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Frankreich

Freelancing und Selbstständige Verträge

Verstehen Sie die Unterschiede und Vorschriften für Freiberufler in Frankreich

Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern

Das französische Arbeitsrecht legt großen Wert auf den Schutz der Arbeitnehmer. Die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern ist entscheidend, da die Klassifizierung den anwendbaren rechtlichen Rahmen und die Sozialversicherungsbeiträge bestimmt.

Unterordnung - Der Kernunterschied

Der zentrale Faktor, der Arbeitnehmer und unabhängige Auftragnehmer in Frankreich unterscheidet, ist das Konzept der "Unterordnung". Ein Arbeitnehmer arbeitet unter der Autorität des Arbeitgebers, der die Macht hat, Anweisungen und Befehle zu erteilen, die Leistung zu kontrollieren und schlechte Leistungen zu sanktionieren. Ein unabhängiger Auftragnehmer hingegen arbeitet mit größerer Autonomie und legt seine eigenen Arbeitsmethoden fest.

Wichtige Indikatoren für den Status von Arbeitnehmern vs. unabhängigen Auftragnehmern

Während die Unterordnung das Kernprinzip ist, berücksichtigen französische Gerichte mehrere zusätzliche Faktoren, um die Klassifizierung von Arbeitnehmern zu bestimmen. Dazu gehören:

  • Exklusivität vs. Portfolio: Arbeitnehmer arbeiten typischerweise für einen einzigen Arbeitgeber, während unabhängige Auftragnehmer mehrere Kunden haben können.
  • Ausrüstung und Werkzeuge: Arbeitnehmer nutzen in der Regel die Werkzeuge und Ausrüstungen des Arbeitgebers, während Auftragnehmer oft ihre eigenen mitbringen.
  • Arbeitszeit und -ort: Arbeitgeber bestimmen Arbeitszeiten und -orte für Arbeitnehmer, während Auftragnehmer mehr Flexibilität haben.
  • Finanzielle Abhängigkeit: Arbeitnehmer erhalten ein festes Gehalt, während Auftragnehmer für spezifische Leistungen bezahlt werden.
  • Integration in das Unternehmen: Arbeitnehmer sind in die Unternehmensstruktur integriert, während Auftragnehmer unabhängiger agieren.

Rechtliche und finanzielle Auswirkungen

Für Arbeitnehmerklassifizierung:

  • Arbeitgeber behalten Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer ein und zahlen zusätzlich Arbeitgeberbeiträge.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Leistungen wie bezahlten Urlaub, Krankengeld und Arbeitslosenversicherung.

Für unabhängige Auftragnehmerklassifizierung:

  • Unabhängige Auftragnehmer sind dafür verantwortlich, ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern zu zahlen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitnehmerleistungen, aber mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Eine Fehlklassifizierung eines Arbeitnehmers als unabhängiger Auftragnehmer kann für Arbeitgeber erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, einschließlich nachträglicher Sozialversicherungsbeiträge, Strafen und Bußgelder.

Selbständige Vertragsarbeit

Unabhängige Vertragsarbeit, auch bekannt als freiberufliche Arbeit, ist ein wachsender Trend in Frankreich. Sie bietet Flexibilität und Freiheit für die Arbeiter, bringt aber auch besondere Vorschriften und Verantwortlichkeiten mit sich.

Vertragsstrukturen

Das französische Recht definiert strikt den Unterschied zwischen Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern. Verträge für unabhängige Auftragnehmer sollten dies widerspiegeln, indem sie Folgendes festlegen:

  • Arbeitsumfang: Definieren Sie klar die erwarteten Dienstleistungen oder Liefergegenstände des Auftragnehmers.
  • Zeitplan und Meilensteine: Setzen Sie Fristen und Benchmarks für den Projektabschluss.
  • Vergütung: Geben Sie die Vergütungsstruktur (Festpreis, Stundensatz) und die Zahlungsbedingungen an.
  • Kündigungsklauseln: Legen Sie Bedingungen und Kündigungsfristen für die Beendigung des Vertrags fest.

Verhandlungspraxis

Die Verhandlung eines Vertrags für unabhängige Auftragnehmer in Frankreich erfordert das Verständnis der Bedürfnisse beider Parteien. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Auftragnehmer-Raten: Recherchieren Sie branchenübliche Raten für Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, um eine wettbewerbsfähige Gebühr festzulegen.
  • Steuern und Sozialversicherung: Unabhängige Auftragnehmer sind für ihre Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern verantwortlich. Verhandeln Sie, wer die Kosten der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für unabhängige Auftragnehmer trägt.
  • Ausgaben: Wenn das Projekt spezielle Werkzeuge oder Software erfordert, klären Sie, wer die Kosten übernimmt.

Häufige Branchen für unabhängige Auftragnehmer

Mehrere Branchen in Frankreich sind stark auf unabhängige Auftragnehmer angewiesen:

  • Informationstechnologie (IT): Webentwickler, Programmierer und IT-Berater sind stark gefragt.
  • Kreative Branchen: Grafikdesigner, Schriftsteller, Übersetzer und Fotografen arbeiten oft freiberuflich.
  • Marketing und Kommunikation: Social-Media-Manager, Content-Ersteller und Marketing-Berater arbeiten häufig als unabhängige Auftragnehmer.

Geistige Eigentumsrechte

Das Eigentum an geistigem Eigentum (IP) kann für Freiberufler in Frankreich ein komplexes Thema sein. Nach französischem Recht wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass Freiberufler oder unabhängige Auftragnehmer das Urheberrecht an den von ihnen erstellten Werken besitzen. Dies gilt für verschiedene kreative Outputs, einschließlich schriftlicher Inhalte, Designs, Code, Fotografien und Musikkompositionen. Diese standardmäßige Eigentümerschaft gewährt dem Freiberufler das ausschließliche Recht, das Werk zu reproduzieren, anzupassen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.

Ausnahmen von der Eigentümerschaft des Freiberuflers

Es gibt zwei Hauptausnahmen, bei denen der Kunde und nicht der Freiberufler die IP-Rechte besitzen könnte:

  1. Vordefinierte vertragliche Bedingungen: Ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Freiberufler und dem Kunden kann das Eigentum an der IP ausdrücklich auf den Kunden übertragen. Dies ist besonders wichtig für "Auftragsarbeiten", bei denen das Werk speziell auf Anfrage des Kunden erstellt wird und Teil eines größeren Projekts ist, das er kontrolliert.

  2. Softwareentwicklung: In einigen Fällen könnten französische Gerichte Software, die von einem Freiberufler erstellt wurde, als "angestellte Erfindung" betrachten, wenn der Freiberufler spezifische Anweisungen und fortlaufende Überwachung vom Kunden erhält. Die spezifischen Details des Projekts und der Grad der Kontrolle durch den Kunden wären jedoch entscheidende Faktoren bei der Bestimmung des Eigentums.

Schutz Ihrer Rechte als Freiberufler

Um sicherzustellen, dass Sie als Freiberufler in Frankreich das Eigentum an Ihren Werken behalten, sollten Sie:

  1. Verträge sorgfältig verhandeln: Verhandeln Sie immer einen schriftlichen Vertrag, der die IP-Eigentümerschaft klar festlegt. Wenn Sie sich bei bestimmten Klauseln unsicher sind, konsultieren Sie einen auf französisches Urheberrecht spezialisierten Anwalt.

  2. Klare Aufzeichnungen führen: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Ihren kreativen Prozess, einschließlich Entwürfen, Zeitstempeln und Kommunikation mit dem Kunden. Diese Dokumentation kann wertvolle Beweise für Ihre Urheberschaft im Falle von Streitigkeiten liefern.

  3. Urheberrechtsregistrierung in Betracht ziehen: Obwohl in Frankreich nicht obligatorisch, bietet die Registrierung Ihres Urheberrechts beim französischen Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) zusätzlichen rechtlichen Schutz und stärkt Ihren Anspruch auf Eigentum.

Schutz Ihrer Rechte als Kunde

Wenn Sie einen Freiberufler in Frankreich beauftragen und das Eigentum an der von ihm erstellten IP benötigen, sollten Sie:

  1. Einen klaren Vertrag aufsetzen: Ein gut ausgearbeiteter Vertrag sollte ausdrücklich festlegen, dass der Freiberufler das Eigentum an den IP-Rechten nach Abschluss der Arbeit auf Sie überträgt. Der Vertrag sollte auch den Umfang der Übertragung (z.B. exklusive weltweite Rechte) und etwaige Einschränkungen Ihrer Nutzung des Werks spezifizieren.

  2. Vertrauliche Informationen berücksichtigen: Wenn das Projekt vertrauliche Informationen von Ihnen beinhaltet, fügen Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) in den Vertrag ein, um Ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Steuern und Versicherungen

Als Freiberufler oder unabhängiger Auftragnehmer in Frankreich sind Sie für die Verwaltung Ihrer eigenen Steuern und Sozialabgaben verantwortlich. Es gibt zwei Hauptregistrierungsoptionen für Freiberufler: das Micro-entrepreneur- und das Auto-entrepreneur-Regime.

Registrierungsoptionen

Das Micro-entrepreneur-Regime bietet einen Pauschalsteuersatz auf Ihr Einkommen, der sowohl die Einkommensteuer als auch die Sozialabgaben abdeckt. Es gibt Einkommensgrenzen, daher ist es ideal für Freiberufler mit geringeren Einnahmen. Andererseits ist das Auto-entrepreneur-Regime das allgemeine Regime für Freiberufler. Sie müssen Einkommensteuererklärungen abgeben und Sozialabgaben basierend auf Ihrem Einkommen zahlen. Der spezifische Registrierungsprozess und die Steuerberechnungen unterscheiden sich je nach gewähltem Regime.

Einkommensteuer

Für Micro-entrepreneurs deckt ein fester Prozentsatz Ihres Umsatzes (zwischen 12,8 % und 22 %) die Einkommensteuer innerhalb Ihrer Sozialabgaben ab. Als Auto-entrepreneur geben Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung ab und zahlen Einkommensteuer basierend auf progressiven Steuersätzen.

Sozialabgaben

Für Micro-entrepreneurs sind die Sozialabgaben in Ihrem Pauschalsteuerbeitrag enthalten. Als Auto-entrepreneur zahlen Sie Sozialabgaben als Prozentsatz Ihres Einkommens, der Krankenversicherung, Rente und andere Leistungen abdeckt. Der spezifische Satz hängt von Ihrem Tätigkeitsbereich ab.

Versicherungsoptionen für Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer

Eine angemessene Versicherung ist für Freiberufler entscheidend. Einige Optionen, die Sie in Betracht ziehen sollten, sind:

  • Haftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Professionnelle - RCP): Schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen aufgrund von Fahrlässigkeit oder Fehlern in Ihrer Arbeit.
  • Krankenversicherung: Sie können zwischen privaten Krankenversicherungsplänen wählen oder die ergänzende Krankenversicherung (Mutuelle) nutzen, die von einigen Berufsverbänden angeboten wird.
  • Invaliditätsversicherung: Bietet Einkommensschutz im Falle von Krankheit oder Unfall.
  • Rentenversicherung: Es gibt optionale private Rentenpläne, um Ihre staatliche Rente zu ergänzen.
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