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Steuern in Aruba

649 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Aruba

Updated on April 24, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Ab dem 5. Februar 2025 haben Arbeitgeber in Aruba verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben. Beachten Sie, dass Steuerrecht und Vorschriften Änderungen unterliegen können.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Ab dem 1. Januar 2025 hat Aruba die überarbeiteten Einkommensteuer- und Lohnsteuer (Lohnsteuer) Sätze eingeführt. Der steuerfreie Freibetrag bleibt bei AWG 30.000. Die neuen progressiven Sätze bieten eine deutliche Reduzierung, insbesondere für Geringverdiener, wobei die ersten AWG 64.390 effektiv steuerfrei sind, wenn man Gutschriften und Abzüge berücksichtigt. Über diesem Freibetrag wird das Einkommen nach dem neuen progressiven Steuersatzplan besteuert. Obwohl die genauen Sätze für 2025 in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar waren, sind sie offiziell von der arubanischen Regierung veröffentlicht. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Mitarbeiters ab.

Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls erforderlich. Der Arbeitgeber trägt 25,05 % des Gehalts des Mitarbeiters in den Sozialversicherungsfonds bei, während der Mitarbeiter 6,10 % beiträgt. Diese Sätze unterliegen jährlichen Überarbeitungen und könnten sich seit den letzten verfügbaren Informationen geändert haben. Bitte prüfen Sie offizielle Ressourcen für die aktuellsten Zahlen.

Körperschaftsteuer

Der Standard-Körperschaftsteuersatz in Aruba beträgt 22 %. Unternehmen müssen ihre Körperschaftsteuererklärungen elektronisch über das "BO impuesto" Portal einreichen. Die Frist für die Einreichung der Erklärung ist der 31. Juli des Folgejahres, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 2. Dezember. Zum Beispiel ist die Körperschaftsteuererklärung für 2023 bis zum 31. Juli 2024 fällig, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 2. Dezember 2024.

Spezifische Steueranreize und -befreiungen können für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten gelten, einschließlich Landwirtschaft, bestimmte Holdinggesellschaften und Unternehmen, die innerhalb ausgewiesener Freizonen (E-Zonen) tätig sind. Freizonenunternehmen können von einem reduzierten Gewinnsteuersatz von 2 % profitieren.

Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP)

Aruba erhebt eine Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP), die als Verkaufs-/Mehrwertsteuer fungiert. Der Standardsteuersatz beträgt 7 %. Diese Steuer gilt für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Aruba. Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren und monatliche Steuererklärungen einreichen, mit Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende.

Weitere Steuern und Abgaben

Zusätzliche Steuern, die für Unternehmen in Aruba relevant sind, umfassen eine 3 % Gesundheitssteuer auf den Geschäftumsatz. Eine "Grundsteuer" von 0,6 % wird jährlich auf den Wert von Immobilien erhoben, die im Besitz von Unternehmen sind. Es gibt keine Payroll Tax im eigentlichen Sinne, da die Wage Tax als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dient. Es gibt auch keine Kapitalabgaben. Einfuhrzölle werden in der Regel erhoben, mit Ausnahmen für bestimmte "grüne Produkte". Dividenden, die empfangen werden, unterliegen einer Steuer von 10 %, wobei Ausnahmen möglich sind.

Expat-Incentives

Aruba bietet bestimmte Steueranreize für Expats, einschließlich Befreiungen bei Zulagen für Wohnen (bis zu AWG 2.500 pro Monat), spezielle Bildung für Kinder (bis zu AWG 25.000 pro Jahr und Kind) und andere Vorteile wie steuerfreie Erstattung von Flugtickets. Für andere Expat-Zulagen ist eine Steuerbefreiung bis zu einem Maximum von AWG 15.000 pro Jahr verfügbar.

Es ist wichtig, einen Steuerfachmann oder die arubanischen Steuerbehörden zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu Arbeitgeberpflichten und anwendbaren Sätzen zu erhalten.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Aruba bestehen die Steuernachlässe für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Mehrere Abzüge und Freibeträge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren, was zu Steuervorteilen für Arbeitnehmer führt.

Lohnsteuer

Ab dem 1. Januar 2025 hat Aruba überarbeitete progressive Einkommensteuersätze eingeführt. Ein Steuersatz von 0 % gilt für ein Jahreseinkommen bis zu Afl. 34.930, danach sind die Sätze progressiv, wobei der erste Tarif mit 21 % besteuert wird. Der steuerfreie Freibetrag von Afl. 30.000 bleibt bestehen. Somit ist jedes Einkommen bis zu Afl. 64.390 entweder steuerfrei oder wird 2025 mit 0 % besteuert. Allerdings gelten Sozialversicherungsbeiträge weiterhin für dieses Einkommen.

Sozialversicherung

Sozialversicherungsbeiträge sind obligatorische Abzüge, die AOV/AWW (Allgemeine Altersversicherung/Witwen- und Waisenversicherung) und AZV (Allgemeine Krankenversicherung) abdecken. Diese werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt.

Freibeträge und Abzüge

Mehrere Freibeträge und Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren:

  • Expat-Incentives: Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre nicht in Aruba gearbeitet haben und mindestens Afl. 150.000 jährlich verdienen, haben Anspruch auf bestimmte steuerfreie Freibeträge. Diese umfassen Sachleistungen bis zu Afl. 15.000, Schulgeld bis zu Afl. 25.000 pro Kind und Wohnungszuschüsse bis zu Afl. 2.500 pro Monat.
  • Weitere Freibeträge: Steuerfreie Spesenpauschalen können unter bestimmten Umständen für Ausgaben wie Telefon, Reisen, Auto- und Repräsentationskosten gewährt werden.
  • Abzugsfähige Spenden: Spenden an qualifizierte Wohltätigkeitsorganisationen, Kirchen, Sport-, Kultur-, Wissenschafts- und Gemeinnützige Organisationen sind bis zu Afl. 50.000 absetzbar.

Es ist wichtig zu beachten, dass Fringe Benefits, einschließlich Wohnen und Steuererstattungen, in der Regel steuerpflichtig sind. Ab dem 1. Januar 2023 unterliegen der Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften und die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Immobilien der Grunderwerbsteuer. Außerdem war geplant, das BBO/BAZV/BAVP-Steuersystem ab dem 1. Januar 2023 durch ein Mehrwertsteuersystem zu ersetzen, doch die Umsetzung wurde verschoben. Die Umsatzsteuersätze sollten 2023 steigen, mit einem voraussichtlichen Mehrwertsteuer-Implementierungsdatum zum 1. Januar 2025 oder 2026. Allerdings wurden bis zum 5. Februar 2025 keine weiteren offiziellen Updates zu diesen Steuersystemen bekannt gegeben. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen für die neuesten Updates und Regelungen im Zusammenhang mit Arubas Steuersystem zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Aruba unterliegen Unternehmen der Umsatzsteuer (BBO), der Gesundheitssteuer (BAZV) und einer Steuer auf Public-Private-Partnerships (BAVP), nicht der Mehrwertsteuer (VAT). Eine geplante Einführung der VAT wurde verschoben.

Umsatzsteuer (BBO)

  • Satz: 2,5% (ab 1. Januar 2023)
  • Geltungsbereich: Wird auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Aruba erhoben.

Gesundheitssteuer (BAZV)

  • Satz: 3%
  • Geltungsbereich: Wird auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Aruba erhoben.

BAVP Steuer

  • Satz: 1,5%
  • Geltungsbereich: Gilt für den Unternehmensumsatz, der aus Public-Private-Partnership-Projekten generiert wird.

Registrierung

Alle Unternehmen, die in Aruba steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen verkaufen, unabhängig davon, ob sie ansässig oder nicht ansässig sind, müssen sich für BBO, BAZV und, falls zutreffend, BAVP registrieren. Es gibt keine Registrierungsschwelle.

Anmeldung und Zahlung

Unternehmen müssen monatliche selbstveranlagte Steuererklärungen einreichen und Zahlungen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des folgenden Monats leisten. Zum Beispiel ist die Frist für Januar der 15. Februar.

Befreiungen

Es gibt bestimmte Befreiungen sowohl für BBO als auch für BAZV, einschließlich:

  • Exporte
  • Bestimmte Waren wie Wasser, Strom und Gas.
  • Bestimmte Dienstleistungen wie Hotelzimmer, Casinoeinnahmen, internationaler Transport, Versicherungen und Finanzdienstleistungen.
  • Freizonenunternehmen (unter bestimmten Bedingungen)
  • Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu AWG 84.000, basierend auf einem fiskalischen Anreizplan.

Weitere indirekte Steuern

Weitere geringfügige indirekte Steuern, die in bestimmten Situationen anwendbar sind, umfassen:

  • Verbrauchsteuer
  • Stempelsteuer
  • Registrierungsgebühr
  • Übertragungssteuer
  • Grundsteuer (Immobilien)
  • Zimmersteuer (Tourismusabgabe)

Verschobenes VAT-System

Ein geplantes VAT-System, das ursprünglich für 2023 vorgesehen war, wurde verschoben. Während das Datum der Einführung noch unentschieden ist, wird spekuliert, dass es 2025 oder 2026 sein könnte. Die neuesten Vorschläge deuten auf einen Standard-VAT-Satz von 12,5 % hin oder möglicherweise ein Dual-Satz-System mit einem reduzierten Satz (z. B. 6 % für Lebensmittel und Getränke) und einem Standard-Satz (z. B. 14-18 % für andere Waren und Dienstleistungen).

Steuervorteile

Aruba bietet verschiedene Steueranreize für Einzelpersonen und Unternehmen.

Expat Incentives

  • Steuerfreie Zulagen: Expats können bis zu AWG 15.000 pro Jahr an steuerfreien Zulagen erhalten. Dies gilt für Sachleistungen für qualifizierte Expats.
  • Bildungszulage: Eine zusätzliche steuerfreie Zulage für die Ausbildungskosten der Kinder ist verfügbar, bis zu AWG 25.000 jährlich pro Kind.
  • Wohnungszulage: Eine steuerfreie Wohnungszulage von bis zu AWG 2.500 pro Monat ist verfügbar, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer zahlt für die Unterkunft und erfüllt die erforderlichen Kriterien.
  • Weitere Vorteile: Erstattungen für Flugtickets des Mitarbeiters und seiner Familie sowie Haushaltsversandkosten sind steuerfrei. Nettolohnvereinbarungen vermeiden die Notwendigkeit von Bruttoberechnungen durch den Arbeitgeber. Diese Vorteile stehen Expats zur Verfügung, die in Aruba mindestens fünf Jahre nicht gearbeitet haben und ein Mindesteinkommen von AWG 150.000 jährlich erzielen.

Investment Incentives

  • Investitionszulage: Eine Investitionszulage von 10% gilt für Anlagegüter, einschließlich im Ausland getätigter Einkäufe.
  • Freie Zonen: Zwei ausgewiesene Freizonen, darunter eine in Oranjestad und eine bei Barcadera, bieten steuerliche Vorteile für Unternehmen, die innerhalb dieser Zonen tätig sind.
  • Vielversprechende Sektoren: Weitere Anreize sind für Unternehmen in vielversprechenden Sektoren wie Gartenbau, Landwirtschaft, Aquakultur, Viehzucht und Bienenzucht verfügbar. Diese Anreize umfassen ausgewiesene Industriegebiete mit Langzeitpachtoptionen, Befreiungen von Einfuhrzöllen auf Waren für gewerbliche Tätigkeiten sowie Befreiungen von Gewinnsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (BBO/BAVP/BAZV).

Individuelle Steuererleichterungen und Befreiungen

Ab dem 1. Januar 2025 umfasst die Steuerstruktur Arubas:

  • Abschaffung der Lohnsteuer: Die 10% Lohnsteuer wurde abgeschafft.
  • Erhöhte steuerfreie Einkommensgrenze: Einkommen bis zu AWG 64.930 sind steuerfrei, aufgrund einer Kombination aus der bestehenden "vrije voet," oder Zulage (AWG 30.000) plus der Abschaffung des ersten Steuerbrackets (AWG 30.000-64.930).
  • Rentenbefreiung: Rentner, deren einziges Einkommen die SVB Aruba Altersrente ist und die weniger als AWG 30.000 jährlich (gemeinsames Einkommen für Paare) verdienen, sind von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit. Personen mit anderen Einkommensquellen müssen weiterhin eine Steuererklärung abgeben. Es gibt keine Kapitalertragssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer in Aruba. Die Grundsteuer beträgt 0,4% des Immobilienwerts.

Steuerliche Überlegungen für Unternehmen

  • Steuerfreie Zeiten: Steuerfreie Zeiten von bis zu 10 Jahren sind für Unternehmen in bestimmten Sektoren verfügbar.
  • Reduzierte Einfuhrzölle: Für Investitionsgüter werden reduzierte Einfuhrzölle angeboten.
  • Steuerbefreiungen: Bestimmte Investitionen sind für Steuerbefreiungen qualifiziert.
  • Mindestjahresgehalt für Geschäftsführer-Gesellschafter: Die Gesetzgebung hat ein Mindestjahresgehalt für Geschäftsführer-Gesellschafter eingeführt, zusammen mit einer Steuer auf übermäßige Darlehen an sie.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Einführung einer MwSt ist für den 1. Januar 2023 geplant und ersetzt die BBO/BAZV/BAVP-Steuern. Die vorgeschlagenen Tarife umfassen einen niedrigen Satz von 6% für Lebensmittel und Getränke (ohne Alkohol), einen Höchstsatz von bis zu 18% auf andere Waren und Dienstleistungen sowie einen Satz von 0% für Exporte. Offset-Mechanismen werden eingerichtet, und Ausnahmen gelten für bestimmte Sektoren, einschließlich Bildung, medizinische Dienstleistungen, Banken, Versorgungsunternehmen und Hotelzimmer, die bereits der Touristenabgabe unterliegen.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die arubanische Steuerbehörde für die neuesten Details und individuelle Beratung zu konsultieren.

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