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ArubaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Aruba

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Stand Februar 5, 2025 haben Arbeitgeber in Aruba verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Körperschaftsteuern und anderen Abgaben. Beachten Sie, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können.

Lohnsteuern und Sozialversicherung

Ab dem 1. Januar 2025 hat Aruba überarbeitete Einkommensteuer- und Lohnsteuersätze (Lohnsteuer) eingeführt. Die steuerfreie Grenze bleibt bei AWG 30.000. Die neuen progressiven Sätze bieten eine erhebliche Reduzierung, insbesondere für Geringverdiener, wobei die ersten AWG 64.390 effektiv steuerfrei sind, unter Berücksichtigung von Gutschriften und Abzügen. Über dieser Schwelle wird das Einkommen gemäß dem neuen progressiven Steuersatzplan besteuert. Obwohl die genauen Sätze für 2025 in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar waren, werden sie offiziell von der Arubanischen Regierung veröffentlicht. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers ein.

Auch Sozialversicherungsbeiträge sind erforderlich. Der Arbeitgeber trägt 25,05% des Gehalts des Arbeitnehmers zum Sozialversicherungsfonds bei, während der Arbeitnehmer 6,10% beiträgt. Diese Sätze werden jährlich überprüft und könnten sich seit den letzten verfügbaren Informationen geändert haben. Bitte überprüfen Sie offizielle Quellen für die aktuellsten Zahlen.

Körperschaftssteuer

Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Aruba beträgt 22%. Unternehmen müssen ihre Körperschaftsteuererklärungen elektronisch über das "BO impuesto"-Portal einreichen. Die Frist für die Einreichung der Erklärung ist der 31. Juli des Folgejahres, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 2. Dezember. Zum Beispiel ist die Körperschaftsteuererklärung für 2023 bis zum 31. Juli 2024 fällig, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 2. Dezember 2024.

Bestimmte Steueranreize und -befreiungen können auf bestimmte Branchen oder Aktivitäten angewendet werden, einschließlich Landwirtschaft, bestimmte Holdinggesellschaften und Unternehmen, die in ausgewiesenen Freizonen (E-Zonen) tätig sind. Freizonenunternehmen können von einem reduzierten Gewinnsteuersatz von 2% profitieren.

Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP)

Aruba erhebt eine Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP), die als Verkaufs-/Mehrwertsteuer fungiert. Der Standardsatz beträgt 7%. Diese Steuer gilt für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb Arubas. Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren und monatliche Steuererklärungen abgeben, wobei die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende fällig ist.

Andere Steuern und Abgaben

Zusätzliche Steuern, die für in Aruba tätige Unternehmen relevant sind, umfassen eine Gesundheitsteuer von 3% auf den Umsatz des Unternehmens. Eine "Bodensteuer" von 0,6% wird jährlich auf den Wert von Immobilien erhoben, die von Unternehmen besessen werden. Es gibt keine Lohnsteuer als solche, da die Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer dient. Es gibt auch keine Kapitalabgaben. Importzölle werden im Allgemeinen erhoben, mit Ausnahmen für bestimmte "grüne Produkte". Erhaltene Dividenden unterliegen einer Steuer von 10%, obwohl Befreiungen gelten können.

Expat-Anreize

Aruba bietet bestimmten Expat-Steueranreize, einschließlich Befreiungen für Wohnungszulagen (bis zu AWG 2.500 pro Monat), spezieller Ausbildung für Kinder (bis zu AWG 25.000 pro Jahr pro Kind) und andere Vorteile wie steuerfreie Erstattung von Flugtickets. Eine Steuerbefreiung ist für andere Expat-Zulagen bis zu einem Maximum von AWG 15.000 pro Jahr verfügbar.

Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann oder den arubanischen Steuerbehörden in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Informationen zu den Verpflichtungen der Arbeitgeber und den geltenden Sätzen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Aruba bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Durch mehrere Abzüge und Freibeträge kann das zu versteuernde Einkommen reduziert werden, was zu Steuereinsparungen für die Arbeitnehmer führt.

Lohnsteuer

Seit dem 1. Januar 2025 hat Aruba überarbeitete progressive Einkommensteuersätze eingeführt. Ein Steuersatz von 0 % gilt für ein Jahreseinkommen bis zu Afl. 34.930, danach gelten progressive Sätze, wobei die erste Stufe mit 21 % besteuert wird. Der Freibetrag von Afl. 30.000 bleibt bestehen. Einkommen bis zu Afl. 64.390 sind für das Jahr 2025 entweder steuerfrei oder mit 0 % besteuert. Jedoch gelten für dieses Einkommen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge.

Sozialversicherung

Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabzüge und decken die AOV/AWW (Allgemeine Altersversicherung/Witwen- und Waisenversicherung) und die AZV (Allgemeine Krankenversicherung) ab. Diese werden direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt.

Freibeträge und Abzüge

Mehrere Freibeträge und Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren:

  • Expat-Anreize: Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre nicht in Aruba tätig waren und jährlich mindestens Afl. 150.000 verdienen, haben Anspruch auf bestimmte steuerfreie Freibeträge. Dazu gehören Sachleistungen bis zu Afl. 15.000, Schulgebühren bis zu Afl. 25.000 pro Kind und Wohnzuschüsse bis zu Afl. 2.500 pro Monat.
  • Andere Freibeträge: Steuerfreie Spesenvergütungen können unter bestimmten Bedingungen für Ausgaben wie Telefon, Reisen sowie Auto- und Repräsentationskosten gewährt werden.
  • Abzugsfähige Spenden: Spenden an qualifizierte Wohltätigkeitsorganisationen, Kirchen, Sport-, Kultur-, wissenschaftliche und gemeinnützige Organisationen sind bis zu Afl. 50.000 abzugsfähig.

Es ist wichtig zu beachten, dass Nebenleistungen, einschließlich Wohnungs- und Steuererstattungen, in der Regel steuerpflichtig sind. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen der Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften und die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums von Immobilien der Grunderwerbsteuer. Außerdem war ab dem 1. Januar 2023 geplant, das BBO/BAZV/BAVP-Steuersystem durch ein Mehrwertsteuersystem zu ersetzen, aber die Umsetzung wurde verschoben. Die Umsatzsteuersätze sollten 2023 erhöht werden, wobei ein wahrscheinlicher Termin für die Mehrwertsteuereinführung der 1. Januar 2025 oder 2026 war. Aber ab dem 5. Februar 2025 wurden keine weiteren Updates zu diesen Steuersystemen offiziell bekannt gegeben. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen für die neuesten Updates und Regelungen zum Steuersystem von Aruba zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Aruba unterliegen Unternehmen der Umsatzsteuer (BBO), der Gesundheitssteuer (BAZV) und einer Steuer auf öffentlich-private Partnerschaften (BAVP), nicht der Mehrwertsteuer (MwSt). Die geplante Einführung einer MwSt wurde verschoben.

Umsatzsteuer (BBO)

  • Satz: 2,5% (ab dem 1. Januar 2023)
  • Umfang: Erhoben auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Aruba.

Gesundheitssteuer (BAZV)

  • Satz: 3%
  • Umfang: Erhoben auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Aruba.

BAVP Steuer

  • Satz: 1,5%
  • Umfang: Gilt für den Umsatz, der aus Projekten öffentlich-privater Partnerschaften entsteht.

Registrierung

Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen in Aruba tätigen, müssen sich für BBO, BAZV und, falls zutreffend, BAVP registrieren, unabhängig davon, ob sie ansässig oder nicht ansässig sind. Es gibt keine Registrierungsschwelle.

Abgabe und Zahlung

Unternehmen müssen monatlich selbstveranlagte Steuererklärungen einreichen und Zahlungen innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende des Folgemonats leisten. Zum Beispiel ist die Frist für Januar der 15. Februar.

Ausnahmen

Es gibt bestimmte Ausnahmen sowohl für BBO als auch für BAZV, darunter:

  • Exporte
  • Bestimmte Waren wie Wasser, Strom und Gas.
  • Bestimmte Dienstleistungen wie Hotelzimmer, Casinoeinnahmen, internationaler Transport, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.
  • Unternehmen in Freizonen (unter bestimmten Bedingungen)
  • Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu AWG 84.000, basierend auf einem steuerlichen Anreizplan.

Andere Indirekte Steuern

Andere geringfügige indirekte Steuern, die in spezifischen Situationen anwendbar sind, umfassen:

  • Verbrauchssteuer
  • Stempelsteuer
  • Registrierungsgebühr
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer (Immobilien)
  • Zimmersteuer (Tourismusabgabe)

Verschobenes MwSt-System

Ein geplantes MwSt-System, das ursprünglich für 2023 implementiert werden sollte, wurde verschoben. Während das Einführungsdatum noch unklar ist, wird spekuliert, dass es 2025 oder 2026 sein könnte. Die neuesten Vorschläge deuten auf einen Standard-MwSt-Satz von 12,5% hin, oder möglicherweise ein Doppelsteuersystem mit einem reduzierten Satz (z.B. 6% für Nahrungsmittel und Getränke) und einem Standardsatz (z.B. 14-18% für andere Waren und Dienstleistungen).

Steuervergünstigungen

Aruba bietet verschiedene Steuervergünstigungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Vorteile für Expats

  • Steuerfreie Zulagen: Expats können bis zu AWG 15.000 pro Jahr an steuerfreien Zulagen erhalten. Dies gilt für geldwerte Vorteile für qualifizierte Expats.
  • Bildungszulage: Eine zusätzliche steuerfreie Zulage für die Bildungsausgaben von Kindern ist verfügbar, bis zu AWG 25.000 jährlich pro Kind.
  • Wohnungszulage: Eine steuerfreie Wohnungszulage von bis zu AWG 2.500 pro Monat ist verfügbar, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer zahlt für die Unterkunft und erfüllt die erforderlichen Kriterien.
  • Andere Vorteile: Rückerstattungen für Flugtickets für den Arbeitnehmer und seine Familie sowie Umzugskosten für Haushalte sind steuerfrei. Nettolohnvereinbarungen vermeiden die Notwendigkeit von Bruttohochrechnungen durch den Arbeitgeber. Diese Vorteile stehen Expats zur Verfügung, die seit mindestens fünf Jahren nicht in Aruba gearbeitet haben und mindestens AWG 150.000 jährlich verdienen.

Investitionsanreize

  • Investitionszulage: Eine Investitionszulage von 10% ist für Anlagevermögen anwendbar, einschließlich Käufen im Ausland.
  • Freizonen: Zwei ausgewiesene Freizonen, darunter eine in Oranjestad und eine in Barcadera, bieten Steuervergünstigungen für Unternehmen, die in ihnen tätig sind.
  • Vielversprechende Sektoren: Weitere Anreize gibt es für Unternehmen in vielversprechenden Sektoren wie Gartenbau, Landwirtschaft, Aquakultur, Viehzucht und Imkerei. Diese Anreize umfassen vorgesehene Industriebereiche mit Optionen für Landpacht auf lange Sicht, Befreiungen von Einfuhrzöllen auf Waren, die für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden, und Befreiungen von Gewinnsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (BBO/BAVP/BAZV).

Individuelle Steuererleichterungen und Ausnahmen

Ab dem 1. Januar 2025 umfasst die Steuerstruktur Arubas:

  • Abschaffung der Lohnsteuer: Die 10%ige Lohnsteuer wurde abgeschafft.
  • Erhöhte steuerfreie Einkommensgrenze: Einkommen bis zu AWG 64.930 sind durch eine Kombination aus bestehendem "vrije voet", oder Freibetrag (AWG 30.000) plus Abschaffung der ersten Steuerstufe (AWG 30.000-64.930) steuerfrei.
  • Rentnerbefreiung: Rentner, deren einziges Einkommen die SVB Aruba Altersrente ist und die weniger als AWG 30.000 jährlich (gemeinsames Einkommen für Paare) verdienen, sind von der Einkommensteuererklärung befreit. Diejenigen mit anderen Einkommensquellen müssen dennoch eine Steuererklärung abgeben. Es gibt keine Kapitalertragssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer in Aruba. Der Grundsteuersatz beträgt 0,4% des Immobilienwertes.

Geschäftsteuerliche Überlegungen

  • Steuerferien: Steuerferien von bis zu 10 Jahren sind für Unternehmen in bestimmten Sektoren verfügbar.
  • Reduzierte Einfuhrzölle: Reduzierte Einfuhrzölle werden für Investitionsgüter angeboten.
  • Steuerbefreiungen: Bestimmte Investitionen sind für Steuerbefreiungen berechtigt.
  • Mindestjahresgehalt für Geschäftsführer-Aktionäre: Die Gesetzgebung hat ein Mindestjahresgehalt für Geschäftsführer-Aktionäre eingeführt, zusammen mit einer Steuer auf übermäßige Darlehen an sie.

Mehrwertsteuer (MWSt)

Die Einführung einer MWSt ist für den 1. Januar 2023 geplant und ersetzt die BBO/BAZV/BAVP-Steuern. Die vorgeschlagenen Tarife umfassen einen niedrigen Satz von 6% für Lebensmittel und Getränke (ohne Alkohol), einen hohen Satz von bis zu 18% für andere Waren und Dienstleistungen und einen Satz von 0% für Exporte. Ausgleichsmechanismen werden verfügbar sein, und Ausnahmen gelten für bestimmte Sektoren, einschließlich Bildung, medizinische Dienstleistungen, Banken, Versorgungsunternehmen und bereits der Touristenabgabe unterliegende Hoteleinnahmen.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder das arubanische Finanzamt für die aktuellsten Details und individuelle Beratung zu konsultieren.

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