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Falklandinseln (Malwinen)

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Falklandinseln (Malwinen)

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Falklandinseln haben Arbeitgeber spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Steuern der Arbeitnehmer. Einer der wichtigsten Punkte ist der Einbehalt von Vorauszahlungen auf die Steuer (POAT) aus der Vergütung der Arbeitnehmer. POAT zieht im Wesentlichen das Einkommensteuervorauszahlungen im Laufe des Jahres ein. Der einbehaltene Betrag hängt vom Wohnsitzstatus des Arbeitnehmers ab. Für Einwohner und gewöhnlich ansässige Personen wird die Steuer basierend auf einer Steuertabelle abgezogen, die den persönlichen Freibetrag des Arbeitnehmers berücksichtigt. Für Nicht-Einwohner wird ein Pauschalsatz von 21% vom Bruttolohn abgezogen. Nicht-Einwohner können jedoch eine Rückerstattung beantragen, indem sie eine Steuererklärung einreichen, wenn ihre tatsächliche Steuerschuld niedriger ist.

Zusätzliche Verantwortlichkeiten

Arbeitgeber mit mehreren Arbeitnehmern haben zusätzliche Verantwortlichkeiten. Wenn ein Arbeitnehmer mehr als einen Arbeitgeber hat, kann nur der Haupt- oder Vollzeitarbeitgeber den persönlichen Freibetrag bei der Steuerabzugsberechnung berücksichtigen. Alle sekundären Arbeitgeber müssen die Steuer zum Pauschalsatz von 21% abziehen.

Wenn ein Arbeitgeber POAT im Namen des Arbeitnehmers zahlt, muss der Betrag für Steuerzwecke "brutto" berechnet werden. Dies stellt sicher, dass der Arbeitnehmer den Nettobetrag nach Steuern erhält.

Es ist wichtig, sich auf die neuesten Vorschriften und Richtlinien der Regierung der Falklandinseln (FIG) zu beziehen, um die aktuellsten Informationen zu den Steuerverantwortlichkeiten der Arbeitgeber zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Falklandinseln funktioniert das System der Zahlungen auf Steuerkonto (POAT) ähnlich wie Steuerabzüge in anderen Ländern. Dieses System wird verwendet, um Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten.

Steuerlicher Wohnsitz

Der steuerliche Wohnsitz unterscheidet sich vom Wohnsitz zu Einwanderungszwecken. Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie sich während des Steuerjahres 183 Tage oder mehr auf den Falklandinseln aufhält. Alle anderen gelten als nicht ansässig. Dieser Wohnsitzstatus bestimmt die Höhe der an der Quelle einbehaltenen Steuer und die persönlichen Freibeträge, für die Sie sich qualifizieren. Nichtansässige erhalten einen reduzierten persönlichen Freibetrag im Vergleich zu Ansässigen.

POAT-Einbehaltungssätze

Arbeitgeber behalten einen Pauschalsatz von 21% vom Gehalt eines Nichtansässigen als POAT ein. Dies kann als endgültige Steuerschuld betrachtet werden, oder Nichtansässige können eine Steuererklärung einreichen, um etwaige anwendbare Abzüge geltend zu machen und möglicherweise eine Steuererstattung zu erhalten. Bei ansässigen Mitarbeitern wird die Steuer hingegen gemäß den monatlichen/wöchentlichen Steuertabellen einbehalten, die ihren persönlichen Freibetrag (PA) berücksichtigen. Der PA ist ein steuerfreier Betrag, der von Ihrem Einkommen abgezogen wird, bevor Ihre Steuerschuld berechnet wird.

Steuerklassen

Die Falklandinseln haben ein gestuftes Steuersystem mit zwei Klassen:

  • Die ersten £12.000 Ihres Einkommens werden nach Berücksichtigung zulässiger Abzüge mit einem Satz von 21% besteuert.
  • Jedes Einkommen über £12.000 wird mit einem Satz von 26% besteuert.

Mehrwertsteuer

Die Falklandinseln haben kein Mehrwertsteuersystem (MwSt). Das bedeutet, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, sich für die MwSt zu registrieren, und es wird keine MwSt auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Falklandinseln erhoben.

Auswirkungen auf Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Falklandinseln ansässig ist und Sie Dienstleistungen für Kunden dort erbringen, müssen Sie in der Regel keine MwSt berechnen, da die Lieferung als außerhalb des Geltungsbereichs der Steuern der Falklandinseln betrachtet wird.

Es ist wichtig, Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Falklandinseln und anderen Ländern zu berücksichtigen. Diese Abkommen können beeinflussen, wie MwSt oder ähnliche Steuern in bestimmten Situationen angewendet werden.

Zusätzliche Überlegungen

Obwohl es auf den Falklandinseln keine MwSt gibt, wird auf bestimmte Importe eine allgemeine Verbrauchssteuer (General Overseas Consumption Tax, GCT) erhoben. Diese GCT ist nicht dasselbe wie die MwSt und hat eigene Regeln und Sätze. Unternehmen müssen sich möglicherweise dennoch für Geschäftslizenzgebühren auf den Falklandinseln registrieren, auch wenn sie nicht der MwSt unterliegen.

Steuervergünstigungen

Die Falklandinseln bieten eine Reihe von Steueranreizen, um Geschäftsinvestitionen anzuziehen und zu fördern. Obwohl sie ein relativ einfaches Steuersystem haben, sind hier einige wichtige Anreize zu beachten:

Keine Mehrwertsteuer (MwSt)

Unternehmen unterliegen auf den Falklandinseln keiner Mehrwertsteuer (MwSt). Dies kann zu erheblichen Einsparungen für Unternehmen führen, da die MwSt die Kosten für Waren und Dienstleistungen erheblich erhöhen kann.

Wettbewerbsfähige Körperschaftssteuer

Der Standard-Körperschaftssteuersatz auf den Falklandinseln beträgt 21%, was im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ wettbewerbsfähig ist.

Branchenspezifische Anreize

Die Öl- und Gasindustrie profitiert von besonderen Steueranreizen, einschließlich:

  • 100% Abschreibungszulagen für Explorations- und Bewertungsaufwendungen.
  • 100% Abschreibungszulagen für immaterielle Bohrkosten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Falklandinseln haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, das dazu beitragen kann, die Steuerverpflichtungen für in Großbritannien ansässige Unternehmen, die auf den Falklandinseln tätig sind, zu reduzieren.

Keine Vermögens- und Kapitalertragssteuern

Die Falklandinseln erheben keine Vermögens- oder Kapitalertragssteuern. Dies kann für Unternehmen und Einzelpersonen mit erheblichen Vermögenswerten von Vorteil sein.

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