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BolivienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bolivien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Bolivien stehen Arbeitgebern verschiedene Steuerpflichten gegenüber, darunter Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Körperschaftssteuer (IUE)

  • Steuersatz: Der allgemeine Körperschaftssteuersatz beträgt 25%.
  • Zusätzliche Sätze: Auf Bergbauunternehmen entfällt ein Zuschlag von 12,5%. Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute unterliegen einem Zuschlag von 25%, wenn ihre Eigenkapitalrendite 6% übersteigt. Ein zusätzlicher Satz von 7,5% gilt für Bergbauunternehmen, die in Fertigungsaktivitäten tätig sind, die den Rohmineralien einen Mehrwert verleihen.
  • Steuerperiode: Die Steuerperiode ist an das Geschäftsjahr angeglichen, das je nach Branche variieren kann (z.B. 31. März für Industrie- und Öl-/Gasunternehmen, 30. Juni für landwirtschaftliche Unternehmen).
  • Frist für Einreichung und Zahlung: Die jährliche Steuererklärung und Zahlung müssen innerhalb von 120 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Satz: Der Standard-MwSt-Satz beträgt 13%.
  • Steuerperiode: Die MwSt-Steuerperiode ist monatlich.
  • Frist für Einreichung und Zahlung: Die Erklärung muss im Monat nach der steuerpflichtigen Transaktion eingereicht und die Zahlung geleistet werden. Der spezifische Fälligkeitstermin wird durch die letzte Ziffer der Steueridentifikationsnummer des Unternehmens bestimmt.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten Beiträge in Höhe von 16,71% des Bruttogehalts eines Mitarbeiters zur Sozialversicherung. Dieser Satz erhöht sich auf 19,51% für Bergbauunternehmen.
  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten Beiträge in Höhe von 12,71% ihres Bruttogehalts.
  • Zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten auch Beiträge zum Nationalen Solidaritätsfonds mit einkommensabhängigen Sätzen: 1% für Einkommen zwischen BOB 13.000 und BOB 24.999, 5% zwischen BOB 25.000 und BOB 34.999 und 10% für Einkommen über BOB 34.999.
  • Wohnungsfonds: Arbeitgeber leisten Beiträge in Höhe von 2% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers zum Nationalen Wohnungsfonds.

Ergänzendes Mehrwertsteuersystem (RC-IVA)

  • Einbehaltung: Arbeitgeber behalten 13% der Bruttogehälter der Mitarbeiter als RC-IVA ein. Die Steuer wird monatlich, nach den Beiträgen zum Pensionsfonds und anderen Abzügen, einbehalten.
  • Bruttogehalt: Beinhaltet Grundgehalt, Provisionen, Boni, Zulagen und andere geldliche oder Sachleistungen.

Andere Steuern

  • Verbrauchssteuer: Gilt für bestimmte Waren wie Zigaretten, Erfrischungsgetränke und alkoholische Getränke, mit produktspezifischen Sätzen.
  • Finanztransaktionssteuer (FTT): Eine Steuer von 0,30% wird auf Banktransaktionen innerhalb des inländischen Finanzsystems erhoben, gültig bis zum Geschäftsjahr 2028.
  • Sondersteuer auf Lotterie- und Glücksspiele: Eine spezifische Steuer gilt für Lotterie- und Glücksspielaktivitäten.

Diese Informationen sind aktuell mit Stand vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um eine persönliche Beratung zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Bolivien sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen, darunter Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abzüge werden an die zuständigen bolivianischen Steuerbehörden übermittelt.

Einkommenssteuer (Impuesto sobre las Utilidades de las Empresas - IUE)

Die bolivianische Einkommenssteuer, auch bekannt als RC-IVA (Régimen Complementario al Impuesto al Valor Agregado), beträgt pauschal 13 % des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers. Ab 2025 gibt es keine steuerfreie Stufe oder persönlichen Freibetrag. Arbeitgeber ziehen diese Steuer ein und überweisen sie an den Nationalen Steuerdienst (Servicio de Impuestos Nacionales - SIN). Der Steuerzeitraum ist vierteljährlich und endet am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer, die über BOB 13.000 verdienen, leisten durch mehrere Kanäle Beiträge zur Sozialversicherung:

  • Langfristige Sozialversicherung (Invalidität, Alter und Tod): 10 % des Bruttogehalts

  • Allgemeines Risiko (Riesgo Común): 1,71 % des Bruttogehalts

  • Verwaltungskommission der Pensionskasse (Comisión de las AFPs): 0,5 % des Bruttogehalts

  • Solidaritätsbeitrag für Renten (Aporte Solidario): 0,5 % des Bruttogehalts. Dieser Beitrag kann auch in Form von gestaffelten Sätzen für Einkünfte über 13.000 Bs geleistet werden:

    • 1 % bei monatlichem Einkommen zwischen 13.000 Bs und 24.999 Bs
    • 5 % bei monatlichem Einkommen zwischen 25.000 Bs und 34.999 Bs
    • 10 % bei monatlichem Einkommen über 35.000 Bs
  • Es gibt eine Obergrenze von 60-fachem nationalen Mindestlohn für Beiträge zur langfristigen Versicherung, allgemeines Risiko und Pensionskassenbeiträgen.

Arbeitgeberbeiträge

Arbeitgeber leisten ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer:

  • Wohnungsfonds (Fondo de Vivienda): 2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
  • Risikoprämie (Prima de Riesgo Profesional): 1,71 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
  • Gesundheitsfürsorge (Caja Nacional de Salud): 10 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
  • Solidaritätsbeitrag (Aporte Solidario): 3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Aguinaldo (13. Monatsgehalt)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt (Aguinaldo), das im Dezember gezahlt wird. Diese Zahlung ist sowohl von der Einkommenssteuer als auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Es kann auch ein obligatorisches 14. Monatsgehalt geben, wenn bestimmte wirtschaftliche Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. ein nationales BIP-Wachstum von über 4,5 %.

Abzüge

Obwohl Arbeitnehmer keine allgemeinen Ausgaben für Steuerzwecke abziehen können, können sie ihre Sozialversicherungsbeiträge abziehen und MwSt.-Gutschriften für den persönlichen Verbrauch nutzen.

Sonstige Überlegungen

  • Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber sich bei den zuständigen Steuerbehörden registrieren und alle Melde- und Zahlungsfristen einhalten, um Strafen zu vermeiden.
  • Da sich Steuerregelungen und -vorschriften ändern können, basieren diese Informationen auf dem Verständnis der bolivianischen Steuervorschriften ab dem 5. Februar 2025. Es wird empfohlen, offizielle Quellen oder einen qualifizierten Steuerberater für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MWSt)

Die Mehrwertsteuer (MWSt), in Bolivien bekannt als Impuesto al Valor Agregado (IVA), ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MWSt-Sätze

  • Standardsatz: 13% (dieser ist im Endpreis enthalten, was zu einem effektiven Satz von 14,94% führt, berechnet als 13%/87%).
  • Nullsatz: 0% gilt für Exporte, Bergbaukooperativen mit Staatsverträgen, kleine private Bergbauunternehmen mit Staatsverträgen und physische Bücher.
  • Befreit: Finanzdienstleistungen (es gibt bestimmte Ausnahmen); Tourismusdienstleistungen für Nicht-Einwohner. Investitionsgüter und Industrieanlagenlieferungen werden ebenfalls im Kalenderjahr 2025 mit dem Nullsatz besteuert.

MWSt-Registrierung

  • Schwellenwert: Es gibt keine Registrierungsschwelle. Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Lieferungen in Bolivien tätigen, müssen sich unabhängig vom Umsatz für die MWSt registrieren. Dies umfasst auch nicht ansässige Unternehmen.
  • Prozess: Unternehmen müssen eine Steuernummer (NIT - Número de Identificación Tributaria) erhalten, indem sie das Formular 001 beim Nationalen Steuerdienst (SIN - Servicio de Impuestos Nacionales) einreichen. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem die Gründungsurkunde und ein Adressnachweis. Eine Online-Registrierung ist möglich. Ausländische Unternehmen können sich nicht freiwillig für die MWSt registrieren, es sei denn, sie haben eine Betriebsstätte in Bolivien.

MWSt-Erklärung und Compliance

  • Erklärungen: MWSt-Erklärungen werden monatlich abgegeben. Die Fälligkeitstermine sind gestaffelt zwischen dem 13. und 22. des Folgemonats.
  • E-Rechnungsstellung: Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch und wurde schrittweise eingeführt, beginnend 2021. Steuerzahler müssen das Sistema de Facturación Electrónica (SFE) verwenden, über das Rechnungen validiert und digital vom SIN signiert werden. Fristen für jede Steuerpflichtigengruppe wurden in Etappen veröffentlicht. Die 9. Welle, die dem SFE beitrat, begann am 1. März 2025.
  • Rechnungen: Müssen Details wie Lieferanten- und Kundeninformationen (einschließlich NITs), Rechnungsdatum und -nummer, Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, Einzelpreise, MWSt-Satz und Betrag, Bruttobetrag und QR-Code vom SFE enthalten. Rechnungen können in Fremdwährung ausgestellt werden, müssen aber den Gegenwert in Boliviano enthalten.
  • Zeitpunkt der Lieferung: Bei Waren ist die MWSt zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Eigentumsübergangs fällig. Bei Dienstleistungen ist sie bei Rechnungszahlung oder Dienstleistungserbringung fällig, je nachdem, was früher eintritt. Import-MWSt ist bei der Zollabfertigung fällig.

Steuerfreie Waren und Dienstleistungen

Einige Beispiele beinhalten:

  • Waren, die von Mitgliedern des diplomatischen Korps importiert werden
  • Lebensversicherungen
  • Übertragungen von Gütern oder Vermögenswerten, die der Verbriefung unterliegen
  • Bestimmte Finanzvermittlungsdienste, Versicherungen und Renten
  • Zinsen aus Darlehen, die von Finanzinstituten erhalten werden
  • Künstlerische Veranstaltungen
  • Verkauf von physischen Büchern (digitale Bücher unterliegen in der Regel der MWSt)

Weitere indirekte Steuern

  • Verbrauchssteuer (ICE - Impuesto al Consumo Específico): Erhoben auf bestimmte Waren wie Zigaretten, Tabak, alkoholische Getränke und bestimmte Fahrzeuge. Die Sätze variieren je nach Produkt (z. B. feste Beträge pro Liter für alkoholische Getränke, ad valorem Sätze von 10% bis 55% für Fahrzeuge).
  • Sondersteuer auf Kohlenwasserstoffe und abgeleitete Produkte: Gilt für den Verkauf dieser Produkte auf dem lokalen Markt.
  • Direkte Steuer auf Kohlenwasserstoffe (IDH - Impuesto Directo a los Hidrocarburos): Erhoben auf die Kohlenwasserstoffproduktion.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich für eine individuelle Beratung mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Steuervergünstigungen

Steuerliche Anreize in Bolivien für das Jahr 2025

Die Steueranreize in Bolivien für 2025 konzentrieren sich auf die Förderung spezifischer Sektoren und die Reinvestition.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Reinvestition von Gewinnen/Dividenden: Ermäßigte Quellensteuersätze gelten für die Reinvestition von Gewinnen oder Dividenden, die in Bolivien erzielt wurden:
    • 75% oder mehr Reinvestition: 3,125%
    • 50% bis 74,99% Reinvestition: 6,25%
    • 25% bis 49,99% Reinvestition: 11,25%
  • Import und Verkauf von Investitionsgütern:
    • Mehrwertsteuerbefreiung bei Importen von Investitionsgütern und Industrieanlagen für den Agrar- und Industriesektor.
    • Mehrwertsteuer zu null Prozent auf inländische Verkäufe dieser Güter für die Agrar-, Bau-, Bergbau- und Industriesektoren. Ab heute (5. Februar 2025) sind die spezifischen Waren, die sich für diesen Anreiz qualifizieren, im Obersten Dekret Nr. 5302, das das Gesetz 1613 (Allgemeiner Staatshaushalt 2025) regelt, aufgeführt.
  • Regionale Anreize für die Fertigung (ausgewählte Gerichtsbarkeiten): Einige Regionen, wie Oruro und Potosí, bieten Anreize für Investitionen in die Fertigung, einschließlich Befreiungen von Importzöllen, Mehrwertsteuer auf bestimmte Maschinen, Transaktionssteuer und Körperschaftsteuer, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen. Details zu den Bedingungen und dem Antragsverfahren sind in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar. Auch El Alto bietet spezielle Anreize, wie solche, die auf Inputs und Ausrüstungen für neue Produktionsprozesse anwendbar sind. Konsultieren Sie die örtlichen Behörden in jeder Gerichtsbarkeit für spezifische Informationen.
  • Weitere Anreize:
    • Touristen- und Beherbergungsdienstleistungen, die von Hotels an ausländische Touristen ohne bolivianischen Wohnsitz erbracht werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.
    • Importe und Verkäufe von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen sind von der Mehrwertsteuer befreit oder mit einem Steuersatz von null Prozent versehen.

Steuerliche Anreize für Einzelpersonen

  • Rückerstattung der Mehrwertsteuer: Einzelpersonen mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von bis zu BOB 9.000 können eine Rückerstattung von 5% auf Käufe erhalten, die auf Rechnungen ausgewiesen sind. Weitere Informationen zu den Bedingungen und Registrierungsverfahren sind in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar. Kontaktieren Sie die bolivianischen Steuerbehörden für Details.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Körperschaftsteuer (CIT): Der allgemeine CIT-Satz beträgt 25%. Zusätzliche Sätze gelten für bestimmte Sektoren wie den Bergbau (12,5% Zuschlag) und Finanzinstitute (25% Zuschlag unter bestimmten Bedingungen).
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der allgemeine MwSt-Satz beträgt 13%, effektiv 14,94%, da er im Endpreis enthalten ist.
  • Transaktionssteuer: Eine Transaktionssteuer von 3% wird auf die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben.
  • Steuer auf große Vermögen: Diese Steuer gilt für Einzelpersonen (ansässige und nicht-ansässige), die einen bestimmten Schwellenwert des Nettovermögens überschreiten. Der genaue Schwellenwert für 2025 wird in den angegebenen Quellen nicht erwähnt und könnte gegenüber früheren Jahren angepasst worden sein.

Diese Informationen basieren auf verfügbaren Ressourcen zum heutigen Datum, 5. Februar 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die entsprechenden bolivianischen Behörden für die aktuellsten Details zu konsultieren.

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