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Work permits and visas in Grönland

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Grönland

Grönland, ein autonomes Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, hat eigene Vorschriften bezüglich Einwanderung und Beschäftigung. Daher müssen ausländische Staatsangehörige, die in Grönland arbeiten möchten, ein eigenes Set an Visa- und Arbeitserlaubnisanforderungen durchlaufen, die sich von denen Dänemarks unterscheiden. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Arbeitgeber, die ausländische Talente einstellen möchten, und für Personen, die Beschäftigungsmöglichkeiten in Grönland suchen. Der Prozess umfasst in der Regel die Beschaffung der notwendigen Visa und Arbeitserlaubnisse über den dänischen Einwanderungsdienst, der im Namen Grönlands handelt.

Das Recht, in Grönland zu arbeiten, zu sichern, umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Identifizierung des geeigneten Visatyps, der Erfüllung der Antragsanforderungen und der Einhaltung von Compliance-Verpflichtungen. Die spezifischen Anforderungen variieren oft je nach Nationalität, Art der Beschäftigung und Aufenthaltsdauer.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Mehrere Visatypen richten sich an ausländische Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung in Grönland suchen. Diese Visa werden hauptsächlich über das dänische Einwanderungssystem verwaltet, mit spezifischen Überlegungen zur autonomen Stellung Grönlands.

Visatyp Beschreibung Typische Gültigkeit Hauptanforderungen
Kurzfristiges (Schengen) Visum Ermöglicht Aufenthalte für Tourismus, Geschäft oder kurzfristige Arbeitsaufträge. Nicht geeignet für langfristige Beschäftigung. Bis zu 90 Tage Gültigkeit des Reisepasses, Besuchszweck, ausreichende finanzielle Mittel, Reiseversicherung.
Langfristiges (Nationales) Visum Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Oft ein Vorläufer zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis. Über 90 Tage Gültigkeit des Reisepasses, Aufenthaltszweck, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, Krankenversicherung, Unterkunftsnachweise.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis Speziell für Personen, die eine Anstellung in Grönland gefunden haben. Dies kombiniert das Recht zu wohnen und zu arbeiten. Variiert (1-4 Jahre) Arbeitsangebot, Nachweis der Qualifikationen, Arbeitgeberunterstützung, sauberes Führungszeugnis, Unterkunftsnachweis.
Visum für besondere Umstände Für spezialisierte Arbeiter, Forscher oder Personen mit einzigartigen Fähigkeiten. Die Berechtigung wird von Fall zu Fall beurteilt. Variiert Detaillierte Erklärung der Umstände, unterstützende Dokumentation, Arbeitgeberempfehlung.

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Grönland umfasst typischerweise einen mehrstufigen Prozess, der Dokumentation, Antragseinreichung und mögliche Interviews beinhaltet. Die Berechtigung hängt in der Regel davon ab, ein Arbeitsangebot von einem grönländischen Arbeitgeber zu haben.

Hauptanforderungen:

  • Arbeitsangebot: Ein formelles Arbeitsangebot von einem in Grönland ansässigen Unternehmen ist eine grundlegende Anforderung.
  • Bildungsnachweise: Dokumente, die Ihre Bildungsqualifikationen und beruflichen Fähigkeiten verifizieren.
  • Reisepass: Ein gültiger Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit.
  • Unterkunftsnachweis: Dokumentation, die Ihren Wohnsitz in Grönland bestätigt.
  • Finanzielle Stabilität: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Selbstversorgung.
  • Führungszeugnis: Ein sauberes Führungszeugnis ist in der Regel erforderlich.
  • Krankenversicherung: Nachweis einer Krankenversicherung.
  • Arbeitgeberunterstützung: Der Arbeitgeber muss in der Regel nachweisen, dass die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers den lokalen Arbeitsmarkt nicht negativ beeinflusst.

Antragsverfahren:

  1. Annahme des Arbeitsangebots: Sichern Sie sich ein formelles Arbeitsangebot von einem grönländischen Arbeitgeber.
  2. Dokumentensammlung: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Reisepass, Bildungszertifikate und Arbeitsvertrag.
  3. Online-Antrag: Füllen Sie das Online-Antragsformular auf der Website des dänischen Einwanderungsdienstes aus (im Namen Grönlands).
  4. Dokumenteneinreichung: Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente elektronisch oder per Post ein, wie angewiesen.
  5. Zahlung der Bearbeitungsgebühr: Zahlen Sie die erforderliche Antragsbearbeitungsgebühr.
  6. Interview (falls erforderlich): Nehmen Sie an einem Interview teil, falls von den Einwanderungsbehörden angefordert.
  7. Entscheidung und Erteilung der Erlaubnis: Warten Sie auf die Entscheidung; bei Genehmigung erhalten Sie Ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Stufe Geschätzte Zeit Gebühren (DKK - Dänische Krone)
Antragsbearbeitung 1-4 Monate 4.000 - 8.000
Erteilung der Erlaubnis 1-2 Wochen 1.000 - 2.000

Hinweis: Bearbeitungszeiten und Gebühren sind ungefähr und können sich ändern. Überprüfen Sie die offizielle Website des dänischen Einwanderungsdienstes für die aktuellsten Informationen.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Obwohl die Einwanderungspolitik Grönlands eigenständig ist, stimmen sie oft mit den dänischen Vorschriften bezüglich des langfristigen Aufenthalts überein. Die Erreichung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfordert in der Regel einen längeren Zeitraum des legalen Aufenthalts und der Beschäftigung in Grönland.

Berechtigungskriterien:

  • Kontinuierlicher Aufenthalt: Erfordert in der Regel einen legalen Aufenthalt in Grönland über einen bestimmten Zeitraum (z. B. 5-8 Jahre).
  • Finanzielle Selbstversorgung: Nachweis der Fähigkeit, sich ohne öffentliche Mittel zu versorgen.
  • Sauberes Führungszeugnis: Ein sauberes Führungszeugnis ist unerlässlich.
  • Sprachkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen in Dänisch oder Grönländisch kann erforderlich sein.
  • Integration in die Gesellschaft: Nachweis der Integration in die grönländische Gesellschaft, wie z. B. Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten.

Antragsverfahren: Der Antragsprozess für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umfasst die Einreichung eines umfassenden Antrags beim dänischen Einwanderungsdienst, einschließlich Dokumentation Ihres Aufenthalts, Ihrer Beschäftigungsgeschichte und der Erfüllung der Berechtigungskriterien.

Optionen für Abhängigkeitsvisa

Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Grönland erhalten, können berechtigt sein, Visa für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und abhängige Kinder, zu sponsern.

Anforderungen für Abhängigkeitsvisa:

  • Gültige Arbeitserlaubnis: Der Hauptantragsteller muss eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Grönland besitzen.
  • Nachweis der Beziehung: Dokumentation, die die familiäre Beziehung nachweist (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Finanzielle Unterstützung: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Unterkunft: Nachweis einer angemessenen Unterkunft für die gesamte Familie.
  • Krankenversicherung: Krankenversicherungsschutz für alle Familienmitglieder.

Antragsverfahren: Der Antragsprozess für Abhängigkeitsvisa umfasst in der Regel die Einreichung eines separaten Antrags für jedes Familienmitglied beim dänischen Einwanderungsdienst, zusammen mit den erforderlichen Dokumenten.

Visa-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen in Bezug auf die Visa-Compliance, um Strafen zu vermeiden und eine fortgesetzte legale Beschäftigung sicherzustellen.

Arbeitgeberverpflichtungen:

  • Sicherstellung des legalen Arbeitsrechts: Arbeitgeber müssen überprüfen, dass alle ausländischen Mitarbeiter das legale Recht haben, in Grönland zu arbeiten.
  • Einhaltung der Sponsoring-Verpflichtungen: Einhaltung aller Sponsoring-Verpflichtungen, einschließlich der Bereitstellung genauer Informationen und Unterstützung des Visumantrags des Arbeitnehmers.
  • Meldung von Änderungen: Meldung von Änderungen im Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers an die Einwanderungsbehörden.
  • Aufzeichnungspflicht: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über alle Visa- und Arbeitserlaubnisinformationen ausländischer Mitarbeiter.

Arbeitnehmerverpflichtungen:

  • Einhaltung der Visabedingungen: Einhaltung aller Bedingungen des Visums, einschließlich Beschränkungen hinsichtlich der Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Information der Behörden über Änderungen: Informieren Sie die Einwanderungsbehörden über Änderungen in den persönlichen Umständen, wie z. B. Adressänderung oder Familienstand.
  • Rechtzeitige Verlängerung des Visums: Stellen Sie sicher, dass das Visum und die Arbeitserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
  • Genaue Informationen: Bereitstellung genauer und wahrheitsgemäßer Informationen an die Einwanderungsbehörden.

Die Nichteinhaltung der Visaregelungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreiseverboten nach Grönland. Daher müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Visa-Compliance während des gesamten Beschäftigungszyklus priorisieren.