Verstehen Sie die Unterschiede und Vorschriften für Freiberufler in Dänemark
In Dänemark wird die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern nicht durch ein einziges Gesetz definiert, sondern durch mehrere rechtliche Prinzipien und Gerichtsurteile geprägt. Die Schlüsselfaktoren, die die beiden unterscheiden, sind das Maß an Kontrolle oder Unterordnung, Vergütung sowie Leistungen und Ansprüche.
Die "Autoritätsbeziehung" oder "Unterordnung" ist ein entscheidender Faktor. Ein Arbeitnehmer arbeitet unter der Leitung und Kontrolle eines Arbeitgebers, was den Arbeitszeitplan und -ort, die Aufgabenverteilung und die Arbeitsmethode umfasst. Der Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeiten, den Arbeitsort (Büro oder Remote), und Fristen, weist spezifische Aufgaben und Projekte zu und kann bevorzugte Methoden oder Werkzeuge zur Erledigung der Aufgaben vorgeben.
Unabhängige Auftragnehmer hingegen haben mehr Autonomie. Sie entscheiden über ihren eigenen Arbeitszeitplan und -ort, haben mehr Flexibilität bei der Wahl des Ansatzes für ein Projekt und sind frei, ihre bevorzugten Methoden und Werkzeuge zur Erledigung der vereinbarten Arbeit zu verwenden.
Arbeitnehmer erhalten ein regelmäßiges Gehalt, das der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt, wobei der Arbeitgeber diese Beiträge im Namen des Arbeitnehmers abzieht und zahlt. Unabhängige Auftragnehmer hingegen stellen ihren Kunden Rechnungen für ihre Dienstleistungen und sind dafür verantwortlich, ihre Finanzen, einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, selbst zu verwalten.
Arbeitnehmer profitieren von einer Vielzahl von Schutzmaßnahmen nach dem dänischen Arbeitsrecht, einschließlich Mindestlohnanforderungen, bezahltem Urlaub und Krankheitsurlaub, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Schutz vor Kündigung oder Unternehmensinsolvenz. Unabhängige Auftragnehmer erhalten nicht die gleichen Leistungen und Schutzmaßnahmen wie Arbeitnehmer. Sie sind für ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich und haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Die dänischen Gerichte betrachten alle drei Faktoren zusammen, um die rechtliche Einstufung eines Arbeitnehmers zu bestimmen. In einigen Fällen kann die Unterscheidung unscharf sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie jemanden klassifizieren sollen, ist es ratsam, einen dänischen Arbeitsrechtsanwalt zu konsultieren.
Unabhängige Vertragsarbeit, auch bekannt als Freelancing, ist eine beliebte Arbeitsweise in Dänemark. Sie bietet Flexibilität und Autonomie, bringt aber auch Verantwortlichkeiten mit sich.
Im Gegensatz zu Arbeitsverträgen mit standardisierten Bedingungen sind Verträge für unabhängige Auftragnehmer flexibler. Hier sind gängige Strukturen:
Zusätzliche Überlegungen umfassen:
Erfolgreiche unabhängige Auftragnehmer in Dänemark verstehen, wie man effektiv verhandelt. Hier sind einige wichtige Praktiken:
Unabhängige Vertragsarbeit gedeiht in Branchen, die Flexibilität und spezialisierte Fähigkeiten schätzen. Hier sind einige prominente Sektoren in Dänemark:
In Dänemark spielen geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) eine bedeutende Rolle für Freiberufler und die Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten. Es ist wichtig zu verstehen, wer das kreative Ergebnis besitzt, um beide beteiligten Parteien zu schützen.
Nach dem dänischen Urheberrechtsgesetz (Lov om ophavsret) ist der Freiberufler der standardmäßige Eigentümer des Urheberrechts an jedem Originalwerk, das er erstellt. Dies umfasst schriftliche Inhalte wie Artikel, Berichte und Code, künstlerische Schöpfungen wie Grafiken, Designs und Fotografien sowie audiovisuelle Werke wie Videos und Animationen.
Das Eigentum am Urheberrecht kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Freiberufler und dem Kunden auf den Kunden übertragen werden. Diese Vereinbarung sollte ausdrücklich die spezifischen Werke, den Umfang der Übertragung und den territorialen Geltungsbereich festlegen. Es wird empfohlen, einen dänischen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung die Übertragung der IP-Rechte genau widerspiegelt.
Klare Verträge schützen sowohl Freiberufler als auch Kunden. Freiberufler behalten das Eigentum an anderen kreativen Werken, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung übertragen wurden, während Kunden das Eigentum an dem in Auftrag gegebenen Werk für ihren beabsichtigten Gebrauch sichern.
Es gibt eine Ausnahme von der Regel des standardmäßigen Eigentums: „Auftragsarbeiten“. Wenn das Werk von einem Mitarbeiter im Rahmen seiner Anstellung erstellt wird, gehört das Urheberrecht gemäß dänischem Recht automatisch dem Arbeitgeber. Diese Ausnahme gilt jedoch in der Regel nicht für unabhängige Auftragnehmer aufgrund ihres autonomen Arbeitsstils. Freiberufler sollten immer eine klare schriftliche Vereinbarung über das IP-Eigentum haben, unabhängig von der Art der ausgeführten Arbeit, um Missverständnisse zu vermeiden.
Als Freiberufler oder unabhängiger Auftragnehmer in Dänemark sind Sie für die Verwaltung Ihrer eigenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Hier ist eine Aufschlüsselung Ihrer Steuerverpflichtungen und verfügbaren Versicherungsoptionen:
Einkommensteuer: Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihre Nettogewinne nach Abzug der Betriebsausgaben. Die Steuersätze sind progressiv und reichen von 12,10 % bis 52,07 %, abhängig von Ihrem Jahreseinkommen.
Gemeindesteuer: Eine zusätzliche lokale Steuer, die von Ihrer Gemeinde erhoben wird und im Durchschnitt etwa 24,9 % beträgt, jedoch je nach Standort leicht variieren kann.
Kirchensteuer: Eine Steuer, die von der Dänischen Volkskirche erhoben wird, typischerweise etwa 0,7 %, aber je nach Region variieren oder ganz entfallen kann.
Frühpension (Tillægspension): Obwohl nicht obligatorisch, wird Freiberuflern empfohlen, in einen privaten Rentenplan einzuzahlen, um ihr Renteneinkommen zu ergänzen.
Steuererklärung: Freiberufler müssen jährliche Steuererklärungen bei den dänischen Steuerbehörden (SKAT) einreichen und Steuern im Voraus durch vorläufige Steuerzahlungen auf Basis des geschätzten Jahreseinkommens zahlen. Diese Schätzungen können im Laufe des Jahres angepasst werden.
Öffentliche Krankenversicherung: Alle dänischen Einwohner, einschließlich Freiberufler, sind durch das nationale Gesundheitssystem abgedeckt. Es kann jedoch nicht alle medizinischen Kosten abdecken. Erwägen Sie eine private Krankenversicherung für zusätzlichen Schutz.
Unfallversicherung: Obwohl nicht obligatorisch, kann eine Unfallversicherung finanzielle Entschädigung im Falle von arbeitsbedingten Unfällen oder Verletzungen bieten.
Haftpflichtversicherung: Schützt Freiberufler vor finanziellen Verlusten, wenn ein Kunde sie wegen Fahrlässigkeit oder Fehlern bei ihrer Arbeit verklagt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Leitfaden bietet einen allgemeinen Überblick. Es wird empfohlen, einen Steuerberater und Versicherungsfachmann zu konsultieren, um die spezifischen Steuerverpflichtungen und den Versicherungsschutz zu bestimmen, die am besten zu Ihren individuellen Umständen passen.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.