in Frankreich für begrenzte Zeit Berufserfahrung zu sammeln. Working Holiday-Visa ermöglichen jungen Personen aus ausgewählten Ländern, gelegentlich zu arbeiten, während sie reisen. Zudem können ausländische Studierende, die in französischen Universitäten, insbesondere auf Master-Ebene, abschließen, von erleichtertem Zugang zu Arbeitserlaubnissen profitieren, was den Übergang in den französischen Arbeitsmarkt erleichtert. Das Verständnis dieser vielfältigen Kategorien ist der erste Schritt für Arbeitgeber, den geeignetsten Einwanderungsweg für ihre potenziellen ausländischen Mitarbeitenden zu wählen.

Zentrale Zulassungskriterien nach Visumtyp in Frankreich

Für Arbeitgeber ist ein präzises Verständnis der Zulassungskriterien für jede Arbeitserlaubniskategorie unerlässlich. Dieses Wissen bestimmt direkt, ob ein potenzieller ausländischer Mitarbeitender erfolgreich für einen bestimmten Einwanderungsweg qualifizieren kann.

Eligibility für die EU Blaukarte

Für die EU Blaukarte (Talent – Hochqualifizierte) sind die Anforderungen streng und spiegeln den Fokus auf Top-Talente wider. Der ausländische Bewerber muss mindestens einen dreijährigen Hochschulabschluss besitzen oder fünf Jahre erhebliche Berufserfahrung in seinem Fachgebiet nachweisen. Zudem muss das Jobangebot ein Bruttogehalt von mindestens 1,5-mal dem durchschnittlichen französischen Gehalt garantieren, was ab dem 29. August 2025 etwa €59.373 brutto pro Jahr entspricht. Der Arbeitsvertrag muss mindestens 12 Monate dauern, und die Rolle muss als hochqualifiziert anerkannt werden. Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitgeber, die die EU Blaukarte anstreben, ist die Befreiung vom Arbeitsmarkttest, was den Genehmigungsprozess für diese gefragten Fachkräfte erheblich beschleunigt.

Unterkategorien des Talentpass

Jede Unterkategorie des Talentpass hat spezifische Zulassungsvoraussetzungen. Zum Beispiel erfordert die "Mitarbeitende auf Entsendung" (ICT), dass die Person mindestens sechs Monate bei derselben ausländischen Unternehmensgruppe beschäftigt war und in eine qualifizierte Position (wie Manager oder Experte) mit einem bestimmten Gehaltsniveau versetzt wird. Forscher, eine weitere Talentpass-Kategorie, müssen eine Gastgebervereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung sichern. Innovatoren oder Investoren im Rahmen des Talentpass-Programms müssen bestimmte Investitionskriterien erfüllen oder ein innovatives Geschäftsvorhaben nachweisen, das von einer öffentlichen Stelle validiert wurde. Für alle Talentpass-Antragsteller gilt die Anforderung eines Arbeitsvertrags oder eines Missionsschreibens; sie profitieren in der Regel von vereinfachten Verfahren, einschließlich der Befreiung vom Arbeitsmarkttest, was zu mehrjährigen Genehmigungen führt.

Bedingungen für die Standard-Arbeitserlaubnis

Für ausländische Kandidaten, die die Kriterien für den Talentpass nicht erfüllen, ist die Standard-Arbeitserlaubnis (Salaried/Temporary Worker) die gebräuchlichste Route. Die Zulassung hängt hierbei hauptsächlich von einem gültigen Jobangebot und Vertrag mit einem französischen Arbeitgeber ab, verbunden mit der Genehmigung der Arbeitsbehörden. Wesentliche Bedingungen sind, ein Gehalt mindestens auf dem Niveau des französischen Mindestlohns (SMIC) oder nach Branchenstandard gemäß einem Kollektivvertrag zu bieten. Der Kandidat muss zudem über die entsprechenden Qualifikationen für die Stelle verfügen.

Von Bedeutung ist, dass diese Kategorie dem "opposabilité de l’emploi", also dem Arbeitsmarkt-Test, unterliegt. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss grundsätzlich nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat vor Ort gefunden werden konnte. Arbeitgeber erfüllen dies meist durch die Schaltung von Stellenanzeigen auf offiziellen französischen Jobbörsen wie France Travail (ehemals Pôle Emploi) oder APEC, für mindestens drei Wochen. Wenn die Stelle auf Frankreichs regionaler Mangelberufsliste (métiers en tension) gelistet ist, kann dieses Testverfahren entfallen, was den Weg für kritische Positionen beschleunigt.

Anforderungen für das Intra-Unternehmen-Transfer (ICT)-Permit

Das Intra-Company-Transfer (ICT)-Permit hat zusätzliche Anforderungen jenseits des allgemeinen Beschäftigungsnachweises.

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